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Autor Thema: mobiles Internet - UMTS/3G/HSDPA/Edge/GPS/CDMA/Satellit ??? - Kein WIFI  (Gelesen 4326 mal)

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BigFreddy

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Hallo zusammen,

was gibt es für Möglichkeiten (vorzugsweise prepaid) mobil ins Internet zu kommen ?
WIFI ist für mich leider keine Option  :(

Im September möchte ich 4-5 Wochen mit dem Wohnmobil an die Westküste (BC,WA,OR,CA) sowie
in den Südwesten (AZ,NV,UT)

Mein Problem: Ich bekomme nur dann so lange Urlaub, wenn ich
a) telefonisch erreichbar bin (das ist kein Problem) und
b) innerhalb kürzester Zeit mich per Internet auf unsere Kundenrechner aufschalten kann (24/7)

Mir ist klar, in den USA ist das Angebot bei weitem nicht so gut wie in Europa.
Hier im Forum wird des öfteren WIFI vorgeschlagen - das nutzt mir leider überhaupt nichts.

Was ich bisher gefunden habe:
  • Virgin mobile - relativ günstig - schlechte Netzabdeckung
  • AT&T - teuer (100 MB = 20 $) - bessere Netzabdeckung

Kennt jemand Alternativen ? (Kein WIFI - ich will nicht 4 Wochen auf einem WIFI-KOA oder im Starbucks rumhängen müssen)

Schöne Grüße,
Alfred

McC

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Starbuck ist schon lange nicht mehr kostenlos  :wink:

BigFreddy

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Starbuck ist schon lange nicht mehr kostenlos  :wink:

Das weiß ich - deshalb hab ich ja weder nach WIFI noch nach *kostenlosen* Lösungen gefragt  :?

EDVM96

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Mein Problem: Ich bekomme nur dann so lange Urlaub, wenn ich
a) telefonisch erreichbar bin (das ist kein Problem) und
b) innerhalb kürzester Zeit mich per Internet auf unsere Kundenrechner aufschalten kann (24/7)
b) Dann hast du ein Problem. Ausreichend schnelle 3G Netze hast du allenfalls in Ballungszentren, im Nordwesten/Südwesten hast du vielerorts noch nichtmal ein GSM-Netz.

Zitat
Virgin mobile - relativ günstig - schlechte Netzabdeckung
AT&T - teuer (100 MB = 20 $) - bessere Netzabdeckung
Und ist bei diesen Tarifen Tethering überhaupt gestattet?

winki

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Netzabdeckung an der Westküste in BC,WA,OR,CA dürfte kein so großes Problem darstellen, aber weite Teile (Nationalparks) von AZ,NV,UT sind noch GSM freies Neuland....

rookie

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But anyway, I made a big mistake to join the conversation.
I will never do it again.
It really has no sense.
A wise forum member

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Jack Black

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Mein Problem: Ich bekomme nur dann so lange Urlaub, wenn ich
a) telefonisch erreichbar bin (das ist kein Problem) und
b) innerhalb kürzester Zeit mich per Internet auf unsere Kundenrechner aufschalten kann (24/7)

Womit Du Dich, genau genommen, gar nicht im Urlaub befindest, allenfalls im "Auslandseinsatz". Was Chefs sich so einfallen lassen, um das BUrlG und das Arbeitsrecht zu untergraben, ist schon abenteuerlich. Hier ein informativer Beitrag:

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/13/338859/text

Hier im Forum wird des öfteren WIFI vorgeschlagen - das nutzt mir leider überhaupt nichts.

Das würde ich so nicht sagen. Wie sieht dann das Scenario aus:

a) Du befindest Dich "in der Pampa", wo es keinerlei Handyverbindungen und kein Wifi gibt -> sowieso unerreichbar

b) Du befindest Dich in der Pampa, wo es zwar keine Handyverbindung gibt, aber vielleicht ein Motel am Wegesrand - da haben fast immer eine Internetverbindung. Die könntest Du nutzen, um wenigstens Email o.ä. abzufragen.

c) Du befindest Dich irgendwo in der Pampa, wo es zwar Handyverbindungen, aber kein Wifi gibt. Reicht die Handy-Verbindung für Internet aus, so ist dies der einzige Fall, wo Wifi nichts nützt, dagegen aber Handy schon. Dann ist aber immer noch die Frage, wie weit es ggf. bis zum nächsten Motel o.ä. ist, wo Du eine Internetverbindung haben kannst. Dieses Scenario ist sicherlich erheblich seltener, als Du es heute annimmst.

Alles in allem würde ich (bei der ohnehin unerlaubten Beschränkung Deines Rechts auf Urlaub) darauf bestehen, dass die (durchaus vorhandene) "Abdeckung" durch Wifi (oder auch LAN per Kabel) als Interneterreichbarkeit im Rahmen des Urlaubs und der Möglichkeiten ausreichen muss. Das ist immer noch eine definitiv unerlaubte Einschränkung Deines Rechts auf Urlaub, und die Erreichbarkeit ist durchaus akzeptabel, wenn auch nicht 24/7 (letzteres wird sie aber nie sein).

winki

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.....Was Chefs sich so einfallen lassen, um das BUrlG ...   sollte man nicht so pauschalisieren.

