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Autor Thema: Mietwagen und Gravelroad  (Gelesen 13440 mal)

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partybombe

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #15 am: 17.04.2018, 15:49 Uhr »
Asche auf mein Haupt 😔😔

mrh400

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #16 am: 17.04.2018, 16:32 Uhr »
Asche auf mein Haupt 😔😔
Hilft uns bei der Frage aber nicht weiter :wink: . Ich hatte aufgrund Deiner als vermeintliche Feststellung formulierten Frage allerdings auch angenommen, daß das bei Orlando so in den AGB stünde und habe aber bei den öffentlich zugänglichen Bedingungen aber nichts einschlägiges gefunden (nur etlich verheerende Kommentare über Orlando insgesamt).

Ich glaube auch, daß da ein einträgliches Geschäft betrieben wird, indem sich da Leute an über Schotterstraßen erreichbare Aussichtspunkte auf die Lauer legen und mit den Mitarbeitern des Vermieters halbe/halbe machen.
Gruß
mrh400

Drummond

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #17 am: 17.04.2018, 17:17 Uhr »
Asche auf mein Haupt 😔😔
Hilft uns bei der Frage aber nicht weiter :wink: . Ich hatte aufgrund Deiner als vermeintliche Feststellung formulierten Frage allerdings auch angenommen, daß das bei Orlando so in den AGB stünde und habe aber bei den öffentlich zugänglichen Bedingungen aber nichts einschlägiges gefunden (nur etlich verheerende Kommentare über Orlando insgesamt).

Ich glaube auch, daß da ein einträgliches Geschäft betrieben wird, indem sich da Leute an über Schotterstraßen erreichbare Aussichtspunkte auf die Lauer legen und mit den Mitarbeitern des Vermieters halbe/halbe machen.

Der TO schreibt LANZERODE.
Hier reden wir im allg. über USA.
Sollte man beachten, bei der Diskussion.

Und bei den Allg. Mietbedingungen Alamo USA, steht unter Haftungsausschluss, Pkt. 11: Fahren auf unbefestigten!! Strassen.
Wie bei HERTZ.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS!
Keine Geldstrafen.
Das macht dann vielleicht der Polizeier dort. :D

mrh400

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #18 am: 17.04.2018, 18:16 Uhr »
Der TO schreibt LANZERODE.
:dozent: nö, der schreibt anders (nein, natürlich nicht "anders", aber anders) :wink: :lol:

Hier reden wir im allg. über USA.
Sollte man beachten, bei der Diskussion.
Richtig - aber wenn so etwas irgendwo auf der Welt geregelt sein sollte, kann ja die Frage aufkommen, ob das jetzt, neuerdings oder wie auch immer auch in den USA eingeführt wird - da sind die Vermieter ja durchaus trickreich, siehe die vor ca. 2 Jahren geführte Diskussion über zusätzliche Reinigungsgebühr wegen "extremer Verschmutzung"  bei Hertz: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=69049.msg961398#msg961398 .

Wie bei HERTZ.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS!
Nach den im Internet auffindbaren Gold-Mietbedingungen von Hertz (https://www.hertz.de/rentacar/member/enrollment/displayTermsAndConditions) handelt es sich beim "Fahren auf nicht befestigten Straßen" (was immer das ist) um eine "verbotene Nutzung des Mietwagens" - Teil II B Nr. 5 d . Die Folge ist explizit nicht nur Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch eine Haftung "im rechtlich zulässigen Ausmaß für tatsächliche Folgeschäden, die Hertz durch die Vertragsverletzung entstehen, sowie für die Hertz in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Anwaltsgebühren" - Teil II B Nr. 5 g iii. Die Beweislage für allfällige Schäden (übermäßige Abnutzung oder was auch immer) dürfte nach deutschem Recht für Hertz ziemlich mau sein - das US-amerikanische Recht kann ich nicht einschätzen.
Außerdem würde jedenfalls nach deutschem Recht eine im Vertrag explizit als "verbotene Nutzung" beschriebene Vertragsverletzung den Vermieter wohl zu einer sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigen, auch ohne daß das einer ausdrücklichen Regelung bedarf. Ich glaube nicht, daß das in den USA sehr viel anders ist. Die praktische Relevanz ist allerdings offensichtlich vernachlässigbar, sonst hätten wir das hier im Forum sicher schon gelesen.

