@Hank,
ich habe gerade mal intressehalber auf der Alamo-Seite
nachgeschaut und dort gibt es bei der Wagen-beschreibung nur Kleingedrucktes, das sich auf die
Anzahl von Personen und Koffern bezieht. Meines
Wissens ist dann die Beschreibung verbindlich und
einklagbar. Das ist so aehnlich wie der Fall mit den
veg. Pommes bei Mc Donalds. Mc D hat behauptet das
Veggie Combo waere rein vegetarisch, die Pommes waren aber nicht in rein pflanzlichen Fett zubereitet,
schon gabs einen dicken Prozess. Fuer den Rechtsanspruch muss in den USA das Wort Garantie
nicht explizit fallen. Da ich aber selbst kein Jurist bin,
gebe ich hier die Meinung eines Freundes ohne Gewaehr
wider. Da ich aber denke, dass jede Autovermietung
im Zweifel zugunsten des Kunden handelt stellt sich
das Problem wahrscheinlich sowieso nie. Ich habe
jedenfalls bisher ausnahmslos gute Erfahrungen
gemacht.
Gruesse
Stephan