Ich habe auch als EDV Spezi in einer Firma gearbeitet, bei der es normal war, auch im Urlaub erreichbar zu sein. Allerdings sprechen wir hier nicht von unteren "ausgebeuteten" Arbeitnehmerschichten sondern von Außertarifliche Mitarbeiter mit Jahreszielgehältern die weit über die Durchschnittlichen Gehälter in Deutschland liegen.

Im übrigen hat jeder Arbeitgeber, laut Bundesarbeitsgesetz das Recht, so fern er den Mitarbeiter handhaft wird und es aus Firmensicht nötig wird, den Mitarbeiter ohne Wenn und Aber aus seinem Urlaub nach hause zu berufen.  :|

BigFreddy

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@rookie

Das schaut sehr interessant aus - da werde ich mich noch schlauer machen  :)

@Rainer

Vielleicht hätte ich "Urlaub" etwas anders forumlieren sollen  :wink:
nur soviel: Es ist keine Idee von meinem Chef, sondern meine Idee.

Und wenns denn so schlecht aussieht mit mobilem Internet, dann ist wohl wirklich
WIFI die einzige Alternative und ich muss meine Route dieses Mal im Voraus planen.
Wird dann halt nicht mehr ganz soviel Pampa wie sonst.

@winki

Du hast vollkommen recht.

Und übrigens bitte ich darum etwas mehr beim Thema zu bleiben - es ist hier das Technik Board

Schöne Grüße,
Alfred

BigFreddy

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Und ist bei diesen Tarifen Tethering überhaupt gestattet?
Was hätte das denn mit Tethering zu tun wenn ich Hardware und Tarif von den jeweiligen
Anbietern beziehen würde ?  - Mein Handy kann zwar Internet aber das benutze ich nicht.
Irgendwie hat da mein Spieltrieb die letzten Jahre nachgelassen  :wink:
Und wenn ich unterwegs Internet wirklich brauche, ists IPSec/PPTP und ssh

Schöne Grüße
Alfred

Jack Black

  • Gast
Im übrigen hat jeder Arbeitgeber, laut Bundesarbeitsgesetz das Recht, so fern er den Mitarbeiter handhaft wird und es aus Firmensicht nötig wird, den Mitarbeiter ohne Wenn und Aber aus seinem Urlaub nach hause zu berufen.  :|

Da irrst Du, dieser Sachbestand ist bereits im Text zu meinem Link abgehandelt worden:

Zitat
Manche Arbeitgeber schließen allerdings mit ihren Beschäftigten ausdrücklich eine Rückruf-Vereinbarung ab. Darin wird der Arbeitnehmer beispielsweise verpflichtet, seinen Urlaub abzubrechen, wenn er dringend im Betrieb gebraucht wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat solche Abmachungen, die das Urlaubsrecht einschränken, in einem Urteil vom 20. Juni 2000 als „rechtsunwirksam“ angesehen (Az: 9 AZR 405/99). Arbeitnehmer können sich unter Verweis auf die Rechtssituation weigern, ein solches Papier zu unterschreiben. Wenn ein Rückruf der Firma kommt, brauchen sie sich nicht daran zu halten.

Ausnahmen sind nur außergewöhnliche Notsituationen. Dazu gehört weder die Erkrankung von Kollegen noch ein neuer dringender Auftrag. Allenfalls katastrophenähnliche Situationen – etwa plötzliches Hochwasser, das Teile des Betriebsgeländes überschwemmt – könnten den Rückruf eines Mitarbeiters aus dem Urlaub rechtfertigen.

Das ist Äonen weit entfernt von "jederzeit zurückrufen". Nur katastrophenartige Zustände (s.o.) rechtfertigen überhaupt einen Rückruf.

Und die Größe von Gehältern spielt beim BUrlG auch keinerlei Rolle.

@winki

Du hast vollkommen recht.

Nö, hat er nicht. Er hat durch und durch Unrecht. Das BUrlG ist nicht so einfach zu beugen.

TGW712

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@TO - für welche Lösung hast Du Dich nun entschieden?

@Jack Black - was Du verkennst ist, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf 5 Wochen zusammenhängenden Urlaub hat. Urlaub hat in Einklang mit den betrieblichen Gegebenheiten genommen zu werden und einmal im Jahr müssen mindestens 2 Wochen am Stück gewährt werden, wenn der AN das will. Wenn der Chef nun also sagt: gesamten Jahresurlaub am Stück, wenn Bedingung XY erfüllt, sonst 2 Wochen am Stück, dann ist das zulässig.

IkeaRegal

  • Gast
Ich würde von mir aus das nur anbieten, wenn der Chef dafür zahlt. Immerhin profitiert er davon.

Ich hatte im mittleren Westen 5 Tage mal keinen Empfang mit meinem Blackberry. Ich habs überlebt und es war die schönste Woche seit langem.  :lol: 8)