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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: kerstin am 02.09.2002, 12:40 Uhr
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dear all,
was habt ihr für erfahrungen bezüglich der fahr-konditionen von mietwagen gemacht?
ist es wirklich so, dass allein der "renter" zugleich als alleiniger "driver" zugelassen ist? lt. dollar-mietwagen muss der "second driver" extra eingetragen werden und somit auch extra bezahlen ($3/tag).
zahlt ihr immer alle brav oder fahrt ihr auch mal schwarz?
viele grüße,
Kerstin
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Hi Kerstin,
wunder Dich nicht, wenn Dein Posting bald im richtigen Forum "Mietwagen" landet ;)
An sich darf nur der Renter, der im Mietvertrag eingetragen ist, den Wagen lenken. Daher sollte jeder weitere Fahrer, der auch Fahren will, zusätzlich eingetragen sein, auch wenn das kostet.
Schwarzfahren ist so eine Sache... Was ist, wenn Euch die Polizei mal aufhält und der nicht registrierte Fahrer fährt, oder Ihr einen Unfall habt? Kann Schwierigkeiten geben bzw kann die Versicherung aussteigen....
Ich würde das nicht riskieren - die paar Dollar müßten im Urlaub schon noch drinsitzen..
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Abgesehen, dass das hier im falschen Board ist: aber muss auch die Ehefrau des Renters als Fahrerin eingetragen werden. M.E. darf diese ja automatisch den Wagen mitbenutzen?
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Bei manchen Mietpaketen ist der second driver im Preis bereits inbegriffen. Ansonsten empfehle ich unbedingt die Eintragung, da es bei einem Versicherungsfall sehr teuer kommen könnte.
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die sache mit dem ehepartner ist nicht automatisch included - es steht immer extra in den mietbedingungen drin (zB bei avis !), dass der ehepartner fahren darf aber nix extra zahlen muss. :)
ansonsten wäre ich auch sehr vorsichtig, was das "schwarzfahren" betrifft... wobei die polizei da wohl kein interesse dran hat, das würde eher im falle eines unfalls relevant !!!
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Hallo,
vom "schwarzfahren" würde auch ich abraten.
Viele Anbieter verlangen für den 2. Fahrer zwar x USD / Tag, aber maximal sagen wir 30 USD (bspw. Hertz) - so wird es nicht gar so teuer.
Bei hertz (und ich glaube auch Avis) ist die Ehefrau als 2. Fahrer gratis, vorsichtshalber aber bei Anmietung nachfragen. Falls die Ehefrau einen and. Namen hat als Du selbst könnte es schwierig werden, dann lieber die 30 USD oder so zahlen.
Jürgen
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IMHO müssen weitere Fahrer bei der Fahrzeugübernahme eingetragen werden. Die meisten Versicherer bieten 2 Versicherungspakete an, in dem teureren sind neben anderen Vorteilen meist bis zu 3 Zusatzfahrer inklusive. Muss man halt ausrechnen, ob sich das Zusatzpaket lohnt oder ob es günstiger ist, den Zusatzfahrer separat zú zahlen.
Schwarz fahren würde ich nie. Ganz ehrlich: für die paar Dollar mehr würde ich mich nicht uglücklich machen wollen...man kann es mit dem Sparen auch übertreiben. Aber das muss natürlich jeder selber wissen.
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Ist sehr unterschiedlich. Ich glaube bei Dollar war es so, dass der/die Lebensgefährte(in) immer mit drin war.
Ansonsten gelten die Bedingungen in Euren Reisekatalogen. Soweit ich das derzeit gesehen habe, zahlen Ehepartner immer die Extra-Gebühr (außer in ein paar Staaten, steht alles drin).
Und dann gibt es noch die Frage, ob man für jeden Tag zahlt, was schnell ins Geld gehen kann (bis zu 6 Dollar pro Tag mal 20 Tage = 120 Dollar, das sind 6 T-Shirts ;)), oder es gibt ein Limit, 25-30 Dollar.
Ich hatte ja mal eine Aufstellung gemacht und da hat sich gezeigt, dass man manchmal mit den Zusatzgebühren für Extra-Fahrern schon verdammt nah an den B-Paketen der Autovermietungen liegt.
Ergebnis: Hilft nix. Reisebedingungen genau studieren und rechnen, rechnen, rechnen!
(http://www.usa-reise.net/forum/yimages/smilies/cwm11.gif)
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Auch wenn wie in Kalifornien, der 2. Fahrer nichts kostet, muss er eingetragen werden. Ich musste in San Francisco auch meinen Führerschein zeigen und wurde mit in die Papiere übernommen!!!
Gruss, Anke
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Ich würde ebenfalls vom schwarz Fahren abraten.
Lieber das etwas teurere Angebot einen Fahrer mehr eintragen zulassen, alles später sich an einer Strafe dumm und dümmer zu bezahlen.
Man muß ja nicht mal am Unfall schuld sein, damit man erwischt wird!
Soweit ich weiß ist bei AVIS die Ehefrau/ der Ehemann kostenlos, muß aber auch eingetragen werden, mit Führerschein etc.
Gruss Andie
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hallo,
@ alle: danke für eure antworten - natürlich ist es besser sich registrieren zu lassen...
@ AnkeManni: ist es wirklich so, dass der 2te fahrer (nicht verheiratet) in kalifornien IMMER kostenlos ist?
die dame vom reisebüro hat es uns versichert, in den reisebestätigungen steht davon aber nichts... auch der dollar-mietwagen-voucher ist nur auf einen von uns ausgestellt - mein name taucht nicht auf, kann mich aber als additional driver eintragen - ich befürchte deshalb vor ort (lax) eben die gebühr von $ 6/ tag für den 2ten fahrer, die dann anscheinend für den rest der usa gilt (ausgenommen kalifornien ----- oder????????)
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hi,
erst mal danke für euer feedback - natürlich werde ich mich als 2te fahrerin anmelden...:-)
ist es denn wirklich so - unabhängig von der mietwagenfirma - dass der 2te (additional) fahrer in kalifornien IMMER kostenlos ist?????????????
gruß, K.
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Hi Kerstin,
IMMER ist so eine Sache, das hängt eben viel vom Vermieter und Deinem Anbieter ab. Lies einfach die Vertragsbedingungen genau durch - das ist IMMER das Sicherste ;)
Die Regelungen sind in manchen Punkten von Staat zu Staat unterschiedliche (z.B. Altersgrenzen bei Anmietung, etc)
Der Voucher ist nicht unbedingt ausschlaggebend für den 2. Fahrer, das steht in den Vertragsbedingungen bzw den Inklusivleistungen drin (die auch auf dem Voucher bzw. in einem Beiblatt ersichtlich sein sollten), wichtig ist, daß im Mietvertrag vor Ort der 2. Fahrer mit FS-Nummer drinnen steht.
Hast Du z.B. das online bei http://www.dollarrentacar.de/index.asp von D aus buchbare Dollar-Super-Inklusive-Sparpaket gebucht, sind zusätzliche Fahrer über 25 bereits inklusive.
Beim normalen Dollar-Sparpaket ist dies nicht der Fall. Aber wie gesagt, ließ nochmals die Vertragsbedingungen in Deinem Voucher bzw in dem Katalog über den Dein RB gebucht hat.
Ach ja, ein Lebensabschnittsgefährte (ist das ein kompliziertes Wort ;D) ist IMHO rechtlich gesehen natürlich nicht Dein Ehepartner - also gilt für den diese Regelung ziemlich sicher nicht.