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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: lurvig am 15.06.2011, 12:14 Uhr
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Hallo zusammen,
im April habe ich mir in USA einen Reifen kaputtgefahren (Nagel oder sowas eingefahren). Der Reifen war nicht reparierbar und wurde also von Big-O-Tires in Page ausgetauscht. Für stolze 226 Dollar. Da ich keinen Roadside Assist Plan hatte, habe ich mich auch nicht mit Alamo in Verbindung gesetzt, da die für den Schaden eh nicht aufgekommen wären. Weitergefahren, Wagen am Ende abgegeben und nochmal nachgefragt. Nein, Alamo ersetzt den Schaden nicht, ich muss das mit meinem deutschen Anbieter klären. Also alle Unterlagen (Mietvertrag, Reifenrechnung, Kreditkartenabrechnung) zu FTI geschickt mit der Bitte um Regulierung. Heute kam dann das:
Sehr geehrter Herr Lurvig,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Es tut uns leid, dass während der Anmietung am Fahrzeug ein Schaden entstand.
In unseren Vermittlungsbedingungen weisen wir darauf hin, dass bei Schäden, die Mietwagenstation sofort informiert werden muss. Diese regelt dann die Behebung des Schadens.
So leid es uns tut; wir können unser Serviceversprechen in diesem Fall leider nicht einhalten, da Sie sich nicht an die von uns beschriebene Vorgehensweise, die in unserer Broschüre und den Reiseunterlagen steht, gehalten haben.
Ebenfalls lehnt die Autovermietung eine Erstattung ab. Alamo bietet Ihnen aus Kulanz einen Gutschein über eine Freiwoche in den USA an.
Sollte dies für sie in Frage kommen, bitten wir um kurze Rückmeldung.
Wir bedauern keine positivere Antwort geben zu können.
Ich frage mich nun, ob es wirklich nötig gewesen wäre, am Tag des Reifendefekts Alamo anzurufen? Was hätte das an der Situation verändert? Alamo regelt den Schaden ja - nach eigener Aussage - nicht. Hat FTI damit Recht und sind die nun "fein raus", oder ist das erstmal nur eine Standard-Ablehnung, die man anfechten kann? Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Mein Anruf bei FTI hat nicht viel gebracht. Immerhin wurde mir erklärt, dass man im Normalfall von Alamo vor Ort ein Schadensprotokoll bekommt. Habe ich allerdings nicht bekommen.
Und: hat jemand Erfahrung mit dem angebotenen Gutschein? Ich vermute, es geht um eine Woche Kleinwagen. Sowas ist reichlich wertlos. Kann man solche Gutscheine "upgraden" (längere Mietdauer, grösseres Auto)? Und kann man sie verwenden, wenn man über einen deutschen Veranstalter bucht? Oder gehts nur über Alamo selber? Weiss da jemand was?
Lurvig
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Ähnlichen Fall vor 3 Jahren..... Reifen musste geflickt werden. Ich hatte am selben Tag Alamo angerufen... das wurde vermerkt und bei Abgabe bekam ich meine Unkosten erstattet.
Ich würde das abtun... unter eine Erfahrung reicher :wink:
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Hallo,
obwohl ich die rechtliche Situation jetzt auf die schnelle nicht beurteilen kann, ich würde trotzdem nicht klein beigeben. Ich würde mindestens noch ein oder zweimal nachhaken. Also schön höflich, aber mit Nachdruck klarmachen, dass eine sofortige Benachrichtigung ja auch nichts geändert hätte, etc.etc. und etwas durchschimmern lassen, dass man mit einem derartigen Kundendienst von FTI nicht einverstanden ist und das sich für die nächste Buchung vormerkt.
Meistens geht dann doch noch etwas.
Gruss Beate
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Nun ja du bist hier in einem USA Forum (10.000 USA Reisende) wo sämtliche Erfahrungen mit Alamo/FTI sofort weitergegeben werden, das kann im schlimmsten Fall für FTI bedeuten dass sie weniger Aufträge bekommen, wenn ich so was höre, dann überlege ich mir auch ob ich bei FTI noch mal buche.
