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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: gecko1 am 19.08.2014, 22:46 Uhr

Titel: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 19.08.2014, 22:46 Uhr
Ich fliege Ende September in die USA und möchte eine kleine Rundreise machen: Von LA nach SF, dann über die Nationalparks in Richtung Las Vegas, dann einen Abstecher zum Grand Canyon und dann wieder runter zurück nach LA.

Ich habe ein Mietfahrzeug bei Sixt gebucht. Ich habe aufmerksam die Vermietbedingungen gelesen und alles war ok. Nachdem ich dann etwas im Internet recherchiert habe, habe ich herausgefunden, dass man schnell seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn man abseits befestiger Wege fährt. Ist logisch, jedoch stand dazu gar nichts in den Vermietbedingungen.

Ich habe daraufhin die Frage gestellt, welche Vertragsausschlüsse vorhanden sind und wo man diese nachlesen könne.

Die Antwort hat mich doch überrascht:

"Es ist nicht gestattet außerhalb von befestigten Straßen zu fahren. Ferner sind Fahrten rund um Death Valley und Grand Canyon ebenfalls nicht erlaubt."

Wo man das nachlesen kann, wurde mir nicht beantwortet.

Die Fahrten "rund um" die zwei Nationalparks sind verboten. Acha, schön zu wissen. Insbesondere ist das ziemlich schwammig. Was bedeutet das? Ich warte jetzt auf eine Antwort von Sixt, weil die Bearbeiterin am Telefon, die ich daraufhin anrief, auch verwundert war, weil ihr solche Ausschlüsse nicht bekannt waren und erst recht sie sich gewundert hat, dass nichts in den Vermietbedingungen steht.

Zu meinen Fragen:

1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Sixt?
2. Kennt ihr andere empfehlenswerte Fahrzeugvermieter? Wichtig wäre es mir, dass man auch Deutschland auf deutsch buchen kann, damit deutsches Recht gilt.
3. Worauf soll man bei den Verträgen achten?
4. Ich finde es äußerst interessant, dass bei meisten Vermietunternehmen das Befahren von nicht befestigten Straßen nicht gestatten. Ich habe allerdings nur bei einem einzigen Unternehmen diesen Ausschluss in den Bedingungen gefunden. Kennt ihr das auch, dass man bestimmte Verhaltensweisen vertraglich ausschließt, die einem bei Vertragsschluss  nicht in den AGB mitgeteilt wurden?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: EDVM96 am 20.08.2014, 01:01 Uhr
Nachdem ich dann etwas im Internet recherchiert habe, habe ich herausgefunden, dass man schnell seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn man abseits befestiger Wege fährt.
Bei allen großen U.S.-Vermietern fährst du ohne Versicherungsschutz auf unbefestigten Straßen. Das war aber schon immer so.

Zitat
Ist logisch, jedoch stand dazu gar nichts in den Vermietbedingungen.
Doch, hier: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_US_en.pdf (im Abschnitt 5).

Zitat
Ferner sind Fahrten rund um Death Valley und Grand Canyon ebenfalls nicht erlaubt."
Wo man das nachlesen kann, wurde mir nicht beantwortet.
Die Fahrten "rund um" die zwei Nationalparks sind verboten. Acha, schön zu wissen.
Diesen Passus höre/lese ich zum ersten Mal.  :lol:
Zumal auf sixt.de das Death Valley sogar noch beworben wird: http://www.sixt.de/mietwagen/usa/nevada
Und selbstredend auch der Grand Canyon: http://www.sixt.de/mietwagen/usa/Arizona

Jedenfalls steht nichts davon in deren offiziellen Car Rental Agreement Terms and Conditions.
Von daher kannst du davon ausgehen, dass diese Aussage Schwachsinn ist.
Weiß nicht wer dir da per Mail geantwortet hat, vielleicht war es die Urlaubsaushilfe des Praktikanten.  :wink:

Zitat
1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Sixt?
Nicht persönlich. Aber vor Kurzem wurde hier im Forum festgestellt, dass Sixt im Gegensatz zu allen anderen großen Vermietern das erlaubte Fahrgebiet je nach Anmietstaat einschränkt. Und das geht meiner Meinung nach gar nicht.

Florida   Alabama, Georgia
Arizona   California, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Kalifornien   Arizona, Oregon, Washington, Nevada
Georgia   Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
North Carolina   Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina   Georgia, North Carolina
Washington   British Columbia (Canada), California, Idaho, Nevada, Oregon
Nevada   Utah, Arizona, California, Idaho, Oregon
Massachusetts   Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Connecticut   Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Texas   Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
New Jersey   New York


Bei Anmietung in Kalifornien darfst du laut Mietbedingungen z.B. also noch nichtmal nach Utah, New Mexico oder Colorado fahren.
Für mich ist diese Einschränkung ein klarer Disqualifier.

Zitat
2. Kennt ihr andere empfehlenswerte Fahrzeugvermieter?
Die anderen großen US Autovermieter sind: Alamo, Avis, Budget, Dollar, Hertz, National, Thrifty

Zitat
Wichtig wäre es mir, dass man auch Deutschland auf deutsch buchen kann, damit deutsches Recht gilt.
Du solltest nach Möglichkeit sowieso über ein deutsches Portal buchen.
billiger-mietwagen.de (ein Broker der viele der oben genannten Marken im Angebot hat) wird hier im Forum z.B. häufig benutzt. Kann ich persönlich auch nur empfehlen.

Zitat
3. Worauf soll man bei den Verträgen achten?
Den tatsächlichen Mietvertrag mit dem ganzen Kleingedruckten unterschreibst du ja immer erst vor Ort.
Das sind bei den großen Vermietern immer die gleichen Standardverträge. Normalerweise siehst du aber bei einer Buchung ab Deutschland vorher genau was du darfst und was nicht.

Bei einer Mietwagenbuchung in den USA solltest du (meiner Meinung nach) auf folgende Dinge achten:
- unbegrenzte Freikilometer (sollte in den USA immer selbstverständlich sein)
- Vollkaskoversicherung bzw. Haftungsausschluss ohne Selbstbeteiligung, genannt Collision Damage Waiver (CDW) bzw. Loss Damage Waiver (LDW)
- Zusatzhaftpflicht (> 1 Mio USD), genannt Extended Protection (EP) bzw. Liability Insurance Supplement (LIS)
- ob alle Zusatzfahrer inklusive sind (kosten oftmals extra)
- Underage Driving: Unter 25 wir es deutlich teurer, unter 21 ganz schwierig
- Einwegmiete: Im Preis enthalten oder mit Extrakosten, genannt Drop Charge (trifft in deinem Fall ja nicht zu)
- vollgetankt abholen/abgeben oder erste Tankfüllung gratis und leer abgeben, genannt Upfront Fuel (man kauft die erste Tankfüllung)

Zum Thema Glas/Reifen/Unterbodenschutz: Bei allen großen US Vermietern sind dieses Dinge bereits in der normalen CDW/LDW enthalten.

Zitat
4. Ich finde es äußerst interessant, dass bei meisten Vermietunternehmen das Befahren von nicht befestigten Straßen nicht gestatten. Ich habe allerdings nur bei einem einzigen Unternehmen diesen Ausschluss in den Bedingungen gefunden.
Diese Info (unpaved roads) findest du aber bei allen großen US-Vermietern.

Alamo: https://www.alamo.com/en_US/car-rental/checkin/terms-and-conditions.html
Avis: http://www.avis.com/car-rental/html/global/en/terms/PrefMbrGlobalTermsMiddle-text.html?MID=avis.com_terms
Budget: http://www.budget.com/budgetWeb/html/en/customer/commonquestions/
Dollar: http://www.dollar.com/Express/Enroll/TermsAndConditions.aspx
Hertz: https://www.hertz.com/rentacar/emember/join/gold/displayTermsAndConditions.do
National: https://www.nationalcar.com/printTC.do
Sixt: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_US_en.pdf
Thrifty: http://www.thrifty.com/bluechip/termsandconditions.aspx

Zitat
Kennt ihr das auch, dass man bestimmte Verhaltensweisen vertraglich ausschließt, die einem bei Vertragsschluss  nicht in den AGB mitgeteilt wurden?
Nein. Und das ist hier ja auch nicht der Fall.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 11:26 Uhr
Zitat
Bei allen großen U.S.-Vermietern fährst du ohne Versicherungsschutz auf unbefestigten Straßen. Das war aber schon immer so.
Was bedeutet dies genau? Sobald kein Asphalt vorhanden ist, ist es verboten?

Zitat
Doch, hier: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_US_en.pdf (im Abschnitt 5).
Das sind englischsprachige AGB. Diese wurden bei mir nicht bei der Buchung angezeigt. Angezeigt und zugeschickt (inzwischen zwei Mal) wurden mir deutschsprachige AGB, in denen der Ausschluss nicht vorhanden ist.
Wenn aber sogar in den englischsprachigen AGB man durch das Death Valley fahren kann, dann war die Email wirklich Humbug. Blöd ist nur, dass es jetzt aufgrund des Emailverkehrs momentan verboten ist, weil mir das ja von Sixt explizit verboten wurde. Ich werde mich darum bemühen, dass diese Email zurückgenommen wird.

