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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: partybombe am 15.01.2016, 18:01 Uhr
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Hallo zusammen,
ich habe bei Apollo Las Vegas ein Wohnmobil 25 angemietet.
Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins wird wohl empfohlen - ist sehr versteht auf einer der vielen Seiten.....
Meine Frage: Wir dies nachgefragt vor Ort? wie sind Eure Erfahrungen?
Wir besuchen auch Arizona und Utha und Colorado.
Ich war bereits mehrfach in den Staaten. Bisher wurde noch nie nach dem Internationalen Führerschein gefragt.
Freundliche Grüße
Partybombe
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empfohlen heisst nicht, dass es verlangt wird. Der Cop tut sich halt leichter, wenn er ne passende Übersetzung - nichts anderes ist der IF - zum deutschen FS hat. Spart evtl. Diskussionen und Nervkram . . .
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Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht. Und die Bildchen dazu sind ja auf dem normalen FS auch vorhanden. Vom daher wage ich echt zu bezweifeln ob einem der internationale FS bei einer Kontrolle wirklich weiter hilft.
Schaden kann er aber natürlich auch nicht.
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Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht.
Was u.a. daran liegt, dass das der internationale Führerschein gem. des "Wiener Übereinkommens" ist, an diesem Abkommen (1968) hat die USA nicht teilgenommen und in Folge dessen ist dieser "internationale Führerschein" auch nicht in den USA bekannt resp. anerkannt.
Die USA meinen mit dem "internationalen Führerschein" den Führerschein nach dem "Genfer Abkommen" von 1949, da wiederum aber hat Deutschland nicht teilgenommen. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich an dem Genfer Abkommen teilgenommen, dort wird also der "USA-konforme" internationale Führerschein auf Wunsch ausgestellt.
In der Summe der Dinge bedeutet das, dass man als Deutscher nur den internationalen Führerschein gem. des Wiener Übereinkommmens erhalten kann, der aber gar nicht der Führerschein ist, der in den USA (wenn überhaupt) als "internationaler Führerschein" verlangt wird. Es nützt also sowieso nichts, wenn man sich als Deutscher um diesen internationalen Führerschein kümmert, im Ernstfall ist das nicht das Dokument, was in den USA evtl. gefordert wird.
Eine Aufstellung der Länder, die an den einzelnen Abkommen teilgenommen haben, kann man u.a. im Wikipedia nachschlagen, wo auch noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass man als Deutscher nicht in der Lage ist, den gewünschten Führerschein für die USA überhaupt zu erhalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein
Last not least ist man als Deutscher dann eben doch darauf angewiesen, dass der normale Führerschein in den USA toleriert wird, was letztendlich ja auch funktioniert. Der "internationale Führerschein" bringt keine größere Sicherheit, denn er ist in der Tat auf französisch ausgestellt und entspricht in den USA sowieso nicht dem geforderten internationalen Führerschein.
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Um es kurz zu machen, wenn dein Führerschein in "normalen" Buchstaben ausgestellt wurde, also nicht griechisch kyrillisch chinesisch japanisch usw., brauchst du keinen internationalen.
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Genau der Punkt der Übersetzung wird meiner Meinung nach total schwachsinnig umgesetzt, da in diesem Pamphlet (zumindest bei mir) alles nur auf französisch steht.
Was u.a. daran liegt, dass das der internationale Führerschein gem. des "Wiener Übereinkommens" ist, an diesem Abkommen (1968) hat die USA nicht teilgenommen und in Folge dessen ist dieser "internationale Führerschein" auch nicht in den USA bekannt resp. anerkannt.
Die USA meinen mit dem "internationalen Führerschein" den Führerschein nach dem "Genfer Abkommen" von 1949, da wiederum aber hat Deutschland nicht teilgenommen. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich an dem Genfer Abkommen teilgenommen, dort wird also der "USA-konforme" internationale Führerschein auf Wunsch ausgestellt.
In der Summe der Dinge bedeutet das, dass man als Deutscher nur den internationalen Führerschein gem. des Wiener Übereinkommmens erhalten kann, der aber gar nicht der Führerschein ist, der in den USA (wenn überhaupt) als "internationaler Führerschein" verlangt wird. Es nützt also sowieso nichts, wenn man sich als Deutscher um diesen internationalen Führerschein kümmert, im Ernstfall ist das nicht das Dokument, was in den USA evtl. gefordert wird.
Eine Aufstellung der Länder, die an den einzelnen Abkommen teilgenommen haben, kann man u.a. im Wikipedia nachschlagen, wo auch noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass man als Deutscher nicht in der Lage ist, den gewünschten Führerschein für die USA überhaupt zu erhalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BChrerschein
Last not least ist man als Deutscher dann eben doch darauf angewiesen, dass der normale Führerschein in den USA toleriert wird, was letztendlich ja auch funktioniert. Der "internationale Führerschein" bringt keine größere Sicherheit, denn er ist in der Tat auf französisch ausgestellt und entspricht in den USA sowieso nicht dem geforderten internationalen Führerschein.
Wow, danke für diese detaillierten Informationen! Ich wusste bis jetzt nicht, dass es so gesehen zwei verschiedene internationale Führerscheine gibt. So macht das aber schon etwas mehr Siin.
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Danke für Eure schnellen Antworten. Nun bin ich ein wenig schlauer.
Wenn ich das richtig zusammenfasse, ist der Internationale "besser" bei einer Polizeikontrolle. Da mache ich mir weniger Gedanken, das würde ich schon auf eine Touri-Bonus hoffen. Der Hntergrunf ist für uns auch, dass wie die rosa Ausweise noch haben. Zum IF benötigt man jedoch einen neuen im Scheckkartenformat und die gelten dann lediglich noch 15 Jahre..............
Ich möchte deshalb nochmal nachharken, ob es bei Jemanden bei der Anmietung zu Problemen oder Nachfagen kam.................
Bei mir war das nämlich in den letzten Jahren - zu letzt 2013 - noch nie der Fall. Ich habe es allerdings auch zum erstenmal so bei Apollo gelesen.
Danke im voraus für weitere Hinweise.
Partybombe
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Der Hntergrunf ist für uns auch, dass wie die rosa Ausweise noch haben. Zum IF benötigt man jedoch einen neuen im Scheckkartenformat und die gelten dann lediglich noch 15 Jahre..............
Dein aktueller Führerschein ist auch "nur" bis zum 19. Januar 2033 gültig, so viel verlierst du da gar nicht.
Ich würde mir da keinen großen Kopf machen: Entweder du bist dir unsicher (dann hilft es auch nicht, wenn fünf Leute hier berichten, dass sie persönlich keine Probleme hatten) und holst dir halt für ein paar Euro sicherheitshalber den internationalen Führerschein (auch wenn es der falsche ist) oder du bist dir sicher, dass es kein Problem geben wird und verzichtest drauf.
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Danke!
Und doch ist dies Sache mit dem Internationalen Führerschein nicht so ganz einfach:
Es geht mir nicnt um die Kosten sondern
Ich bin einer mit den rosa Lappen - Klasse 3 bis 7,5 Tonnen. Hier gibt es keinem IF mehr; man benötigt Kartenführerschein.
Wenn ich umstelle benötige ich über 3,5 Tonnen C1 bzw. C1E. Die sind aber ab Ausstellung Kartenführerschein 5 Jahre befristet.
Das heißt alle 5 Jahre Gesundheits- sowie Augenarztprüfung mit entsprechenden Kosten sowie gut ca. 45 € Gebühr für die Verlängerung, dazu die Lauferei.