Das hilft im Prinzip immer als Druckmittel zumindest können sie die einen SUV Gutschein für 1 Woche geben das wäre ja ca. die Summe.
Viel Glück damit.
Aber gut zu wissen, dass man bei einem Schaden immer sofort beim USA Mietwagen-Anbieter anruft besser mailt, dass man alles schriftlich hat.
Hattest du denn die Reifenversicherung mit drin?
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Was seht denn in dem netten kleinen Faltheftchen, was man von Alamo immer bekommt?
Da steht ja alles drin, was ein- oder ausgeschlossen ist.
Bei unserer letzten Alamo-Miete Ende 2009 waren Reifenschäden nicht ausgeschlossen.
Die Roadside Assistance schleppt einen nur kostenlos ab, aber den Reifen an sich bezahlt Alamo auch so.
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Hallo Lurvig,
ich war nie in der Situation, habe aber schon öfters gelesen, dass sich die Leute wegen einem Reifenschaden an den Vermieter gewendet haben und die telefonisch das ok für die Reparatur oder Austausch bekommen haben.
Dann gab es am Ende auch wohl immer die Auslagen zurück. So würde ich das auch handhaben.
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Ich kann mir vorstellen, dass FTI sich daran stört, das man als Kunde selbstständig einen Reifen hat austauschen lassen, womöglich sogar einen viel zu teures Modell.
Ich wüsste aber auch nicht wie man sich in einem solchen Fall verhält.
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Ich würde das abtun... unter eine Erfahrung reicher :wink:
auf sowas habe ich mich schon damals in Page eingestellt. Der Verlust tut also nicht mehr wirklich weh. Aber trotzdem finde ich das verhalten von FTI "befremdlich".
ich würde trotzdem nicht klein beigeben. Ich würde mindestens noch ein oder zweimal nachhaken. Also schön höflich, aber mit Nachdruck klarmachen, dass eine sofortige Benachrichtigung ja auch nichts geändert hätte, etc.etc. und etwas durchschimmern lassen, dass man mit einem derartigen Kundendienst von FTI nicht einverstanden ist und das sich für die nächste Buchung vormerkt.
genau das werde ich tun. Es gar nicht zu versuchen wäre ja auch dumm. Die Dame am Telefon hat mir auch gesagt, dass ich die Situation nochmal schriftlich schildern soll, es würde dann evtl. nochmal geprüft.
Hattest du denn die Reifenversicherung mit drin?
ja, das stand ausdrücklich auf der Internetseite des Anbieters, über den ich gebucht habe (seriöses, bekanntes Unternehmen). FTI hat am Telefon auch bestätigt, dasss Reifenschäden grundsätzlich in meinem Vertrag versichert sind.
Was seht denn in dem netten kleinen Faltheftchen, was man von Alamo immer bekommt?
Da steht ja alles drin, was ein- oder ausgeschlossen ist.
keine Ahnung. Seitens Alamo ist der Reifen wohl nicht versichert. Aber darum gehts ja eigentlich nicht, da er über meinen FTI-vertrag versichert ist. Es soll ja nicht Alamo für den Schaden aufkommen, sondern FTI.
Ich kann mir vorstellen, dass FTI sich daran stört, das man als Kunde selbstständig einen Reifen hat austauschen lassen, womöglich sogar einen viel zu teures Modell.
vermutlich ist es so. Aber ich hätte in Page kaum eine Wahl gehabt und der Reifen, den ich gekauft habe war - laut Aussage des Verkäufers - der einzige vorhandenen Typ in der passenden Dimension. Denke nicht, dass Alamo von mir hätte verlangen können, mit einem Notrad bis nach Phoenix zum Reifen-Discounter zu fahren ;)
Naja, mal sehen, was dabei rauskommt...
Vielen Dank jedenfalls schonmal für die zahlreichen Antworten.
