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Autor Thema: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?  (Gelesen 2630 mal)

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thorsti

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Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« am: 08.08.2012, 19:48 Uhr »
Wie so viele hier buche auch ich meinen Mietwagen immer über einen deutschen Veranstalter, bei dem es auch gleich das komplette Versicherungspaket dazu gibt.

Manchmal bekommt man dann aber vor Ort gar nicht die gebuchte Mietwagenklasse, sondern man bekommt ein kostenloses Upgrade oder kauft sich einfach eins.

Wie sieht das aber in diesem Fall mit den Versicherungen aus? Sind die dann überhaupt noch gültig?

Ist mir gerade so eingefallen. Bisher habe ich mir bei einem Upgrade darüber noch nie Gedanken gemacht.

captsamson

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #1 am: 08.08.2012, 19:54 Uhr »
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=47512.msg629377#msg629377
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=12894.0

:-)

Ich glaub es gab auch noch einen Megathread mit Diskussionen dazu, den finde ich aber grad nicht.

2010 NY,NV,AZ,CA
2011 NY,WY,UT,AZ,NV
2011 NY,DC
2012 NV,AZ,CO,UT
2014 WY,MT,AB,BC,WA
2015 WA,OR,CA,NV

Andie

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #2 am: 08.08.2012, 19:56 Uhr »
Hallo thorsti,

hab schon öfters das Angebot angenommen - aber immer vorher checken ob es sich wirklich lohnt! - die Versicherungen sind kein Problem, das Paket bleibt bei dem Vertrag.

Gruss Andie



BeateR

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #3 am: 08.08.2012, 22:47 Uhr »
Hallo,

darum haben wir uns vor Jahren schon mal gekümmert. Die Aussage die wir bekommen haben:

Bei einem kostenlosen upgrade, weil z.b. kein Wagen der gebuchten Klasse zur Verfügung steht, bleibt ja der ursprüngliche Vertrag bestehen, es wird kein neuer Vertrag geschlossen, dadurch bleiben auch die Versicherungen wie vereinbart.

Wenn man aber von sich aus ein Upgrade anfordert, dann wird ein neuer Vertrag ausgestellt. Und er ist dann nach USA-Recht, also auch mit der niedrigen Versicherungssumme der USA. Deshalb kann man vor einem solchen Upgrade nur warnen.

Gruss Beate

Jack Black

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #4 am: 08.08.2012, 23:02 Uhr »
Wir haben noch nie ein Problem damit gehabt, es galten IMMER die Versicherungen, die wir "gebucht" hatten.

Ich schreibe absichtlich "gebucht", weil wir NOCH NIE(!) einen gültigen Mietvertrag in Deutschland für die USA unterschrieben haben, wir haben ausnahmslos entweder eine Reservierung gehabt (die noch bezahlt werden musste), oder einen prepaid Voucher. Aber der prepaid Voucher ist KEIN Mietvertrag, sondern berechtigt nur dazu, einen Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen zu bekommen.

Und deswegen war es NIE ein Unterschied, ob wir ein Upgrade, Downgrade (hatten wir auch schon) oder den gebuchten Wagen bekommen haben - es wurde IMMER und OHNE Ausnahme erst bei Alamo der Mietvertrag ausgestellt, der letztendlich über die Versicherungsleistungen entscheidet. Und dieser Mietvertrag war AUSNAHMSLOS immer so gestaltet, dass er den vereinbarten Bedingungen aus der Reservierung oder dem Prepaid Voucher entsprach. VOLLKOMMEN UNABHÄNGIG davon, ob wir ein kostenpflichtiges Upgrade hatten, oder ein geschenktes Upgrade, oder ein Downgrade, oder eben den gewünschten Wagen.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt eine andere Variante gibt, als eben diese, dass sowieso grundsätzlich erst vor Ort der Mietvertrag an sich unterzeichnet wird. Und damit entfällt auch die Option, man bekäme abhängig vom Upgrade einen "neuen" Mietvertrag, denn man bekommt den Mietvertrag sowieso erst vor Ort und nicht vorher. Und diesen Mietvertag sollte man so oder so durchlesen, man ist ja insbesondere gezwungen, neben der Unterschrift die entscheidenden Bedingungen zusätzlich per Monogramm zu bestätigen. Egal ob Upgrade oder sonstwas.

brigi

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #5 am: 09.08.2012, 00:02 Uhr »
Zitat
Ich schreibe absichtlich "gebucht", weil wir NOCH NIE(!) einen gültigen Mietvertrag in Deutschland für die USA unterschrieben haben, wir haben ausnahmslos entweder eine Reservierung gehabt (die noch bezahlt werden musste), oder einen prepaid Voucher. Aber der prepaid Voucher ist KEIN Mietvertrag, sondern berechtigt nur dazu, einen Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen zu bekommen.