Zitat
Nicht persönlich. Aber vor Kurzem wurde hier im Forum festgestellt, dass Sixt im Gegensatz zu allen anderen großen Vermietern das erlaubte Fahrgebiet je nach Anmietstaat einschränkt. Und das geht meiner Meinung nach gar nicht.

Florida   Alabama, Georgia
Arizona   California, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Kalifornien   Arizona, Oregon, Washington, Nevada
Georgia   Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
North Carolina   Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina   Georgia, North Carolina
Washington   British Columbia (Canada), California, Idaho, Nevada, Oregon
Nevada   Utah, Arizona, California, Idaho, Oregon
Massachusetts   Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Connecticut   Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Texas   Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
New Jersey   New York

Bei Anmietung in Kalifornien darfst du laut Mietbedingungen z.B. also noch nichtmal nach Utah, New Mexico oder Colorado fahren.
Für mich ist diese Einschränkung ein klarer Disqualifier.
Ja, die Einschränkungen sind schon unangenehm, aber soweit ich das gesehen habe, komme ich bei meiner Route sowieso nicht in diese Staaten, sodass dies für mich hinnehmbar ist.

Zitat
Den tatsächlichen Mietvertrag mit dem ganzen Kleingedruckten unterschreibst du ja immer erst vor Ort.
Das sind bei den großen Vermietern immer die gleichen Standardverträge. Normalerweise siehst du aber bei einer Buchung ab Deutschland vorher genau was du darfst und was nicht.

Bei einer Mietwagenbuchung in den USA solltest du (meiner Meinung nach) auf folgende Dinge achten:
- unbegrenzte Freikilometer (sollte in den USA immer selbstverständlich sein)
- Vollkaskoversicherung bzw. Haftungsausschluss ohne Selbstbeteiligung, genannt Collision Damage Waiver (CDW) bzw. Loss Damage Waiver (LDW)
- Zusatzhaftpflicht (> 1 Mio USD), genannt Extended Protection (EP) bzw. Liability Insurance Supplement (LIS)
- ob alle Zusatzfahrer inklusive sind (kosten oftmals extra)
- Underage Driving: Unter 25 wir es deutlich teurer, unter 21 ganz schwierig
- Einwegmiete: Im Preis enthalten oder mit Extrakosten, genannt Drop Charge (trifft in deinem Fall ja nicht zu)
- vollgetankt abholen/abgeben oder erste Tankfüllung gratis und leer abgeben, genannt Upfront Fuel (man kauft die erste Tankfüllung)

Zum Thema Glas/Reifen/Unterbodenschutz: Bei allen großen US Vermietern sind dieses Dinge bereits in der normalen CDW/LDW enthalten.
Also ist es egal bei welchen der oben genannten Unternehmen ich buche, weil ich sowieso sehr ähnliche Verträge bekomme?

Bei Sixt ist Glas nicht versichert, obwohl eine Vollkaskoversicherung enthalten ist. Ich finde das nach deutschem Verständnis schon sehr fragwürdig, wenn man mit einer Vollkaskoversicherung wirbt, einige Teile nicht versichert sind, dies aber in den deutschen Anmietbedingungen nicht drinsteht.

Zitat
Diese Info (unpaved roads) findest du aber bei allen großen US-Vermietern.
Das sind aber englischsprachige AGB. Diese werden bei der Buchung (zumindest bei den Unternehmen, bei denen ich es ausprobiert habe) nicht angezeigt, sondern nur die deutschsprachigen.

Zitat
Nein. Und das ist hier ja auch nicht der Fall.
Bei Sixt ist das zumindest der Fall. Wie soll ich auf die englischsprachige AGB kommen, wenn mir die deutschsprachige zugeschickt und gezeigt wird? Ich bin doch nicht in der Pflicht nach den englischsprachigen zu suchen. Warum auch? Hätte ich nicht im Internet recherchiert, wäre mir das mit den Ausschlüssen gar nicht aufgefallen. Logisch ist zwar, dass es Ausschlüsse gibt, aber meiner Meinung nach müssen diese bei Vertragsschluss mitgeteilt werden. Das war bei Sixt nicht der Fall. Ist aber nun auch egal. Bin gespannt, was mir Sixt antworten wird. Entweder werden sie den Inhalt der Email bestätigen, dann werde ich stornieren oder sie nehmen davon Abstand.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 12:15 Uhr
na da hab ich jetzt auch ein problem. hoffe, ich kann jetzt kostenlos stornieren lassen und muss jetzt doch wieder woanders buchen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: EDVM96 am 20.08.2014, 12:16 Uhr
Was bedeutet dies genau? Sobald kein Asphalt vorhanden ist, ist es verboten?
Nicht verboten. Jedoch fährt man ohne Versicherungsschutz. Wenn dort also etwas passiert wird es ggf. teuer.

Zitat
Blöd ist nur, dass es jetzt aufgrund des Emailverkehrs momentan verboten ist, weil mir das ja von Sixt explizit verboten wurde. Ich werde mich darum bemühen, dass diese Email zurückgenommen wird.
So eine E-Mail irgend eines Sixt-Hotlinemitarbeiters hat doch rechtlich überhaupt keine Aussagekraft.
Entscheidend ist, was für einen Vertrag du vor Ort unterschreibst. Und das ist der Sixt Standard-Vertrag, indem garantiert nichts von Death Valley oder Grand Canyon steht.

Zitat
Also ist es egal bei welchen der oben genannten Unternehmen ich buche, weil ich sowieso sehr ähnliche Verträge bekomme?
So ist es. Jeder der Vermieter hat seinen einen Standardmietvertrag für die USA.

Zitat
Bei Sixt ist Glas nicht versichert, obwohl eine Vollkaskoversicherung enthalten ist.
Stimmt, Sixt ist die einzige Ausnahme was Glas betrifft. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
Aber Sixt ist eben auch der Neuling auf dem US-Autovermietermarkt.
 
Zitat
Das sind aber englischsprachige AGB. Diese werden bei der Buchung (zumindest bei den Unternehmen, bei denen ich es ausprobiert habe) nicht angezeigt, sondern nur die deutschsprachigen.
Ja, aber englisch ist nunmal Amtssprache in den USA. Falls du das auf deutsch nicht findest sind das halt Unzulänglichkeiten der deutschsprachigen Website.

Zitat
Bei Sixt ist das zumindest der Fall. Wie soll ich auf die englischsprachige AGB kommen, wenn mir die deutschsprachige zugeschickt und gezeigt wird?
Via Google zum Beispiel.
Sixt ist wie gesagt Neuling auf dem US-Markt. Da läuft halt scheinbar noch nicht alles rund.

Zitat
Ich bin doch nicht in der Pflicht nach den englischsprachigen zu suchen.
Nein, bist du nicht. Aber es spart dir unliebsame Überraschungen vor Ort. Und gegebenfalls einen Rechtsstreit hinterher.

Zitat
Bin gespannt, was mir Sixt antworten wird. Entweder werden sie den Inhalt der Email bestätigen, dann werde ich stornieren oder sie nehmen davon Abstand.
Ich würde sowieso unbedingt die Preise mit denen auf billiger-mietwagen.de vergleichen. Da kann es immer wieder riesige Unterschiede geben.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 13:01 Uhr
Zitat
Nicht verboten. Jedoch fährt man ohne Versicherungsschutz. Wenn dort also etwas passiert wird es ggf. teuer.
Stimmt es, dass der Versicherungsschutz nicht wieder auflebt, wenn man dann wieder auf einer befestigten Straße fährt?

Stimmt es, dass manche Unternehmen dann einfach pro Fahrt auf unbefestigten Wegen 150 Dollar von der Kreditkarte abbuchen? Ich habe mal etwas über einen Fall gelesen, bei dem der Mieter in Deutschland eine große Überraschung erlebt hat.

Zitat
Entscheidend ist, was für einen Vertrag du vor Ort unterschreibst. Und das ist der Sixt Standard-Vertrag, indem garantiert nichts von Death Valley oder Grand Canyon steht.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber nach meinem Verständnis ist rechtlich relevant, was man in Deutschland "unterschreibt" bzw. bucht. Bei der Buchung werden die Vertragsbestandteile festgelegt. Deswegen werden auch umfangreiche AGB mitgeteilt, die man akzeptieren muss, wenn man buchen will. Wenn man dann später was auch immer unterschreiben muss, wird das kaum Relevanz haben, selbst wenn die Unternehmen das anders sehen.

Zitat
Stimmt, Sixt ist die einzige Ausnahme was Glas betrifft. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
Aber Sixt ist eben auch der Neuling auf dem US-Autovermietermarkt.
Wie wichtig ist die Glasversicherung?
Während des Telefonates bei der Buchung teilte mir die Kundenberaterin mit, dass ihr der PC zwar anzeigt, dass es eine Glasversicherung gibt, diese jedoch nicht vorhanden ist und sie diese auch nicht buchen kann. Sie wusste nicht, ob diese Versicherung nun in der Vollkasko enthalten ist oder man die Glasversicherung vor Ort dazubuchen müsse. Ich fand das sehr unbefriedigend.

Ich denke, ich werde in den USA einen englischen Vertrag vorgelegt bekommen. Das ist wirklich schade. Alamo bietet deutsche Verträge an, wenn ich das richtig gesehen habe.

