Mein Problem: Ich bekomme nur dann so lange Urlaub, wenn ich
a) telefonisch erreichbar bin (das ist kein Problem) und
b) innerhalb kürzester Zeit mich per Internet auf unsere Kundenrechner aufschalten kann (24/7)
Womit Du Dich, genau genommen, gar nicht im Urlaub befindest, allenfalls im "Auslandseinsatz". Was Chefs sich so einfallen lassen, um das BUrlG und das Arbeitsrecht zu untergraben, ist schon abenteuerlich. Hier ein informativer Beitrag:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/13/338859/textHier im Forum wird des öfteren WIFI vorgeschlagen - das nutzt mir leider überhaupt nichts.
Das würde ich so nicht sagen. Wie sieht dann das Scenario aus:
a) Du befindest Dich "in der Pampa", wo es keinerlei Handyverbindungen und kein Wifi gibt -> sowieso unerreichbar
b) Du befindest Dich in der Pampa, wo es zwar keine Handyverbindung gibt, aber vielleicht ein Motel am Wegesrand - da haben fast immer eine Internetverbindung. Die könntest Du nutzen, um wenigstens Email o.ä. abzufragen.
c) Du befindest Dich irgendwo in der Pampa, wo es zwar Handyverbindungen, aber kein Wifi gibt. Reicht die Handy-Verbindung für Internet aus, so ist dies der einzige Fall, wo Wifi nichts nützt, dagegen aber Handy schon. Dann ist aber immer noch die Frage, wie weit es ggf. bis zum nächsten Motel o.ä. ist, wo Du eine Internetverbindung haben kannst. Dieses Scenario ist sicherlich erheblich seltener, als Du es heute annimmst.
Alles in allem würde ich (bei der ohnehin unerlaubten Beschränkung Deines Rechts auf Urlaub) darauf bestehen, dass die (durchaus vorhandene) "Abdeckung" durch Wifi (oder auch LAN per Kabel) als Interneterreichbarkeit im Rahmen des Urlaubs und der Möglichkeiten ausreichen muss. Das ist immer noch eine definitiv unerlaubte Einschränkung Deines Rechts auf Urlaub, und die Erreichbarkeit ist durchaus akzeptabel, wenn auch nicht 24/7 (letzteres wird sie aber nie sein).