So wie ich es verstehe, steht in den Produktbeschreibungen von Alamo genau das, was Salial und PK hier beschrieben haben:
USA ( CDW - Collision Damage Waiver )
Der Mieter/ Fahrer ist für jede Beschädigung des Mietwagens bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem Fahrzeug während der Abwesenheit des Mieters/ Fahrers zugefügt worden ist oder wenn der Mieter/ Fahrer in einem Unfall verwickelt wurde , an dem der Mieter / Fahrer schuldfrei ist. CDW enthebt den Mieter / Fahrer der Verantwortung für die Kosten des Schadens , unabhänigig der Schuldfrage.
Demnach muss ich nicht für Schäden am Mietfahrzeug aufkommen, wenn ich eine CDW habe, egal, was passiert.
Erhöte Haftpflicht ( Extended Protection - EP = LIS / SLI - nur in den USA )
In vielen Ländern ist die KFZ - Versicherung mit unbegrenzter Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In den USA ist das nicht der Fall. Jeder Staat schreibt eine gesetzliche Mindestdeckung vor, die in den USA bei nur US $ 20.000 liegen. Diese Mindestdeckung ist bei Vorausreservierung internationaler Kunden inbegriffen. Verursacht der Mieter / Fahrer einen Unfall , deckt diese Versicherung nur Ansprüche ab, die vom Dritten an den Mieter/ Fahrer gestellt werden, keine Schäden am Mietwagen oder Personenschäden des Mietwagenfahrers oder der Passagiere.
Die normale Haftpflicht in den USA deckt demnach nur bis zu 20.000 USD ab, wenn ein Unfallgegner Forderungen an mich hat.
Die Erhöhte Haftpflichversicherung ( EP ) ist eine Zusatzversicherung und deckt die Ansprüche, die von Dritten an den Mieter / Fahrer gestellt werden, bis zu einer Höhe von US $ 1.000.000 (LIS ). Die Gesamtkosten werden der Vorausberechnung der Gebühren als EP hinzugefügt.
Durch die EP=LIS sind nicht nur 20.000 USD, sondern 1 Mio USD abgesichert, wenn andere aufgrund eines Unfalls Forderungen an mich haben.
Zusätzlich beinhaltet Alamo´s EP eine weitere Versicherung , welche den Mieter /Fahrer bis zu ca . 100.000 US $ auszahlt , wenn der Unfallgegner Schuld hat, des Mieters/ Fahrers Personen- und Gepäckschaden aber nicht bezahlen kann oder Fahrerflucht etc. begeht. ( Schäden am Fahrzeug sind durch die CDW gedeckt. Siehe Mieterhaftung )
Außerdem kann ich selbst erlittene Schäden/Kosten bis zu 100.000 USD geltend machen, wenn beim Unfallgegner nichts zu holen ist.
Ich kann diesem und der Beschreibung des Paket C bei sunshineflights demnach nur entnehmen, dass dieses sogar besser ist, weil sogar bis zu 1 Mio Euro Haftung zugesichert wird, nicht lediglich bis zu 1 Mio USD:
• CDW-Basisversicherung
• Airport Fees/Flughafengebühren
• Steuern und Abgaben für die Fahrzeugmiete
• (EP) Extended Protection - Haftpflichtversicherung inkl. UMP-Schutz gegen unterversicherte Verkehrsteilnehmer
• Zusatzhaftpflichtversicherung über 1 Mio. €
Ich vermute mal, das böse Wort "Basisversicherung" hat hier für diese Diskussion gesorgt, bzw. der Umstand, dass hier diese magische Zahl 20.000 USD zuerst aufgetaucht ist, während bei anderen Vermietern einfach noch keiner darüber gestolpert ist.
Weiterhin interpretiere ich den Text von Alamo so, dass diese 20.000 sich nicht auf Schäden am Mietfahrzeug beziehen, sondern auf Forderungen Dritter. In dem Fall wäre es dann auch nicht notwendig sich Gedanken darum zu machen, ob man mit 20.000 USd oder mit 30.000 USD unter dem Hintern durch Amerika kurvt: Schäden anderer sind bis zu 1 Mio USD oder Euro abgedeckt, Schäden am Mietfahrzeug in der Höhe, in der sie halt entstanden sind.