Die gleichen Erfahrungen haben wir bisher auch immer gehabt. Den Mietvertrag gab es immer erst bei der Anmietung vor Ort. Nachdem ich lese, was ich unterschreibe ist der Blick auch immer auf die incl. Leistungen und den Endpreis. Stimmt da (was äußerst selten vorkommt) nicht überein, wird das vorher geklärt.
liebe Grüsse Brigi
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Angie

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #6 am: 09.08.2012, 00:46 Uhr »

Wir haben schon sehr häufig für ein Upgrade bezahlt (von einem 2-door Jeep Wrangler auf einen 4-door Jeep Wrangler) oder fallweise auch kostenlose Upgrades erhalten, aber es galten immer die Versicherungsbedingungen, die wir wollten und für die wir jeweils einen Voucher hatten. Kein einziges Mal galt dann plötzlich das USA-Recht, wie soll es auch?

Viele Grüße,
Angie

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playmaker11

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #7 am: 09.08.2012, 07:14 Uhr »
Du hast ja die versicherung nicht an einen ganz bestimmten Wagen gebunden (anders als hier, wo Du Deinen Pkw mit der FinNr versicherst), sondern an einen Mietvertrag. Von daher kein Problem.
No retreat, no surrender !

TGW712

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #8 am: 09.08.2012, 08:23 Uhr »
Jack Black hat mit seinen Ausführungen recht. Das einzige - wenn man auf Vermittlerseite / Versicherungsseite ganz spitzfindig wäre - ist das Differenzrisiko. Die Versicherung könnte argumentieren, dass es natürlich teurer ist, einen Full Size zum Preis von >50k USD zu versichern als einen Kleinstwagen. Demnach wäre die im Gesamtpreis enthaltene Versicherungsprämie zu tief.
Gegenüber Verbrauchern bedeutet das, dass im Schadensfall die Versicherung zwar leistet, den Differenz zu der höheren Prämie (also paar cent bis Euro/Tag) nachverlangen kann.
Gegenüber Unternehmern bedeutet es, dass im Schadensfall die Haftpflicht weiterhin voll zahlt (bspw 2 Mio), der LDW aber nur bis zum Wert des ursprünglich gebuchten Fahrzeuges einspringt.

Da hier wohl selten jemand als Dienstreisender unterwegs ist und freiwillige Upgrades als solcher bucht, können wir also recht entspannt sein.

Bei kostenlosen Upgrades von Seiten des Vermieters gilt das natürlich nicht.

HectorSamuel

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #9 am: 09.08.2012, 09:59 Uhr »
Ein Anruf bei Holiday Autos von unserer Lieblings-Reisekauffrau bringt erhellende Einblicke.

Selbstverständlich gilt der von Holiday Autos  vermittelte Vertrag auch bei einem Upgrade uneingeschränkt weiter. Das heißt sowohl die erweiterte Haftpflicht auf 2 Mio Euro, als auch die Erstattung der Selbstbeteiligung in der Vollkasko.

Macht ja auch Sinn, denn die Erstattung der SB ist in jedem Fall gleich hoch, genauso wie die Summe der Haftpflicht.

Und was die Versicherungsprämie (Haftpfl.)  angeht, wird da das Alter des Fahrers deutlich mehr Einfluß haben als die Mietwagenkategorie.

So long... Markus  :)

Jack Black

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #10 am: 09.08.2012, 10:29 Uhr »
Die Versicherung könnte argumentieren, dass es natürlich teurer ist, einen Full Size zum Preis von >50k USD zu versichern als einen Kleinstwagen.

Du übersiehst hier, dass es sich um die Haftpflichtversicherung handelt - die versichert nicht den eigenen Wagen, sondern den des Unfallgegners. Der Wert des eigenen Wagens sollte also für eine Prämienberechnung nicht relevant sein - ob es in den USA ein Typklassenkonzept gibt wie in D, das weiß ich nicht, aber das scheint nicht so zu sein, denn die Versicherungen kosten eigentlich immer das gleiche. Wobei auch in D die Unterschiede bei den Haftpflichttypklassen (TK10 - TK25) nicht so horrend hoch sind, wie sie bei den Kaskoklassen (TK10 - TK40) sein können.