Zitat
Sixt ist wie gesagt Neuling auf dem US-Markt. Da läuft halt scheinbar noch nicht alles rund.
Ja, sehr unbefriedigend. Zur Stornierung habe ich bei Sixt auch nichts gefunden. Nur den Hinweis, dass es unter Umständen kostenpflichtig ist.
Toll.

Zitat
Nein, bist du nicht. Aber es spart dir unliebsame Überraschungen vor Ort. Und gegebenfalls einen Rechtsstreit hinterher.
Ja, hast du recht.

Zitat
Ich würde sowieso unbedingt die Preise mit denen auf billiger-mietwagen.de vergleichen. Da kann es immer wieder riesige Unterschiede geben.
Sixt habe ich nur gewählt, weil mir das Unternehmen aus Deutschland bekannt ist und weil bei einer Buchung aus Deutschland deutsches Recht gilt. Ich will möglichst einen deutschen Ansprechpartner haben und erforderlichen Schriftverkehr auf deutsch führen können. Sixt war darüber hinaus deutlich günstiger als die anderen. Ein kleiner SUV kostet insgesamt ca. 400 Euro. Bei Alamo 550 Euro.

Ich bin jetzt sehr unsicher, ob ich den Vertrag bei Sixt stornieren soll oder nicht.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: DM1967 am 20.08.2014, 13:17 Uhr
Es gibt 2 Buchungsvarianten bei SIXT,
einmal mit Vorkasse (meist der günstigere Preis) dort bezahlt man jedoch Stornogebühren
einmal Zahlung vor Ort (der teurere Preis) dabei kannst du bis 24 Stunden vor Annahme noch kostenfrei stornieren.

Hatte genau die gleichen Probleme mit SIXT, jedoch ist es bei mir schon daran gescheitert das ich nicht nach Utah fahren durfte. Konnte zum Glück kostenfrei stornieren.
Habe jetzt bei Dollar gebucht zum gleichen Preis über mietwagen4rent.de (ziemlich netter Kontakt, ist ein Reisebüro aus Berlin inkl. aller Versicherungsleistungen etc.)
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 14:57 Uhr
Aber vor Kurzem wurde hier im Forum festgestellt, dass Sixt im Gegensatz zu allen anderen großen Vermietern das erlaubte Fahrgebiet je nach Anmietstaat einschränkt. Und das geht meiner Meinung nach gar nicht.

Florida   Alabama, Georgia
Arizona   California, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Kalifornien   Arizona, Oregon, Washington, Nevada
Georgia   Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
North Carolina   Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina   Georgia, North Carolina
Washington   British Columbia (Canada), California, Idaho, Nevada, Oregon
Nevada   Utah, Arizona, California, Idaho, Oregon
Massachusetts   Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Connecticut   Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Texas   Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
New Jersey   New York


Bei Anmietung in Kalifornien darfst du laut Mietbedingungen z.B. also noch nichtmal nach Utah, New Mexico oder Colorado fahren.
Für mich ist diese Einschränkung ein klarer Disqualifier.

Klingt schlimmer, als es nachher ist, denn unter der entsprechende Tabelle steht in den Mietbedingungen dieser Zusatz (und damit dürfte das für das Gros der deutschen Urlauber kein Problem darstellen):

Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 15:19 Uhr
na ich hab da jetzt doch nochmal angerufen. ich bekomm jetzt dann telefonisch rückmeldung, wie das wirklich aussieht und ich hab denen auch gesagt, dass es eigentlich "Unsinn" ist, wenn ich von kalifornien bis in den staat washington fahren darf, aber nicht den klassischen südwesten mit Utah.

und ich hab auch nochmal nachgefragt, wie das aussieht eben mit dieser regelung:

Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 15:28 Uhr
also ich hab gerade den rückruf bekommen. also die tabelle gilt wirklich. der Satz mit Anmietung NICHT an Flughäfen und Häfen, gilt dann anscheinend nicht.

anmietung in kalifornien wirklich nur nach arizona, nevada, oregon und washington.

die dame hat irgendwas von versicherungstechnischen gründen gesagt.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 20.08.2014, 15:32 Uhr
Also da frage ich mich ehrlich, wie man bei denen mieten kann.

Wir haben immer über billiger-mietwagen letztendlich bei Alamo gemietet und es gab noch niemals Schwierigkeiten, weder mit solchen unsinnigen Einschränkungen, noch mit der Qualität des Autos.

Und man kann in aller Ruhe die Miet- und Versicherungsbedingungen anschauen.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 15:34 Uhr
die dame hat irgendwas von versicherungstechnischen gründen gesagt.

Die Dame hat wahrscheinlich (wie oben schon - die Sache mit Death Valley und Grand Canyon) auch einfach keine Ahnung, die Problematik mit der Versicherung steht auch in den Mietbedingungen, auch unter dieser Tabelle und die gilt nur für Einheimische(!).

Wenn Sixt Deutschland so ihre (neuen) USA Mieter vertreiben wollen, dann soll das wohl so sein. Aber da scheint es große Lücken zu geben. Alamo & Co. wird es freuen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 15:38 Uhr
ich kann nur das sagen, was sie mir gesagt hat.

ich finde diese Regelung auch fürn Popo, da die meisten, die nach LAS, LAX oder SFO fliegen, die klassischen Südstaaten besuchen und kaum bis nach Washington hochfahren.

wenn ich in Arizona oder Nevada miete, kann ich ja alle vier Staaten fahren. Nur von Kalifornien aus nicht. Ich hoffe, die können das stornieren, dann buch ich auch woanders.

Das Beste ist, dass die Miete jetzt auch nochmal günstiger wäre als damals.

Und entschuldige... wenn ich mich nicht mal als Callcenter auskenne... dann tuts mir leid. Das sind mir sowieso immer die liebsten, das man irgendwo anrufen kann und Leute am Telefon hat, die man kaum versteht (nicht mal vernünftig deutschsprachig) oder sich nicht auskennen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 15:48 Uhr
Zitat
Es gibt 2 Buchungsvarianten bei SIXT,
einmal mit Vorkasse (meist der günstigere Preis) dort bezahlt man jedoch Stornogebühren
einmal Zahlung vor Ort (der teurere Preis) dabei kannst du bis 24 Stunden vor Annahme noch kostenfrei stornieren.
Von mir wollte man weder die Kreditkartennummer noch die Adresse. Im Übrigen sagte sie mir, dass ich vor Ort zahlen würde.

Folglich ist es wohl bei mir die letzte Variante.

Wenn man sich noch nichteinmal auf die AGB verlassen kann, wie es der User hier schreibt, dann werde ich wohl eher stornieren. Nicht, dass ich dann mich echt rumärgern muss.

Ich will doch einfach einen Wagen, der alles mögliche versichert hat, damit ich nur die Miete zahle muss und mir alles andere egal ist...
Kann doch nicht so schwer sein.

Wenn ihr gute Erfahrungen mit Alamo gemacht habt, werde ich dort buchen. Sie sprechen Deutschsprechende an, die Verträge sind auf deutsch, Glas- und Reifenschäden sind versichert. Was will ich denn mehr?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 15:52 Uhr
versichert ist das auto ja. da hast auch mit sixt keine Probleme. aber wenn du eben nach utah willst, hast du ein problem.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 16:11 Uhr
Ihr könnt sicherlich besser Englisch als ich: Kann mir jemand sagen, ob Reifenschäden bei Sixt inklusive sind?

Kann jemand der AGB entnehmen, ob Glasschäden auch mitversichert sind? Ich finde die AGB wirklich nicht eindeutig.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: DM1967 am 20.08.2014, 16:27 Uhr
also ich hab gerade den rückruf bekommen. also die tabelle gilt wirklich. der Satz mit Anmietung NICHT an Flughäfen und Häfen, gilt dann anscheinend nicht.

anmietung in kalifornien wirklich nur nach arizona, nevada, oregon und washington.

die dame hat irgendwas von versicherungstechnischen gründen gesagt.

Selbiges wurde mir auch in einer Email bestätigt ;)
Deswegen hab ich Abstand genommen, weil wenn der Service schon so anfängt will ich gar nicht wissen, was passiert, wenn man dann drüben mal ein Problem hat :)
Da zahle ich lieber 50€ mehr, aber bin bei einem "größeren" Anbieter, der mir mehr Vertrauen gibt.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 17:11 Uhr
Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.

Habt ihr andere AGB als ich?