Ach so - noch ein unqualifizierter Kalauer:
Hier reden wir im allg. über USA.
Immerhin heißt der Vermieter Orlando  :pfeifen:
Gruß
mrh400

Jack Black

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #19 am: 17.04.2018, 18:53 Uhr »
Die Frage an sich, ob es Strafgebühren bei unerlaubter Benutzung des Fahrzeugs auf "entsprechenden" Straßen gibt, hatten wir vor einiger Zeit in einem anderen Forum. Konkret ging es um Island, da ist es offensichtlich so geregelt, dass bestimmte Straßen schon von Gesetzes wegen nur mit "geeigneten" Fahrzeugen (4WD o.ä.) befahren werden dürfen. Auch da gibt es dann Fotografen, die wie Heckenschützen unerlaubte Fahrzeuge fotografieren und verpetzen (ich finde es ja armselig bis zum geht nicht mehr).

Das sind aber zugegebenermaßen durchaus andere Vorbedingungen, aber  führt im Endeffekt dazu, dass es Strafzahlungen für unerlaubte Nutzung eines Fahrzeugs auf Gravelroads gibt. Entsprechende Straßen gibt es in den USA auch, beispielsweise waren wir unlängst in Moab, da steht am "Shafer Trail" dass die Straße nur mit "high clearance" und "4WD" befahren werden darf. Aber welche Konsequenzen dann drohen, ob überhaupt, in welcher Höhe, wer einzugsberechtigt ist: keine Ahnung. Im Mietvertrag unseres Minivans stand jedenfalls nichts davon drin, dass wir Strafe zahlen müssen, wenn wir uns erwischen lassen, unerlaubte Straßen zu benutzen. Der Versicherungsschutz kann erlöschen, das ist bekannt, aber das ist ja auch nur dann relevant, wenn man das Auto beschädigt.

mrh400

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #20 am: 17.04.2018, 19:43 Uhr »
Der Versicherungsschutz kann erlöschen, das ist bekannt, aber das ist ja auch nur dann relevant, wenn man das Auto beschädigt.
... oder wenn man jemand anders versehentlich in den Abgrund schiebt (!) - auch die Haftpflichtzusatzversicherung geht nämlich flöten, vgl. obiger Link Teil II B Nr. 5 g ii
Gruß
mrh400

Mig

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #21 am: 17.04.2018, 19:55 Uhr »
sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde
ich habe nicht geschrieben, dass wir eine Strafe bezahlen mussten  :wink: man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

und ich denke, das könnte locker auch in den USA passieren

Drummond

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #22 am: 17.04.2018, 20:03 Uhr »
sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde
ich habe nicht geschrieben, dass wir eine Strafe bezahlen mussten  :wink: man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

und ich denke, das könnte locker auch in den USA passieren

Das stimmt im Prinzip.
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.
Habe dann voriges Jahr mal die Karre vor Abgabe gewaschen.

Detritus

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #23 am: 17.04.2018, 23:02 Uhr »
man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

Davon ausgehend, dass ihr die Karre nicht ultra verdreckt abgegeben habt also typische „Touri“-Abzocke.

Wenn die Kaution über die KK gelaufen ist würde ich das nicht auf mir sitzen lassen und die Kohle zurück holen.

Mig

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #24 am: 17.04.2018, 23:29 Uhr »
stimmt, nix war ultra verdreckt
aber die Kaution wurde nicht geblockt, sondern musste richtig bezahlt werden, das waren 315 Euro, nur 115 wurden zurückbezahlt
wir haben definitiv den Fehler gemacht und zudem hatten wir das vorher auch unterschrieben, dass wir davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass wir eben bestimmte Straßen nicht fahren dürfen
es war ne Menge Lehrgeld
mir ging es nur darum, ob das jemandem in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein

mrh400

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #25 am: 18.04.2018, 09:04 Uhr »
in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein
sie bei Hertz/USA ist sogar explizit geregelt - siehe Anhang
Gruß
mrh400

Jack Black

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #26 am: 18.04.2018, 11:30 Uhr »
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.

Das habe ich auch schon gelesen und zwar in einem amerikanischen Forum - also nicht nur "Touriabzocke". Die haben sich auch tierisch aufgeregt über diese "Gebühr", ich weiß leider nicht mehr, welcher Verleiher das war. Vielleicht finde ich das nochmal im Internet.

Wir selbst hatten vor ein paar Jahren mal "Glück im Unglück", auf unserer Tour durch Texas ist uns eine Mexikanerin vor einer roten Ampel mit Schmackes hinten drauf gebrummt. Eigentlich überhaupt kein Problem, erstens waren wir CDW abgesichert, zweitens haben wir die Polizei gerufen und ein Protokoll erstellen lassen mit Klärung der Schuld. Dennoch hat Dollar (der Verleiher) versucht, 350$ von unserer Kreditkarte abzuziehen, da wären wir wahrscheinlich auch wie die Blöden hinterher gerannt, denn KK kann man nicht so einfach zurückbuchen wie eine Lastschrift. Aber: das war Sylvias KK und sie hatte die Karte vermeintlich bei einem Starbucks Besuch verloren (später fanden wir die Karte in der Fototasche wieder, Sylvia hatte sie in den Gedanken falsch weg gesteckt), deswegen hatten wir die Karte sperren lassen.... erst bei der Nachfrage des KK-Herausgebers stellte sich heraus, dass Dollar erfolglos versucht hatte, uns 350$ abzuzecken. Ätsch - war wohl nichts! Frechheit eigentlich. Dollar hat uns nachher nochmal via Email angeschrieben, wir sollten den Unfallhergang nochmal beschreiben, aber sie haben nie etwas gesagt über den mißratenen Abbuchungsversuch.

P.S.: Ich habe einen Artikel gefunden von 2015, wonach Hertz diese umstrittene Reinigungsgebühr aus den AGB gestrichen hat - das ist ja interessant. Und es wird gemutmaßt, inwiefern auch andere diese äußerst unbeliebte und unpopuläre Klausel endlich gestrichen haben. Habe ich ehrlich noch nie gelesen, aber das scheint ja früher "normal" gewesen zu sein: https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1

gecko1a

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #27 am: 18.04.2018, 12:14 Uhr »
Und?

hat jetzt jemand schon eine Strafe bezahlt, weil er auf auf einer Straße gefahren ist, die nicht im Vertrag erlaubt war?
Das ist hier immer noch die Frage des TOs.

Zu allen anderen Themen gibt es schon reichlich Beiträge

 :teufel: :offtopic: :teufel: :offtopic:

Simone_JJ

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #28 am: 18.04.2018, 15:38 Uhr »
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.
...
P.S.: Ich habe einen Artikel gefunden von 2015, wonach Hertz diese umstrittene Reinigungsgebühr aus den AGB gestrichen hat - das ist ja interessant. Und es wird gemutmaßt, inwiefern auch andere diese äußerst unbeliebte und unpopuläre Klausel endlich gestrichen haben. Habe ich ehrlich noch nie gelesen, aber das scheint ja früher "normal" gewesen zu sein: https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1

Pfffff.... Dann hat Hertz die Gebühr wohl wieder aufgenommen und langt jetzt richtig zu. "$300 Cleaning Fee - Smoking" im März in Newark. -Obwohl nicht geraucht wurde versteht sich.  :koch: :koch: :koch:

Drummond

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Antw:Mietwagen und Gravelroad
« Antwort #29 am: 18.04.2018, 17:44 Uhr »
in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein
sie bei Hertz/USA ist sogar explizit geregelt - siehe Anhang

Kann man das mal freundlicherweise ins verständliche Amtsdeutsch übersetzen. :lol: Bin leider nicht so sprachbegabt.

Weiterhin, ich bin schon "alle" möglichen Wurzelstrecken wie White Rim Trail lang, ohne eine Beschwerde. Auch ohne Schaden!!
Wie schon gedvhrieben habe ich 100 Dollar bei Hertz für schmutziges Auto, kann sacblich nur für aussen gewesen sen, bezahlt.
VG