Hab noch folgendes in den AGB gefunden:
Der Begriff „Reservierungsunternehmen” bedeutet im Nachstehenden, wenn er in Bezug auf ein vorausbezahltes Mietgeschäft oder eine Reservierung verwendet wird, Folgendes: (i) im Fall eines Geschäfts oder einer Reservierung, die durch ein Reisebüro in einem der unten aufgelisteten Länder oder einer der unten aufgelisteten Regionen, mittels eines Telefonanrufs aus einem dieser Länder oder einer dieser Regionen oder mittels einer Transaktion über das World Wide Web, bei der die Person, die die Reservierung vornimmt, behauptet, sich in einem dieser Länder oder dieser Regionen zu befinden, vorgenommen wird, das in der Tabelle unten neben dem Namen des Landes oder der Region aufgeführte Unternehmen und (ii) in allen anderen Fällen Hertz Global Services Corporation, eine Gesellschaft mit Sitz in Delaware (USA).
Der Begriff „Vermietunternehmen“ bedeutet, wenn er im Folgenden mit Bezug auf ein vorausbezahltes Mietgeschäft oder eine Reservierung verwendet wird, das Unternehmen (typischerweise ein Hertz-Unternehmen oder ein Hertz-Lizenznehmer), das die Vermietstation betreibt, an der das Fahrzeug zur Abholung reserviert wurde.
Ein vorausbezahltes Mietgeschäft begründet einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und dem betreffenden Reservierungsunternehmen mit den folgenden Bedingungen:
A. Wenn Sie zum vereinbarten Abholtag an der vereinbarten Abholstation erscheinen, den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Beschränkungen und Anforderungen des Vermietunternehmens entsprechen und bereit sind, das Dokument oder die Dokumente, die den Mietvertrag bilden, in der Form zu unterzeichnen, in der sie vom Vermietunternehmen vorgelegt werden, so garantiert das Reservierungsunternehmen, dass Ihnen das Vermietunternehmen innerhalb einer Stunde ab der vereinbarten Abholzeit, oder, falls später, Ihrer Ankunft am Mietschalter ein Fahrzeug der vereinbarten Gruppe gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen vermieten wird. Im Mietvertrag sind die rechtlichen Verpflichtungen von Ihnen und dem Vermietunternehmen in Bezug auf die Mietung des Fahrzeugs festgelegt, und die rechtlichen Verpflichtungen des Reservierungsunternehmens in Bezug auf die Vermietung des Fahrzeugs sind ausschließlich diejenigen, die in diesem Absatz und Absatz B bis L weiter unten dargelegt sind.