In meinen deutschen Bedingungen steht:

Zitat
Das Mietfahrzeug darf nur im angemieteten Bundesstaat sowie den angrenzenden Bundesstaaten (Die Region) genutzt werden:


Bundesstaat der Anmietung

Region

Florida  Alabama, Georgia  
Arizona California, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Kalifornien Arizona, Oregon, Washington, Nevada  
Georgia Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
North Carolina Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina Georgia, North Carolina
Washington British Columbia (Canada), California, Idaho, Nevada, Oregon  
Nevada Utah, Arizona, California, Idaho, Oregon
Massachusetts Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Connecticut Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Texas Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
New Jersey New York  

Für Anmietungen an Flughäfen und Häfen:

Für einheimische Mieter (Wohnort & Bundesstaat der Anmietung müssen übereinstimmen) gelten folgende Bestimmungen:
 Einheimische Mieter, welche an einem Flughafen oder Hafen anmieten, dürfen das Mietfahrzeug nicht ausserhalb des angemieteten Bundesstaats fahren, wenn sie nicht im Besitz eines Rückflugtickets sind. Versicherungsnachweis kann erforderlich sein.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: gecko1 am 20.08.2014, 17:26 Uhr
Noch eine Frage an euch Englisch-AGB-Experten:

Ist der Unterboden bei Sixt versichert, sind also nur Glasschäden ausgenommen oder auch der Unterboden?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 17:45 Uhr
In meinen deutschen Bedingungen steht:

Nein, Du zitierst nur zu kurz - danach erst kommt die Einschränkung auf Anmietung außerhalb von Flughäfen und Häfen. Und davor eben die Einschränkung für Einheimische (die hast Du drin). Zitier mal ein paar Zeilen mehr.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 17:51 Uhr
ändert trotzdem nichts daran, dass das ganze mist ist. ich versuch es kostenfrei zu stornieren. auf den Satz in den Bedingungen verlass ich mich nicht, dass ich da auch wenn ich am Flughafen gemietet habe, trotzdem überall hinfahren kann.

und jetzt auch nochmal gerade eine mail direkt von sixt usa bekommen:

Zitat
Thank you for your e-mail.
When renting from California you are not able to take the vehicle to Utah.
I apologize for the inconvenience.
 
If you have further questions please feel free to contact us again.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 18:02 Uhr
Kannst Du gut Englisch? Dann schreibe denen doch zurück, dass es aktuell eine Diskussion in einem deutschen USA Reiseforum gibt und da werden jetzt alle Urlauber (Dich eingeschlossen) ihre SIXT Wagen wieder stornieren, weil es eine unglaublich schlechte Einschränkung ist, damit könnte man keine deutschen Mieter gewinnen. Die Konkurrenz wäre da ausnahmslos besser.

Mal sehen, was dann kommt.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 18:03 Uhr
ja hab schon zurückgeschrieben. keine sorge. hab es auch den deutschen schon gesagt.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 18:21 Uhr
Zitat
Für Anmietungen an allen anderen Stationen (nicht Flughafen und Hafen):

Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.


Mieter, welche mit dem Mietfahrzeug gegen die geltenden regionalen Bestimmungenverstoßen, wird eine Gebühr von USD 0,50 für jede gefahrene Meile berechnet.

Für Einwegmieten in andere Bundesstaaten (Einwegmieten werden als Mieten bezeichnet, bei denen das Fahrzeug in einem anderen Bundesstaat als angemietet zurückgegen wird) gelten folgende Bestimmungen:

 Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten nicht, wenn der Mieter eine Reservierung für eine Einwegmiete in einem anderen als den angemieteten Bundesstaat hat und der Mietvertrag beinhaltet, dass das Fahrzeug in einem anderen Bundesstat als angemietet abgegeben wird.
 Das Fahrzeug darf nur in den Vereinigten Staaten sowie British Columbia (Kanada) genutzt werden.


Stimmt, du hast Recht. Die AGB sind eindeutig: Man kann fahren, wohin man will.
Sehr merkwürdig, dass sie etwas anderes behaupten.

Rechtlich gesehen dürfest du nach Utah fahren. Wahrscheinlich würden sie dir aber trotzdem die Kreditkarte mit der Vertragsstrafe belasten und dann müsste man sich mit denen streiten, ob das zulässig war oder nicht.

Wieso schreibst du mit Sixt eigentlich auf englisch? Du hast doch in Deutschland gebucht und der Emailverkehr wird doch bei denen auf deutsch geführt.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 18:26 Uhr
Die haben mir das jetzt per e-mail und telefonisch zweimal bestätigt! Man darf eben NICHT nach Utah. auch wenn in den Bedingungen was anderes steht. riskieren würde ich das nicht.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 18:33 Uhr
Die haben mir das jetzt per e-mail und telefonisch zweimal bestätigt! Man darf eben NICHT nach Utah. auch wenn in den Bedingungen was anderes steht.

Diese Bedingungen sind aber doch Bestandteil des Vertrags, das hast Du schwarz auf weiss. Die Aussagen vom Telefon sind völlig irrelevant. Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).

Ich halte das ganze für ziemlich wenig durchdacht und wie gesagt: es zählt der Vertrag, nicht die Aussage eines Callcenters am Telefon.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 18:40 Uhr
ich hab auch in die usa geschrieben. so ist es nicht. und hab sie auch nochmal auf diesen satz in den bedingungen hingewiesen.

so what? verlassen würde ich mich nicht. und was wäre, wenn im worst-case wirklich was in Utah passiert? dann hat man erst recht die kacke am dampfen.

also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche oder mündliche aussage per mail/telefon.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 18:44 Uhr
also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche

Wenn Du Dich nicht einmal auf die schriftlichen Vertragsbedingungen verlassen willst, kannst Du gar kein Fahrzeug mieten, dann ist ja Willkür pur angesagt. Das stellt ja jeden Sinn von Verträgen auf den Kopf.

Natürlich kannst Du buchen, wo und was Du willst, aber Du bekommst überall "nur" schriftliche Verträge und wenn Du Dich darauf nicht verlassen magst, stelle ich mir das sehr schwierig vor.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: wolfi am 20.08.2014, 19:11 Uhr
Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).


Ich habe mir gerade die Bedingungen in englisch durch gelesen - wie bei den deutschen steht dort, dass in dem Fall für JEDE gefahrene Meile 50 Cent anfallen, nicht nur für die "außerhalb gefahrenen"!

Überhaupt sind die Bedingungen so formuliert, dass ein normaler Mensch garantiert den Überblick verliert!

Vor einiger Zeit war hier schon mal eine Diskussion zu Sixt USA und ich habe auch auf http://www.sixt.com/car-rental/usa (http://www.sixt.com/car-rental/usa) gesucht - aber schnell die Flinte ins Korn geworfen bei diesem Tohuwabohu, sowohl was die Preise als die Konditionen angeht!

Da sind ja Alamo, National etc viel einfacher - und sogar günstiger!

PS re GC:

Sixt bietet sogar explizit "Grand Canyon Rental" an ab Vegas oder Phoenix:
http://www.sixt.com/car-rental/usa/grand-canyon (http://www.sixt.com/car-rental/usa/grand-canyon)

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 19:15 Uhr
Zitat
Diese Bedingungen sind aber doch Bestandteil des Vertrags, das hast Du schwarz auf weiss. Die Aussagen vom Telefon sind völlig irrelevant. Außerdem fragt man sich schon, wie wollen die denn die Meilen ermitteln (s.o., es soll ja im Fall des Falles pro Meile 50 Cent Aufpreis kosten, die man in Utah beispielsweise gefahren ist).

Angeblich sind in einigen Fahrzeugen GPS-Sender installiert, die es dem Vermieter ermöglichen nachzuschauen, wo sich das Fahrzeug befindet. Dadurch ist die Versicherung günstiger. Es ist ihm jedoch damit auch möglich, Verstöße gegen Mietbedingungen festzustellen und dann dem Mieter entsprechende Strafen zu berechnen.

Zitat
Ich habe mir gerade die Bedingungen in englisch durch gelesen - wie bei den deutschen steht dort, dass in dem Fall für JEDE gefahrene Meile 50 Cent anfallen, nicht nur für die "außerhalb gefahrenen"!
Kannst du bitte die entsprechenden Auszüge aus den AGB hier reinkopieren?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Tubapower am 20.08.2014, 19:17 Uhr
Wenn man an Sixt USA schreibt, bekommt man auch die Bestimmungen von Sixt USA als Antwort - ist doch logisch. Wenn du ueber Sixt USA gebucht hast, gelten die USA-Bestimmungen. Wenn du ueber Sixt Deutschland gebucht hast, gelten die Deutschland-Bestimmungen.

Die deutschen Bestimmungen sind bzgl. der Einschraenkungen der Region offenbar die gleichen, nur schlecht uebersetzt. Leider auch nicht ganz klar: sie stellen Regelungen fuer einheimische Mieter an Flughaefen auf - aber machen keine Aussage ueber nicht-einheimische Mieter. Und das ist genau dein Fall. Dummerweise steht ueber der Tabelle dieser Satz: "Das Mietfahrzeug darf nur im angemieteten Bundesstaat sowie den angrenzenden Bundesstaaten (Die Region) genutzt werden:" - da dein Fall weiter unten nicht gesondert behandelt bzw. ausgeschlossen wird, musst du davon ausgehen, dass die Beschraenkungen in der Tat gelten. Wenn du damit leben kannst gut, wenn nicht, dann storniere lieber.

Meine persoenliche Meinung ist: wenn ein Vermieter solch detaillierte Einschraenkungen macht, die doch einigermassen ungewoehnlich sind, dann fliegt er gleich aus meiner Liste. Es gibt genuegend andere, die nicht so einen Affentanz auffuehren.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: wolfi am 20.08.2014, 19:28 Uhr
Das ist dasselbe in grün ...

