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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: katrin82 am 29.08.2014, 19:51 Uhr
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Hallo,
Habe über den ADAC bei hertz einen mietwagen gebucht (ab/an Miami airport)
Vollkasko ohne SB, etc.
Nun habe ich folgendes in den bedingungen gelesen:
Betriebsschäden, wie z.B. Kupplungs-, Motor- und Getriebeschäden die durch den Mieter verursacht wurden, sind von jeglicher Versicherung ausgenommen.
Ist dies ein Problem oder völlig normal?
Bin mir unsicher ob das ok so ist.
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Das deckt keine Versicherung ab.
Allerdings sind die Autos ja nicht so alt.
I.d.r. ist das doch ein garantiefall.
Außer du fährst 50 mph auf stufe "R"
Keie
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Würde das nicht evtl. sogar die Privathaftpflcht übernehmen, bei eigenem Verschulden?
Unsere würde zumindest Schäden im Ferienhaus abdecken, das ist ja auch ein gemietetes Objekt.
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Würde das nicht evtl. sogar die Privathaftpflcht übernehmen, bei eigenem Verschulden?
Unsere würde zumindest Schäden im Ferienhaus abdecken, das ist ja auch ein gemietetes Objekt.
Die Privathaftpflicht deckt normalerweise keine Schäden an Kfz ab, zumindest nicht, wenn sich diese in Betrieb befinden.
Wie TE schreibt, heißt es ja "Schäden..., die durch den Mieter verursacht wurden...". Wie will der Vermieter beweisen, dass der technische Schaden vom Mieter verursacht wurde? Normalerweise tauscht man bei solchen Problemen das Auto einfach um, da fragt Niemand nach.