usa-reise.de Forum
Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: lurvig am 08.01.2016, 11:51 Uhr
-
Hallo zusammen,
so einige hier haben ja eine LH M&M Kreditkarte und die "besseren" Versionen dieser Karte bieten ja auch eine Mietwagen-Vollkasko-Versicherung mit derzeeit nur 230€ Selbstbeteiligung. Eigentlich also eine feine Sache, wenn da nicht die etwas undurchsichtigen Versicherungsbedingungen wären. Dort heisst es nämlich
"...erstreckt sich nicht auf Schäden die bei einer durch das Mietwagenuntermnehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkasko erfasst sind..."
Wie darf man das denn deuten? Meint das, dass sobald ich ein Fahrzeug anmiete, das bereits seitens des Vermieters eine Vollkasko-Versicherung hat, die M&M-Versicherung nicht mehr greift. Unabhängig von den Bediengungen dieser Vollkasko?
Wenn das so wäre, wäre die M&M-Versicherung ja reichlich nutzlos, denn es ist scheinbar nur bei sehr wenigen Autovermietern überhaupt möglich, ein Auto gänzlich ohne Vollkasko zu mieten. Die haben zwar teilweise sehr hohe Selbstbeteiligungen, aber sie sind halt erstmal grundsätzlich dabei.
Hat jemand mit sowas irgendwelche Erfahrungen?
Lurvig
P.S. eine schriftliche Anfrage an M&M ist ebenfalls unterwegs.
-
Meine Erfahrung ist, dass die Karte alles ersetzt, was nicht durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. Also entweder bis zur Höhe der Selbstbeteiligung oder, wenn man ohne Kasko gemietet hat, bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens. Nicht ersetzt werden hingegen Folgeschäden, also bspw. Admin-Pauschalen oder Nutzungsausfallentschädigungen - darauf bleibst Du dann sitzen.
Viele Grüße - Dirk
-
Danke für die Info.
Meine Erfahrung ist...
schonmal einsetzen müssen?
Lurvig
-
ohne eigene Erfahrung und nur aus dem Wortlaut würde ich meinen, dass die Versicherung das zahlt, was die des Vermieters nicht übernimmt. Also insbesondere, sollte die Vollkasko des Versicherers eine Selbstbeteiligung haben oder aber die Vollkasko des Versicherers die Haftung aus einem Grund (Fahrlässigkeit) verweigern, der bei der M&M noch eingeschlossen wäre. Für letzteres müsste man natürlich die Bedingungen exakt vergleichen.
-
Wir haben uns über diese Klausel auch schon einmal Gedanken gemacht und sind zu dem gleichen Schluss wie djohannw gekommen: Erst einmal muss die Vollkasko des Vermieters leisten und was die nicht übernimmt, zahlt die M&M-Karte abzüglich Selbstbeteiligung. Ob diese Interpretation stimmt, weiß ich (Gott sei Dank) nicht. Wir haben allerdings mal spontan in den USA für einen Tag einen Mietwagen gänzlich ohne Versicherungen gemietet, in der Hoffnung, dass die Karte evtl. Schäden abdecken würde. Ob diese Hoffnung der praktischen Prüfung stand gehalten hätte, mussten wir nicht ausprobieren.
Für eine Klärung wäre ich allerdings auch dankbar, solltest Du eine Antwort bekommen, stell sie doch bitte hier ein.
-
Für eine Klärung wäre ich allerdings auch dankbar, solltest Du eine Antwort bekommen, stell sie doch bitte hier ein.
sollte ich eine brauchbare Antwort von den M&Ms bekommen, wird sie später hier zu lesen sein.
Lurvig
-
Danke für die Info.
Meine Erfahrung ist...
schonmal einsetzen müssen?
Ja, einmal selbst, einmal ein Bekannter. Ich hatte Vollkasko, er nicht.
Viele Grüße - Dirk
-
hatte das Thema schon fast vergessen, da kommt gestern - Wochen nach meiner Anfrage - eine sehr interessante Antwort auf meine Anfrage zur M&M Mietwagenversicherung.
Sehr interessant ist die Aussage zu den (unbefestigten) Strassen und der Benutzung eines SUV auf ebensolchen.
Sehr geehrter Herr Lurvig,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn sie eine Vollkaskoversicherung bei einem Mietwagenunternehmen buchen ob wohl sie den Mietwagen auch ohne Vollkaskoversicherung hätten buchen können, kann Miles & More keine Kosten tragen.
