Auf die Versicherung gegen unterversicherte Unfallgegner würde ich verzichten. Im E-Fall übernimmt deine AuslandsKV deine Behandlungskosten. Um die evtl. ungedeckten Kosten für den Mietwagen wird sich die Autovermietung kümmern, das ist nicht dein Problem.
Gefährliche Antwort. Stell' Dir den folgenden Fall vor. Vielleicht ein Extremszenario, aber der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen:
Unfall mit einem unter- oder gar nicht haftpflichtversicherten amerikanischen Autofahrer. Der Reisende hat keine Schuld. Der Mietwagen ist ein Totalschaden, etwa 15.000,- $ Schaden. Wer soll das bezahlen, wenn keine oder nur unzureichende Deckung bei der Haftpflicht der Amerikaners vorhanden (Mindestdeckung in einigen Bundesstaaten nur lächerliche 12.000,- $) ist? Im Zweifel holt sich die Mietwagenfirma dann den Rest beim Vertragspartner, der das Fahrzeug nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurückbringt. Der haftet als Vertragspartner nämlich dafür, egal ob er nun etwas dafür kann oder nicht. Deutsche Privathaftpflicht deckt nicht, da gemietete Sache.
Die deutschen Insassen werden schwer verletzt und können monatelang oder vielleicht sogar lebenslang nicht mehr arbeiten. Die Behandlungskosten vor Ort dürften von der Auslandsreise-KV gedeckt sein. Aber was ist mit Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse (Hausumbau, etc.), Haushaltsführungsschaden, etc.? Dafür kommt niemand auf, denn geh' mal davon aus, dass beim unter- oder nichtversicherten amerikanischen Unfallgegner nichts zu holen sein wird.
Darum ist diese Versicherung in den USA sehr wichtig, weil es nicht wie in Deutschland immer und überall ausreichende Mindestdeckungssummen in der Haftpflichtversicherung gibt. Ich sehe es jeden Tag auf der Arbeit, wie schnell es gehen kann und was alles passieren kann. Versicherungen machen immer dann Sinn, wenn man das zu deckende Risiko nicht selber stemmen kann.