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Autor Thema: Zu kurz genutzt-Strafgebühr  (Gelesen 2564 mal)

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Drummond

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Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« am: 18.11.2016, 17:54 Uhr »
Kaum zu glauben.
Bisher haben wir immer über die Kosten einer Zeitüberschreitung gesprochen.
Jetzt das:
http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/strafgebuehr-bloss-nicht-den-mietwagen-frueher-abgeben-14525093.html

Wilder Löwe

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #1 am: 18.11.2016, 18:39 Uhr »
Da bleibt einem wirklich die Spucke weg. So genau kann man das ja gar nicht timen. Da hat man bei einer langen Fahrt vielleicht einen Stau eingeplant, damit man die Mietzeit nicht überschreitet. Den Stau gab es nicht und man ist eine Stunde eher am Flughafen. Soll ja vorkommen. Ich denke bei so einer Erfahrung hat man diesen Vermieter zum letzten Mal gebucht.

Viele Grüße
Katrin

TR74

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #2 am: 18.11.2016, 18:55 Uhr »
Es kann eigentlich nur so sein, dass das Auto sechs Tage gemietet wurde aber vor Ablauf des fünften Tages zurückgegeben wurde. Mir zumindest wurde auch schon eine Gebühr angedroht, aber nie berechnet, weil ich drei Tage gebucht hatte (günstiger als zwei Tage) aber nach zwei Tagen schon zurückgegeben habe. Das geht natürlich aus dem FAZ Artikel nicht hervor aber nur dann kann eine extra Gebühr berechnet werden.   

Culifrog

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #3 am: 18.11.2016, 19:27 Uhr »
Im FAZ-Artikel steht eine Dreiviertelstunde, nicht ein oder zwei Tage. Falls das stimmt, finde ich das eine Frechheit. Ich habe die Rückgabezeit immer als Limite und nicht als genauen Zeitpunkt gesehen. Irgendwann verlangen Hotels eine Gebühr, wenn man zu früh auscheckt...

Liebe Grüsse
Gaby

nordlicht

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #4 am: 18.11.2016, 19:32 Uhr »
Im FAZ-Artikel steht eine Dreiviertelstunde, nicht ein oder zwei Tage. Falls das stimmt, finde ich das eine Frechheit. Ich habe die Rückgabezeit immer als Limite und nicht als genauen Zeitpunkt gesehen. Irgendwann verlangen Hotels eine Gebühr, wenn man zu früh auscheckt...

Liebe Grüsse
Gaby
Sollte das zur Regel werden, könnte ich mir vorstellen, dass sich Hertz damit ganz gepflegt selber in den Fuß schießt. Wer mietet denn da noch bei denen, wenn man mit so einem Unsinn rechnen muß?

Volare

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #5 am: 18.11.2016, 20:01 Uhr »
Was soll denn in diesem Zusammenhang eine 3/4 Stunde zu früh überhaupt bedeuten. Kein Mieter ist in der Lage den Wagen auf die Minute genau zurückzugeben. Aus diesem Grunde denke ich, dass TR74 auf der richtigen Spur ist. Es fehlt eine 3/4 Stunde bis der nächste Miettag im 24-Stundenintervall begonnen hätte. Diese Nachberechnungen sind nicht neu und ergeben sich, wenn Rabatte für den Wochenpreis oder auch Wochenendepreis mit im Tarif einberechnet sind und danach die Mindestmietdauer dieser Rabatte nicht eingehalten wird. Der Computer berechnet das automatisch neu.

Den Amerikanern wurde das schon immer nachberechnet. 

gecko1a

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #6 am: 19.11.2016, 11:18 Uhr »
Es ist ja nach einer Rückgabe nach 6 Tagen die rede, deshalb glaube ich auch, das hier ein Angebot für eine Woche gebucht war.
Gut zu wissen, dass man jetzt mit allem Geld machen will, vielleicht demnächst, dass man nicht alle inklusiv Kilometer aufgebraucht hat.

Wenn ich jetzt den Wagen für eine Woche miete, weil es günstiger ist und ihn nach einem Tag abgebe. Was berechnen Sie dann? Die Woche, 1 Tag oder 6 Tage, weil es am teuersten ist. Ich würde mir von Herz mal die Berechnungstabelle geben lassen :-)

Ich würde das mal zum Rechtsanwalt geben. Nicht alles, was in den AGBs steht, ist rechtens.

Gruß Frank

In-Tim

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #7 am: 19.11.2016, 11:58 Uhr »
Diesen Passus in den Mietbedingungen gibt es schon lange. Gilt aber wie so viele Abzockerei nur in Europa!
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

zuehli

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #8 am: 22.11.2016, 14:28 Uhr »
"... am Münchener Hauptbahnhof" steht da geschrieben.
Ob das für USA zutrifft?
96 New Orleans, LV, South CA, SF
98 LV, San Diego, LA
00 LV, AZ, UT, LA
03 New Orleans, FL
04 SF, ID, Yellowstone, Mid CA
05 LV, GC, Page, Zion
07 LV, UT, CO, AZ
09 FL
10 SF - LA Schleife
12 FL
13 FL
14 DEN, SD, Yellowstone, SLC, Arches
15 FL
16 LV & AZ
?? in der Nach-Trump-Aera

Seahawks-Forever

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Re: Zu kurz genutzt-Strafgebühr
« Antwort #9 am: 22.11.2016, 15:54 Uhr »
Erinnert sich noch jemand an die sogenannten "Schwanzflüge"? Also das letzte Flugsegment verfallen lassen? Ist im Grunde genommen nix anderes, denn auch in den Fällen wo Flugsegmente nicht angetreten werden --kann-- eine Neuberechnung des Preises auslösen. Eine müßige und immer wieder gerne geführte Diskussion besonders in Vielflieger Foren. München-Los Angles-San Diego ist eben manchmal, als Beispiel, billiger wie München - Los Angles. Und wer eben das Segment Los Angles-San Diego nicht mehr fliegt, läuft eben Gefahr einer Neuberechnung des Tickets. Und ja, es ist Rechtens, wenn einem auch der Hausverstand etwas anderes sagt.

Wenn eine bestimmte rabattierte Rate gebucht wurde bei dem Beispiel des Mietwagens und die Bedingungen nicht eingehalten wurden, hier z.B. 6 Tage und nicht 5 Tage 2 Stunden, dann ist das eben so und auch nichts neues. Allerdings in Kombination mit dem Anbieter Hertz schon, kannte ich bis dato nur bei US Anbietern von Erfahrungen meiner Freunde.

Grüße von einem Seattle Seahawks Fan