Zitat

Pick-up at locations servicing an airport or port:

For local renters (local renters are defined as renters who pick up in the state of their residence as identified by the address on their driver's license) the following territorial restrictions apply:
Local renters picking up a vehicle at locations servicing an airport or port may not use the rental vehicle outside the State of pick-up if they do not have a return airline ticket/boarding pass orround trip itinerary. Proof of insurance might be required.
Pick up at all other locations not servicing an airport or port:

The territorial restrictions stated in the table above apply to all renters who pick-up at locations not servicing an airport or port.

Renters using the rental vehicle in violation of the applicable territorial restrictions will be charged a fee of $0.50 for each mile the vehicle has been driven during the rental.

For one-way rentals across state lines (one-way rentals across state lines are defined as rentals where the vehicle is returned in a state other than the state of pick-up) the following applies:

Theterritorial restrictions described in the table above may not apply to renters with both a reservation and a matching rental agreement stating the return location is in a state other than the state of pick-up. However, the Vehicle may only be used in the continental United States and British Columbia, Canada.

Das mit den "local renters" ist eh merkwürdig - und was ist mit anderen renters am airport?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Sixt am 20.08.2014, 19:39 Uhr
Angeblich sind in einigen Fahrzeugen GPS-Sender installiert, die es dem Vermieter ermöglichen nachzuschauen, wo sich das Fahrzeug befindet. Dadurch ist die Versicherung günstiger. Es ist ihm jedoch damit auch möglich, Verstöße gegen Mietbedingungen festzustellen und dann dem Mieter entsprechende Strafen zu berechnen.

Das wäre wenig schlau, das hat vor 2 Jahren auch Europcar schon eine Konventionalstrafe gekostet: w w w.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-gps-ortung-von-mietwagen.html

Das mit den "local renters" ist eh merkwürdig - und was ist mit anderen renters am airport?

Für die gilt das nicht. Ganz einfach. Eigentlich sind die Regeln klar und deutlich formuliert, wer NICHT local ist und am Flughafen oder Hafen bucht, für den gelten keinerlei Einschränkungen.

Wenn Sixt da selbst nicht durchsteigt (oder mindestens deren Callcenter nicht), ist das sicher deren Problem.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 20.08.2014, 19:43 Uhr
nächste Antwort aus den USA:

 
Zitat
Thank you for your e-mail.
The restrictions still apply at airport locations. Certain locations allow further travel,
but this would require permission from the branch you will be picking up the vehicle
from.
 
If you have further questions please feel free to contact us again.


also verlassen würde ich mich weder auf die Bedingungen noch auf die schriftliche

Wenn Du Dich nicht einmal auf die schriftlichen Vertragsbedingungen verlassen willst, kannst Du gar kein Fahrzeug mieten, dann ist ja Willkür pur angesagt. Das stellt ja jeden Sinn von Verträgen auf den Kopf.

Natürlich kannst Du buchen, wo und was Du willst, aber Du bekommst überall "nur" schriftliche Verträge und wenn Du Dich darauf nicht verlassen magst, stelle ich mir das sehr schwierig vor.

wer kann dir wirklich sagen, was da steht? kann sein, das es auf der homepage steht, vor ort, wenn man soweit ist, was anderes geregelt ist und dann? steht man da und kann womöglich seine reise übern haufen schmeissen.

und auch wenn die das jetzt schreiben, wer hat denn recht? wissen die ihre eigenen terms & conditions nicht? ich hab jetzt sowohl mit deutschen ansprechpartnern telefoniert als auch den kollegen vor ort in e-mail-kontakt. beide sagen oder schreiben das gleiche.

ich versuch zu stornieren. dann bin ich auf der sicheren seite.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 20:19 Uhr
Zitat
Das wäre wenig schlau, das hat vor 2 Jahren auch Europcar schon eine Konventionalstrafe gekostet: w w w.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/unzulaessige-gps-ortung-von-mietwagen.html
Datenschutz in Deutschland ist aber strenger als in den USA.

In dem Bericht steht auch, dass es "heimische" Fahrzeuge betrifft.

Zitat
Wenn Sixt da selbst nicht durchsteigt (oder mindestens deren Callcenter nicht), ist das sicher deren Problem.
Ich habe bei Sixt angerufen und das ganze Problem erklärt, also dass mir Death Valley und Grand Canyon verboten wurden, obwohl das so in den AGB nicht steht. Ferner habe ich auch das Utah-Problem angesprochen. Die Dame war merklich überrascht. Sie war aber interessiert und sagte, dass sie die Hinweise weitergeben wird, dass die AGB-Fassungen abweichen, unvollständig und unklar sind. Sie hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und kostenlos storniert.

Was ich interessant fand: Laut den AGB ist eine Stornierung kostenpflichtig. Ich habe mich also schon auf eine Diskussion eingestellt, warum ich eine Stornogebühr nicht akzeptieren werde. Bevor ich aber etwas sagen konnte, teilte sie mir mit, dass ich den Flexitarif gewählt hätte, sodass die Stornierung kostenfrei sei.

Ich habe aber keinen Flexitarif gewählt. In meiner Buchung steht auch nichts darüber. In den AGB auch nicht.

Zumindest habe ich jetzt eine kostenlose Stornierung und kann woanders buchen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 20:23 Uhr
Ich habe mir bei Alamo die Fahrzeugklasse "Intermediate SUV: Toyota RAV4 o.ä."

ausgesucht. Dort wird als inkl. angezeigt

Zitat
Vollkasko/Diebstahlschutz
(USA:ohne Selbstbeteiligung)
Flughafengebühren 11.11 %
Customer Facility Charge
Tourism Fee 2.60%
Steuern
Unbegrenzte KM

Fehlt etwas?

Unterbodenschutz, Glas- und Reifenschäden sind vom Versicherungsumfang erfasst, richtig?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 20.08.2014, 20:44 Uhr
Ich habe mir bei Alamo die Fahrzeugklasse "Intermediate SUV: Toyota RAV4 o.ä."



Fehlt etwas?



Ja, die Haftpflichtversicherung!!!

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 21:15 Uhr
Stimmt! So ein Mist.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: wolfi am 20.08.2014, 21:22 Uhr
@Gecko:

Auf welcher Seite willst Du denn buchen?

Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC.

Re Sixt:

Diese Ausschlussklauseln bei Sixt sind für mich völlig unlogisch, z. B.:

Zitat
For local renters (local renters are defined as renters who pick up in the state of their residence as identified by the address on their driver's license) the following territorial restrictions apply:
Local renters picking up a vehicle at locations servicing an airport or port may not use the rental vehicle outside the State of pick-up if they do not have a return airline ticket/boarding pass orround trip itinerary. Proof of insurance might be required.

Ein "local renter" wäre für mich in den USA also ein Amerikaner - und der soll ein Flugticket vorzeigen, wenn er am Flughafen ein Auto mietet, damit er in die Nachbar-Staaten fahren kann?

Müsste es nicht gerade umgekehrt sein?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 20.08.2014, 21:37 Uhr
Stimmt! So ein Mist.

Hallo Gecko,

irgendwie verstehe ich diesen ganzen Heckmeck hier nicht. Einen Mietwagen buchen ist doch ganz einfach:

Schau bei billiger-mietwagen.de nach, oder beim ADAC, oder bei trans-amerika-reisen.de, das sind alles deutsche Vermittler. Und bei jedem bekommst Du ganz genau aufgezeigt, was in dem Preis inclusive ist.
Und wenn Du dem ganzen nicht traust, dann gehe ins Reisebüro, hol Dir einen Katalog von DERtour, FTI oder wen auch immer. Auch dort hast Du alles genau erklärt. Auh evtl. Einwegmieten sind klar dargestellt.

Vor allem ist bei Buchung über deutsche Veranstalter gewährleistet, dass mindestens 1 Mill.Dollar, meistens jedoch noch mehr, Haftpflichtversicherung dabei ist. Und ausserdem hast Du im Zweifelsfall dann deutsches Recht und deutschen Gerichtsstand. D.h. Du musst nicht für eine evtl. Anhörung oder Gerichtsverhandlung in die USA fliegen.

Überlege mal einfach, ob Dir ein paar Euro (wahrscheinlich weniger als 50) diesen ganzen Ärger wert sind.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 21:49 Uhr
Zitat
Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC
Habe ich schon. Bei billiger-mietwagen ist jedoch Alamo nicht drin.

Ich finde Alamo gut, weil ich die AGB schön geschrieben finde und weil ich dann in den USA die Unterlagen auf deutsch bekomme.

Zitat
Hallo Gecko,

irgendwie verstehe ich diesen ganzen Heckmeck hier nicht. Einen Mietwagen buchen ist doch ganz einfach:

Schau bei billiger-mietwagen.de nach, oder beim ADAC, oder bei trans-amerika-reisen.de, das sind alles deutsche Vermittler. Und bei jedem bekommst Du ganz genau aufgezeigt, was in dem Preis inclusive ist.
Und wenn Du dem ganzen nicht traust, dann gehe ins Reisebüro, hol Dir einen Katalog von DERtour, FTI oder wen auch immer. Auch dort hast Du alles genau erklärt. Auh evtl. Einwegmieten sind klar dargestellt.

