usa-reise.de Forum
Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: wilma61 am 15.01.2009, 05:27 Uhr
-
Hallo.
Folgende interessante Formulierung habe ich entdeckt bei www.billiger-mietwagen.de, Vermieter Dollar, Anmietung in Las Vegas:
FAHRGEBIET: Fahrzeuge dürfen in Kontinental-USA sowie in Kanada gefahren werden. In Alaska darf ausschließlich auf geteerten Straßen gefahren werden. Nicht erlaubt sind u.a. die Highways Dalton, Steese, Dempster, Elliot, Denali und Taylor. Die Einreise nach Kanada aus Alaska ist nicht erlaubt.
Der Umkehrschluss wäre ja, das ich in den USA auch abseits der geteerten Wege fahren darf.
Hochinteressant, finde ich...
Hat jemand Erfahrungen gemacht mit Dollar?
Edit:
Dollar soll in LV eine Choiceline haben. Wird ja immer besser. 8)
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28211.msg361635#msg361635
Wilma
-
Ich würde das eher so verstehen, das sie für Alaska noch einmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass auch dort nur asphaltierten Strecken gefahren werden darf.
Der Umkehrschluss ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
-
Das interpretierst Du falsch. Du wirst unter den großen Vermietern keinen finden, der das Fahren auf nicht geteerten Straßen zuläßt, das gibt es nur bei den Jeep Vermieter in Page, Moab usw.
In Alaska haben die großen Highways (es gibt dort nur wenige durchgehende Strassen) oft nur Gravel als Fahrbahn und darauf wird besonders hingewiesen.
-
Ich würde das eher so verstehen, das sie für Alaska noch einmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass auch dort nur asphaltierten Strecken gefahren werden darf.
Der Umkehrschluss ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Und warum sollte man nur für Alaska ausdrücklich darauf hinweisen und für die USA nicht???
Logik ist ja oft Auslegungssache... :P :lol:
Wilma
-
Interessant ist, daß in den "General Policies" davon nichts steht.
http://www.dollar.com/AboutUs/GeneralPolicies.aspx
Vielleicht kann mal jemand in seinem letzten Mietvertrag schauen.
-
Ich würde das eher so verstehen, das sie für Alaska noch einmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass auch dort nur asphaltierten Strecken gefahren werden darf.
Der Umkehrschluss ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Und warum sollte man nur für Alaska ausdrücklich darauf hinweisen und für die USA nicht???
Logik ist ja oft Auslegungssache... :P :lol:
Wilma
Wenn man z.B. nach Prudhoe Bay ans Eismeer will, dann gibt es nur den Dalton Highway, der da hinführt, aber der besteht gänzlich aus Gravel.
-
Das interpretierst Du falsch.
Da lehnst du dich ja weit aus dem Fenster.
Da sagen mir meine ausgezeichneten Kenntnisse der deutschen Sprache und mein messerscharfer Verstand aber was anderes. 8) :?
Wilma
-
Das interpretierst Du falsch.
Da lehnst du dich ja weit aus dem Fenster.
Da sagen mir meine ausgezeichneten Kenntnisse der deutschen Sprache und mein messerscharfer Verstand aber was anderes. 8) :?
Wilma
Mein messerscharfer Verstand sagt mir das Mutmaßungen keine Klarheit bringen - eine Mail an Dollar schon.
-
Da lehnst du dich ja weit aus dem Fenster.
Da sagen mir meine ausgezeichneten Kenntnisse der deutschen Sprache und mein messerscharfer Verstand aber was anderes. 8) :?
Warum fragst Du dann hier, wenn Du Dir so sicher bist?
-
Warum fragst Du dann hier, wenn Du Dir so sicher bist?
Mein Gott... :roll: :roll: :roll:
Um euch an dieser Erkenntnis (oder nennen wir es mutmaßliche Möglichkeit) teilhaben zu lassen...
Akademiker.... :shock:
W.
-
Interessant ist, daß in den "General Policies" davon nichts steht.
http://www.dollar.com/AboutUs/GeneralPolicies.aspx
Vielleicht kann mal jemand in seinem letzten Mietvertrag schauen.
Interessant auch, dass wenn man auf der deutschen Internetseite von Dollar ein Fahrzeug anmieten möchte, die Mietbedingungen aufgeführt sind, und da ebenfalls nichts von Straßen steht, die man nicht befahren darf. Wohl aber, dass man keine Fähren benutzen darf.
Allerdings macht mich die Floskel "Stationsadressen und Mietbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern" etwas stutzig.
Hat denn niemand hier einen Mietvertrag von Dollar rumliegen?
-
Hallo,
... Wohl aber, dass man keine Fähren benutzen darf.
ist zwar ein Randthema, hat mich aber überrascht. Werde mal meine Verträge von Hertz ansehen, ob ich die Fähren der Outer Banks vertragswidrig genutzt habe.
-
Das interpretierst Du falsch.
Da lehnst du dich ja weit aus dem Fenster.
Da sagen mir meine ausgezeichneten Kenntnisse der deutschen Sprache und mein messerscharfer Verstand aber was anderes. 8) :?
Wilma
Das glaube ich nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn Du mir Fakten bietest und keine Interpretationen.
-
Das glaube ich nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn Du mir Fakten bietest und keine Interpretationen.
Aber Hallo.
Glauben ist eine Sache der Religion. Und ich interpretiere nicht, sondern es ist eine logische Konklusion auf Grund der gelesenen Worte.... 8)
Wilma
P.S Ich beiße nicht, ich will nur spielen...
-
Glauben ist eine Sache der Religion. Und ich interpretiere nicht, sondern es ist eine logische Konklusion auf Grund der gelesenen Worte.... 8)
Bin da vollständig auf Deiner Seite - rein von der Logik ist dieser Schluss naheliegend.
Maßgeblich wird aber doch das sein, was in den AGBs des Mietvertrags steht - und wenn dort wirklich nicht drin steht, dass ungeteerte Straßen nicht zu befahren sind (und das Benutzen auch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt), dann ist zumindest das Recht auf Deiner Seite. Ob das in der Praxis im Fall der Fälle zu Ärger führt, steht auf einem anderen Blatt - aber dann hast Du mindestens die Rechtssicherheit, denn dazu sind Verträge nun einmal da, um solche Dinge zu regeln.
-
Hi.
Weder in den Mietbedingungen noch in den AGB wird das Fahren auf unbefestigten Strassen verboten bzw. wird auf den Wegfall der Versicherung hingewiesen.
Die einzigen Einschränkungen sind folgende:
* Mietfahrzeuge dürfen NICHT auf Fähren mitgenommen werden, ohne vorherige Genehmigung von Dollar Rent A Car
* Fahrten in alle US-Bundesstaaten auf dem Kontinent erlaubt. Fahrten nach Mexiko von ausgewählten Stationen bei Abschluss einer Zusatzversicherung möglich. Muss zum Buchungszeitpunkt auf dem Voucher vermerkt werden. Fahrten nach Kanada erlaubt /muss auf dem Voucher vermerkt sein), allerdings nicht per Fähre oder Bahn. Während Fahrten in Kanada keine Pannendienst des Vermieters möglich, Kunde/Fahrer übernimmt sämtliche Risiken und Verantwortung.
* Bei Anmietung in Alaska und im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters $500.
* Kein Versicherungsschutz falls Fahrer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht.
Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.
Wilma
-
Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.
Ich behaupte mal, dass die Einschränkungen die auf der Website aufgelistet sind alles andere als vollständig sind. Entscheidend ist, was später im Rental Agreement steht, und dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stehen: Dollar strictly prohibits using the vehicle off of paved roads (oder so ähnlich).
-
Ich behaupte mal, ich bin zur richtigen Schlussfolgerung gekommen. Man darf, da es nicht explizit untersagt wird.
Ich behaupte mal, dass die Einschränkungen die auf der Website aufgelistet sind alles andere als vollständig sind. Entscheidend ist, was später im Rental Agreement steht, und dort wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stehen: Dollar strictly prohibits using the vehicle off of paved roads (oder so ähnlich).
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?
-
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?
Die Leute hier buchen nur bei Alamo, alles andere ist Teufelszeug. :lol: :lol:
Google hab ich schon ausgiebigst ausgekundschaftet...NÜX...
Ich werde wohl mal FTI anmailen. Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.
Alles andere würde ich mal als mindestens Semibeschi... bezeichnen.
Wilma
-
Das "Rental Agreement" müßte sich hier doch auftreiben lassen, oder?
Hab leider nur welche von Avis, Hertz und Alamo da. :zuck:
Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.
Juristisch schließt du den Mietvertrag erst bei Unterschrift des Rental Agreements ab. Aber du hast recht, solche nicht ganz unwichtigen Sachen sollte man seitens Dollar vorher schon angeben. Vielleicht steht es dort nicht extra, weil es als selbstverständlich gilt?
-
Aber eigentlich bin ich ja der juristischen Meinung, das mir solche Einschränkungsklauseln vor Abschluss des Vertrages kundgetan werden müssen.
Juristisch schließt du den Mietvertrag erst bei Unterschrift des Rental Agreements ab. Aber du hast recht, solche nicht ganz unwichtigen Sachen sollte man seitens Dollar vorher schon angeben. Vielleicht steht es dort nicht extra, weil es als selbstverständlich gilt?
Als selbstverständlich würde ich das aber auch nicht ansehen. Es kennt sich ja nicht jeder mit allen Ausnahmen bei Mietwägen aus.
Aber ohne, dass wir einen Vertrag zitieren können, nützt die ganze Diskussion hier nichts.
-
Ich habe Daniel mal angehauen. Er bucht doch öfters bei Dollar.
Einfach mal Geduld. ;-)
-
So, Auszug aus meinem Rental Agreement von Dollar vom September 2007:
Prohibited Uses:
(Verschiedene verbotene Dinge wie Fahren unter Alkoholeinfluss und anderes)
For purposes of this agreement, willful, wanton or reckless misconduct includes, but is not limited to:
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
-
Hallo Wilma
Ich weiss nur eins; dass wenn Du im Yukon/Alaska auf einer Dirt Road mit einem gemieteten Fahrzeug bei welchem der Vermieter explizit die Versicherungsleistung ablehnt ,einen Unfall/Panne hast kommt dich nämlich der Vermieter nicht holen, sondern Du wirst ein Abschleppdienst anfordern müssen und diese Kosten gehen dann ins Geld. Diese verlangen pro KM/resp. Meile $ 2-3. plus die anfallen Reparaturkosten
Daher möchte ich z.B. auf dem Campbell Hwy keine Panne oder Unfall haben! Da wartest Du so nebenbei eine zünftige Weile bis effektive Hilfe kommt.
Ausser du hast dein Portemonnaie gut gefüllt.
Duc1098
-
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
Alles andere hätte mich auch schwer gewundert.
-
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
Alles andere hätte mich auch schwer gewundert.
Und ich hätte an meinem "Glauben" zweifeln müssen. :wink:
-
Hi.
Schade aber auch :( :(
W.
-
Liebe W.
wenn Dollar hier eine "Lücke" im Vertrag hätte, wäre das doch hier längst bekannt und viele die gerne Offroad fahren möchten, würden nur noch bei Dollar mieten, als bei Alamo oder anderen großen Vermieter.
Dafür bleiben nur die bekannten Jeep-Rentals in Moab und Page. Selbst bei kleineren Jeep Verleihern, haben wir als Europäer ein Problem, da sie manchmal keine Versicherungen mit anbieten (können/wollen), da die Amis ja ihre private Fahrzeug Versicherung auch auf ein Mietfahrzeug übertragen können.
-
Liebe W.
wenn Dollar hier eine "Lücke" im Vertrag hätte, wäre das doch hier längst bekannt
HI.
Hätte ja sein können, das es eine unentdeckte Änderung gegeben hat. Die wenigsten beschäftigen sich hier mit Dollar, da ja Alamo das goldene Kalb ist... :lol:
Wilma (ist kein Mädchen) :lol:
-
Hallo,
For purposes of this agreement, willful, wanton or reckless misconduct includes, but is not limited to:
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
ist das ein Vertrag aus California?.
Das entspricht nämlcih - bis auf die von mir hervorgehobene Passage - weitgehend den üblichen Verträgen (die Einbeziehung unbefestigter Parkplätze, die ja nicht gerade selten sind, ist mir allerdings neu). Die hervorgehobene Passage hatte ich auch einmal, und zwar in einem Vertrag aus California, wo imho insoweit andere Regeln gelten. In den anderen Verträgen (CO, GA) hat die regelmäßig gefehlt. Ich interpretiere diese Passage so, daß nur unmittelbar auf die Straßenverhältnisse zurückzuführende Schäden nicht gedeckt sind, andere aber schon. Ich hatte hier vor langer Zeit schon einmal eine Diskussion zu dieser Frage angezettelt.
-
Ich hatte hier vor langer Zeit schon einmal eine Diskussion zu dieser Frage angezettelt.
Hi.
Poste bitte mal den link zu dieser Diskussion. Kontrovers geführte Diskussionen lese ich immer gerne, solange es nicht um das starrköpfige Beharren auf einem sinnfreien Argument geht.
Wilma
-
ist das ein Vertrag aus California?.
Anmietung war in Las Vegas, NV.
-
Ich hatte hier vor langer Zeit schon einmal eine Diskussion zu dieser Frage angezettelt.
Poste bitte mal den link zu dieser Diskussion. Kontrovers geführte Diskussionen lese ich immer gerne, solange es nicht um das starrköpfige Beharren auf einem sinnfreien Argument geht.
na ja, es ging ziemlich lange um Punkt oder Komma; weiter hinten kommen dann noch ein paar Vertragspassagen - also wenn, dann ganz lesen :lol:.
Link (http://forum.usa-reise.de/index.php?PHPSESSID=8a032acce28a23d54ec3fd989360321a&topic=14288.msg172945#msg172945)
-
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
(die Einbeziehung unbefestigter Parkplätze, die ja nicht gerade selten sind, ist mir allerdings neu).
Ich glaube das hast du falsch verstanden: Dort steht other than. D.h. alles außer befestigten Straßen, Privateinfahrten oder Parkplätzen ist verboten.
-
(i) the unauthorized use of the vehicle on other than regularly maintained hard surface roadways, private driveways or parking lots, which unauthorized use directly results in damage or loss to the vehicle;
(die Einbeziehung unbefestigter Parkplätze, die ja nicht gerade selten sind, ist mir allerdings neu).
Ich glaube das hast du falsch verstanden: Dort steht other than. D.h. alles außer befestigten Straßen, Privateinfahrten oder Parkplätzen ist verboten.
wahrscheinlich hast Du recht; es kommt halt darauf an, ob man das Adjektiv auf die komplette folgende Aufzählung bezieht oder nur auf das erste Substantiv. Sprachlich ist beides möglich. Ich bin in die erste Interpretation "hineingefallen".
- alles außer befestigten [Straßen, Privateinfahrten oder Parkplätzen]
- alles außer [befestigten Straßen],[Privateinfahrten] und [Parkplätzen]
Ich hoffe, es wird deutlich, was ich meine.[/list]
-
Ich hoffe, es wird deutlich, was ich meine.
Yep, alles eine Frage der Interpretation.
Bsp.: Ist die 17 mile dirt road im Monument Valley denn etwa kein private drive? :wink:
-
Ich hoffe, es wird deutlich, was ich meine.
Yep, alles eine Frage der Interpretation.
Bsp.: Ist die 17 mile dirt road im Monument Valley denn etwa kein private drive? :wink:
Privateinfahrten oder Parkplätzen
Es gibt ja so viele Parkplätze auf BLM-Land: die ganzen Trailheads im GSENM haben doch einen Parkplatz ...
... und ist die Zufahrt zu einem BLM oder Forest Service Campground nicht auch eine Privateinfahrt ? :lol:
Schön wäre es, aber ich glaube selbst nicht dran. :( :wink: