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Autor Thema: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?  (Gelesen 3162 mal)

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sassa

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #15 am: 30.05.2011, 21:06 Uhr »
Auf den in der Schweiz ausgestellten Ausweisen steht vorne das Ausstellungsdatum/Ablaufdatum und hinten wann die Prüfung bestanden wurde. Zwar alles nur auf Deutsch - aber die werden wohl, denk ich mir mal, anhand der Ausweisnummer nachgucken können wann ich die Prüfung bestanden habe. Ich könnnte zwar das Risiko eingehen und hoffen, dass sie mir auf den Leim gehen. Aber das wär doch ziemlich riskant.

tom22

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #16 am: 30.05.2011, 21:19 Uhr »
Hallo,

ich habe einen aktuellen Reisekatalog des Reisevernstalters ADAC-Reisen und dort steht, dass man bei allen Autovermietern den Führerschein mindestens 1 Jahr haben muss. Die einzige Ausnahme ist Alamo, die diese Regelung nicht haben. Allerdings steht im Katalog ein Zusatz, dass man einen Wohnsitz in Deeutschland oder Österreich haben muss. Somit sind anscheind Schweizer von dieser Regelung ausgeschlossen.


Gruss Tom

AndyOne

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #17 am: 31.05.2011, 08:56 Uhr »
Hallo, das Thema gab es schon mal und zwar öfters, deshalb habe ich die Threads mal zusammen gemerged.

Bitte deshalb auch mal diesen ganzen Thread lesen.
bye
Andy

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sassa

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #18 am: 01.06.2011, 10:00 Uhr »
Das habe ich zuvor gelesen. Aber meine Frage hats nicht beantwortet.

Ich hab nun vorher nochmals bei Alamo Schweiz auf der Homepage nachgelesen. Unter "Alterbestimmungen" steht nichts von 12 Monate Fahrpraxis, unter "zusätzlicher Fahrer" hingegen schon. Telefonisch behauptet man mir zu 100 % zu wissen, dass ich das Auto fahren dürfe, um am nächsten Tag dann wieder das Gegenteil zu behaupten. Einen Supervisor durfte ich bisher nicht sprechen und per Mail bekomme ich keine Antwort.

Was nun?

sassa

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #19 am: 07.06.2011, 15:27 Uhr »
Ich habe in den letzten Tagen viele Telefonate geführt mit Alamo und Hertz. Die Situation könnte sich verwirrender nicht darstellen.

Bei Alamo hat man mir per Mail bestätigt, dass eine Vermietung möglich sei. Am Telefon behauptet Mitarbeiter A, dass es sicherlich gehe. Mitarbeiter B ist zu 100 % überzeugt, dass es nicht geht.

Bei Hertz hat man mir per Mail aus der Schweiz und den USA bestätigt, dass eine Vermietung möglich sei und auch auf ihrer Homepage steht nichts von 12 Monaten Fahrpraxis. Jedoch sind sich die Mitarbeiter am Telefon der Meinung, dass dies gegen die ihnen vorgelegten Vorschriften verstosse.

Ich versteh echt langsam nur noch Bahnhof. Kann mir eventuell jemand einen Rat geben sonst auf eine Art weiterhelfen? Bin sehr dankbar um jede Hilfe.

Microbi

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #20 am: 07.06.2011, 17:13 Uhr »
Also, bei Alamo steht für Anmietungen in den USA nur:

"Below are Alamo's driver's license requirements:

· In order to rent an Alamo vehicle, a valid driver's license from the customer's country of residence is required and must be presented at time of rental.

· The driver's license must be valid for the entire rental period.

· Temporary licenses are not accepted unless the issuance reason is noted on it and is one of the following: "Change of residency" or "Replacement for lost or stolen license". Additional Photo identification will be required.

· International renters must present a valid license from their country of residence. If the driver's license is in a language other than English, an International Driver's Permit is required in conjunction with the country of residence driver's license.

· Customers will not be allowed to rent a vehicle with only an International Driver's Permit.
"

Wie lange man den Führerschein haben muss, steht nicht da.

Verwirrung könnte die folgende Info stiften:

" What are the International Drivers License requirements?

United Kingdom

Drivers must have held a full national license for at least 1 year. Visitors to the UK - All visitors to the UK must present a full valid license. Licenses issued overseas must be clearly identifiable as a driving license; otherwise an International Driving License will be required.

A Passport must also be produced if not a UK resident. UK residents who hold the new photo card license must also present the paper counterpart at the start of the rental. Endorsements are only shown on the paper counterpart so customers MUST produce both documents.

Ireland

All drivers must have held a full driver's license for at least 12 months prior to hiring a car and must present themselves with their full-unendorsed driver's license at the pick up location at the time of rental. Minimum driver's age for all rentals is 25 years at time of collection.

Holders of US, Canadian, Australian and all EU member states are NOT required to supply an International Driving License. An International Driving License is required if your driver's license is not in Roman script and MUST BE accompanied by the original domestic license of the drive.

** Within the European Union, all drivers must produce a current driver's license from the county of residence that has been valid for the last 12 months. An international driver's permit is only accepted together with a valid driver's license from the country of residence.
"

Das gilt wohl nur für Anmietungen in der EU.

Auf der deutschen Seite sind die Infos nicht eindeutig, denn schon in der Einleitung heißt es, dass man eine 12-monatige Fahrpraxis bräuchte, aber weiter unten wird es so beschrieben:

"Innerhalb der Europäischen Union müssen alle Fahrer einen aktuellen Führerschein aus dem Herkunftsland besitzen der in den letzten 12 Monaten gültig war! Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit einem gültigen Führerschein des Aufenthaltslandes anerkannt."

Das verstehe ich so, dass die 12 Monate nur in der EU gefordert werden, nicht aber in den USA. Wobei der Text hinkt ja an so manchen Stellen. So meint man sicherlich, dass man neben eines int. Führerscheins noch einen gültigen Führerschein des "Heimatlandes" und nicht des "Aufenthaltslandes", was im Augenblick der Anmietung ja das Ausland sein kann, haben soll. Aufenthaltsland = Land des ständigen Aufenthaltes = Heimatland.

Auf der Seite "alamo.com" gibt es auch die Möglichkeit mit einem Mitarbeiter v. Alamo zu chatten. Ich würde mich dort ausdrücklich auf die "driver's license policy" berufen und fragen.

Mic

sassa

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #21 am: 08.06.2011, 16:20 Uhr »
Vielen Dank für die Hilfe

Ich habe heute nochmals ein paar Minuten in die ganze Sache investiert. Nach etlichen Telefonaten - mit teils, ich sag jetzt mal, sich sehr bestimmt ausdrückenden Telefonangestellten - ist jetzt klar, dass man bei Alamo und bei Hertz ein Auto mieten darf auch wenn man noch über keine 12 Monate Fahrpraxis verfügt (vorausgesetzt man ist 21 Jahre alt). Diese Bestimmung giltet nur bei Anmietung in Europa.

Warum aber die Mitarbeiter von Hertz und Alamo am Telefon teils felsenfest davon überzeugt sind, dass eine Anmietung in den USA nicht möglich sei ohne 12 Monate Fahrpraxis, das ist für mich schwer akzeptierbar.

EDVM96

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #22 am: 08.06.2011, 17:38 Uhr »
Nach etlichen Telefonaten - mit teils, ich sag jetzt mal, sich sehr bestimmt ausdrückenden Telefonangestellten - ist jetzt klar, dass man bei Alamo und bei Hertz ein Auto mieten darf auch wenn man noch über keine 12 Monate Fahrpraxis verfügt
Das habe ich ja bereits vor 1,5 Jahren hier im Thread geschrieben. Aber man glaubt mir scheinbar nicht.  :lol:

Microbi

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Re: Führerschein noch nicht ein Jahr - wo mieten?
« Antwort #23 am: 08.06.2011, 18:17 Uhr »
Dazu kann ich nur zwei Sachen sagen:

 - Ich konnte noch nie zweimal so anrufen - nicht mal am selben Tag - , dass ich für die selben Daten auch das gleiche Angebot bekommen hätte, obwohl ich alle Modalitäten im Schlaf aufsagen konnte.
 - Es ist nicht nur einmal passiert, dass der Mitarbeiter am Telefon selbst nichts von der einen, oder anderen Option gewußt hat und ich auf die entsprechende Seite im Net verweisen musste. Und ich bin beileibe kein Experte.

Aber: Man meidet bei den Tarifen - wohl aus Wettbewerbsgründen - jede Art von Transparenz, wie der Teufel das Weihwasser, so dass es mich nicht wundert, wenn man nicht alles auswendig weiß, oder die fehlerhaften Übersetzungen nicht richtig interpretiert.

Mic