Vor allem ist bei Buchung über deutsche Veranstalter gewährleistet, dass mindestens 1 Mill.Dollar, meistens jedoch noch mehr, Haftpflichtversicherung dabei ist. Und ausserdem hast Du im Zweifelsfall dann deutsches Recht und deutschen Gerichtsstand. D.h. Du musst nicht für eine evtl. Anhörung oder Gerichtsverhandlung in die USA fliegen.

Überlege mal einfach, ob Dir ein paar Euro (wahrscheinlich weniger als 50) diesen ganzen Ärger wert sind.

Naja, so gaaanz einfach ist es ja nicht. Wenn ich mich vorher (bzw. nachher) nicht informiert hätte, hätte ich jetzt einen Wagen von Sixt "einfach" gebucht, jedoch vermutlich Probleme bekommen, wenn ich dann doch durch Death Valley und zum Grand Canyon gefahren wäre. Das ist aber auf den "esten Blick" nicht erkennbar gewesen. Ebenso hätte ich nie vorher gedacht, dass in einer Vollkasko nicht Glas- und Reifenschäden enthalten seien, weil eine deutsche Vollkasko dies eben enthält und man bei deutschen Seiten, die mit Vollkasko werben durchaus vertrauen könnte, dass mit "Vollkasko" eine "Vollkasko" gemeint ist.

Bei Alamo meint man auch alles Wichtige inkl. zu haben. Wie gezeigt, ist aber die erhöhte Haftpflichtversicherung nicht drin. Zumindest nicht in der Vorausberechnung, sodass ich in meinem Fall noch ca. 200 Euro addieren muss.

Das, was du schreibst, ist richtig, wenn man schon zumindest einmal einen Mietwagen in den USA hatte und weiß, worauf es ankommt. Ich weiß es nicht, daher informiere ich mich lieber vorher, als nachher mir anhören zu müssen: "Tja, hättest du dich mal vorher informiert".
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 20.08.2014, 21:51 Uhr
Zitat
Vergleiche mal billiger-mietwagen und ADAC
Habe ich schon. Bei billiger-mietwagen ist jedoch Alamo nicht drin.



Das kann nicht sein. Wir buchen immer über billiger-mietwagen und haben schon jedesmal Alamo gehabt.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 20.08.2014, 21:54 Uhr

Bei Alamo meint man auch alles Wichtige inkl. zu haben. Wie gezeigt, ist aber die erhöhte Haftpflichtversicherung nicht drin. Zumindest nicht in der Vorausberechnung, sodass ich in meinem Fall noch ca. 200 Euro addieren muss.


Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 20.08.2014, 22:11 Uhr
Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: wolfi am 20.08.2014, 22:24 Uhr
Bei Alamo.de habe ich die Haftpflichtversicherung gefunden (1 Mio $):

Sie ist im Master-Paket, das man dazu buchen kann - besser gesagt sollte!
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 21.08.2014, 08:19 Uhr
Zitat

Thank you for your e-mail.

At an airport location it requires round trip flight itinerary to travel to another state (that is included in territorial restrictions). So even with that itinerary you are only able to travel to Arizona, Oregon, Washington, and Nevada. I apologize for the inconvenience. If you wish to have your reservation cancelled I will need you to provide me with your reservation number.

Thank you for your understanding.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 21.08.2014, 10:41 Uhr
Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.

Ja, vielleicht von der deutschen Seite von Alamo! Aber nicht von einem deutschen Vermittler. Diese "Vermittler", also die genannten von ADAC bis ...... haben alle Sonderkonditionen, die besser sind.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: brigi am 21.08.2014, 12:53 Uhr
Zitat
Das gilt auch nur, wenn Du bei Alamo in USA direkt buchst. Und hier im Forum wird immer wieder erzählt, dass man einen Mietwagen über einen deutschen Vermittler buchen soll. Dann hast Du wirklich alle Versicherungen drin.

Die Informationen, die ich oben eingestellt habe, woraufhin ich die Mitteilung erhalten habe, dass die Versicherung fehle, stammen von der deutschen Seite.

Ja, vielleicht von der deutschen Seite von Alamo! Aber nicht von einem deutschen Vermittler. Diese "Vermittler", also die genannten von ADAC bis ...... haben alle Sonderkonditionen, die besser sind.



Das stimmt so nicht ganz.
Gecko hat schon recht. Grundsätzlich sollte man immer   die genauen Bedingungen lesen, bevor man bucht.

Auch FTI ist ein deutscher Vermittler und bietet z.B. "Super-Spar Paket" an, da ist auch keine erhöhte Haftplicht enthalten.
Während ich schon oft direkt bei alamo  (US-Seite)buchte, wenn man da richtigerweise eingibt, daß man in Deutschland lebt, war die erhöhte Haftpflicht (1 Mio $) und CDW mit drin.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 22.08.2014, 13:06 Uhr
Ich habe jetzt über den ADAC bei Hertz USA gebucht.

Der Vollständigkeit halber: Wenn man über einen deutschen Vermittler bucht, aber der Vertragspartner in den USA ist, gilt nur deutsches Recht hinsichtlich der Vermittlung. Hinsichtlich der Miete gilt amerikanisches Recht. Bei Sixt würde deutsches Recht gelten, weil Sixt ein deutsches Unternehmen ist und man in Deutschland bucht, erfüllt wird lediglich in den USA. Bei billiger-mietwagen, ect. ist das aber in aller Regel nicht der Fall. Sie vermitteln nur.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 22.08.2014, 13:48 Uhr
Was würdet ihr nehmen?

Toyota Rav4 o.ä. (ADAC)

oder für insgesamt 120 Euro mehr einen Jeep Liberty (Alamo)?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: DM1967 am 22.08.2014, 14:07 Uhr
Was würdet ihr nehmen?

Toyota Rav4 o.ä. (ADAC)

oder für insgesamt 120 Euro mehr einen Jeep Liberty (Alamo)?

Fällt glaub ich beides in die Midsize Kategorie.
Es ist ja nicht gesagt das du einen Rav4 oder Liberty bekommst, du bekommst lediglich zugesagt das du mindestens einen Wagen aus dieser Kategorie erhalten wirst!
Wenn die Leistungen gleich sind, würd ich das günstigere Angebot nutzen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 22.08.2014, 15:45 Uhr
Wenn man über einen deutschen Vermittler bucht, aber der Vertragspartner in den USA ist, gilt nur deutsches Recht hinsichtlich der Vermittlung. Hinsichtlich der Miete gilt amerikanisches Recht.

Wer hat Dir denn DAS erzählt.
Wenn das wirklich stimmen sollte (bitte link), dann wäre ja alles falsch, was ich hier und überall im Netz gelesen und von sämtlichen Reisebüros erzählt bekommen habe.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: brigi am 22.08.2014, 16:56 Uhr
Zitat
1.
billiger-mietwagen.de tritt nur als Vermittler von Verträgen über
Beförderungsleistungen und andere touristische Einzelleistungen auf. Mietverträge
kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Mietwagenanbieter zustande.
Quelle: http://www.billiger-mietwagen.de/fileadmin/file/billiger-mietwagen_AGBs.pdf
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 22.08.2014, 18:35 Uhr
Aber da steht doch:

3.
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von billiger-mietwagen.de.
Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs werden nicht Gegenstand des
Vertrages.


??????
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Jochen am 22.08.2014, 19:13 Uhr
Aber da steht doch:

3.
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von billiger-mietwagen.de.
Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs werden nicht Gegenstand des
Vertrages.


??????


Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das so:
es werden 2 völlig voneinander getrennte Verträge abgeschlossen: einmal der Vertrag mit dem Vermittler, und einmal der Vertrag mit dem Vermieter.
Die AGB's von billiger-mietwagen beziehen sich NUR auf die Vermittlung, nicht auf die Vermietung.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 22.08.2014, 19:32 Uhr
Ich sehe das anders, aber meinetwegen. Ist nicht mein Problem, denn ich habe eine entsprechen KK, wo alles abgedeckt ist.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Bogan346 am 22.08.2014, 20:55 Uhr
habe mir jetzt auch mal auf der Sixt USA Seite die Bedingungen durchgelesen, ist doch zu erkennen:

- die territorialen Bestimmungen der Tabelle gelten für alle Anmietungen

- local renters (drivers license aus dem selben State) dürfen den jeweiligen State gar nicht verlassen

- einzige Möglichkeit diese Bestimmungen zu umgehen ist eine von Sixt genehmigte Einwegmiete


ganz ehrlich die Bedingungen bei Sixt sind ja eine Katastrophe, jede Station hat andere Ausnahmen und Gebühren, unter 25 kann man nicht mal einen normalen Suburban mieten, mir würde im Leben nicht einfallen bei denen in den Staaten anzumieten.

Im Vergleich dazu ist bei den grossen Playern alles im ganzen Land angeglichen, ich kann mit der Karre überall hinfahren, sogar nach Canada oder AK wenn ich will, und muss mir nicht 1000 Paragraphen durchlesen und überlegen was für mich zutrifft

hatte vorher in den Terms and Conditions gesucht, die sind auch für jeden Staat unterschiedlich in einer PDF zusammengefasst... da wird auch als Grund für das Erlöschen der Vollkasko "[damage]...resulting from use of the vehicle outside of the state of Florida" (in diesem Fall FL) genannt

keine Ahnung wie man das auslegt welcher Schaden daraus resultiert dass man ausserhalb von FL unterwegs ist und vor allem wie das gewertet wird wenn man mit dem Auto laut Tabelle ja nach GA fahren darf???

alles in allem ist Sixt ein totaler Neuling auf dem US-Markt und da läuft grad noch einiges schief... ich bleibe da lieber bei den bekannten Unternehmen
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 23.08.2014, 09:36 Uhr
ich hab mit sixt gestern nochmal telefoniert und später am nachmittag kam auch nochmal diese antwort:

Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail.
 