Ohne Umstellung (also rosa Lappen) gilt die alte Regelung bis 7,5 Tonnen weiter. Es gibt aber keinen Internatinalen Führerschein.
Daher ist es schon relevant, ob die Verleiher nach dem IF fragen.
Gruß
Partybombe
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wie sind Eure Erfahrungen?
bei bisher mehr als 20 Anmietungen bei unterschiedlichen Anbietern in unterschiedlichen US-Staaten hat sich noch nie (in Worten "nie") jemand für einen internationalen Führerschein interessiert.
Hatte mir vor der ersten US-Reise einen machen lassen: rausgeworfenes Geld. Und bis vor wenigen Jahren war ich auch noch mit dem "rosa Lappen" unterwegs. War nie ein Problem.
Auch bei diversen Polizei-Kontakten nicht. Alles easy!
Lurvig
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Ich habe auch den "rosa" Führerschein mit LKW bis 7,5 Tonnen gehabt. Habe den dann auf Karten-FS umschreiben lassen und immer noch C1 und C1E (ohne Zeitbeschränkung) Ausstellung meines FS 1989.
Für C brauchst Du doch eh einen anderen FS als Klasse 3 oder? Und meines Wissens ist nur der FS Klasse C nach 5 Jahren zu verlängern.
Würd ich mal bei Deiner FS-Stelle nachfragen.
Allerdings habe ich in USA auch noch nie einen internationalen FS benötigt. Eher im Gegenteil: int. vorgelegt bei Anmietung und ich wurde gefragt, ob ich nicht den rosafarbenen hätte...
Muffin
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@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen Führerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitsprüfung.
Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk
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Letztes Jahr in Anchorage nen Mietwagen übernommen. Der internationale Führerschein wurde nicht nachgefragt.
Habe vor Jahren in Las Vegas, Salt Lake, Denver, Hawaii schon Wagen übernommen mit dem alten rosa Lappen. Da kamen die ganz gut klar mit.
Einzig in Las Vegas kamen sie mit den mit den German-Umlauts nicht zurecht. Mein Kumpel hatte den Wagen mit OE im Namen gemietetet im Pass und FS stand aber Ö. Das hat den ganzen Laden dann länger beschäftigt. Irgendwann wurde dann mal ein Scheff geholt der was zu sagen hatte. Der hat das Ö dann durchgewunken :)
Und wenn ich das richtig im Kopf habe (habe mir jetzt das Layout der Karte nicht so wirklich eingeprägt) aber steht auf dem neuen Kartenführerschein nicht auch alles nochmal auf englisch drauf (wie im Ausweis) ?
Da sollte man ja dann garkeine Probleme mit haben.
Gruß
Bernd
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@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen Führerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitsprüfung.
Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im Führerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitsprüfung und/oder ein Attest vom Augenarzt benötigt. Viele Männer haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach überschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.
Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
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Und wenn ich das richtig im Kopf habe (habe mir jetzt das Layout der Karte nicht so wirklich eingeprägt) aber steht auf dem neuen Kartenführerschein nicht auch alles nochmal auf englisch drauf (wie im Ausweis) ?
Da sollte man ja dann garkeine
Google Image Search sagt: "nein". Wobei gesagt werden muss, dass man durchaus 4 Stellen fuer die Jahreszahlen reserviert haben koennte, dann spraengen die Geburtsdaten und das Verfallsdatum des FS eher ins Auge. Der Rest ist dann selbsterklaerend.
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@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen F�hrerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitspr�fung.
Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im F�hrerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitspr�fung und/oder ein Attest vom Augenarzt ben�tigt. Viele M�nner haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach �berschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.
Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
Die Betreffenden benötigen aber auch ohne eine Umschreibung eine ärztliche Untersuchung bei der Vollendung des 50.Lebensjahres, wenn sie entsprechende Fahrzeuge fahren wollen. D.h. der entsprechende Teil des Führerscheins wird auch beim rosa oder grauen "Lappen" mit Vollendung des 50.Lebensjahres ungültig, wenn man keine entsprechende Untersuchung vorweist.
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@partybombe: bei einer Umschreibung hast du Bestandsschutz im Umfang deines derzeitigen F�hrerscheins. Ohne Befristung und Gesundheitspr�fung.
Wobei das "nur" die PKW Klassen betrifft. Wer LKW Klassen im F�hrerschein stehen hat, kann das nur bis zum 50. Lebensjahr umschreiben, danach wird (je nach Klasse) eine Gesundheitspr�fung und/oder ein Attest vom Augenarzt ben�tigt. Viele M�nner haben beispielsweise bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht, die kann man nach �berschreiten des 50. Lebensjahrs nicht einfach so auf C1 usw. umschreiben.
Die genauen Regelungen und Termine (bis 2033 MUSS jeder seinen "alten Lappen" umschreiben lassen) kann man hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
Die Betreffenden benötigen aber auch ohne eine Umschreibung eine ärztliche Untersuchung bei der Vollendung des 50.Lebensjahres, wenn sie entsprechende Fahrzeuge fahren wollen. D.h. der entsprechende Teil des Führerscheins wird auch beim rosa oder grauen "Lappen" mit Vollendung des 50.Lebensjahres ungültig, wenn man keine entsprechende Untersuchung vorweist.
Hallo Motorradsilke,
wie aus dem Text aus www.bussgeldkatalog.org klar hervorgeht ist Deine Aussage in dieser Form wohl nicht richtig. Unter Punkt "Führerschein der Klasse 3 umschreiben" ist die spezielle Fragestellung aus meiner Sicht deutlich beantwortet:
"Sollte ein Altinhaber den Führerschein der Klasse 3 nicht umtauschen, erlischt ab dem 50. Geburtstag die Erlaubnis, Lkw über 12 t bedienen zu dürfen. Fahrzeuge, die ein geringeres Gewicht aufweisen, dürfen aber weiter mit dem alten Führerschein gefahren werden.
Für Sie entfällt dann übrigens auch die Notwendigkeit, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht."
Die Aussage deckt sich auch mit der Straßenverkehrsbehörde.
Meine Anfrage betrifft also schon alle Nichtumschreiber zumindest ab 50.
Ich war/bin auch völlig überrascht, dass man lesen konnte, dass die RV-Verleiher wie auch Polizisten Probleme machen könnten, da ich bisher noch nie was davon gehört hatte oder selbst erleben musste. Deshalb meine Umfrage.
Bisher kann man die Erfahrungen und Diskussion hier wohl so zusammenfassen, dass im Endeffekt noch bei Niemanden der Internationale oder verpflichtend der Kartenführerschein verlangt wurde. Bei uns war das bis 2013 in 3 Reisen auch so. Dass in den Staaten nicht jeder mit dem Deutsch zu recht kommt, ist verständlich und könnte mal zu Problemen bzw. Nachragen führen.
Mir geht's jedoch weiterhin um Erfahrungen mit Verleihern oder auch der Polizei vor Ort.
Außerdem sollte einigen hierdurch Anregungen und neue Infos gegeben werden.
Liebe Grüße in der Hoffnung auf weiter rege Beteiligung am Erfahrungsaustausch.
Partybombe
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Du musst schon den ganzen Absatz lesen.
Der letzte Satz bezieht sich nur auf Fahrzeuge �ber 7,5t.
Aber diese Fahrzeuge d�rften f�r den Normalb�rger nicht interessant sein. Und wer beruflich damit zu tun hat, der wei�, was er zu tun hat.
F�r den Normalb�rger d�rfte interessant sein, dass er auch nach Umtausch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darf, wenn er es vorher durfte, und das ohne eine �rztliche Untersuchung ab 50.
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wie sind Eure Erfahrungen?
bei bisher mehr als 20 Anmietungen bei unterschiedlichen Anbietern in unterschiedlichen US-Staaten hat sich noch nie (in Worten "nie") jemand für einen internationalen Führerschein interessiert.
Hatte mir vor der ersten US-Reise einen machen lassen: rausgeworfenes Geld. Und bis vor wenigen Jahren war ich auch noch mit dem "rosa Lappen" unterwegs. War nie ein Problem.
Auch bei diversen Polizei-Kontakten nicht. Alles easy!
Lurvig
He,he,he...
das kann ich toppen!
Seit 1990 13mal in den USA unterwegs, aber mit dem "grauen Lappen"!!!!!!
Fazit:
Nie Probleme bei der Übernahme gehabt.
Selbst bei Highway Patrol Stops (wegen "speeding") :roll: no problemo!
Gruss,
Manni
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Seit 1990 13mal in den USA unterwegs, aber mit dem "grauen Lappen"!!!!!!
Sieht bei uns ähnlich aus und in dem grauen Lappen ist ein sehr junger Herr abgebildet, der vielleicht mein Sohn oder gar Enkel sein könnte.... :oops:
Bis auf ketzerische Bemerkungen gab es noch ein Problem.
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Du musst schon den ganzen Absatz lesen.
Der letzte Satz bezieht sich nur auf Fahrzeuge �ber 7,5t.
Aber diese Fahrzeuge d�rften f�r den Normalb�rger nicht interessant sein. Und wer beruflich damit zu tun hat, der wei�, was er zu tun hat.
F�r den Normalb�rger d�rfte interessant sein, dass er auch nach Umtausch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren darf, wenn er es vorher durfte, und das ohne eine �rztliche Untersuchung ab 50.
Hallo Motorradsilke,
Irgendwie haben wir wohl bisher aneinander vorbei geredet.
Wir sind uns nun jedoch wohl einig, dass die "Altfälle", die einen rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 haben ( dort steht dann : "alle übrigen KFZ" - gemeint sind unter Klasse 2, also gemäß den Anmerkungen dort bis 7,5 Tonnen) ohne Umtausch in Kartenführerschein weiterhin bis 7,5 t fahren dürfen; eine ärztliche Untersuchung gibt es dann nicht. Wenn jedoch der Umtausch vorgenommen/beantragt wird, ist ab 50 Jahren alle 5 Jahre eine Verlängerung mit vorangehender ärztlicher Untersucgung notwendig.
Das siehst Du auch so?
Liebe Grüße
Partybombe
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Nein, so sehe ich es nicht und so ist es nicht. Wenn du den alten rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 hast, kannst du den umtauschen und nach dem Umtausch weiter Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, ohne Untersuchung und Befristung.
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Nein, so sehe ich es nicht und so ist es nicht. Wenn du den alten rosa oder grauen Lappen mit Klasse 3 hast, kannst du den umtauschen und nach dem Umtausch weiter Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, ohne Untersuchung und Befristung.
Ok, liebe Motorradsilke, wir haben eine unterschiedliche Auffassung, doch das wird zu klären sein.
Ich weiß es natürlich auch nicht persönlich, verweise aber auf die Internetseite https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/ und dort auf Nummer 3 vor Sonderfall 1. Hier wird klar beschrieben, dass und jetzt Zitat "für Besitzer der alten Scheine (dann übrigens) auch die Notwendigkeit entfällt, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht."
Ich habe die Seite nicht geschrieben, diese sieht aber doch recht zuverlässig aus.
Ich werde noch mal weiter recherchieren und mich dann melden.
Vielleicht kennt sich ja auch hier jemand aus?
Liebe Grüße und vielen Dank für unseren Austausch
Partybombe
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Nun gut, dann recherchier mal. Ich kann aus eigener Erfahrung (und der meines Mannes und vieler Bekannter) berichten. Wir haben alle schon den neuen Kartenführerschein. Und hatten alle vorher den 3er. Und haben jetzt C1 und C1E, ohne zeitliche Beschränkung.
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Motorradsilke hat wohl Recht
Ich kann aus eigener Erfahrung (und der meines Mannes und vieler Bekannter) berichten. Wir haben alle schon den neuen Kartenführerschein. Und hatten alle vorher den 3er. Und haben jetzt C1 und C1E, ohne zeitliche Beschränkung.
Es ist schon merkwürdig, dass derart unterschiedliche Bekanntgaben veröffentlicht werden. Bei
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm wird im Gegensatz zu meinem Vorlink ausgesagt :
"Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.
Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart."
Das ist in den fraglichen Fragen der Befristung und Untersuchungen das Gegenteil zum von mir vorher zitierten Link
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/.
Ich kann mich bei Motorradsilke nur bedanken für ihre Hartnäckigkeit in der Sache und die letzte Aufklärung aus Ihrer eigener Erfahrung bei Umstellung auf den Kartenführerschein. Im Verhältnis zu den divergierenden Aussagen blicke ich wieder einmal auf Fluch und Segen des Internet.
Ich hoffe nun, dass meine Führerscheinstelle die Sache genauso sieht. Ich werde dann dazu (natürlich) berichten; bitte noch etwas Geduld.
Vielen Dank Dir Motorradsilke
Partybombe
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Hallo Ihr Lieben,
Nachdem ich mich eben insbesondere und dankend an Motorradsilke gewandt habe, möchte ich an dieser Stelle noch eine weitere Stelle zitieren, die ich gestern gefunden habe und die Motorradsilke stützen.
https://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/behoerdenlotse/oft-nachgefragt/dienstleistung/fuehrerschein-in-eu-fuehrerschein-umtauschen.html
"Hinweise für Klasse-3-Fahrer
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden."
Nach den Erfahrung und Einlassung von Motorradsilke ist dies (wohl) die einzig richtige Darstellung für Altfälle (mit grauem oder rosa Führerschein). Der wohl einzig kleine Haken ist die 15 jährige Befristung des Kartenführerscheins. Ist ist aber eigentlich mittlerweile Vernachlässigbar, da zu Januar 2033 sowieso ein Umtausch Pflicht wird - Umschreibung 2016 führt wohl zur Gültigkeit bei 2031.
Partybombe
PS. Ich hoffe ich habe es diesmal richtig zusammengefasst!
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Hallo,
habe Ende Sept. 2015 bei Alamo in Seattle ein Auto angemietet.
Der Mitarbeiter dort war mit meinem neuen Kartenführerschein vollauf zufrieden.
Ich hatte zwar einen internationalen FS dabei, habe ihn aber überhaupt nicht benötigt.
Vielen Dank für die für mich interessanten Ausführungen über den alten grauen und den
neuen Kartenführerschein.
Habe meinen alten FS 2009 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht.
Durch die Ausführungen hier, habe ich meinen FS wirklich zum ersten Mal genauer unter die
Lupe genommen.
Danke an Motorradsilke. :dankeschoen:
Interessiert hat mich natürlich auch die Rückseite des FS insbesondere die Spalte 12.
Was sich hinter diesen, für mich bis heute unbekannten Zahlen, verbirgt, könnt ihr hier
nachlesen:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php
Hibis
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Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?
Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.
Zum Ursprungsthema: mich hat bei Dollar mal eine Dame gefragt, ob ich nicht den rosa FS hätte. Mit dem internationalen konnte sie nix anfangen. :)
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Zum Ursprungsthema: mich hat bei Dollar mal eine Dame gefragt, ob ich nicht den rosa FS hätte. Mit dem internationalen konnte sie nix anfangen. :)
Das ist ja auch klar. Man darf nicht vergessen: der internationale Führerschein ersetzt NICHT den richtigen Führerschein. Er ist nur in Begleitung mit dem richtigen Führerschein gültig. Wer also seinen Führerschein zu Hause läßt und sich auf den internationalen Führerschein verläßt, bekommt wirklich richtig Probleme bei der Fahrzeugübernahme.
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Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?
Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.
Ich hab mir meinen FS auch mal genauer angesehen. Kann es sein, dass die 15-Jahre-Beschränkung neuer ist?
Mein Karten-FS ist ausgestellt in 2008 und hat keine zeitliche Beschränkung.
Ich bin inzwischen total gespannt, was zum heutigen Stand nun gilt. Es ist sogar auch denkbar, dass es früher anders war. Jedenfalls steht heute in der EU-Regelung, dass 2033 die alten ersetzt sein sollen/müssen. Deutschland bezieht die 15 Jahresfrist auf ein neues Foto, die Kartenverlängerung soll ohne Einschränkungen laufen, also einfach sein.
Mein Problem bezog sich allerdings auf die C1 Regelung für Altfälle, denn die Neuen müsse alle 5 Jahre antragsbezogen ärztlich geprüft werden; dies gilt (wohl) nicht für Altfälle - gemäß der Hilfe und Erfahrungen von Motorradsilke sowie was auch ich inzwischen gefunden habe spricht alles dafür. In ein paar Tagen weiß ich es in meinem Fall dann auch.....
Liebe Grüße
Partybombe
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Die Frage des int. Führerscheins haben wir hier schon sehr ausführlich erörtert. Ich finde den Thread gerade nicht....
Dabei kamen wir zum Ergebnis, dass die meisten Staaten ein Abkommen mit Deutschland haben, oder Führerscheine aus Deutschland ausdrücklich (einseitig) anerkennen.
Unserer int. Führerschein ist bestenfalls eine Übersetzung, die irgendwie amtlich aussieht. Die Rechtsgrundlage für das Fahrendürfen ist er nicht.
Mic
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Außer in Georgia ?
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In Georgia ist, wie auch in Florida der IF Pflicht.
In den anderen Staaten nicht.
Allerdings wird dieses wohl z.B. Auch bei meinem Anbieter vorgeschrieben.
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Ich hatte noch nie davon gehört, dass es eine Kontrolle des IF gibt, deshalb hier die Anfrage.
Es gab wohl bisher bei keinem ein Problem ohne IF. Nach meinen Recherchen tut es auch eine Übersetzung, ist sogar event Besser.
Eine Anfrage bei meinem Verleiher ergab, dass kein IF notwendig sei - obwohl dies in den deutschen Bedingungen steht.......
Der Verleiher kontrolliert nur den NF, der in meinen Staaten ausreichend ist
Liebe Grüße
Partybombe
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.... wie auch in Florida der IF Pflicht....
Stimmt nicht. Das Gesetzt wurde im April 2013 wieder geändert.
http://www.flgov.com/2013/04/02/governor-scott-signs-international-drivers-license-bill-at-florida-chamber-of-commerces-international-days/
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Wo ist denn das Problem? Den IF braucht man eventuell auch woanders. Also - was ist einfacher als den sich zu besorgen - so man denn einen gültigen nationalen hat - und gut ist!
Ach so - die Kosten! Die fallen natürlich extrem ins Gewicht - ihr fliegt ja für nahezu Null Euro nach drüben, und da ist so ein IF schon extrem teuer!
Aber wer immer nur sparen will, sollte überlegen, ob es nicht etwas zu teuer ist, in die Staaten zu fliegen! Kopfschüttel! Wer es sich nicht leisten kann, sollte zu Hause bleiben!
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Das hat doch nichts mit Kosten zu tun..?
Ich nehme jedenfalls nicht einen halben Tag Urlaub um mir im Amt die Füße platt zu stehen für ein Dokument, dass ich gar nicht brauche. Wenn du Zeit dafür und Lust darauf hast, bitte.
Außerdem gibt es sicher noch eine Menge Leute, die mit dem alten "Lappen" unterwegs sind und diesen gegen den neuen Führerschein eintauschen müssten. Schon mal auf die Idee gekommen, dass das eventuell nicht gewünscht ist?
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Ich nehme jedenfalls nicht einen halben Tag Urlaub um mir im Amt die Füße platt zu stehen
Sorry, aber das ist lächerlich. Google mal Terminvereinbarung / Straßenverkehrsamt. Mein letzten Besuche dort haben jedenfalls nie länger als 5 Minuten gedauert.
Wenn du dich da morgens in die Schlange stellst - selber schuld.
Außerdem gibt es sicher noch eine Menge Leute, die mit dem alten "Lappen" unterwegs sind und diesen gegen den neuen Führerschein eintauschen müssten. Schon mal auf die Idee gekommen, dass das eventuell nicht gewünscht ist?
Warum nicht gewünscht? Wegen des tollen jugendlichen Fotos auf dem rosa Filzlappen? Bin froh dass ich dieses pekige Teil los bin. :lol:
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In Georgia ist, wie auch in Florida der IF Pflicht.
In den anderen Staaten nicht.
Allerdings wird dieses wohl z.B. Auch bei meinem Anbieter vorgeschrieben.
Hatte gerade eine Anmietung in ATL und bei Alamo hat kein Mensch nach dem internat. FS gefragt. D.h. natürlich nicht, dass er nicht vll. doch mal verlangt wird.
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Und wenn mal irgendwer postet, aus eigener Erfahrung, daß er ohne iFS in Georgia keinen Mietwagen bekommen hat, dann kann man das Thema wieder aufnehmen. Bis dahin beschließe ich jetzt mal ganz demokratisch und abschließend: iFS, IDP usw. braucht kein Aas. Ende.
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Ich nehme jedenfalls nicht einen halben Tag Urlaub um mir im Amt die Füße platt zu stehen
Sorry, aber das ist lächerlich. Google mal Terminvereinbarung / Straßenverkehrsamt. Mein letzten Besuche dort haben jedenfalls nie länger als 5 Minuten gedauert.
Wenn du dich da morgens in die Schlange stellst - selber schuld.
Das ist fantastisch für dich. Meiner hat trotz Termin in Hannover gut 1,5 Stunden gedauert. Außerdem bin ich beruflich meist 4,5 Tage in der Woche unterwegs, also ist an meiner Aussage nichts lächerlich, denn ohne Urlaub nehmen geht es einfach nicht.
Ich finde es eher lächerlich dass man pauschale Aussagen macht, ohne genaue Hintergründe zu kennen. So kann man Leuten, die hier sachlich über ein Thema diskutieren ein Forum super madig machen. Wenn das dein Ziel ist, weiter so!
Tipp: es gibt sicher auch einen Bereich hier für ESTA. Du kannst da ja mal allen pauschal sagen dass man einfach ein Visum beantragen sollte. Wer sich DAS nicht leisten kann sollte ja sowieso lieber zu Hause bleiben, oder?
Bisher
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Warum nicht gewünscht? Wegen des tollen jugendlichen Fotos auf dem rosa grauen Filzlappen? Bin froh dass ich dieses pekige Teil los bin. :lol:
Hat bei mir jedenfalls schon Antiquarischen Wert und den möchte ich nicht aufgeben :D
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Sorry, aber das ist lächerlich. Google mal Terminvereinbarung / Straßenverkehrsamt.
Wenn ich beim KVR München auf online-Terminvereinbarung gehe, kann ich zwar den IFS als Produkt angeben und bekomme den Kalender (Februar und März) zur Auswahl angezeigt - nur kann ich dort nichts auswählen, weil der Kalender bei keinem Anklicken reagiert.
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Die letzte Diskussion ist unnötig, da es überall anders ist.
Auch ich werde mir keinen IF holen und zwar nicht wegen den 18€ sondern dem Zeitaufwand - meine Führerscheinstelle ist 35 km weg und hat nur 1x in der Woche abends auf. Die Übersetzung kostet 60€ und gilt länger als 2 1/2 bis 3 Jahre.
Auch die Umstellung auf den Kartenführerschein hat ( wenige) Nachteile, die hier bereits diskutiert wurden.
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Das ist fantastisch für dich. Meiner hat trotz Termin in Hannover gut 1,5 Stunden gedauert.
Aha. Vom halben Tag sind es jetzt also nur noch 1,5 Stunden.
Ich finde es eher lächerlich dass man pauschale Aussagen macht, ohne genaue Hintergründe zu kennen.
Also "einen halben Tag im Amt die Füße Platt treten" ist für mich eine pauschale Aussage ohne genaue Hintergründe zu kennen. :lol:
Reine Polemik deinerseits. Das kann kein Grund für oder gegen einen IF sein.
So kann man Leuten, die hier sachlich über ein Thema diskutieren ein Forum super madig machen. Wenn das dein Ziel ist, weiter so!
Was genau ist jetzt dein Problem?
Wenn ich beim KVR München auf online-Terminvereinbarung gehe, kann ich zwar den IFS als Produkt angeben und bekomme den Kalender (Februar und März) zur Auswahl angezeigt - nur kann ich dort nichts auswählen, weil der Kalender bei keinem Anklicken reagiert.
Und dass bei euch die Ämter nicht richtig funktionieren ist jetzt vermutlich auch noch meine Schuld. :wink:
Die letzte Diskussion ist unnötig, da es überall anders ist.
Nun, dieser ganze Thread ist unnötig, denn die Ausgangsfrage wurde bereits vor langer Zeit hinreichend beantwortet.
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Ok
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Aber immerhin gab es 1844 Aufrufe :)
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Mir ist das echt zu dumm jetzt hier. Man soll sich rechtfertigen weil man keinen IF will? So ein Kindergarten
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Man soll sich rechtfertigen weil man keinen IF will?
Wo hast du das denn gelesen? :kratzen:
Für die USA benötigt man keinen IF.
Und in Georgia und Kentucky fährt man als Deutscher im Grunde illegal - auch mit IF, denn der IF den du in Deutschland bekommst gilt formell nicht in den USA.
So ein Kindergarten
Den Kindergarten veranstaltest ausschließlich du.
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Und dass bei euch die Ämter nicht richtig funktionieren ist jetzt vermutlich auch noch meine Schuld. :wink:
vermutlich nicht - aber es wird mehr Orte in D geben, wo eine online-Terminvereinbarung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. In Hildesheim z.B. findet man online nur Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle, nicht für die Führerscheinstelle :wink:. Deshalb ist der lapidare und pauschale Hinweis auf online-Termine wenig hilfreich.
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In Hildesheim z.B. findet man online nur Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle, nicht für die Führerscheinstelle :wink:.
Und ich kann dir sagen woran das liegt: Da wird derzeit umgebaut. Terminvereinbarungen sind während der Umbauphase nicht möglich.
Funktioniert aber grundsätzlich. Sonst hätte ich meinen IF nicht. :wink:
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Hallo zusammen,
hier noch einen kurzen Zwischenbericht zum IF sowie zur Ausstellung eines Kartenführerscheines auf Basis einer Auskunft meiner Fahrerlaubnisbehörde.
Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.
Voraussetzung für den IF ist zwingend ein Kartenführerschein.
Die Kosten für Umtausch in Kartenführerschein und Ausstellung IF belaufen sich auf 48 € zuzüglich Zeitaufwand für Gang zur Gemeindeverwaltung (Abgabe Unterlagen) und Landrat (Abholung persönlich oder mit Vollmacht).
Bei Umtausch in einen Kartenführerschein bleiben die erworbenen Rechte im Prinzip erhalten. Alte Klasse 3 erhält AM, A1, B, BE, C1 und C1E mit Gültigkeit von 15 Jahren. Insgesamt bedeutet dies KFZ bis 7,5T mit Gesamtzuggewicht (also mit Anhänger) von 12T, Krafträder 125ccm mit ein paar kleinen Besonderheiten (wie bisher).
Die Besonderheiten kommen jetzt:
Nach Ablauf soll es keine Probleme bei der "Verlängerung"/Ausstellung geben, es ginge eigentlich lediglich um das Foto. Nun ja, die EU sieht dies wohl anders, mal abwarten :roll:
Es gibt jedoch hier auch eine beschränkte Klasse CE, die dann CE79 heißt (Gesamtzuggewicht über 12T, im günstigsten Fall wohl bis 18,5T), diese gilt jedoch lediglich bis zum 50. Lebensjahr und muss dann alle 5 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher Bescheinigung (weitere Kosten!) neu beantragt/verlängert werden.
Weiterhin gilt eine Einschränkung für die Klasse T (Traktoren). Hier ist eine Bescheinigung des Ortslandwirtes notwendig( kostet ggf. sicher auch etwas).
Wer also T und CE79 mit dem hohen Gesamtzuggewicht nicht benötigt, erhält für 15 Jahre ohne Einschränkung einen Kartenführerschein, der auch Voraussetzung für den IF ist.
Ich habe inzwischen den Kartenführerschein beantragt (soll nach 3 -4 Wochen kommen), da ich für mich entschieden habe, dass ich auch einen IF mitnehme, da dies in den Mitbedingungen meines RV-Verleihers so steht; hier ist auch nichts von Übersetzungen gesagt.
Mir ist bewusst, dass dieser vermutlich nicht benötigt/verlangt wird. Meine Emailanfragen haben alle betroffenen Staaten (NV, AZ, CO, UT) in dem Sinne beantwortet, dass der nationale Führerschein ausreicht. Aber wer weiß an wen ich bei dem RV-Empfang gerate.
Liebe Grüße
Partybombe
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Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.
Dann gibt es mind. 3 Arten, denn unser IF gilt (besser: galt) 2 Jahre. 2 Jahre vor sich hinstauben, denn benutzt wurde er nie, es hat nie jemand danach gefragt und wir haben ihn nirgends vorgelegt. Und wir haben durchaus einige Kontrollen gehabt, u.a. auch diese Grenzkontrollen im grenznahen Raum (naja, so richtig nahe ist das eigentlich nicht, Tombstone beispielsweise) von Mexico. Nun ist er abgelaufen und nochmal holen wir uns keinen.
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Dann gibt es mind. 3 Arten, denn unser IF gilt (besser: galt) 2 Jahre. 2 Jahre vor sich hinstauben, denn benutzt wurde er nie, es hat nie jemand danach gefragt und wir haben ihn nirgends vorgelegt. Und wir haben durchaus einige Kontrollen gehabt, u.a. auch diese Grenzkontrollen im grenznahen Raum (naja, so richtig nahe ist das eigentlich nicht, Tombstone beispielsweise) von Mexico.