Sollte der Fall eintreten das die Vollkaskoversicherung nicht abgewählt werden kann, lassen sie es sich bitte bestätigen.
Bei einem Schadensfall, wo die Vollkaskoversicherung nicht abgewählt werden konnte, würden wir nach Prüfung den Differenzbetrag (SB Mietwagenunternehmen – SB M&M [230 €]) übernehmen.
Öffentliche Straßen sind auf Landkarten eingetragen und als solche auch gekennzeichnet, der Zustand der Straße ist dabei nicht ausschlaggebend. Wenn Sie sich auf solch einer Straße befinden, auch mit einem SUV, sind sie versichert.
Mit freundlichen Grüßen...
Lurvig
-
Etwas spät gesehen. Ist eine (nicht unbeding glänzend fomulierte) Doppelversicherungsklausel. Heißt: Wenn bereits eine andere Versicherung den Schaden abdeckt, greift diese vorrangig. Es gibt weder eine doppelte Zahlung noch ein vorrangiges Leisten der mit dieser Klausel nach hinten gerückten Versicherung.
-
Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?
-
Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?
genau
-
Ich ersehe aus der Antwort von M&M, dass man eben auf die Mietwagenversicherung bezogen einen Mietwagen Grundsätzlich nur ohne Vollkassko mieten sollte. Denn alle Schäden aus der Vollkassko werden ja, selbst auf den back roads, von der Versicherung M&M getragen minus 230,- € Selbstbehalt. Ist an und für sich kein schlechter deal, ich ersehe jedoch aus den Versicherungsbedingungen bei M&M Kreditkarte keine Auflistung aus der hervorgeht dass Glas und Unterboden / Reifen ein- oder ausgeschlossen sind.
Frage nur, wie ist das mit den entsprechenden und bekannten Anbietern kompatibel? Mir ist auf die Schnelle keine Plattform oder Vermieter bekannt wo man eine Vollkassko, ob mit oder ohne Selbstbehalt, generell ausschließen kann.
Kurt
-
Ich glaube bei Hertz als GOLD, oder ?
-
Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?
Nein. Diese Regelung greift nur bei Leistung durch eine andere Versicherung. Wenn Leistung erfolgt, würde die Versicherung greifen, soweit deren Bedingungen erfpllt sind(diese also nicht die Hafunt bei unbefestigten Wegen ausschließt.)
Wobei hier der Fall noch weiter ist, weil eigentlich reden wir hier über einen Haftungsverzicht des Anbieter, nicht um eine Versicherung. Auch wenn es gerne mit Vollkasko übersetzt wird, ist es gerade keine Versicherung, sondern der Mietwagenanbieter verzichtet nur auf die Durchsetzung seiner Ansprüche.
-
Nein. Diese Regelung greift nur bei Leistung durch eine andere Versicherung. Wenn Leistung erfolgt, würde die Versicherung greifen, soweit deren Bedingungen erfüllt sind(diese also nicht die Haftung bei unbefestigten Wegen ausschließt.)
bitte das Zitat von lurvig genau lesen:Wenn sie eine Vollkaskoversicherung bei einem Mietwagenunternehmen buchen ob wohl sie den Mietwagen auch ohne Vollkaskoversicherung hätten buchen können, kann Miles & More keine Kosten tragen.
Die Differenzdeckung besteht nur dann, wenn Vollkasko beim Mietwagen zwingend ist:
Bei einem Schadensfall, wo die Vollkaskoversicherung nicht abgewählt werden konnte, würden wir nach Prüfung den Differenzbetrag (SB Mietwagenunternehmen – SB M&M [230 €]) übernehmen.
Und auf den Streit, ob CDW jetzt als Vollkasko im Sinne der Bedingungen zu werten ist oder nicht, kann man sich zwar einlassen - aber wohl mit ungewissem Ausgang.
-
Bedeutet aber auch im Umkehrschluss, das wenn ich auf einer "unpaved Road" ( die aber auf der Landkarte eingetragen ist)
einen Unfall habe, für die der Anbieter nicht haftet, greift die MM Versicherung auch nicht,
weil ich bereits eine Versicherung habe, die diesen Fall aber nicht abdeckt ?
Nein. Diese Regelung greift nur bei Leistung durch eine andere Versicherung. Wenn Leistung erfolgt, würde die Versicherung greifen, soweit deren Bedingungen erfpllt sind(diese also nicht die Hafunt bei unbefestigten Wegen ausschließt.)