Wie bereits telefonisch besprochen, haben wir mit Sixt USA Rücksprache bezüglich der Anmietbedingungen gehalten.
In Ihrer Interpretation dieser lagen Sie richtig. Durch den Fakt, dass die Anmietung an einem Flughafen stattfindet und
Sie kein "einheimischer Mieter" sind, gelten die Einreisebeschränkungen in der Form nicht.
 
Eine Einreise nach Utah ist also in Ihrem Fall möglich.
Damit steht Ihrer Anmietung nichts mehr im Wege.
 
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 23.08.2014, 11:21 Uhr
Zitat
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das so:
es werden 2 völlig voneinander getrennte Verträge abgeschlossen: einmal der Vertrag mit dem Vermittler, und einmal der Vertrag mit dem Vermieter.
Die AGB's von billiger-mietwagen beziehen sich NUR auf die Vermittlung, nicht auf die Vermietung.
Das ist richtig!

Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Wenn man über einen Vermittler mietet, gilt amerikanisches Recht für den Mietvertrag und deutsches Recht für den Vermittlungsvertrag.
Uns kommt es aber darauf an, dass deutsches Mietrecht Anwendung findet. Das ist bei Vermittlern nicht der Fall.

Zitat
Ich sehe das anders, aber meinetwegen. Ist nicht mein Problem, denn ich habe eine entsprechen KK, wo alles abgedeckt ist.
Wenn du das anders siehst, müsstest du es auch begründen  :D

Zitat
ich hab mit sixt gestern nochmal telefoniert und später am nachmittag kam auch nochmal diese antwort:
Die linke Hand weiß nicht was die rechte macht.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: EDVM96 am 23.08.2014, 12:06 Uhr
Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Wenn man über einen Vermittler mietet, gilt amerikanisches Recht für den Mietvertrag und deutsches Recht für den Vermittlungsvertrag.
Uns kommt es aber darauf an, dass deutsches Mietrecht Anwendung findet. Das ist bei Vermittlern nicht der Fall.
Und sind Hertz, Avis, Alamo, National, etc. deshalb ein Problem für dich?

Mach doch bloß nicht so einen Film von einer 0-8-15 Mietwagenbuchung in den USA.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 23.08.2014, 12:24 Uhr
Zitat
Und sind Hertz, Avis, Alamo, National, etc. deshalb ein Problem für dich?
Mit "wir" sind die Personen hier im Forum gemeint.
Wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt, nur weil man über billiger-mietwagen.de bucht, dann stimmt das einfach nicht.
Ob jemand damit ein Problem hat, muss er/ sie selbst entscheiden. Aber man soll sich nur dessen bewusst sein, dass es eine Illusion ist, wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt.

Ich habe nun über den ADAC bei Hertz USA gebucht. Ich habe damit kein Problem. Trotzdem wäre mir ein deutscher Anbieter lieber gewesen, wenn ich zu gleichen Kondiktionen die Wahl gehabt hätte.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 23.08.2014, 12:37 Uhr
Wie ich oben schrieb: Wenn man z.B. bei Sixt mietet, also nicht nur bei einem Vermittler, dann gilt deutsches Recht. Erfüllt wird in den USA.
Selbst da wäre ich nicht so sicher angesichts der AGB, denen man bei Buchung zustimmt. Vermieter ist offenbar nicht die Sixt AG in Deutschland, sondern "Sixt Rent a Car LLC, P.O. Box 46096, Fort Lauderdale, FL 33346-0967, USA" - zumindest soll man sich laut der Sixt Rental Information bei Stornierungen etc. an dieses Unternehmen wenden. Für Verzugsfälle wird laut "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" Betrugsversuch unterstellt und section 812.155, Florida statutes für anwendbar erklärt. Und schließlich wird ebenda ein amerikanischer Gerichtsstand vereinbart: "you consent to be sued in an appropriate State or Federal court in Dade County, Florida."

Des legt für mich den Schluß nahe, daß Sixt AG ebenfalls nur als Vermittler für die US-amerikanische Tochtergesellschaft auftritt (nur zum Vergleich: wenn ich üblicherweise bei hertz.de buche, kommt im Ergebnis auch ein Vertrag mit Hertz USA zustande).
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 23.08.2014, 14:48 Uhr
Zitat
Selbst da wäre ich nicht so sicher angesichts der AGB, denen man bei Buchung zustimmt. Vermieter ist offenbar nicht die Sixt AG in Deutschland, sondern "Sixt Rent a Car LLC, P.O. Box 46096, Fort Lauderdale, FL 33346-0967, USA" - zumindest soll man sich laut der Sixt Rental Information bei Stornierungen etc. an dieses Unternehmen wenden. Für Verzugsfälle wird laut "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" Betrugsversuch unterstellt und section 812.155, Florida statutes für anwendbar erklärt. Und schließlich wird ebenda ein amerikanischer Gerichtsstand vereinbart: "you consent to be sued in an appropriate State or Federal court in Dade County, Florida."

Des legt für mich den Schluß nahe, daß Sixt AG ebenfalls nur als Vermittler für die US-amerikanische Tochtergesellschaft auftritt (nur zum Vergleich: wenn ich üblicherweise bei hertz.de buche, kommt im Ergebnis auch ein Vertrag mit Hertz USA zustande).
Sixt ist so eine Sache. Scheinbar kommt es auch darauf an, wo und wie man bucht.

Wenn man online bucht, werden die amerikanischen AGB angezeigt. Meines Erachtens ist das juristisch äußerst fragwürdig. Ich würde sogar sagen, dass die AGB nicht wirksam Vertragsbestandteil werden. Jedenfalls könnte man hier noch diskutieren, welches Recht Anwendung findet. Ich bin aber der Meinung, dass trotzdem deutsches Recht gilt, weil Sixt eben nicht als Vermittler auftritt, selbst wenn sie das gerne würden. Das wird nicht ausreichend deutlich.

Wenn man telefonisch bucht, wird gar nicht auf AGB hingewiesen, man bekommt aber per Email einen Link zu deutschen AGB. Zumindest bei dieser Variante gilt deutsches Recht.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 23.08.2014, 15:15 Uhr
Wenn man online bucht, werden die amerikanischen AGB angezeigt....
man bekommt aber per Email einen Link zu deutschen AGB.
Online billigt man zwei Texte - einen deutschen (:arrow: "Anmietbedingungen (https://www.sixt.de/php/terms/view?liso=US&rtar=FL1&view=EPP&tlang=de_DE&style=typo3)" = "Landesspezifische Mietinformationen für Sixt Mietfahrzeuge" - aus dem ist mein erstes Zitat mit dem US-Unternehmen als Ansprechpartner; auch die Zitate zu den erlaubten Staaten in diesem Thread scheinen mir daraus zu stammen) und einen englischen (:arrow: "AGB (http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_US_en.pdf)" = "Sixt Rent A Car Rental Agreement Terms and Conditions" - daraus resultieren meine beiden anderen Zitate.)

Schon die völlig verkorksten Regelungen, wer mit seinem Mietwagen in welchem Staat fahren darf, wären für mich ein Ausschlußkriterium. Auch sonst wird der Kunde offenbar gerne an der Nase herumgeführt. So findet man im Internetauftritt u.a. die Aussage: "Wenn Sie auch unwegsames Gelände entdecken möchten, ist es zudem vielleicht hilfreich, wenn Sie die Selbstbeteiligung Ihres Mietwagens auf 0 EUR reduzieren." In "unwegsamem Gelände" gilt die LDW aber gerade nicht.

Mich würde mal interessieren, ob hier schon mal jemand bei Sixt einen Mietwagen für die USA gebucht hat und wie der drüben unterschriebene Vertrag dann wirklich ausschaut.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 23.08.2014, 15:42 Uhr
Zitat
Schon die völlig verkorksten Regelungen, wer mit seinem Mietwagen in welchem Staat fahren darf, wären für mich ein Ausschlußkriterium. Auch sonst wird der Kunde offenbar gerne an der Nase herumgeführt. So findet man im Internetauftritt u.a. die Aussage: "Wenn Sie auch unwegsames Gelände entdecken möchten, ist es zudem vielleicht hilfreich, wenn Sie die Selbstbeteiligung Ihres Mietwagens auf 0 EUR reduzieren." In "unwegsamem Gelände" gilt die LDW aber gerade nicht.
Mir auch schon aufgefallen, dass man mit etwas wirbt, was der Mieter dann nicht darf. Die Überraschung, wenn doch etwas passiert und sich das Vermietunternehmen dann auf diese Klausel beruft, will ich nicht erleben.

