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Autor Thema: 4WD und befahrbare Strassen  (Gelesen 808 mal)

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malifub

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4WD und befahrbare Strassen
« am: 21.04.2004, 16:40 Uhr »
Hallo beisammen,

wir wollen uns ein 4WD mieten, jedoch nicht um querfeldein zu fahren sondern um in entlegen National Forrests zu kommen. Also die Fahrt quasi immer nur auf Strassen die dann halt manchmal auch ohne Belag ist. ADAC sagt, zumindest mündlich, dass bei Mietung eines 4WD die Fahrt auf Schotterstrassen genehmigt ist, sthet aber nirgendwo in den AGB's, und auch sonst schweigen sich alle Anbieter über sowas aus. Es scheint aber sowas wie eine 4WD-exception zu geben, die jedoch nirgendwo mschriftlich fixiert ist. Wir wollen also keine Outback Erkundungen unternehmen sondern notfalls nur die lezten 10 Meilen Waldweg zum Campingplatz zurücklegen. Hat da jemand Erfahrung oder kennt Anbieter die das machen bzw. wo das schriftlich fixiert ist bzw. wie man da rangeht. Das es kein Versicherungschutz für Unterboden gibt ist uns klar. Uns geht es um sowas wie herunterfallender Ast bei Sturm auf entlegenem Campingplatz.

Für jede Hilfe bin ich dankbar :D

Viele Grüsse malifub

atecki

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #1 am: 21.04.2004, 17:52 Uhr »
Hi,

im allgemeinen ist das Fahren mit Leihwagen auf unbefestigen nicht aspahltierten Straßen (dirt roads, gravel roads) gemäßt den Mietbedingungen verboten, bzw hast Du dort keinerlei Versicherungsschutz.

Wirf mal die Suchmaschine an, dies ist heir schon oft besprochen worden...

Hatchcanyon

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #2 am: 21.04.2004, 20:23 Uhr »
Zitat von: malifub
wir wollen uns ein 4WD mieten, jedoch nicht um querfeldein zu fahren sondern um in entlegen National Forrests zu kommen. Also die Fahrt quasi immer nur auf Strassen die dann halt manchmal auch ohne Belag ist. ADAC sagt, zumindest mündlich, dass bei Mietung eines 4WD die Fahrt auf Schotterstrassen genehmigt ist, sthet aber nirgendwo in den AGB's, und auch sonst schweigen sich alle Anbieter über sowas aus. Es scheint aber sowas wie eine 4WD-exception zu geben, die jedoch nirgendwo mschriftlich fixiert ist. Wir wollen also keine Outback Erkundungen unternehmen sondern notfalls nur die lezten 10 Meilen Waldweg zum Campingplatz zurücklegen. Hat da jemand Erfahrung oder kennt Anbieter die das machen bzw. wo das schriftlich fixiert ist bzw. wie man da rangeht. Das es kein Versicherungschutz für Unterboden gibt ist uns klar. Uns geht es um sowas wie herunterfallender Ast bei Sturm auf entlegenem Campingplatz.


Hallo, wie atecki schon schrieb ist das Befahren von "unpaved roads" , manchmal auch nur von "not regularely maintained roads" bei allen amerikanischen Anbietern, die mir bekannt sind, verboten. Das steht immer im Kleingedruckten drin.

Ausnahmen stellen lediglich die (teuren) Vermieter an Orten, die vom 4WD-Tourismus leben, dar.

Du musst im schlimmsten Fall damit rechnen, den Schaden am Fahrzeug sowie den Mietausfall aus eigener Tasche zu bezahlen. Es scheint auch keine Versicherung zu geben, die dieses Risiko abdecken will.

Lass dir nichts von Anbietern wie dem ADAC erzählen. Für deine Miete vor Ort gilt nicht deutsches, sondern immer US-Recht.

