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Autor Thema: Erfahrung mit Sixt USA  (Gelesen 11930 mal)

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Eckensteher

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #15 am: 20.08.2018, 12:16 Uhr »
Hallo,
ja du hast recht, es geht generell um die Anmietung bei Sixt über den ADAC. Wenn man sich die Mietbedienungen bei den verschiedenen Vergleichsportalen genau anschaut, gibt es da viele Tücken. Es wird auch teilweise die Benutzung von Fähren verboten!

partybombe

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #16 am: 20.08.2018, 14:18 Uhr »
Mir ist durchaus bewusst, dass auch die vertragsrechtlichen Regelungen in Deutschland sehr unterschiedlich sein können. Gerade deshalb muss man auch dort vergleichen.
Mein Ansatz bezieht sich darauf, dass man in der Regel bei einem Abschluss hier besser gestellt ist, da z.B. Die Versicherungssumme über den Mindestsätzen der Staaten liegen sollte. Dies macht jedoch den Vergleich nicht obsolet. Ich habe so z.B. Mal festgestellt, dass die deutsche Zusammenfassung der Übersetzung vom englischen Original abweicht. Da wollte ich auch nicht diesen Grenzfall austesten.
Von daher finde ich die Nachfrage bei Sixt gut, vielleicht sollte man auch mal den ADAC befragen. Wenn du allerdings Pech hast, bekommst du unterschiedliche Aussagen.

Eckensteher

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #17 am: 20.08.2018, 14:29 Uhr »
So habe jetzt direkt bei Sixt angerufen.
Es wird von Deutschland aus keine Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner angeboten.
Man muss sie vor Ort abschließen und kostet 7$ pro Tag plus Steuern.
Immer noch ein gutes Angebot beim ADAC, da dort nicht nur ein sonder alle Zusatzfahrer mit drin sind.

Außerdem darf man Fähren benutzen, was z.B: Alamo nicht zulässt. (Check24 FAHRGEBIET: USA.
Fährfahrten sind grundsätzlich nicht gestattet.) Bei Mietwagen-Billiger steht davon allerdings auch nichts.

Wenn man sich so alles mal durchliestwird man bald schwindelig  :think: :wut33:

motorradsilke

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #18 am: 20.08.2018, 16:25 Uhr »
So habe jetzt direkt bei Sixt angerufen.
Es wird von Deutschland aus keine Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner angeboten.
Man muss sie vor Ort abschließen und kostet 7$ pro Tag plus Steuern.
Immer noch ein gutes Angebot beim ADAC, da dort nicht nur ein sonder alle Zusatzfahrer mit drin sind.

Außerdem darf man Fähren benutzen, was z.B: Alamo nicht zulässt. (Check24 FAHRGEBIET: USA.
Fährfahrten sind grundsätzlich nicht gestattet.) Bei Mietwagen-Billiger steht davon allerdings auch nichts.

Wenn man sich so alles mal durchliestwird man bald schwindelig  :think: :wut33:
Wobei ich mich frage, wo man in den USA mit einer Autofähre fahren sollte.

diro

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #19 am: 20.08.2018, 16:37 Uhr »
Wobei ich mich frage, wo man in den USA mit einer Autofähre fahren sollte.

Mir fallen da sofort die Fähren rund um Seattle ein, oder die Fähre über den Delaware, oder die Fähre in Utah bei Bullfrog.
Und es geht bald wieder los.....

mrh400

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #20 am: 20.08.2018, 19:07 Uhr »
Wobei ich mich frage, wo man in den USA mit einer Autofähre fahren sollte.
Selber schon gemacht an den Outer Banks, gleich zwei Fähren hintereinander: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=26476.msg341271#msg341271 - in den Vertrag hatte ich nicht geschaut, ob das zulässig war.
Gruß
mrh400

motorradsilke

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #21 am: 20.08.2018, 19:10 Uhr »
Ok, dann gibt es wohl doch Einige.
Dürfte aber seltener zutreffen als das Befahren unbefestigter Strassen, was auch verboten ist und was trotzdem fast Alle machen.

Microbi

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #22 am: 05.09.2018, 11:05 Uhr »
Wobei solche Verbote erscheinen mir etwas lebensfremd.
Ok, die Fähre könnte untergehen, und es muss nicht gleich Hell's Revenge sein, aber die normale Nutzung müsste doch auch mal eine Fahrt mir der Fähre, oder ein Paar Meilen Feldweg mit einschließen.