Wobei hier der Fall noch weiter ist, weil eigentlich reden wir hier über einen Haftungsverzicht des Anbieter, nicht um eine Versicherung. Auch wenn es gerne mit Vollkasko übersetzt wird, ist es gerade keine Versicherung, sondern der Mietwagenanbieter verzichtet nur auf die Durchsetzung seiner Ansprüche.
Verzicht ist doch keine Versicherung. Kann man es überhaupt von hinten aufziehen und sagen, es bewirkt, dass der Kunde für Schäden nicht haftet und daher mit einer Kaskoversicherung gleichzusetzen sei? Sicher nicht. Da könnte meine Großmutter bürgen und ich müsste auch nicht haften. Meine Großmutter ist jedoch auch keine Kaskoversicherung.
Und: Selbst Kasko und Kasko sind nicht gleich. Was ist mit Schäden, die eh nicht versichert sind? Und welcher ist der zeitliche Bezugspunkt? Zeitpunkt der Anmietung, oder Zeitpunkt des Schadenfalls?
Und M&Ms Aussage klingt an sich zwar gut. Aber: Wäre die Sache so einfach, dass ich bei Anmietungen, bei denen ich schon weiß, dass ich ggf. offroad fahren werde, einfach die Kaskoversicherung auschließe? Wohl kaum. Da komme ich nml. zur Frage, ob man die Mietsache bestimmungsgemäß gebraucht hat. Das ist ggf. nicht der Fall, wenn der Vermieter für offroad die Versicherung verfallen lässt. Und wenn ich die Versicherung schon gerade deswegen abwähle, kann ich mich auch nicht darauf berufen, es nicht gewußt und "nur fahrlässig" offroad gefahren zu sein.
Greift dann die Versicherung von M&M auch noch?
Mic
-
Der einzige, der das hier sagen kann, ist die Versicherung.
Vielleicht kann man noch einmal ein Fall anfragen:
unbefestigte, aber eingezeichnete Straße. Man rutscht von der Straße.
Der Vermieter will Schadensersatz, weil er nicht verzichten will.
Zahlt dann die M&M bis auf die 230€?
-
Hallo Lurvig,
"...erstreckt sich nicht auf Schäden die bei einer durch das Mietwagenuntermnehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkasko erfasst sind..."
Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlosse Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.
Im Ergebnis kann es also problematisch werden, wenn zwei Versicherungen zum gleichen Schutz bestehen - insbesondere dann, wenn beide so eine Klausel haben.
Also wenn Miles & More keine weitere VS abschließen bzw. eine 100%Vollkasko als weitere abschließen, was halt im entsprechenden Fall besser ist. Zumindest mache ich dies so.
Gruß
Partybombe
-
Hi,
Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlossene Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.
Das Ganze nennt sich im Fachchinesischen 'Subsidiärdeckung'. Heißt, wie erwähnt: Nur wenn aus anderen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus der Zusatzversicherung ein. Privatkrankenversicherung mit Auslandsdeckung zieht also vor einer kurzfristig abgeschlossenen Reiseversicherung. Ähnlich verhält es sich mit einer Reisegepäckversicherung, wenn evtl. in der vorhandenen Haushaltsversicherung Deckung für Reisegepäckschäden besteht.
-
Hi,
Es handelt sich um eine sogenannte Doppelversicherungsschutzklausel, eine andere Versicherung greift vorrangig. Ähnliches gibt es auch bei der Krankenversicherung, da schließt z.B. Die besonders abgeschlossene Auslandskrankenversicherung den Schutz oftmals aus, wenn eine Privatkrankenversicherung besteht.
Das Ganze nennt sich im Fachchinesischen 'Subsidiärdeckung'. Heißt, wie erwähnt: Nur wenn aus anderen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus der Zusatzversicherung ein. Privatkrankenversicherung mit Auslandsdeckung zieht also vor einer kurzfristig abgeschlossenen Reiseversicherung. Ähnlich verhält es sich mit einer Reisegepäckversicherung, wenn evtl. in der vorhandenen Haushaltsversicherung Deckung für Reisegepäckschäden besteht.
So, wie Du es sagst, wäre es sehr verbraucherfreundlich. Denn dann schaden doppelt abgeschlossene Versicherungen nicht. Eine zweite kann ggf. die Lücken der ersten füllen, oder die Differenz über deren Höchstbetrag übernehmen.