Gruss

Rolf

malifub

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #3 am: 21.04.2004, 21:56 Uhr »
so ähnlich sehe ich das auch, jedoch buche ich doch gerade in Deutschland wegen deutschem Reiserecht etc. das dann für mich gilt. Adac ist auch nicht der einzige, Holidaycars gibt ebenfalls tolle mündliche Versprechen ab. Und wo stehen sie denn die amerikanischen AGB(Link?). Wenn ich da mal ein paar lesen könnte wäre ich dann auch weiter. Desweiteren könnte ich dann ja nur auf asphaltierte Campingplätze und das ist ja schon ziemlich abwegig, weil man dann wohl maum noch von einem Campinplatz sprechen kann.

Viele Grüsse

malifub

Hank

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #4 am: 22.04.2004, 06:29 Uhr »
Zitat von: malifub
so ähnlich sehe ich das auch, jedoch buche ich doch gerade in Deutschland wegen deutschem Reiserecht etc. das dann für mich gilt.


Vergiß es. Die deutschen Veranstalter sind nur Vermittler. Du schließt einen Vertrag mit der amerikanischen Autovermietung ab, schließlich unterschreibst Du den erst bei der Übernahme. Und dort steht eindeutig - keine unpaved roads. Da gibt es auch keine 4WD Ausnahme.

Ob das abwegig ist oder nicht, sei dahingestellt, aber es ist so. Wenn Du mal die Boardsuche bemühst, wirst Du einiges dazu finden.
Cheers,

Hank !




Hatchcanyon

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #5 am: 22.04.2004, 09:18 Uhr »
Zitat von: malifub
so ähnlich sehe ich das auch, jedoch buche ich doch gerade in Deutschland wegen deutschem Reiserecht etc. das dann für mich gilt. Adac ist auch nicht der einzige, Holidaycars gibt ebenfalls tolle mündliche Versprechen ab. Und wo stehen sie denn die amerikanischen AGB(Link?). Wenn ich da mal ein paar lesen könnte wäre ich dann auch weiter. Desweiteren könnte ich dann ja nur auf asphaltierte Campingplätze und das ist ja schon ziemlich abwegig, weil man dann wohl maum noch von einem Campinplatz sprechen kann.


Hallo!

Kann Hanks Argumentation nur stützen - für dich gilt bei der Anmietung US-Recht. Nur wenn du in Deutschland bezahlt hast, könntest du ggf. bei Nichterfüllung gegen den Vermittler (ADAC) vorgehen. Die von dir genannte bedingung stellt aber sicher keine Nichterfüllung dar.

Dass man dir beim ADAC mündlich etwas zusagt ist rechtlich wohl völlig irrelevant und möglicherweise der übliche Dummenfang.

Gruss

Rolf

Anne

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #6 am: 22.04.2004, 10:39 Uhr »
Hi,
wenn ich das richtig verstanden habe, gilt der Versicherungsschutz nur auf geteerten ÖFFENTLICHEN Straßen:
Damit fährt man schon ohne Versicherungsschutz :oops: , wenn man eine Tankstelle oder einen Supermarktparkplatz oder eben einen Campground anfährt, selbst wenn die geteert sind. Das ist immer ein gewisses Risiko, mit dem man einfach leben muss.
 :? Tschüß
Karin

Hatchcanyon

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Re: 4WD und befahrbare Strassen
« Antwort #7 am: 22.04.2004, 10:59 Uhr »
Zitat von: Anne

wenn ich das richtig verstanden habe, gilt der Versicherungsschutz nur auf geteerten ÖFFENTLICHEN Straßen:
Damit fährt man schon ohne Versicherungsschutz :oops: , wenn man eine Tankstelle oder einen Supermarktparkplatz oder eben einen Campground anfährt, selbst wenn die geteert sind. Das ist immer ein gewisses Risiko, mit dem man einfach leben muss.


Hallo Karin,

Avis hat z:b: eine kuriose Geschäftsbedingung:
<Zitat>

Off Road Driving
 
Avis vehicles may not be operated on non-paved roads.

<Zitat Ende>

Nach allgemeinem US-Verständnis ist off road  nicht identisch mit Fahren auf eine graveled road oder dirt road. Das wäre immer noch "on" road.
Von "öffentlich" steht da schon mal nichts.

Keine Ahnung, wie ein gericht im Zweifelsfall entscheiden würde.

Gruss

Rolf