Ich hatte mal den Fall dass wir die Faehre zwischen Fuerteventura und Lanzarote mit dem Auto nutzen wollten, und habe mir dies vom Autovermieter zuvor bestaetigen lassen muessen dass die Mitnahme auf eine andere Insel erlaubt ist. Wurde dabei darauf hingewiesen dass die Versicherung waehrend der Faehrbenutzung/Ueberfahrt nicht haftet. Dies waere auch bei den normalen Autoversicherungen die man in Deutschland hat (fuer sein eigenes Fahrzeug) so, denn fuer die Ueberfahrt waere die Reederei verantwortlich. So wurde es mir jedenfalls gesagt (ich habe es bis jetzt nicht ueberprueft ...) Dachte mir dann aber auch, ein Totalverlust falls die Faehre sinkt, ist dann wohl mein geringstes Problem ...
Ich haette die Faehre wohl auch so genutzt, ich blieb aber ein paar Tage auf der anderen Insel und wollte nicht ohne Versicherungsschutz sein, nur weil ich nicht angegeben habe dass ich die Insel verlassen werde auf der ich das Fahrzeug angemietet habe.