Hallo zusammen,
doch ... es ist schon ein Unterschied ob man in D oder US bucht (abgesehen davon, dass die in D angebotenen Firmen von den "größeren, seriöseren" Firmen sind, die "so etas eher nicht machen" {hoffe ich mal]).
Zwar ist, wie Hank sagt, im Fall des Falles die Kreditkarte belastet und man hat tüchtig Ärger. Doch bei Buchung in D kann man den dt. Anbieter (bspw. ADAC Reisen, TUI, ...) in Regress nehmen, da die gelieferte Leistung (die Vermittlung eines stark fahrgebietbeschränkten Mietwagens) von der angebotenen Leistung lt. Katalog (die Vermittlung eines Mietwagens, der - mit den bekannten Ausnahmen wie offroad - in US unbeschränkt fahren darf) gravierend abweicht. In diesem Fall (den es, denke ich, so nicht geben wird, da die dt. Vermittler die Bedingungen der US-Firmen mit denen sie Geschäfte machen genau studieren bevor sie ihre Kataloge machen) kann man also recht geruhsam nach müden deutschen BGB-Recht sein Geld zurück bekommen, zwar langwierig und mehr als ärgerlich aber immer noch einfacher als nach amerikanischem Verbraucherschutzrecht oder so.
Dennoch, wie Hank sagt, immer das Kleingedruckte lesen - wenn schon nicht direkt bei der Mietwagenabholung dann danach im Hotel. So hat man notfalls die Möglichkeit seinen dt. Anbieter wenigstens am nächsten Tag zu kontaktieren, wenn sich solch ein Problem offenbart und bevor das Kind mit 2000 USD in den Brunnen gefallen ist.
Gute Reise Jürgen
PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Sonst bekomme ich noch Ärger mit den Standesverbänden!