Wenn die Buchung online, also ueber eine IBE, geschehen ist, dann ist doch die Sache sowieso unstrittig.
Der Kunde nimmt sich ja praktisch das gewuenschte Produkt selbst aus dem virtuellen Verkaufsregal. Das RB, bei dem die Buchung auflaeuft hat keinerlei Veranlassung, hier Pruefungen durchzufuehren, sondern muss davon ausgehen, dass der Kunde weiss, was er tut.
Ist die Buchung aber auf einem anderen Weg gelaufen, kommt es halt darauf an, ob der Kunde bei seiner Buchung den RB-Mitarbeiter zweifelsfrei auf sein Alter hingewiesen hat. Der Kunde kann dabei aber natuerlich nicht davon ausgehen, dass seine persoenlichen Daten dem Mitarbeiter noch aus frueheren Buchungen bekannt sein muessten.
Deshalb nochmal die Frage an Heinebaer: Wie kam die Buchung zustande und hast du bei dieser konkreten Buchung deine Geburtsdaten uebermittelt oder aber darauf hingewiesen, dass du das U25 Package brauchst?
Wenn du das beantworten kannst, wird klar, wer die Verantwortung fuer diese Geschichte zu tragen hat.