usa-reise.de Forum

Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: Eckensteher am 10.10.2005, 13:15 Uhr

Titel: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Eckensteher am 10.10.2005, 13:15 Uhr
Hi, wir hatten dieses jahr einen chevi classic, war der wagen mit dem größten kofferaum in der choice line bei alamo in LV.
Leider haben wir erst, als uns die sonne die arme verbrutzelte gemerkt, dass der wagen keine getönten scheiben hatte.
Hätte nicht gedacht, dass man auf sowas auch noch achten muss, sollte eigentlich standard sein.
Also aufpassen!
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Michel am 13.10.2005, 13:00 Uhr
Hallo

das es sows noch gibt?  :(  Vielleicht bei Kleinwagen, aber ab Compakt sollte es sowas nicht mehr geben. Was für ein Fahrzeug war das?
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Volker G. am 13.10.2005, 13:06 Uhr
Chevy Classic dürfte Midsize sein!
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: subway am 13.10.2005, 13:30 Uhr
also ich weiß, das man im Staate Michigan keine getönten Scheiben haben darf. :roll:  :roll:  :roll:  :roll:



da ist das bruzeln vorprogrammiert  :wink:  :wink:  :wink:
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Hank am 13.10.2005, 14:08 Uhr
Wenns doch sogar noch SUVs ohne Zentralverriegelung gibt ... wundert mich sowas nicht.
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Volker G. am 13.10.2005, 14:12 Uhr
Zitat von: Hank
Wenns doch sogar noch SUVs ohne Zentralverriegelung gibt ... wundert mich sowas nicht.


Stimmt auch wieder, so einen hatte ich noch letztes Jahr (wobei ich mir nicht sicher bin ob die nicht nur die Fernbedienung verschlampert hatten!)
Titel: Re: Mietwagen mit getönten scheiben
Beitrag von: Stephan_ am 14.10.2005, 06:23 Uhr
Zitat von: subway
also ich weiß, das man im Staate Michigan keine getönten Scheiben haben darf. :roll:  :roll:  :roll:  :roll:



da ist das bruzeln vorprogrammiert  :wink:  :wink:  :wink:


Ganz so ist es auch wieder nicht:

http://www.tintcenter.com/laws/MI/

Der Punkt ist wohl, dass die komplette Abdunklung von Front- und vorderen Seitenscheideiben nicht gestattet ist. Dabei geht es wohl eher um die Möglichkeit von aussen die Fahrzeuginsassen zu erkennen.

Und hier ging es ja eher um den UV-Schutz von Scheiben, der sich optisch eh nicht sonderlich bemerkbar macht.

stephan