Mic

partybombe

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #23 am: 05.09.2018, 18:33 Uhr »
Für das was ausgeschlossen wurde, muss nicht gezahlt werden

Microbi

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #24 am: 06.09.2018, 09:02 Uhr »
Für das was ausgeschlossen wurde, muss nicht gezahlt werden
Das finde ich spitzfindig.
Die Mietsache sollte dem Mieter für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Bestimmung liegt in der Art der Mietsache: In der Wohnung wohnt man, im Auto fährt man, in einer Hüpfburg hüpft man.
Fähre fahren und Feldwege gehören für mich zum normalen Gebrauch. Da würde ich mit dem eigenen Wagen auch nicht umkehren. Und ich habe auch noch keinen Leasingvertrag gesehen in dem sowas ausgeschlossen gewesen wäre. Dann könnte auch das Linksabbiegen ausgeschlossen sein, weil sowas auch gefährlich sein kann.  :roll:
Das ist meine Meinung; geregelt ist es anders, aus meiner sicht unsinnig und lebensfremd, aber so ist es eben.

Mic

Jack Black

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #25 am: 06.09.2018, 13:50 Uhr »
Fähre fahren und Feldwege gehören für mich zum normalen Gebrauch.

Da muss man aber deutlich differenzierter herangehen: Ganz klar, Fähre fahren ist sicher ein normaler Vorgang, allerdings ist mir eine entsprechende Klausel in ALAMO Mietverträgen unbekannt. Das scheint ein CHECK24 Ding zu sein, was auch immer sich dahinter verbirgt, aber letztendlich gilt ja der Mietvertrag, den man vor Ort mit ALAMO abschließt.

Die Sache mit den Feldwegen ist ein wenig hakliger, "Feldwege" an sich sind ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist ja immer wieder genau diese Klausel, die hier diskutiert wurde, denn ALAMO spricht im Mietvertrag von "Official Roads". Ein Wagen darf nur auf "official Roads" gefahren werden. Das entspräche ja genau Deiner Definition, Autos sind zum Fahren auf Straßen gedacht. In der freien Wildbahn darf man sie nicht fahren, die oft genannten "Gravelroads" sind der Grenzbereich, denn es gibt durchaus nicht-asphaltierte aber dennoch "offizielle" Straßen in den USA. Dass ALAMO nicht möchte, dass die Autos abseits offzieller Straßen benutzt werden, kann man absolut nachvollziehen.

Last not least verbietet ALAMO nicht einmal das Führen auf solchen "Feldwegen", in den entsprechenden Klauseln steht meistens, dass der Versicherungsschutz erlischt. Und das ist, wenn man ehrlich ist, eine ganz andere Baustelle. Da ALAMO kraft der CDW/LDW gewissermaßen auch der Versicherungsträger ist, bestimmen sie natürlich auch deren Gültigkeit. Und das ist endgültig absolut nachvollziehbar, dass sie nur in einem gewissen Rahmen auf die Haftung verzichten, das ist kein Freischein dafür, die Karre grob fahrlässig zu Schrott zu fahren. Wer eine eigene Versicherung mitbringt, die solche Schäden auch deckt, kann ja immer noch so fahren, wie es ihm passt. Oder haftet im Zweifel selbst.

Ist nicht so ganz einfach und eine Automiete ist auf Grund der Zusatzleistungen ein relativ komplexes Produkt. Dazu gehört auch der Wegfall der Versicherung, wenn man beispielsweise nach Mexico einfährt. Auch dieses RIsiko will ALAMO nicht tragen und spätestens das wird man auch hier antreffen, nicht jedes gemietete Fahrzeug darf in Europa überall hingeführt werden, auch da erlischt der Versicherungsschutz. Kann man durchaus nachvollziehen, wer mit einer Luxuskarrosse nach Polen fährt, handelt leichtsinnig. Ich könnte mir vorstellen, dass das sogar in Leasingverträgen auch eingeschränkt ist.

Bleibt halt nur diese komische Fährgeschichte übrig, aber wie gesagt, das habe ich noch nie gehört und auch noch nie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gelesen.

Raigro

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #26 am: 06.09.2018, 14:15 Uhr »
Bleibt halt nur diese komische Fährgeschichte übrig, aber wie gesagt, das habe ich noch nie gehört und auch noch nie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gelesen.
Ich kenne es auch aus verschiedenen (früheren) Mietverträgen, kann jetzt aber nicht die Firmen benennen. Mit einer Ausnahme: Ich hatte im August von Budget einen Mietwagen auf den Färöer Inseln, und im Vertrag war explizit eine längere (1,5 Std) Fährfahrt zu einer Insel untersagt. Andere Fähren waren erlaubt bzw. nicht verboten, und habe ich auch genutzt.
Gruß aus München

Rainer

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partybombe

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Antw:Erfahrung mit Sixt USA
« Antwort #27 am: 06.09.2018, 19:44 Uhr »
Ich finde auch, dass Fähren zum normalen Gebrauch gehören. Bei Feldwegen bin ich etwas gespalten.
Wenn es aber explizit ausgeschlossen sein sollte, wäre ich entsprechend vorsichtig bei der Nutzung.
Oft liegen auf (vorallem großen) Fähren Metallstangen herum. Ich habe mal gesehen, wie bei einer Einweisung auf eine Autofähre dadurch ein Schaden entstand. In einem solchen Fall möchte ich möglichst keine Ausschlussklausel haben.