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Autor Thema: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen  (Gelesen 6011 mal)

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Thomas

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Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« am: 14.10.2019, 13:11 Uhr »
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, wie gut das hier in die Rubrik reinpasst, aber ich versuche es einfach mal:

Bekannte von uns wollen in die USA, er ist leider nicht mehr allzu gut zu Fuß und hat einen Behindertenausweis. Da steht allerdings noch keine "eingeschränkte Mobilität" (kenne mich da nicht genau aus) drin.

Weiß zufällig jemand von euch, ab wann man als Tourist auf einem amerikanischen Behindertenparkplatz parken darf bzw. welche Formalitäten dafür nötig sein? Das typische Schild für den Innenspiegel mit dem Rollstuhlfahrer haben wir ja hier nicht.  :zuck:
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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Detritus

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #1 am: 14.10.2019, 20:12 Uhr »
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil die Vorschriften in den Bundesstaaten unterschiedlich sind.


Hier gibt es eine gute Übersicht mit Links zu den jeweils für die Staaten zuständigen Behörden:

https://accessiblego.com/articles/Disability_Parking_For_Travelers

   

Jack Black

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #2 am: 14.10.2019, 22:18 Uhr »
Weiß zufällig jemand von euch, ab wann man als Tourist auf einem amerikanischen Behindertenparkplatz parken darf bzw. welche Formalitäten dafür nötig sein?

Ich weiß es (allerdings  nicht zufällig).

Der reine Behindertenausweis hilft gar nicht, weder in Deutschland noch in den USA. Grundsätzlich muss man im Besitz des blauen Parkausweises sein, den man im Auto auslegt. Grundsätzlich ist der blaue Ausweis aber nur in Europa gültig. Man bekommt aber als Europäer nicht den richtigen "Hanger" aus den USA, der dort in den Spiegel gehängt wird. Ich habe das vor vielen Jahren mal versucht, aber in den USA bekommen nur Einwohner diesen Ausweis. Das macht auch Sinn, denn in Deutschland ist es  natürlich nicht anders.

Dennoch wird der blaue Parkausweis durch die Bank in den USA als gültigern Behindertenparkausweise akzeptiert. Ich bin seit 23 Jahren mit diesem Ausweis in den USA unterwegs und habe noch NIE ein Problem damit gehabt. Allerdings weise ich noch einmal ganz explizit darauf hin, dass "nur" ein Behindertenausweis (mit bestimmten Kennzeichen und Grad der Behinderung) NIRGENDWO auf der Welt zum Parken auf Behindertenparkplätzen rechtfertigt. Dein Bekannter MUSS den blauen Parkausweis beantragen, aber die Zulassungsbestimmungen sind streng. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er den Ausweis bekommt, wenn er keine außergewöhnliche Gehbehinderung (Kennzeichen "aG") oder mindestens "Gehbehinderung" (Kennzeichen "G"), bei letzterem aber dann mit Grad der Behinderung 100% vorliegen hat. Es reicht definitiv nicht aus, selbst der subjektiven Meinung zu sein, man könne schlecht gehen. Das MUSS durch das Versorgungsamt durch die entsprechenden Kennzeichen im Behindertausweis vermerkt sein, mit diesem Ausweis und den notwendigen Kennzeichen beantragt man den blauen Parkausweis.

Letzterer wird übrigens auch problemlos in den Parkhäusern in Las Vegas akzeptiert. Die sonst üblichen Strafen sind drastisch (1000$ sind keine Seltenheit).
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08

Thomas

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #3 am: 15.10.2019, 07:18 Uhr »
Guten Morgen,

Detrius, danke schön für den Link und Jack Black vielen Dank für die ausführliche Information. Beides hilft auf jeden Fall weiter.

Allerdings weise ich noch einmal ganz explizit darauf hin, dass "nur" ein Behindertenausweis (mit bestimmten Kennzeichen und Grad der Behinderung) NIRGENDWO auf der Welt zum Parken auf Behindertenparkplätzen rechtfertigt. Dein Bekannter MUSS den blauen Parkausweis beantragen, aber die Zulassungsbestimmungen sind streng. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er den Ausweis bekommt, wenn er keine außergewöhnliche Gehbehinderung (Kennzeichen "aG") oder mindestens "Gehbehinderung" (Kennzeichen "G"), bei letzterem aber dann mit Grad der Behinderung 100% vorliegen hat. Es reicht definitiv nicht aus, selbst der subjektiven Meinung zu sein, man könne schlecht gehen. Das MUSS durch das Versorgungsamt durch die entsprechenden Kennzeichen im Behindertausweis vermerkt sein, mit diesem Ausweis und den notwendigen Kennzeichen beantragt man den blauen Parkausweis.

In diese Richtung wird es wohl gehen, dass es ohne G nicht geht (blödes Wortspiel) hatte ich auch so in Erinnerung. Ziel der Aktion ist es auch keinesfalls, sich aus Bequemlichkeit ein paar Laufmeter vor der Mall oder sonstwo zu ersparen. Die Frage ist generell, ob man sich den Traum USA erfüllen kann, Hiking wird dabei wohl sicherlich nicht im Vordergrund stehen...
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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Detritus

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #4 am: 15.10.2019, 08:04 Uhr »
Hier ist auch noch mal eine gute Übersicht welche Staaten ausländische Ausweise akzeptieren und welche nicht:

http://www.disabledmotorists.eu/en/world_map/united_states_of_america/united_states_of_america.htm

Thomas

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #5 am: 15.10.2019, 11:05 Uhr »
Dankeschön, die Übersicht ist klasse! Trägt dann hoffentlich etwas zur Beruhigung bei.
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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Jack Black

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #6 am: 16.10.2019, 11:00 Uhr »
In diese Richtung wird es wohl gehen, dass es ohne G nicht geht (blödes Wortspiel) hatte ich auch so in Erinnerung. Ziel der Aktion ist es auch keinesfalls, sich aus Bequemlichkeit ein paar Laufmeter vor der Mall oder sonstwo zu ersparen. Die Frage ist generell, ob man sich den Traum USA erfüllen kann, Hiking wird dabei wohl sicherlich nicht im Vordergrund stehen...

Wenn der blaue Parkausweis vorliegt, sollte es keine Probleme geben (was die Akzeptanz betrifft). Ich fahre seit 1997 mit Behinderung in die USA und habe noch nie irgendein Problem mit dem blauen Parkausweis gehabt.

Ein anderes Problem (allerdings in den USA hausgemachtes Problem) ist es, dass in den USA leider die "Placard" von vielen Leuten mißbraucht wird. Man sieht sehr oft kerngesunde Leute aus einem Wagen steigen, der auf einem Behindertenparkplatz parkt. Im Zion NP gibt es beispielsweise sehr viele Behindertenparkplätze, aber die sind sehr früh schon besetzt und in allen Autos ist auch eine Placard. Das Problem: in den allermeisten Fällen gehört die Placard nicht zum Fahrzeug, der behinderte Inhaber der Parkscheibe ist gar nicht dabei. Der Fahrer hat sich die Placard einfach bei jemandem ausgeliehen. Das ist zwar verboten, aber die Kontrollen sind zu schwach. Auf Youtube gibt es MASSENHAFT Videos über dieses Problem.

Aber auf Parkplätzen von Supermärkten usw. wird Dein Bekannter ganz sicher freie Behindertenparkplätze vorfinden. Insgesamt ist die USA auch um Welten behindertenfreundlicher als Deutschland. Das bemerkt an allen Ecken und Enden, Behinderte werden bei Schlangen automatisch vorgelassen (beispielsweise beim Buffet in Las Vegas, einfach die VIP Lane benutzen!) und in allen Restaurants (auch in jedem McDoof) gibt es Behindertentoiletten. Urlaub in den USA mit Behinderung ist überhaupt kein Problem. Ich mache auch keine großen Hikes und fahre dennoch mit ungebrochener Freude immer wieder dahin. Für den Flug unbedingt Unterstützung anfordern, dann wird man auch schneller durch die Immigration geschoben. Im Zion und im Grand Canyon durften wir (gegen Vorlage des Behindertenausweises) mit dem eigenen Wagen in den Shuttle Bereich fahren (man bekommt eine Lizenz zum Auslegen im Fenster und einen Zahlencode für die Zufahrtsschranke), das ist ganz große Klasse!
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
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Thomas

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #7 am: 16.10.2019, 12:26 Uhr »
Hallo Jack Black,

danke für den ausführlichen Erfahrungsbericht. Dass die USA uns in diesem Bereich weit voraus sind ist mir schon immer aufgefallen.

Bei den Flügen kennen wir ja alle die berühmte Ansage "first we would like to board disabled passengers, passengers travelling with small children..." was dann oft vor allem die deutsche Touristencloud vor dem Gate in Bewegung bringt..

Ich gebe das alles mal so weiter, mal sehen wohin sich deren Reisepläne dann entwickeln.
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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mrh400

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #8 am: 16.10.2019, 14:35 Uhr »
Hallo Thomas,
imho wäre das ein Thema, das man irgendwie festpinnen sollte. In einem halben Jahr findet das sonst keiner mehr und für Betroffene ist die verlinkte Übersicht ideal.
Gruß
mrh400

Thomas

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Antw: Regelung für Parken auf Behindertenparkplätzen
« Antwort #9 am: 16.10.2019, 14:56 Uhr »
Hi,

ja, das ist ein guter Gedanke. Mal sehen, wo ich das am besten hinpinne oder ich erstelle ein Topic FAQs. Gibt sicherlich noch mehr solche Themenschätzchen hier.

Ich werde die bislang zusammengetragenen Infos zudem auch in den Content-Bereich (direkt auf usa-reise.de) packen. Dort gibt es einerseits auch eine FAQ wo man das gut verlinken kann, andererseits wird der Artikel / die Infos dann auch besser von den Suchmaschinen gefunden.

Der Artikel über das Thema EC-Karte in den USA ist z.b. ein echter langjähriger Renner.
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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