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Autor Thema: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung  (Gelesen 2499 mal)

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Heinebaer

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Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« am: 30.04.2006, 14:45 Uhr »
Folg. Vorgang:

Habe bei einem hier bekannten Herrn für 3 Wochen einen SUV gebucht (860  €). Ich wollte Alamo (habe bei ihm letztes Jahr auch schon Underage 25 von Alamo gebucht), aber bei National gab es eine günstigere Einwegmiete. Also nahm er freundlicherweise National. Die hatten dann aber keinen SUV mehr (und haben übrigens auch keinen Aufschlag für unter 25 Jährige. Preis wäre 860 € gewesen), also buchte der Herr auf Alamo um, ebenfalls für 860 €. Er weiß aber, dass ich 23 bin. In SLC angekommen will Alamo von mir 450$ Young driver surcharge haben. Ohne die gabs kein Auto...

Der Mietwagen - Herr meinte ich sei selbst schuld.

Ich sehe mich aber nicht im Unrecht...was könnte ich nun tun? Rechtsanwalt?

berlin7730

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #1 am: 30.04.2006, 15:08 Uhr »
Hallo,

warum schreien eigentlich immer alle gleich Anwalt ? In solchen Fällen sind Tipps usw. immer so ne Sache.  Auch wenn du letztes Jahr schon bei dem Herren gebucht hast glaube ich nicht das der Herr sich noch dran erinnern kann. Er dürfte sicher noch einige andere Kunden haben.

Frag doch erstmal warum nicht U25 gebucht wurde. Hast du nicht gesagt das du das U25 Paket willst bzw. wurdest du nicht gefragt ?

Also wenn du nicht gesagt hast das du das U25 Paket willst wird es schwer für dich was zuerreichen max. Kulanz des Herren


                                                         martin

Heinebaer

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #2 am: 30.04.2006, 15:41 Uhr »
Anwalt deswegen, weil er behauptet ich hätte alles falsch gemacht.

Ich gab bei Buchung das Alter 23 an. Das sollte doch eigentlich reichen, außerdem kannte er mich definitiv noch vom letzten Jahr!!!

Andreas

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #3 am: 30.04.2006, 16:04 Uhr »
Hallo,

was stand denn auf Deinem Mietwagenvoucher :?: Dort hättest Du doch sehen müssen, ob Underage dabei ist oder nicht.
Ein Underage Paket sollte doch immer explizit angegeben sein!

Viele Grüße
Andreas

Heinebaer

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #4 am: 30.04.2006, 16:12 Uhr »
na ja, hab ihm vertraut. natürlich stand es nicht drauf...

Andreas

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #5 am: 30.04.2006, 16:21 Uhr »
Hi,
Zitat von: Heinebaer
na ja, hab ihm vertraut. natürlich stand es nicht drauf...

hmh, Du weisst eh: Vertrauen ist gut...

Mir persönlich wäre der Preis für SUV und Underage und Einwegmiete schon verdammt günstig vorgekommen. Alleine deshalb hätte ich nochmals alles genau nachgelesen.
Natürlich ist es ärgerlich, Du musst aber auch zugeben, dass Du den erhaltenen Voucher genau anschauen hättest können (sollen).

Man muss einfach alles genau kontrolliern, die Tickets einer Freundin wurden zB für einen Monat zu spät ausgestellt. Wenn wir das nicht direkt bemerkt hätten, wären wir am Flughafen wohl auch doof dagestanden.

Ich finde, Du musstest ja nur das bezahlen, was Du sowieso bezahlen hättest müssen... von daher wird ein Gang zum Anwalt ausser Ärger imho nicht viel bringen.

Viele Grüße
Andreas

Heinebaer

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #6 am: 30.04.2006, 16:32 Uhr »
nein einwegmiete war noch etxra zu bezahlen. 300$.

und wenn der wagen 860 + young .... gekostet hätte, hätte ich nicht gebucht! darum gehts. :-(

Stephan

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #7 am: 30.04.2006, 16:35 Uhr »
Man muss aber schon von einem guten Reisebuero erwarten koennen,
das bei Angabe des Alters das Underage-Paket mitgebucht wird.

Sollte meinem Reisebuero so ein Fehler passieren und nicht zumindestens
einen Teil des Schadens (wenn es den gibt) uebernehmen, wuerde
ich das Reisebuero in Zukunft wechseln.

Rechtlich denke ich hat man da wenig Handhabe, das wuerde ich lassen.
Grüsse aus Bonn
Stephan

Andre

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #8 am: 30.04.2006, 17:16 Uhr »
In welcher Form hast du denn darauf hingewiesen, dass du erst 23 bist und dementsprechend ein U25 Package brauchst?
Du wirst sicher nicht erwarten wollen, dass sich ein Reisebueromitarbeiter (falls ich das richtig verstanden habe) die Geburtsdaten seiner Kunden merkt.

Im Uebrigen sind diese zweifelhaften Andeutungen ("bei einem hier bekannten Herrn") nicht die feine englische Art, weil es eventuell auch voellig Unbeteiligte in einem fraglichen Licht erscheinen laesst.
Wenn du mit dem Herrn was zu klaeren hast, dann solltest du das mit ihm ausmachen.

HolgerS

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #9 am: 30.04.2006, 20:01 Uhr »
Ich würde einen Anwalt einschalten wenn ich bei einer Buchung wahrheitsgemäss mein Alter eingebe, einen Endreisepreis genannt bekomme und vor Ort dann noch Zuschläge bezahlen muss, die nur ein "Fachmann" kennen kann aber nicht ein "Allerweltsurlauber" !

Dafür ist ein Reisebüro o.ä. die Fachinstitution, egal welcher "Herr" hier gemeint ist.

Olaf26

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #10 am: 01.05.2006, 00:32 Uhr »
Entscheidend wird sein, ob Du tatsächlich beweisen kannst, dass das Reisebüro über Dein Alter informiert war.

Dann nämlich hätte er Dir keinen Mietwagen-Voucher ohne "Minderjährigen-Zuschlag" verkaufen dürfen. Schließlich hast Du ja die versprochene Leistung - nämlich den Mietwagen - nicht für Deinen erworbenen Voucher erhalten. Die beim Reisebüro erworbene Dienstleistung war somit mangelhaft.

Wenn Du dies zweifelsfrei nachweisen kannst, kommt ein Anwalt in Betracht - allerdings auch nur dann, wenn Du auch bereit bist, im Streitfall vor Gericht zu ziehen. Denn ein Anwalt ist teuer.

Die meisten großen Reiseveranstalter und Reisebüros sind an eine Schlichtungsstele angeschlossen. An diese kann man sich im Streitfall auch ohne Anwalt wenden. Ich halte das in Deinem Fall für den sinnvolleren Weg.

Falls Du all das aber nicht beweisen oder belegen kannst, wird es auf jeden Fall schwierig.

Olaf

Choctaw

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #11 am: 01.05.2006, 12:13 Uhr »
Hallo,

sicherlich hätte man den Fehler auf dem Voucher wahrscheinlich bemerken können. Aber: Warum soll es ein Fehler des Kunden sein, wenn er es nicht bemerkt hat? Warum ist es nicht ein Fehler des Reisebüros, wenn die falsch gebucht haben?
Das Reisebüro hat weitaus öfter mit solchen Buchungen zu tun und der Kunde muss sich darauf verlassen können. Es gibt z.B. Kunden, die nichts von einem "Underage" wissen. Was ist mit denen? Das Reisebüro muss fachkundig beraten und buchen. Sie haben den Fehler gemacht und nicht der Kunde.

Dann die Frage "Warum sofort Anwalt"? Weil man als Kunde meist in der unterlegenen Position ist. Die Reisebüros haben weitaus öfter mit Reklamationen und Streitfällen zu tun. Sie sind da meist cool und können ruhig bleiben. Als Kunde bedeutet einem z.B. ein Verlust von 400 Euro mehr als es einem Reisebüro bedeutet.

Wenn das Reisebüro kulant wäre, würde es auf der Buchung nachsehen, ob das Alter angegeben wurde und würde dann den Fehler eingestehen und den Betrag erstatten.

Herzliche Grüße,
Thomas

Thomas_Antje

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #12 am: 01.05.2006, 14:49 Uhr »
sorry, das klingt jetzt bestimmt hart:

ich verstehe nicht, warum bei negativen überraschungen der angeblich informierte bürger, plötzlich den ahnungslosen spielt.

ich gehe davon aus, dass du bei einem internet-reisebüro gebucht hast.

den preisvorteil erkauft man sich im internet i.d.r. nunmal durch einen verzicht auf eine umfassende beratung.

das ist bei finanzprodukten, elektronik oder halt reise-dienstleistungen gleich.

am ende bekommst du eine rechnung inkl. der mietwagenbedingungen und da muss man nunmal reinschauen.

ich würde das geld abhaken, ggf. das reisebüro wechseln und als diese teure lektion für die zukunft abspeichern.

grüsse

Thomas

Andre

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #13 am: 01.05.2006, 16:07 Uhr »
Wenn die Buchung online, also ueber eine IBE, geschehen ist, dann ist doch die Sache sowieso unstrittig.
Der Kunde nimmt sich ja praktisch das gewuenschte Produkt selbst aus dem virtuellen Verkaufsregal. Das RB, bei dem die Buchung auflaeuft hat keinerlei Veranlassung, hier Pruefungen durchzufuehren, sondern muss davon ausgehen, dass der Kunde weiss, was er tut.

Ist die Buchung aber auf einem anderen Weg gelaufen, kommt es halt darauf an, ob der Kunde bei seiner Buchung den RB-Mitarbeiter zweifelsfrei auf sein Alter hingewiesen hat. Der Kunde kann dabei aber natuerlich nicht davon ausgehen, dass seine persoenlichen Daten dem Mitarbeiter noch aus frueheren Buchungen bekannt sein muessten.

Deshalb nochmal die Frage an Heinebaer: Wie kam die Buchung zustande und hast du bei dieser konkreten Buchung deine Geburtsdaten uebermittelt oder aber darauf hingewiesen, dass du das U25 Package brauchst?
Wenn du das beantworten kannst, wird klar, wer die Verantwortung fuer diese Geschichte zu tragen hat.

GreyWolf

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Re: Bitterböse Überraschung bei Mietwagenbuchung
« Antwort #14 am: 02.05.2006, 19:34 Uhr »
Hallo,

als derzeitiger Rechtsanwalt kann ich Dir sagen, dass die Rechtslage meiner Ansicht nach eindeutig ist.

Ein Reisebüro, das einen Mietwagen für einen Reisenden bucht, hat natürlich die Pflicht, auf mögliche Zusatzbelastungen vor Ort zu achten und den Kunden darauf hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für so offensichtliche Probleme wie Underage.

Das Hauptproblem dürfte daher allein die Beweislage sein, da sich solche "Herren" (man kennt sie als Anwalt zur Genüge) bei einer Klage plötzlich von totalem Gedächtnisverlust befallen werden. Insofern wäre es wichtig, ob Du beweisen kannst, dass Du ihn auf Dein Alter hingewiesen hast. Wenn ja, sehe ich gute Chancen bei einem Rechtsstreit.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte