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Autor Thema: Was passiert mit Mietvertrag wenn Anschlussflug verpasst wird?  (Gelesen 2077 mal)

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freddykr

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Re: Was passiert mit Mietvertrag wenn Anschlussflug verpasst wird?
« Antwort #15 am: 09.05.2008, 13:26 Uhr »
Ich frag mich gerade, wo hier eigentlich das Problem liegt?
Laut AGB von Alamo.com bleibt der Wagen 24h nach Reservierungsbeginn reserviert, danach wird die Reservierung gelöscht (No Show).
Es ist somit völlig egal, ob da noch hunderte Autos dastehen, es existiert keine Reservierung mehr. --> demzufolge bekommt man mit der "nicht mehr vorhandenene Reservierung" auch kein Fahrzeug mehr.

Das heißt, sobald es abzusehen ist, daß man später kommt, bei Alamo anrufen und ihnen das mitteilen. Evtl. kann der Vertrag angepasst werden oder die Reservierung bleibt länger gültig.
Viele Grüße,
Danilo


Antje

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Re: Was passiert mit Mietvertrag wenn Anschlussflug verpasst wird?
« Antwort #16 am: 09.05.2008, 14:04 Uhr »
Hallo,

also - ich berichte, wie es genau gelaufen ist:

Mietwagen über Holiday Car reserviert - Alamo

Flug via Denver nach Phoenix
Flug nach Denver verspätet
Anschlußflug weg
Weiterflug erst am nächsten Tag zur gleichen Uhrzeit, wie am Vortag geplant

Anruf bei Alamo in der Reservierungszentrage

Trotz VORBEZAHLTEM VOUCHER hieß es, die Reservierung wird am Morgen um 08:00 Uhr gelöscht. Auch wenn man darum bittet, den Wagen doch bitte wie "abgeholt" und bezahlt zu behandeln.
keine Chance.

Telefonat mit Holiday Car: Die haben dann die Reservierung gratis rausstorniert, der ganze Mietwagen wurde halt online neu gebucht für den nächsten Tag. Ärgerlich war, daß ein Rabattgutschein halt nicht mehr angewandt werden konnte.

Es gab in dem Sinne keinen großen finanziellen Schaden.

Aber es ist ein Irrglaube: Bezahlt ist doch bezahlt und dann steht meine Reservierung.

Ob das unserem Rechtsempfinden entspricht, tut in dem Moment auch nichts zur Sache - man kann sicher versuchen, ob man zurück in Deutschland einen Schaden geltend machen kann. Alamo USA und die entsprechenden Stationen werden vor Ort auf jeden Fall nach ihren Richtlinien verfahren.

Was man nachher hier ausmacht, ist ein ganz anderes Kapitel.

Also heißt es auf jeden Fall: Kontakt aufnehmen.

Und jegliches "die können doch nicht" und "das geht doch nicht" und "das widerspricht aber Buchungsrecht" ist völlig egal. Die können und die werden und die werden auch nicht diskutieren. Denn der einzelne Stationsmitarbeiter wird nicht die Konzern-Policy für einen deutschen Touristen durchbrechen.

Antje