Bei freien Zugängen kann der Benutzer nicht ermittelt werden, allerdings spurlos wir er wohl sein Tat nicht ausführen können immerhin hinterlässt er seine Macaddresse, gut die kann man manipulieren... Allerdings wenn jemand sich ins Minuteman Programm hackt und den 3. Weltkrieg auslöst dürfte die Mithaftung des Profiders auch zweitrangig sein...
Abgesehen davon gibt es in der deutsche Rechsprechung bei unverschlossenem Auto auch schon widersprüchliche Gerichtsurteile, schließlich muss man erst die Wegfahrsperre überwinden...
Bei Bezahl - WiFi Zugänge (McDonald, manche Campgrounds etc.) hinterlässt man zu mindest seine Kreditkartennummer...
Allerdings was kann man schon im Gegensatz zu einem unverschlossenen Auto für Unfug betreiben, ein paar Spammails?? Wichtige Ports sind eh gesperrt, denn so offen ist ein offener WiFi Spot nun auch wieder nicht... da gibt’s noch Filter und und…
Die Forenhaftung in Deutschland mag als Beispiel gegenüber Amerika und deren Offenen Netze gelten und hat mit der Problematik indirekt zu tun.
Das ist nun genau der Unterschied zwischen Amerika und Deutschland, der "irgendwer" Bestrafte ist im Fall Deutschland der Profider und der wird man indem man laut Hamburger Gerichtsurteil, auch unwissentlich seinen WiFi Zugang zu Verfügung stellt und in Amerika nur wenn der Verursacher zweifelsfrei ermittelt wird.
Im Übrigen ist es ja nun nicht nur meine Meinung sondern von vielen Rechtswissenschaftler in Deutschland die sich mit dieser Materie beschäftigen.
Ach ja am Rande sei noch erwähnt dass trotz Profider - Mithaftung in Deutschland und Teile Europas, aus deren Internetzugänge weltweite die meisten Spammails versendet werden..
Im Gegensatz dazu wurde gerade ein Spamer in den USA zu 8 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe zu $1,5 Millonen verurteilt....