Und der eigene Wagen ist ja in den USA gar nicht versichert, da bekommt man grundsätzlich einen Haftungsverzicht (CDW, LDW usw.) vom Vermieter angeboten.

TGW712

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #11 am: 09.08.2012, 11:07 Uhr »
Die Versicherung könnte argumentieren, dass es natürlich teurer ist, einen Full Size zum Preis von >50k USD zu versichern als einen Kleinstwagen.

Du übersiehst hier, dass es sich um die Haftpflichtversicherung handelt - die versichert nicht den eigenen Wagen, sondern den des Unfallgegners. Der Wert des eigenen Wagens sollte also für eine Prämienberechnung nicht relevant sein - ob es in den USA ein Typklassenkonzept gibt wie in D, das weiß ich nicht, aber das scheint nicht so zu sein, denn die Versicherungen kosten eigentlich immer das gleiche. Wobei auch in D die Unterschiede bei den Haftpflichttypklassen (TK10 - TK25) nicht so horrend hoch sind, wie sie bei den Kaskoklassen (TK10 - TK40) sein können.

Und der eigene Wagen ist ja in den USA gar nicht versichert, da bekommt man grundsätzlich einen Haftungsverzicht (CDW, LDW usw.) vom Vermieter angeboten.

Ich verstehe Deinen Beitrag jetzt nicht? Ich beziehe mich doch im Wesentlichen auf den LDW, also den Haftungsverzicht. Dass die Haftpflicht selbst bei Unternehmern voll zahlt habe ich geschrieben. Der LDW wird doch afaik auch im Innenverhältnis vom Vermieter über eine Versicherung geregelt, oder? Und der Verzicht auf Ansprüche iHv 50k ist nunmal in der Prämie teurer, als der Verzicht auf Ansprüche von 15k.

Bei der Haftpflicht hast Du absolut recht. Da würde sich allenfalls was tun, wenn es verschiedene Risikoklassen wie bei uns gäbe. Das ist mir aber nicht bekannt, weißt Du da Näheres?

BeateR

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #12 am: 09.08.2012, 11:13 Uhr »
Und der eigene Wagen ist ja in den USA gar nicht versichert, da bekommt man grundsätzlich einen Haftungsverzicht (CDW, LDW usw.) vom Vermieter angeboten.

Das stimmt schon, aber genau diesen Haftungsverzicht hast Du dann nicht mehr, wenn Du ein "bezahltes", also von Dir gewünschtes Upgerade hat. Wie schon gesagt, bei einem kostenlosen Upgrade ist das ja alles kein Problem.

Und nach meiner Meinung kommt auch der Vertrag nicht erst in den USA zustande, sondern bereits bei der Buchung und Ausstellung des Vouchers. Bei der Auto-Übernahme wird er dann nur verifiziert, oder schriftlich bestätigt. Denn wenn ich vorher keinen Vertrag hätte, dann bräuchte ich ja z.B. den Mietwagen auch gar nicht abzuholen. Oder/und: ohne gültigen Vertrag würde ich doch auch nie Vorkasse leisten. Oder was ist mit dem Stornokosten, die bei Buchung übers Reisebüro anfallen können. Ohne Vertrag wären diese auch hinfällig.

Aber ok, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber solange sich hier nicht jemand meldet, der mit einem bezahlten upgrade einen selbstverschuldeten Unfall hatte und die Haftpflichtversicherung ohne Probleme alles bezahlt hat, bleibe ich lieber auf der sicheren Seite und buche gleich von zu Hause aus die Wagenklasse, die ich brauche.

Gruss Beate

Jack Black

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #13 am: 09.08.2012, 11:31 Uhr »
Ich verstehe Deinen Beitrag jetzt nicht? Ich beziehe mich doch im Wesentlichen auf den LDW, also den Haftungsverzicht.

Das kann ich an nichts erkennen und das einzige, was ich erkennen kann, ist der Begriff "Versicherung" - und da LDW keine Versicherung ist und keine Versicherung sich beschweren könnte (weil es ein Haftungsverzicht des Vermieters ist), bin ich davon ausgegangen, dass Du von der (Haftpflicht)-Versicherung sprichst.

Darüber hinaus war ja auch genau diese Haftpflichtversicherung Gegenstand von Beates Behauptung, diese würde auf USA-Niveau zurückgestuft werden.

Das stimmt schon, aber genau diesen Haftungsverzicht hast Du dann nicht mehr, wenn Du ein "bezahltes", also von Dir gewünschtes Upgerade hat.

Das ist jetzt aber eine neue Behauptung, oben nanntest Du ja explizit die "Versicherungssumme" und die gibt es nur im Zusammenhang mit einer Haftpflichtversicherung. Der LDW/CDW (der Haftungsverzicht) ist erstens keine Pflicht, zweitens nicht an "Versicherungssummen" gekoppelt. Und drittens ist auch hier der Fall, dass der Mietvertrag vor Ort ausgestellt wird und die CDW/LDW wird genauso aus dem Voucher übernommen wie immer, egal ob Upgrade, bezahltes Upgrade, Downgrade oder nichts von alledem.

Aber ok, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber solange sich hier nicht jemand meldet, der mit einem bezahlten upgrade einen selbstverschuldeten Unfall hatte und die Haftpflichtversicherung ohne Probleme alles bezahlt hat, bleibe ich lieber auf der sicheren Seite und buche gleich von zu Hause aus die Wagenklasse, die ich brauche.

Und jetzt bist Du wieder bei der Haftplichtversicherung, nicht beim Haftungsverzicht. Die ist aber auch kein Problem, man muss kein Rechtsanwalt sein um zu verstehen, dass der Mietvertrag selbstverständlich maßgeblich ist und wenn dort die erweiterte Haftpflicht (1 Mio USD) vereinbart ist (und das wird sie sein - ich kenne es nicht anders), dann ist das auch so. Im Mietvertrag steht ja auch das RICHTIGE Auto, welches man fährt und nicht das, was man zu Hause gebucht hat.

Selbstverständlich buche auch ich zu Hause möglichst das, was ich fahren will - aber erstens kann sich vor Ort immer noch herausstellen, dass "das Bessere der Feind des Guten" ist (einfach weil man erst konkret sieht, welche Flotte auf dem Hof steht - die Wagen entsprechen leider nicht zu 100% dem Angebot, das ist aber ein ganz anderes Problem) und zweitens sind doch die Alamo Mitarbeiter selbst scharf dahinter her (wie Nachbars Lumpi), den Kunden ein kostenpflichtiges Upgrade anzudrehen. So ein Upgrade geschieht doch in den meisten Fällen im beiderseitigen Willen, da kann man doch nicht einfach die bereits bezahlte Versicherungsleistung kappen. Das muss selbstverständlich in der Upgrade-Pauschale inkludiert sein (und das wissen die Agenten natürlich auch).

Du bist definitiv etwas zu ängstlich, so böse ist die Welt nicht, auch wenn ALAMO wirklich alles versucht, noch ein paar Dollars mehr zu verdienen.

brigi

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Re: Mietwagenupgrade - Was ist mit Versicherungen?
« Antwort #14 am: 09.08.2012, 12:13 Uhr »
Zitat
Und nach meiner Meinung kommt auch der Vertrag nicht erst in den USA zustande, sondern bereits bei der Buchung und Ausstellung des Vouchers. Bei der Auto-Übernahme wird er dann nur verifiziert, oder schriftlich bestätigt. Denn wenn ich vorher keinen Vertrag hätte, dann bräuchte ich ja z.B. den Mietwagen auch gar nicht abzuholen. Oder/und: ohne gültigen Vertrag würde ich doch auch nie Vorkasse leisten. Oder was ist mit dem Stornokosten, die bei Buchung übers Reisebüro anfallen können. Ohne Vertrag wären diese auch hinfällig

Vorkasse - bedeutet m.E. nur daß es evtl. um ein paar Prozente günstiger ist. Die Mietfirma kann dann ja schon mal mit dem Geld arbeiten.

Stornokosten - verlangen ja die Vermittler. Ich denke mal um Ihre Bearbeitungskosten zu decken, da sie ja in diesem Fall keine Provision erhalten. (Ist ja bei Hotelbuchungen ähnlich) Bucht man z.B. direkt bei Alamo US-Seite ohne Vorkasse, erhält man zwar eine Reservierungsnummer mit der Bestätigung der gebuchten Leistung und des Preises. Es fallen aber keine Stornokosten an. (Es wird da gar nicht nach eine KK gefragt).
liebe Grüsse Brigi
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