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Wir sind verbotenerweise eine harmlose Schotterpiste gefahren und am Ende auf einem Parkplatz wurde dann unser Mietwagen einfach fotografiert. Das Vergnügen hat mal eben 200 Euro gekostet.
Nope, die Bedingungen sehen vor, dass du auf unbefestigten Straßen den Versicherungsschutz verlierst. Straf- oder Sonderzahlungen sind nicht vorgesehen. Ohne entsprechende Regelungen dürfen auch keine Gebühren genommen werden.
nicht schon wieder eine Diskussion, welche Straßen gemeint sind oder nicht.Mig hat nur nach Erfahrung mit Strafen gefragt
Uns ist es jetzt in ähnlicher Weise auf Lanzarote passiert: Wir sind verbotenerweise eine harmlose Schotterpiste gefahren und am Ende auf einem Parkplatz wurde dann unser Mietwagen einfach fotografiert. Das Vergnügen hat mal eben 200 Euro gekostet. Naja, waren wir selber Schuld...
Zitat von: gecko1a am 15.04.2018, 11:42 Uhrnicht schon wieder eine Diskussion, welche Straßen gemeint sind oder nicht.Mig hat nur nach Erfahrung mit Strafen gefragt Ja, bin in Zukunft brav!
....und dort sind Strafzahlungen, nicht nur Wegfall des Versicherungsschutzes, in den Bedingungen vorgesehen.....
Das war ja auch ne Frage. Ich kannte bzw. Kenne keinen Verleiher, der Strafzahlungen in seinen Bedingungen vorsieht. Ich lasse mich aber (un-)gern eines besseren belehren, denn dann ändert sich auch bei mir einiges.