JackBlack, Das denke ich nämlich auch, alles andere wäre für den Anbieter eh viel zu viel Aufwand.
Ich wollte keine Tipps zum Missbrauch, wenn dies als Missbrauch gilt, dann erwarte ich natürlich keine Tipps dazu, ich habe diese Vorgehensweise aber allenfalls als unüblich aber nicht als Missbrauch von Kundenvorteilen gesehen, welche Kundenvorteile überhaupt? Es gibt keinen Vorteil für mich bei Hertz wenn ich früh buche, der Preis ist tagesflexibel und es gibt keinen sichtbaren Frühbucherrabatt. Den ADAC Rabatt habe ich jetzt und hätte ich auch 4 Wochen vor der Reise im gleichen Maße.
Wenn ich Hertz eine gewisse Planungssicherheit durch eine verbindliche Buchung geben würde und dafür einen guten Discount bekomme, dann wäre mir klar dass ich dafür eben die Flexibilität einer Stornierung verliere. Eine Win-Win Situation eben. Dies ist aber hier nicht der Fall, bei der Hertz Buchung mit Vorrauszahlung in EUR sichert man sich einfach nur einen bestimmten Dollarkurs. Und mit einer Stornierung der nicht vorauszuzahlenden Dollar-Rate möchte ich eben den dauernd schwankenden Grundpreisen von Hertz entgegentreten...wenn das erlaubt ist.
Natürlich habe ich ein komisches Gefühl, weil eine solche Vorgehensweise wohl einfach unüblich ist und genau deshalb frage ich hier nach eurer Meinung und nach der rechtlichen bzw. AGB-Situation, vielleicht ist es ja schlichtweg nicht erlaubt.
Missbrauch sehe ich eher bei exzessiver Nutzung z.B. einer Umtauschmöglichkeit. z.B. im Elektronikhandel einen Fernseher kaufen, vor Ablauf der Rückgabefrist zurückgeben und einen anderen kaufen und den auch wieder zurückgeben usw usw. Oder was ja scheinbar zu Fussball WM Zeiten sehr verbreitet ist: Beamer, Receiver etc für die Zeit des Turniers, bzw. einiger Spiele zu kaufen und dann vom 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.
Hier nutzt man ja aktiv etwas mit dem Vorsatz es auf jedenfall dann ohne Zusatzkosten und bei voller Kostenerstattung wieder zurückzugeben.
Anders sehe es bei der Mietwagenbuchung. Ich gehe mal stark davon aus, dass eine Mietwagen-Bestellung im System eines Anbieters nicht mehr als einen Datensatz anlegt. Maximal wird der Betrag in den Umsatzforecast für das laufende Quartal/Geschäftsjahr mit einfliessen. Solange sich der Aufwand des Anbieters also in einem (sicherlich subjektiv) geringen Rahmen bewegt empfinde ich eine solche Vorgehensweise als moralisch vetretbar. Bei einem kleinen Anbieter, z.B. mit persönlicher Beratung würde ich so etwas nie machen.
Ich denke dass frühestens wenige Wochen vor Anmietung das Ganze wirklich "Mühlen" beim Anbieter in Gang setz. Wenn überhaupt, denn bei einer möglichen kostenfreien Stornierung bis zu 24 Std vor Mietbeginn wäre alles andere von Anbieterseite ungünstig.
Danke auf jedenfall für die Rückmeldungen, auf jeden Fall wurde mir nun bestätigt, dass das Thema nicht nur in meinem Kopf polarisiert
Und gerade deshalb werde ich "exzessive" Stornierungen im Wochentakt nicht anpeilen (Mal ehrlich das ist eh nur ein Extrembeispiel, soviel Zeit möchte ich dann doch nicht investieren), jedoch werde ich bei baldiger Buchung und deutlicher Preisreduzierung in den nächsten 6 Monaten natürlich von der Möglichkeit einer oder mehrerer Stornierungen und Neubuchung Gebrauch machen.