Ich weiss ja nicht welche KK Du hast. Aber ich habe schon (Teil-)beträge bei Mietwagenfirmen reklamiert. Bei meinem Anbietern war das nie ein Problem. Der Betrag wird bis zur Klärung gesperrt bzw. auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Ich bekomme eine Bearbeitugsnummer und der "Verkäufer" bekommt gelegenheit Stellung zu nehmen. Wenn zu Unrecht belastet wurde ist das bisher noch nie ein Problem gewesen.
Und bei SEPA drücke ich einmal den Knopf "zurückbuchen" und schon in der nächsten Sekunde ist das Geld wieder hier. Ohne wenn und aber und ohne irgendeine rechtliche Klärung. Darum geht es hier.
Natürlich KANN man bei KK auch reklamieren und wenn man "Recht hat", dann bekommt man sein Geld auch. Aber genau das ist ja das Problem und meine Aussage, Du kannst nicht einfach "zurückbuchen", das macht der KK Anbieter nicht. Es ist genau so lästig und aufwändig wie Du oben beschrieben hast, sehr gute Beschreibung. "Einfach zurückbuchen" ist eine andere Welt. Und dann ist immer noch nicht der Fall behandelt, dass der Vertragspartner auf seinem Recht beharrt. Das ist bei SEPA alles uninteressant, da wird einfach zurückgebucht.