Alle Unternehmen haben die Klausel drin, dass das Befahren von unbefestigten Straßen verboten ist. Was genau ist mit "unbefestigten" Straßen gemeint? Sind das alle Straßen, die nicht asphaltiert sind? Ich kann mir nämlich vorstellen, dass man in Death Valley oder beim Grand Canyon in der Versuchung kommen könnte, eine Straße zu nehmen, die "sicher" ist, aber nicht asphaltiert.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gerald am 25.08.2014, 20:25 Uhr
so... ich hab jetzt bei sixt reserviert und sogar ohne storno-gebühr. schauen wir mal, bis auf der kreditkarte auftaucht.

dann steht jetzt dollar oder alamo nix mehr im wege.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 25.08.2014, 22:28 Uhr
Hallo,
Alle Unternehmen haben die Klausel drin, dass das Befahren von unbefestigten Straßen verboten ist. Was genau ist mit "unbefestigten" Straßen gemeint? Sind das alle Straßen, die nicht asphaltiert sind?
bei Hertz ist im englischen Originaltext von "unpaved roads" die Rede - also ganz klar ungeteert

Ich kann mir nämlich vorstellen, dass man in Death Valley oder beim Grand Canyon in der Versuchung kommen könnte, eine Straße zu nehmen, die "sicher" ist, aber nicht asphaltiert.
Kann ich mir an vielen Orten vorstellen :wink: - dann ist man eben auf eigenes Risiko unterwegs, was Fahrzeugschäden angeht. Wobei ebenfalls bei Hertz davon die Rede ist, daß der Schaden nur dann nicht gedeckt ist, wenn er unmittelbar auf das Befahren der unbefestigten Straße zurückzuführen ist - ein schönes Thema für Auslegungsstreitigkeiten.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 26.08.2014, 11:46 Uhr
Zitat
Kann ich mir an vielen Orten vorstellen Wink - dann ist man eben auf eigenes Risiko unterwegs, was Fahrzeugschäden angeht. Wobei ebenfalls bei Hertz davon die Rede ist, daß der Schaden nur dann nicht gedeckt ist, wenn er unmittelbar auf das Befahren der unbefestigten Straße zurückzuführen ist - ein schönes Thema für Auslegungsstreitigkeiten.
Verliert man den Versicherungsschutz nur für die Dauer der Fahrt auf der unbefestigten Straße oder dauerhaft bis zum Ende der Mietzeit?

Kann jemand bestätigen, dass die Fahrzeuge mittels GPS überwacht werden?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 26.08.2014, 11:50 Uhr
nur für die Dauer der Fahrt auf der unbefestigten Straße
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 26.08.2014, 16:29 Uhr
Na, dieses Risiko kann man dann ja evtl. noch eingehen.

Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass in manchen Versicherungsbedingungen stünde, dass man dann für die gesamte Mietdauer den Versicherungsschutz verlöre.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 27.08.2014, 19:14 Uhr
Gerade mit Hertz geschrieben:

Eine Verbindung mit der Hertz-Gold-Card ist nicht möglich. Ich soll die Buchung stornieren und neu mit Eingabe der Kartennummer buchen.

Tja, wenn ich das aber mache, kostet es mich nahezu 80 Euro mehr. Den Goldstatus ist mir das aber nicht wert oder meint ihr, dass sich der Mehrpreis "rechnet"?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 28.08.2014, 18:11 Uhr
So, ich habe das jetzt anders gelöst und habe zu einem minimalen Mehrpreis eine neue Buchung mit der Hertz Gold Karte.

Ist es also richtig, dass aufgrund dessen, dass ich nun die Hertz Gold-Karte besitze, ich einfach zum Gold-Schalter gehen kann und dann eine Choice Line haben werde, was ich vorher nicht hätte?
Ist es richtig, dass ein Fahrzeug für mich schon vorbereitet sein wird (oder zumindest sein sollte)?
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: usa-rookie am 28.08.2014, 21:18 Uhr
Nur die Karte nützt Dir wenig  :lol: Du musst natürlich auch mit Deiner Gold-Nr. gebucht haben. Denn nur dann sind Deine Daten (Führerschein-Nr., Kreditkarte) schon im System von Hertz hinterlegt.
Davon ausgehend, daß Du das so gemacht hast, gehst Du am Airport einfach am "normalen" Hertz-Schalter vorbei bis zum Gold-Service. Dort gibt es eine Tafel auf der Dein Name und der Parkplatz (Stall-Nr.) steht. Dort "wartet" Dein Wagen auf Dich. Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, wo Du ankommst. In Las Vegas ist der Gold-Service z.B. die Treppe hoch direkt am Eingang des Parkdecks.
Was ich erst hier im Forum erfahren habe.. falls Dir dieser Wagen nicht zusagt, kannst Du auch einen anderen aus der gleichen Kategorie auswählen. Habe ich aber noch nie gemacht und kann deshalb nix näheres dazu beitragen.

LG Romy
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 28.08.2014, 21:49 Uhr

Was ich erst hier im Forum erfahren habe.. falls Dir dieser Wagen nicht zusagt, kannst Du auch einen anderen aus der gleichen Kategorie auswählen.

Das kann man aber auch ohne Gold-Member zu sei und bei jedem anderen Vermieter, auch Alamo, genauso machen.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 28.08.2014, 21:58 Uhr
Hallo,
Ist es also richtig, dass aufgrund dessen, dass ich nun die Hertz Gold-Karte besitze, ich einfach zum Gold-Schalter gehen kann und dann eine Choice Line haben werde, was ich vorher nicht hätte?
Ist es richtig, dass ein Fahrzeug für mich schon vorbereitet sein wird (oder zumindest sein sollte)?

nach meiner Erinnerung ist Dein Ziel LA. Als wir 2011 in LA waren, hatte der Shuttlebus eine eigene Haltestelle für den Gold-Bereich - da mußte man an keinen normalen Schaltern vorbei. Eine große Anzeigetafel hat Namen und Stellplatz angezeigt. Ob man damals hätte tauschen können, weiß ich nicht - gab auch keinen Anlaß bei einem praktisch neuen Traverse (205 Meilen).
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: usa-rookie am 29.08.2014, 09:46 Uhr

Was ich erst hier im Forum erfahren habe.. falls Dir dieser Wagen nicht zusagt, kannst Du auch einen anderen aus der gleichen Kategorie auswählen.

Das kann man aber auch ohne Gold-Member zu sei und bei jedem anderen Vermieter, auch Alamo, genauso machen.



Bei einer Choiceline ist das ja auch klar (wie der Name schon sagt). Beim Gold Status bekommst du aber quasi einen Wagen zugewiesen.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 29.08.2014, 10:03 Uhr
Beim Gold Status bekommst du aber quasi einen Wagen zugewiesen.
... und ohne Gold-Status den Schlüssel für ein bestimmtes Fahrzeug (das Du nicht gesehen hast, weil es irgendwo in der Garage bzw. am Parkplatz steht) in die Hand gedrückt.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: Gecko111 am 29.08.2014, 16:24 Uhr
Ich muss noch zum Gold-Schalter, weil ich mich verifizieren muss.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 29.08.2014, 19:40 Uhr
Beim Gold Status bekommst du aber quasi einen Wagen zugewiesen.
... und ohne Gold-Status den Schlüssel für ein bestimmtes Fahrzeug (das Du nicht gesehen hast, weil es irgendwo in der Garage bzw. am Parkplatz steht) in die Hand gedrückt.

Ja, und dann geh ich zum Parkplatz, schau mir den Wagen an, und wenn ich nicht damit zufrieden bin, aus irgendeinem Grund, gehe ich zurück zum Schalter, gebe den Schlüssel zurück und bitte darum, mir ein anderes Auto zu geben.
So gehabt bei Alamo, da brauche ich keinen Gold-Status.

Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: mrh400 am 29.08.2014, 20:12 Uhr
und wenn ich nicht damit zufrieden bin, aus irgendeinem Grund,
... hatte bei acht Anmietungen bislang noch keinen Grund :D
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: miwunk am 29.08.2014, 20:34 Uhr
und wenn ich nicht damit zufrieden bin, aus irgendeinem Grund,
... hatte bei acht Anmietungen bislang noch keinen Grund :D

Ich auch nicht, war reine Geschmackssache, hat aber funktioniert.
Titel: Re: Frage zu Mietfahrzeugen in LA - Genehmigung für Death Valley und Grand Canyon
Beitrag von: motorradsilke am 31.08.2014, 20:58 Uhr
Beim Gold Status bekommst du aber quasi einen Wagen zugewiesen.
... und ohne Gold-Status den Schlüssel für ein bestimmtes Fahrzeug (das Du nicht gesehen hast, weil es irgendwo in der Garage bzw. am Parkplatz steht) in die Hand gedrückt.

Ja, und dann geh ich zum Parkplatz, schau mir den Wagen an, und wenn ich nicht damit zufrieden bin, aus irgendeinem Grund, gehe ich zurück zum Schalter, gebe den Schlüssel zurück und bitte darum, mir ein anderes Auto zu geben.
So gehabt bei Alamo, da brauche ich keinen Gold-Status.



Und stehst dafür bei Alamo nochmal ne halbe bis eine Stunde am Schalter? Wogegen du bei Hertz am Goldschalter max. 1 Person vor dir hast.