Hallo Las Vegas Fan,
danke für den Hinweis.
Mit den IF ist es wohl eh so eine Sache. Mein Vermieter schreibt Ihn vor, ich hatte ihn bisher nicht gebraucht, die betroffenen Staten sehen keine Notwendigkeit, ich nehme an auch bei der Fahrzeugübernahme wird er nicht nachgefragt.
Übrigens gilt laut Auskunft meiner Fahrerlaubnisstelle in Mexiko nur der IF mit Gültigkeit 1 Jahr.
Hier im Forum wurde ja bereits diskutiert, ob der IF überhaupt für die USA gilt. Außerdem, dass bei Polizeikontrollen in den USA auf den IF auch blöd gesehen wird.
Ein richtiges Chaos also :(
Gruß
Partybombe
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auf Basis einer Auskunft meiner Fahrerlaubnisbehörde.
Es gibt (mind.) 2 Arten von IF, die einen gelten 3 Jahre, die anderen 1 Jahr. Meist gilt der 3jährige, so auch in den USA, Kanada.
Das ist Nonsens. Nochmal: Für deutsche Staatsbürger war und ist es nicht möglich, einen legal in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein zu erhalten.
In DE bekommst du ausschließlich den IF in der Version „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“.
In den USA (bzw. Georgia und Kentucky) benötigt man jedoch die IF Version „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“.
In allen anderen Bundesstaaten (außer GA und KY) reicht aber sowieso der deutsche bzw. EU Führerschein um legal Auto fahren zu dürfen.
Mein Vermieter schreibt Ihn vor
Wer ist denn dein Vermieter? Keine der großen US-Mietwagenfirmen schreibt ihn vor. Du meinst vermutlich deinen deutschen Mietwagenvermittler.
Dort liest man so etwas häufig. Ist aber Quatsch. Diese Firmen vermitteln i.d.R. weltweit Mietwagen, und solch ein Passus steht dort aus diesem Grund nunmal generell.
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Das ist Nonsens. Nochmal: Für deutsche Staatsbürger war und ist es nicht möglich, einen legal in den USA akzeptierten Internationalen Führerschein zu erhalten.
In DE bekommst du ausschließlich den IF in der Version „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“.
In den USA (bzw. Georgia und Kentucky) benötigt man jedoch die IF Version „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“.
In allen anderen Bundesstaaten (außer GA und KY) reicht aber sowieso der deutsche bzw. EU Führerschein um legal Auto fahren zu dürfen.
Der Nonsens ist allerdings die schriftliche Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Aber ich gebe Dir insoweit recht, da mir zum einen diese Diskussion bekannt ist und außerdem ich bei meinen geplanten Staaten angefragt habe (steht ja auch in meiner Zusammenfassung). Richtig schwierig würde es jedoch dann, wenn es um GA und KY geht.
Wer ist denn dein Vermieter? Keine der großen US-Mietwagenfirmen schreibt ihn vor. Du meinst vermutlich deinen deutschen Mietwagenvermittler.
Dort liest man so etwas häufig. Ist aber Quatsch. Diese Firmen vermitteln i.d.R. weltweit Mietwagen, und solch ein Passus steht dort aus diesem Grund nunmal generell.
Ich habe einen Text meines Verleihers Apollo vorliegen, wonach bei Anmietung der Nationale und der Internationale Führerschein vorzulegen ist. Ich betone, es ist ein Schreiben von Apollo mit allen möglichen Hinweisen. Auf der Internetseite von Apollo steht IF oder beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache sofern die Lizenz nicht in englischer Sprache ausgestellt ist; was weder beim rosa, grauem oder Karten-Führerschein der Fall ist.
Es wird also von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Zusammenfassend habe ich jedoch nie behauptet, dass der IF wirklich benötigt wird, dies war ja gerade die Fragestellung der Anfrage hier. Ich habe diesen noch nie auf meinen drei Reisen benötigt. Allerdings stand dies auch noch nie in meinen von den Verleihern (bisher ebenfalls Apollo und Roadbear) verteilten Regelungen. Der Apollotext hat sich definitiv genau an dieser Stelle geändert. Und genau deshalb bin ich vorsichtig.
Gruß
Partybombe
Partybombe
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Der Nonsens ist allerdings die schriftliche Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde.
Macht ja nix. Ich wette die wissen gar nicht, dass es 2 Versionen des internationalen Führerscheins gibt. :wink:
Es wird also von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Nunja, ich sprach von den großen US-Mietwagenanbietern, nicht von irgendwelchen RV-Anbietern.
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Es wird also von Apollo der IF oder eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Nunja, ich sprach von den großen US-Mietwagenanbietern, nicht von irgendwelchen RV-Anbietern.
Bereits bei meiner Anfrage, aber auch meiner "großen" Zusammenfassung, ging es immer um ein RV 25!
Freundliche Grüße
Partybombe
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Hallo zusammen,
heute ist nun der neue Kartenführerschein eingetroffen und von mir beim Landrat abgeholt worden.
Die erworbenen Rechte blieben soweit erhalten. Alte Klasse 3 erhält AM, A1, B, BE, C1 und C1E. Insgesamt bedeutet dies KFZ bis 7,5T mit Gesamtzuggewicht (also mit Anhänger) von 12T, Krafträder 125ccm mit ein paar kleinen Besonderheiten (wie bisher).
Es gilt eine Gesamtbeschränkung von 15 Jahre. Laut Aussage der Bearbeiter wir in 15 Jahren ohne Probleme ein neuer Führerschein ausgestellt; bis dahin ist ja noch Zeit :roll:
Die von mir bereits erwähnten Einschränkungen bezüglich Traktor und CE79 (über 12 Tonnen Gesamtzuggewicht) betreffen mich im Augenblick nicht.
Dank an alle, die mitdiskutiert haben, insbesondere an Motorradsilke bezüglich einiger Klarstellungen.
Nach dem Urlaub werde ich nochmal Bericht abgeben, ob der IF vom Anbieter eingesehen wurde.
Liebe Grüße
Partybombe
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Hallo zusammen,
ich bin inzwischen von meiner Reise zurück und gebe meinen Bericht zum IF:
Der Anbieter Apollo Las Vegas hat bei der Anmietung des Wohnmobils nach dem Internationalen Führerschein gefragt, den ich - neben meinem neuen Kartenführerschein - auch vorlegen konnte.
Ich hatte natürlich vorher eine entsprechende Wartezeit und habe in Gesprächen mit 6 europäischen Anmietern etwas überrascht festgestellt, dass alle einen IF dabei hatten. Es ist inzwischen wohl so, dass verstärkt nach dem IF gefragt wird bzw. dieser - wie bei Apollo in den Anmietunterlagen beschrieben (vgl. hierzu meinen Beitrag weiter vorne) - gefordert wird.
Nach meinen Erfahrungen würde ich bei Wohnmobilanmietungen einen IF mitnehmen. Dies gilt zumindest immer dann dann, wenn ich eine bereits bezahlte Vorreservierung eines Fahrzeugs habe. Sollte ich die Anmietung komplett vor Ort vornehmen, kann ich ja immer noch zu einem anderen Anbieter gehen; dies gilt aber wohl meist nurv für PKW-Anmietungen.
Noch eine weitere Anmerkung die in eine etwas andere Fragestellung beleuchtet:
Es ist von uns beobachtet worden, wie ein Anmietversuch daran gescheiterte, dass ein Mieter nicht über einen Führerschein für das entsprechende Gesamtzuggewicht verfügte. Aus meinen Erfahrungen wurde das früher lax gehandhabt.
Insgesamt scheint eine strengere Vorschriftenauslegung bei Anmietungen vorgenommen zu werden.
Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für die fruchtbare Diskussion
Partybombe
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Noch eine weitere Anmerkung die in eine etwas andere Fragestellung beleuchtet:
Es ist von uns beobachtet worden, wie ein Anmietversuch daran gescheiterte, dass ein Mieter nicht über einen Führerschein für das entsprechende Gesamtzuggewicht verfügte. Aus meinen Erfahrungen wurde das früher lax gehandhabt.
Insgesamt scheint eine strengere Vorschriftenauslegung bei Anmietungen vorgenommen zu werden.
Hallo, ein Mieter mit welchem nationalen Führerschein für welche RV-Klasse? Mit einem deutschen B-Führerschein (3,5t) könntest du praktisch kein RV fahren, aber in den USA galt die Beschränkung bisher nicht. Das wäre fatal, denn welcher junge Fahrer hat denn schon einen C-Führerschein? Und selbst mit dem wird es knapp, denn es gibt durchaus RVs mit über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht. Und gilt das jetzt auch für PKW?
Nach meinen Recherchen jetzt haben wohl einige Vermittler eine europäische Versicherung, die die EU-Regeln anwendet. In den USA selber gilt die Beschränkung nicht. Daher wundere ich micht jetzt warum es den Vermieter vor Ort interessiert welchen Führerschein man hat, da es sie nicht betrifft.
Nur mal so.. http://www.tuicamper.com/infos-tipps/wohnmobil-fuehrerschein/ Die vermieten auch Apollo. Bin jetzt irritiert.
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Noch eine weitere Anmerkung die in eine etwas andere Fragestellung beleuchtet:
Es ist von uns beobachtet worden, wie ein Anmietversuch daran gescheiterte, dass ein Mieter nicht über einen Führerschein für das entsprechende Gesamtzuggewicht verfügte. Aus meinen Erfahrungen wurde das früher lax gehandhabt.
Insgesamt scheint eine strengere Vorschriftenauslegung bei Anmietungen vorgenommen zu werden.
Hallo, ein Mieter mit welchem nationalen Führerschein für welche RV-Klasse? Mit einem deutschen B-Führerschein (3,5t) könntest du praktisch kein RV fahren, aber in den USA galt die Beschränkung bisher nicht. Das wäre fatal, denn welcher junge Fahrer hat denn schon einen C-Führerschein? Und selbst mit dem wird es knapp, denn es gibt durchaus RVs mit über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht. Und gilt das jetzt auch für PKW?
Nach meinen Recherchen jetzt haben wohl einige Vermittler eine europäische Versicherung, die die EU-Regeln anwendet. In den USA selber gilt die Beschränkung nicht. Daher wundere ich micht jetzt warum es den Vermieter vor Ort interessiert welchen Führerschein man hat, da es sie nicht betrifft.
Nur mal so.. http://www.tuicamper.com/infos-tipps/wohnmobil-fuehrerschein/ Die vermieten auch Apollo. Bin jetzt irritiert.
In den USA darf man Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 26 000 LB mit dem normalen Fuehrerschein fahren, solange man das Fahrzeug nicht fuer kommerzielle Zwecke verwendet. Wenn das Fahrzeug Bremsen hat, die mit Luftdruck arbeiten, muss man ein Air Brake Endorsement haben. Bei Fahrzeugen ueber 26 000 LB muss man eine CDL (Commerical Drivers License) haben.
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Der Mieter hatte einen B - Schein bei Apollo vorgelegt und hatte die Anmietung über Camperbörse(?) in D veranlasst. Er hat sich wohl auf die vergangenheitlichen Erfahrungen verlassen, dass es keine Probleme gebe. Ich denke die Versicherung lief / läuft über D ( bei uns war es nämlich Allianz in D, wir hatten keine Versicherung über USA ). Jedenfalls bekam er kein RV, da über 3,5 t. Vielleicht wäre es eine Lösung eine Versicherung der USA abzuschließen, vielleicht gab es nach unserer Abfahrt noch eine Lösung. Jedenfalls gab es während unserer Wartezeit kein RV, trotz entsprechender Telefonate mit Camperbörse (so hießen die wohl).
Ich wäre jedenfalls vorsichtig und würde beim Vermittler oder Verleiher vorher nachfragen
Grüße Partybombe
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Da dürfte camperbörse wohl jetzt ein großer Teil der Kundschaft wegfallen... Das gilt ja jetzt nicht nur in den USA, sondern auch Kanada, Südafrika und Australien/Neuseeland.
Gibt ja zum Glück noch andere Anbieter.
Wundert mich trotzdem, dass Apollo für die Versicherung von ihrem Vermittler die Kontrolle der passenden Fahrerlaubnis übernimmt nachdem das jahrelang niemanden interessiert hat. Zumal sie da immer darauf achten müssen welcher Vermittler involviert war mit welcher Versicherung.
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Hallo,
mir hat das keine Ruhe gelassen und ich habe inzwischen recherchiert und unter Führerschein bei Camperbörse und Apollo folgenden Link gefunden:
https://www.camperboerse.de/terms/USA/LL/2016-05-01
Diese Link bestätigt m.E. die beschriebenen Vorgaben, die uns alle so überraschen.
Was ich nicht verstehe ist die völlig andere Vorgehensweise z. b von TUi- Camper. Es sollte doch auch in den USA Regeln geben.....
Liebe Grüße
Partybombe
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Übrigens ist (auch) bei TUI-Camper für die USA ein Internationaler Führerschein vorgeschrieben - Quelle https://www.tuicamper.com/infos-tipps/faq/
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Kommt mir eher wie Erbsen zählen vor. Die Piktogramme auf der Karte sind doch deutlich.
Übrigens wollte bei meinen Eltern keiner einen intl. FS haben. War allerdings auch bei Roadbear.
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Hallo Jürgen,
Die Erfahrungen zum IF hatte ich vor Monaten abgefragt. Offensichtlich hat sich - vgl. Erfahrungen im Text - jedoch inzwischen doch einiges geändert, denn der IF wird seit 2016 doch schon ( mal) verlangt. In der Vergangenheit hatte ich wie Du auch andere Erfahrungen.
Noch problematischer ist aus meiner Sicht die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Berechtigung der FS Klasse B, denn hier geht's noch um völlig andere Fragestellungen. Zum Glück habe ich den alten der Klasse 3.
Gruß Partybombe
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Nach meinen Recherchen jetzt haben wohl einige Vermittler eine europäische Versicherung, die die EU-Regeln anwendet. In den USA selber gilt die Beschränkung nicht. Daher wundere ich micht jetzt warum es den Vermieter vor Ort interessiert welchen Führerschein man hat, da es sie nicht betrifft.
Na ja, es betrifft den Vermieter natürlich schon, wenn der Mieter nicht versichert ist und er im Falle eines Unfalls den Schaden am Fahrzeug plus Mietausfall, etc. bei einem Privatmann in Deutschland einklagen muss. Die meisten Vermieter (international) vermieten ja nun mal keine Fahrzeuge ohne Versicherung.
Und der Führerschein ist natürlich auch in den USA relevant. Dass man mit einem amerikanischen PKW-Führerschein Fahrzeuge bis 12 Tonnen fahren darf, heißt ja nicht, dass man das dann plötzlich ach mit einem deutschen Führerschein darf, der ausdrücklich bei 3,5 (7,5) Tonnen begrenzt ist.
Und das Argument, dass man dann ja keine Womos mieten könne, wird die amerikanischen Behörden im Fall der Fälle nicht interessieren. Und insbesondere wenn man über den Vermittler bei einer deutschen Versicherung abgesichert ist, wrd das ein Problem, da bei Fahren ohne Führerschein wohl kaum eine Versicherung bezahlen wird. Abgeshen dürften die Truck Camper wahrscheinlich noch unter 3,5 Tonnen liegen (ist ja nur ein Pickup mit einer Kabine hinten drauf). Der Dodge Ra, wiegt 4700 lb und hat eine max. Payload von 1700 lb, macht ca. 6400/2,2 also unter 3T Gesamtgewicht. Dazu Insassen, Tank und Gepäck, da sollten die 3,5 Tonnen reichen.
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Da dürfte camperbörse wohl jetzt ein großer Teil der Kundschaft wegfallen...
Wegen 15€ für einen internationalen Führerschein? Wenn sie das bessere Angebit haben, wird das wohl kaum jemanden abhalten. Die Gewichtsbeschränkung wird alle betreffen, die als Vermittler die Versicherung anbieten und hier in D abschließen.
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Gute Zusammenfassung auch meiner Meinung - niemand sollte die Probleme ausblenden sondern sich zumindest darum kümmern.
Ich hatte gelernt, dass ich mir einen IF Event. benötige und deshalb besorge und das war nach dem Erlebten richtig
Beim Klasse B bin ich nicht betroffen, Betroffene sollten aber zumindest vorsichtig sein.
Partybombe
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Hallo Jürgen,
Die Erfahrungen zum IF hatte ich vor Monaten abgefragt. Offensichtlich hat sich - vgl. Erfahrungen im Text - jedoch inzwischen doch einiges geändert, denn der IF wird seit 2016 doch schon ( mal) verlangt. In der Vergangenheit hatte ich wie Du auch andere Erfahrungen.
Noch problematischer ist aus meiner Sicht die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Berechtigung der FS Klasse B, denn hier geht's noch um völlig andere Fragestellungen. Zum Glück habe ich den alten der Klasse 3.
Gruß Partybombe
Meine Eltern kamen erst vor ca 8 Wochen zurück.
Was den FS Klasse B angeht, ist man hier (http://www.womo-abenteuer.de/forum/wohnmobile/wohnmobile-allgemeine-fragen/unsere-stellungnahme-zur-fuehrerschein-frage) besser aufgehoben.
"Wir als Verein Womo-Abenteuer haben dies zum Anlass genommen, bei den US-Vermietern und auch offiziellen Stellen in USA nachzufragen."
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Hallo zusammen,
Dies ist wohl die Kurzzusammenfassung aus WoMo- Abenteuer zum Thema Klasse 3 über 3,5 t in den Staaten:
"Wesentlich scheinen uns die "Excempts for Recreational Use" zu sein, die in allen Staaten gelten. Hierzu laufen aber noch Rückfragen (Stand 25.11.2015), insbesondere ob diese Excempts nur für amerikanische oder auch deutsche/EU-Führerscheine gelten.
Unser Fazit nach diesen Unterlagen ist:
Wir halten es für abwegig, dass D oder EU den USA oder Canada gleiches vorschreiben können oder dies tun. Wir halten die oben ausgedrückten Auffassungen für korrekt, dass nämlich
1. USA/Canada eigenständig entscheiden, wer womit welches Fahrzeug führen darf,
2. der US-PKW-Führerschein ausreicht für "Recreational Use", in den meisten Staaten bis 26.000 lbs, in manchen unbegrenzt,
3. der D/EU-PKW-Führerschein dem US-PKW-Führerschein gleichgestellt ist, und zwar für RVs.
4. Die letztendliche Klärung, ob die RV Excempts für uns auch gilt, steht aber aus.
Letztendlich können, dürfen und werden wir als Womo-Abenteuer aber keinen Rechtsrat erteilen. Deshalb muss jeder sich eine eigene Meinung aus den Stellungnahmen bilden und selbst entscheiden, ob und mit welchem Führerschein er eine Fahrzeugmiete bucht und durchführt."
Interessant und zu einem hohen Prozentsatz eindeutig; leider aber keine abschließende Klärung. Zumal sich auch dies seit November 2015 ohne eine solche hinzieht.
Wie ich zu diesem Thema bereits vorne schrieb, sollte man vorsichtig sein, denn es könnte sein man bekommt trotz Zahlung kein Fahrzeug (hier kann man vorsorgen durch die Auswahl der Vermittler und Anbieter) oder im schlimmsten Fall hat man Ärger im Schadensfall mit möglichen finanziellen Problemen.
Wir hier werden die Fragestellung abschließend kaum lösen (können).
Trotzdem stelle ich in Richtung der Moderation anheim, die (beiden) Fragen (IF und Klasse B) mit der Problematik an geeigneter Stelle hier gesondert und zusammengefasst darzustellen, da dies keine isolierten Probleme sind, sondern alle angeht und das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss.
Liebe Grüße
Partybombe
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Interessant fand ich vor allem das:
http://changingears.com/rv-sec-state-rv-license.shtml
Dort steht ja auch, dass selbst bei kleinen Campern in CA schon eine commercial licence benötigt wird, die man als Deutscher kaum haben dürfte (entspricht einem Personenbeförderungsschein, oder?).
Rückschluss für uns kann eigentlich nur sein, dass man bei einer Anmietung eines RV einen Scan des persönlich vorhandenen Führerscheins an den Anbieter schickt und sich schriftlich versichern lässt, dass man mit eben genau diesem Schein dann auch das RV bekommt und in den USA fahren darf.
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Interessant fand ich vor allem das:
http://changingears.com/rv-sec-state-rv-license.shtml
Dort steht ja auch, dass selbst bei kleinen Campern in CA schon eine commercial licence benötigt wird, die man als Deutscher kaum haben dürfte (entspricht einem Personenbeförderungsschein, oder?).
Ich weiss nicht, wo du siehst, dass man in CA auch bei kleineren RV's eine CDL (modified) braucht. In der Regulierung steht geschrieben, dass C diese License verlangt, wenn das Motorhome groesser als 40 Fuss, aber kleiner als 45 Fuss ist (also zwischen so etwa zwischen 12 und 15 Metern lang ist), oder bei einem Wohnwagen der schwerer als 10 000 lbs ist. Ich glaube wohl kaum, dass jemand so ein Mietfahrzeug fahren wird.
Und nein, eine CDL ist kein Personenbefoerderungsschein, sondern eine Commercial Drivers License, d. h., ein Fuehrerschein fuer Berufskraftahrer. diese CDL kann dann jeweils fuer Personenbefoerderung (Endorsement), Luftbremsen, Gefahrengut Transport, usw. erweitert werden. Eine CDL kann man nur bekommen, wenn man seinen Wohnsitz in den USA hat. Ein deutscher Lastkraftwagenfuehrerschein kann nicht in eine CDL umgschrieben werden.
Als Fazit kann man sagen, dass jeder Besucher aus Deutschland auch in CA ein RV mit seinem normalen deutschen PKW Fuehrerschein fahren darf, solange diese Wohnmobil kuerzer als rund 12 Meter ist, dabei spielt das Gwicht des Fahrzeuges keine Rolle!
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:oops: Du hast natürlich vollkommen Recht! Da steht ja Trailer dabei!
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:oops: