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Autor Thema: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?  (Gelesen 1331 mal)

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Davidc

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Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« am: 22.08.2008, 13:58 Uhr »
Hallo,

die USA kontrollieren doch gerne sehr kräftig. Ein und Ausreise, Internet usw.

Um so mehr wundert es mich, dass man sich praktisch in mindestens 50 % aller Hotelnetzwerke völlig ohne Kennung einklinken und surfen kann. Niemand weiss also, wer da gerade über deren Netzwerk kommuniziert. Hat da einer geschlafen?

Jack Black

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #1 am: 22.08.2008, 14:08 Uhr »
Selbst wenn man ein Passwort bekommt (bekommen ja fast immer alle das gleiche Passwort - nur selten ist das Passwort eindeutig auf einen Anwender bezogen), würde das ja nicht helfen.

Und in Internet-Cafes ist es das gleiche Problem, ebenso an Hotspot in Flughäfen usw.

Da kann selbst die kontrollwütige USA nicht eingreifen, der dazu zu betreibende Aufwand wäre gigantisch. Und selbst dann wäre eine Kontrolle immer noch schwierig, denn selbst dann könnten "böse Buben" öffentliche Proxies und Anonymizer benutzen, um ihre Spuren zu verwischen.

magnum

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #2 am: 22.08.2008, 14:11 Uhr »
In der Beziehung sind die Amerikaner wohl bisher immer sorgenfreier gewesen als die Deutschen.

Vielleicht liegts auch an dem Rechtssystem und dort kann niemand dafür belangt werden, wenn jemand schwarz surft und Mist baut. Das weiß ich aber nicht.

In DE bist Du als WLAN-Betreiber immer mit in der Pflicht.

Irgendwo meinte ich aber gelesen zu haben, daß die Amerikaner hier auch nach und nach umdenkien.

Floriana

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #3 am: 23.08.2008, 04:15 Uhr »
Hallo,

In der Beziehung sind die Amerikaner wohl bisher immer sorgenfreier gewesen als die Deutschen.

Vielleicht liegts auch an dem Rechtssystem und dort kann niemand dafür belangt werden, wenn jemand schwarz surft und Mist baut. Das weiß ich aber nicht.

doch, "piggy-backing" o. ä. ist je nach Bundesstaat strafbar, da muss man noch nicht mal "Mist bauen". Hier in Florida ist das unter Section 815.06 F.S. geregelt. Es gibt auch schon Präzedenzfälle.

Floriana

winki

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #4 am: 25.08.2008, 07:49 Uhr »
Deshalb sind auch freie WiFi Zugänge in den USA weitverbreiteter als in Deutschland, denn im Gegensatz zu uns gibt es dort keine Profider Mithaftung wie in Deutschland.
In den USA ist der Benutzer dran wenn er Mist baut außer er stellt Server zur Verfügung die illegale Tauschbörsen ermöglichen. Als Beispiel kann YouTube gelten die bisher fast alle Prozess gewonnen haben bei denen versucht wurde eine Mithaftung zu erwirken.

Als Beispiele können auch zahlreiche Forum gelten bei denen immer der Beitragschreiber belangt wird, nicht jedoch der Forumsbetreiber.

Ich halte unsere Rechtsprechung nicht zeitgemäß, insbesondere einige Urteile aus einem Hamburger Gericht die Profider in die Mithaftung bringt.
Allerdings sind gerade diesbezüglich Grundsatzurteile durch Oberlandesgericht gefällt worden die diesen Unsinn entgegenwirken. 




 

magnum

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #5 am: 25.08.2008, 08:35 Uhr »
Zitat
In den USA ist der Benutzer dran wenn er Mist baut
Dazu muss der Benutzer aber erstmal ermittelt werden.

Wenn ich mich mit dem Laptop im Auto vor ein Haus stelle, welches unverschlüsseltes WiFi anbietet und ich da irgenwelche illegalen Sachen tue, wie wollen die mich da ermitteln?

Die Sache mit der Forenhaftung ist was völlig anderes und hat mit dieser Problematik hier überhaupt nichts zu tun.

Ob die Rechtsprechung so zeitgemäß ist oder nicht, sei mal dahin gestellt. Aber irgendwer muss haften. Was meinst Du wer schuld ist, oder zumindest Teilschuld hat, wenn jemand Dir dein unverschlossenes Auto klaut und damit jemanden überfährt?

winki

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #6 am: 26.08.2008, 07:19 Uhr »
Bei freien Zugängen kann der Benutzer nicht ermittelt werden, allerdings spurlos wir er wohl sein Tat nicht ausführen können immerhin hinterlässt er seine Macaddresse, gut die kann man manipulieren... Allerdings wenn jemand sich ins Minuteman Programm hackt und den 3. Weltkrieg auslöst dürfte die Mithaftung des Profiders auch zweitrangig sein...

Abgesehen davon gibt es in der deutsche Rechsprechung bei unverschlossenem Auto auch schon widersprüchliche Gerichtsurteile, schließlich muss man erst die Wegfahrsperre überwinden...

Bei Bezahl - WiFi Zugänge (McDonald,  manche Campgrounds etc.) hinterlässt man zu mindest seine Kreditkartennummer... 

Allerdings was kann man schon im Gegensatz zu einem unverschlossenen Auto für Unfug betreiben, ein paar Spammails?? Wichtige Ports sind eh gesperrt, denn so offen ist ein offener WiFi Spot nun auch wieder nicht...   da gibt’s noch Filter und und…

Die Forenhaftung in Deutschland mag als Beispiel gegenüber  Amerika und deren Offenen Netze gelten und hat mit der Problematik indirekt zu tun.

Das ist nun genau der Unterschied zwischen Amerika und Deutschland, der "irgendwer" Bestrafte ist im Fall Deutschland der Profider und der wird man indem man laut Hamburger Gerichtsurteil, auch unwissentlich seinen WiFi Zugang zu Verfügung stellt und in Amerika nur wenn der Verursacher zweifelsfrei ermittelt wird.

Im Übrigen ist es ja nun nicht nur meine Meinung sondern von vielen Rechtswissenschaftler in Deutschland die sich mit dieser Materie beschäftigen. 

Ach ja am Rande sei noch erwähnt dass trotz Profider - Mithaftung in Deutschland und Teile Europas, aus deren Internetzugänge weltweite die meisten Spammails versendet werden..

Im Gegensatz dazu wurde gerade ein Spamer in den USA zu 8 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe zu  $1,5 Millonen verurteilt.... 

magnum

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Re: Sicherheitslücke beim Wifi Internetzugang?
« Antwort #7 am: 26.08.2008, 07:28 Uhr »
Zitat
Abgesehen davon gibt es in der deutsche Rechsprechung bei unverschlossenem Auto auch schon widersprüchliche Gerichtsurteile, schließlich muss man erst die Wegfahrsperre überwinden...
Gut, dann lass den Schlüssel stecken.

Ist ungefähr das gleiche wie ein unverschlüsselter WLAN-Zugang.

Und spätestens da dürfte es dann keine widersprüchlichen Urteile geben :mrgreen: