Fähre fahren und Feldwege gehören für mich zum normalen Gebrauch.
Da muss man aber deutlich differenzierter herangehen: Ganz klar, Fähre fahren ist sicher ein normaler Vorgang, allerdings ist mir eine entsprechende Klausel in ALAMO Mietverträgen unbekannt. Das scheint ein CHECK24 Ding zu sein, was auch immer sich dahinter verbirgt, aber letztendlich gilt ja der Mietvertrag, den man vor Ort mit ALAMO abschließt.
Die Sache mit den Feldwegen ist ein wenig hakliger, "Feldwege" an sich sind ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist ja immer wieder genau diese Klausel, die hier diskutiert wurde, denn ALAMO spricht im Mietvertrag von "Official Roads". Ein Wagen darf nur auf "official Roads" gefahren werden. Das entspräche ja genau Deiner Definition, Autos sind zum Fahren auf Straßen gedacht. In der freien Wildbahn darf man sie nicht fahren, die oft genannten "Gravelroads" sind der Grenzbereich, denn es gibt durchaus nicht-asphaltierte aber dennoch "offizielle" Straßen in den USA. Dass ALAMO nicht möchte, dass die Autos abseits offzieller Straßen benutzt werden, kann man absolut nachvollziehen.
Last not least verbietet ALAMO nicht einmal das Führen auf solchen "Feldwegen", in den entsprechenden Klauseln steht meistens, dass der Versicherungsschutz erlischt. Und das ist, wenn man ehrlich ist, eine ganz andere Baustelle. Da ALAMO kraft der CDW/LDW gewissermaßen auch der Versicherungsträger ist, bestimmen sie natürlich auch deren Gültigkeit. Und das ist endgültig absolut nachvollziehbar, dass sie nur in einem gewissen Rahmen auf die Haftung verzichten, das ist kein Freischein dafür, die Karre grob fahrlässig zu Schrott zu fahren. Wer eine eigene Versicherung mitbringt, die solche Schäden auch deckt, kann ja immer noch so fahren, wie es ihm passt. Oder haftet im Zweifel selbst.
Ist nicht so ganz einfach und eine Automiete ist auf Grund der Zusatzleistungen ein relativ komplexes Produkt. Dazu gehört auch der Wegfall der Versicherung, wenn man beispielsweise nach Mexico einfährt. Auch dieses RIsiko will ALAMO nicht tragen und spätestens das wird man auch hier antreffen, nicht jedes gemietete Fahrzeug darf in Europa überall hingeführt werden, auch da erlischt der Versicherungsschutz. Kann man durchaus nachvollziehen, wer mit einer Luxuskarrosse nach Polen fährt, handelt leichtsinnig. Ich könnte mir vorstellen, dass das sogar in Leasingverträgen auch eingeschränkt ist.
Bleibt halt nur diese komische Fährgeschichte übrig, aber wie gesagt, das habe ich noch nie gehört und auch noch nie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gelesen.