Ist das so? Oder haftet die subsidäre Versicherung schon dann nicht, wenn eine andere primär haften sollte, selbst wenn z.B. deren Höchstdeckung nicht, aber die der subsidären Versicherung den Schaden decken könnte?
Mic
-
Eine zweite kann ggf. die Lücken der ersten füllen, oder die Differenz über deren Höchstbetrag übernehmen.
Ist das so? Oder haftet die subsidäre Versicherung schon dann nicht, wenn eine andere primär haften sollte, selbst wenn z.B. deren Höchstdeckung nicht, aber die der subsidären Versicherung den Schaden decken könnte?
Wenn die Höchstdeckungssumme aus der Erstversicherung nicht ausreicht, kommt im Regelfall die subsidiäre Versicherung für eine etwaige Differenz auf. Sicherheitshalber sollte man aber vor Abschluss der Zusatzversicherung die Bedingungen für die Subsidiarität beim jeweiligen Versicherer hinterfragen bzw. nachlesen.
-
bliebe noch die Frage, wo man überhaupt (für die USA) einen Mietwagen mit ausreichender Haftpflicht aber ohne Vollkasko bekommt. Bei Hertz habe ich gerade geschaut, auch als GOLD kann ich dort nichts finden, das mir das Abwählen erlauben würde.
-
bliebe noch die Frage, wo man überhaupt (für die USA) einen Mietwagen mit ausreichender Haftpflicht aber ohne Vollkasko bekommt. Bei Hertz habe ich gerade geschaut, auch als GOLD kann ich dort nichts finden, das mir das Abwählen erlauben würde.
Das geht. Man muss beim Land auf United States umstellen. Die Rate enthält so keine CDW bzw. überhaupt keine Versicherungen. Im Verlauf der Buchung hat man die Möglichkeit die Versicherungen, wie die LIS über 1 Mio. $, hinzu zu buchen.
-
Das man das auf der Homepage irgendwie einstellen kann, ist durchaus möglich.
Die Frage ist aber doch : Ob der Vermieter generell bereit ist, einen Mietwagen,
an einen "ausländischen" Kunden auszuhändigen, wenn dieser nur mit einer KK ankommt
und ihm erzählt da sei bereits eine Versicherung inklusive.
-
Bleibt meine bereits gestern gestellte Frage, wo ist eine Vollkassko abwählbar. Und wo ersehe ich aus den Versicherungsbedingungen bei M&M Kreditkarte eine Auflistung aus der hervorgeht dass Glas und Unterboden / Reifen ein- oder ausgeschlossen sind.
Insofern ist die Vollkassko bei der M&M Kreditkarte Sinnlos*
*für mich
Frage nur, wie ist das mit den entsprechenden und bekannten Anbietern kompatibel? Mir ist auf die Schnelle keine Plattform oder Vermieter bekannt wo man eine Vollkassko, ob mit oder ohne Selbstbehalt, generell ausschließen kann.
Kurt
-
Ich miete regelmäßig ohne Versicherung, da meine KK auch die Kasko- und Haftpflichtversicherung beinhaltet. In den USA bis jetzt nur einmal, da ich vorort, spontan was anmieten wollte. Das ging ohne weiteres.
Mic
-
Insofern ist die Vollkassko bei der M&M Kreditkarte Sinnlos*
*für mich
Da Du dies für Dich so siehst, kann ich wenig dagegen sagen.
Jeder muss entscheiden, ob ihm die Bedingungen und der Selbstbehalt der M&M ausreichen. Ich habe für mich entschieden möglichst vorab in Deutschland ein VK ohne SB abzuschließen ( tlw. mit späterer Rückerstattung). Für spontane Anmietungen vor Ort - mir fällt dazu Griechenland ein - ist die M&M mir eine Beruhigung; dort ist manchmal VK ohne SB nicht möglich oder viel zu teuer.
Also in der Regel vorab VK von D aus
Gruß
Partybombe
-
Wir haben auch schon spontan in den USA ein Auto für einen Tag komplett ohne Versicherungen gemietet. Da dort im Gegensatz zu Deutschland Versicherungen auf den Fahrer und nicht auf das Fahrzeug abgeschlossen werden, ist das in den USA der normale Vorgang. Jeder bringt sozusagen seine eigene Versicherung mit. Nur wenn man keine hat oder sich höher versichern möchte, schließt man beim Autovermieter eine ab.