Lurvig
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Ähnlichen Fall vor 3 Jahren..... Reifen musste geflickt werden. Ich hatte am selben Tag Alamo angerufen... das wurde vermerkt und bei Abgabe bekam ich meine Unkosten erstattet.
So läuft es im Normalfall ab, bis auf die Tatsache das es keine Unkosten gibt, es gibt nur Kosten.
Und hier hat sich einer die Mühe gemacht die Versicherungsleistungen zu erklären:
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=44235.msg582694#msg582694 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=44235.msg582694#msg582694)
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Ich finde das Verfahren von FTI erstmal nicht irgendwie unverschämt oder so. Sie gehen nach den Regeln vor. Gerade bei den zahlreichen Schadensfällen bei Mietwägen kann ich das zunächst mal nachvollziehen. Zudem wird - via Alamo - ein Gutschein für eine Freiwoche angeboten. Sollte darunter eine Woche meitfrei zu verstehen sein, hast Du je nach Reisezeit und Fahrzeugkategorie schon einen guten Teil des Geldes über den Weg wieder raus, denn die nächste USA-Reise kommt ja bestimmt :wink:
Welche Hintergründe es für die Regelung von Alamo gibt, weiß ich nicht. Dafür würde ein Nachfragen lohne. Vorstellen könnte ich mir, dass es ggf. einige Orte gibt, bei denen Alamo eine Vertragswerkstatt offerieren würde. Schätze, man will sich einfach die Flexibilität halten, selbst zu entscheiden, ob und wie man dem Kunden mit der Panne hilft und auch im Blick haben, wo bzw. durch wen Reparaturen erfolgen. Das ist ja auch nicht ohne Relevanz. Beispielsweise können Folgeschäden durch unsachgemäße Reparaturen, defekte Ersatzteile oder so bei den nächsten Kunden auftreten.
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Was seht denn in dem netten kleinen Faltheftchen, was man von Alamo immer bekommt?
Da steht ja alles drin, was ein- oder ausgeschlossen ist.
keine Ahnung. Seitens Alamo ist der Reifen wohl nicht versichert. Aber darum gehts ja eigentlich nicht, da er über meinen FTI-vertrag versichert ist. Es soll ja nicht Alamo für den Schaden aufkommen, sondern FTI.
Scheinbar ist FTI da anderer Ansicht und würde auch die angebotene Freiwoche von Alamo erklären.
Wahrscheinlich hätte Alamo die Kosten ohne Weiteres übernommen, wenn Du Dich gemeldet hättest. Da ist ganz klar, dass sich FTI quer stellt.
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Hallo,
bis auf die Tatsache das es keine Unkosten gibt, es gibt nur Kosten.
doch, gibt es schon - wenn man keine Kosten hat, hat man das Gegenteil von Kosten, also Unkosten :wink: :lol: :lol:
Unabhängig davon ist es immer eine Quälerei, wenn man mehrere Versicherungen hat, die sich teilweise überschneiden können. Da zahlt am Ende immer nur die "letzte", wenn nachgewiesen ist, daß alle anderen die Zahlung explizit abgelehnt haben. Meist steht das auch irgendwo, wo's keiner mehr liest. Formale Fehler sind in solchen Fällen nahezu immer ein Ausschlußkriterium. Daher in solchen Fällen immer streng nach Vorschrift vorgehen, Vermieter informieren und ggfs. schriftliche Ablehnung einfordern.
Das soll Lurvig aber nicht davon abhalten, auf dem Kulanzwege einen weiteren Versuch zu unternehmen.
Vorstellen könnte ich mir, dass es ggf. einige Orte gibt, bei denen Alamo eine Vertragswerkstatt offerieren würde. Schätze, man will sich einfach die Flexibilität halten, selbst zu entscheiden, ob und wie man dem Kunden mit der Panne hilft und auch im Blick haben, wo bzw. durch wen Reparaturen erfolgen.
Zumal Fuhrparkbetreiber in aller Regel mit bestimmten Werkstätten/Werkstattketten Rahmenverträge haben, die u.a. auch Preisrabatte beinhalten. Ich nehme an, daß Du das mit Vertragswerkstatt meintest.
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Wir hatten dasselbe Problem in Escalante - Reifen auf der HITRR zerfetzt.
Der Werkstattmann sagte, er habe nur einen relativ teuren Reifen im Lager (180$) - der preiswerte würde in 3 Tagen zur Verfügung stehen.
Ich rief bei DollarCar an, die sprachen mit dem Werkstattmann und plötzlich gab es den preiswerten Reifen (100$) nicht in 3 Tagen, sondern in 3 Stunden . . .
Der Grund für die sofortige Information des Vermieters liegt also möglicherweise in der deutlichen Kostenersparnis.
Dass das Problem auf der HITRR entstanden war, hatten wir aber versäumt zu erwähnen . . .
Gruß, Wolfgang
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Hallo,
bis auf die Tatsache das es keine Unkosten gibt, es gibt nur Kosten.
doch, gibt es schon - wenn man keine Kosten hat, hat man das Gegenteil von Kosten, also Unkosten :wink: :lol: :lol:
Ich fall Untot um... :lol: :lol: :lol:
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kann dir zwar zu deinem geschilderten Fall auch nicht weiterhelfen aber bei mir war letztes Jahr folgendes:
Hatte auch einen platten Reifen in Grand Junction, CO. Den SUV hatte ich bei National gebucht. Also proforma bei National Help Line angerufen nur um zu fragen was ich machen soll. Sie boten mir an einen Service vorbeizuschicken der den Reifen wechselt, dem hab ich zugestimmt. Nach 5 Std.! warten kam dann ein örtlicher Service Heini der in a few Minutes dasein sollte, nachdem Er das Ersatzrad entdeckt hatte (nach 15 min.) war Er dann nach 1 Std. auch schon fertig...
Ich hab dann am nächsten Tag in Moab bei Chip's Tires den kaputten Reifen wieder flicken lassen für 18,-$. Weil ohne Reserverad wollte ich nicht weiter fahren (ich hatte ja auch noch einiges vor...:-)
Bei Abgabe des Wagens in SFO standen 59,-$ Service gebühr auf der Abrechnung! hab direkt vor Ort am National Kiosk reklamiert und dem erzählt was ich alles für Ärger mit dem Auto hatte (Daueraufleuchtende Service Anzeige, Oil Service, Halben urlaubstag vergeudet durch die Stundenlange warterei, Remote Key funktionierte die letzte Woche nicht mehr) daraufhin hat man mier direkt 120,-$ auf der Rechnung wieder abgezogen... also reklamieren lohnt...
und nein, ich hatte natürlich auch niemals nie den Road Service Plan....
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Vorstellen könnte ich mir, dass es ggf. einige Orte gibt, bei denen Alamo eine Vertragswerkstatt offerieren würde. Schätze, man will sich einfach die Flexibilität halten, selbst zu entscheiden, ob und wie man dem Kunden mit der Panne hilft und auch im Blick haben, wo bzw. durch wen Reparaturen erfolgen.
Zumal Fuhrparkbetreiber in aller Regel mit bestimmten Werkstätten/Werkstattketten Rahmenverträge haben, die u.a. auch Preisrabatte beinhalten. Ich nehme an, daß Du das mit Vertragswerkstatt meintest.
Richtig!
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hmm... dann spricht ja einiges dafür, dass das Problem aus meinem Nicht-Anrufen (oder UnAnrufen ;) ) resultiert.
Ich habe bewusst nicht bei Alamo angerufen, weil ich 2010 bestimmt eine Stunde am Telefon wegen eines Steinschlages in der Scheibe verhandelt habe. Eine unfähigere Hotline habe ich lange nicht erlebt (Alamo: "Where are you?" Ich: "In Page, Arizona". Alamo: irgendwelche anderen Fragen, Ich: allerlei Antworten. nach ca. 5 Minuten fragt Alamo "Where are you?". ich "Still in Page/Arizona". So ging das bestimmt zehn Mal. Tut aber hier nichts zu Sache). Letztlich auch egal ob ich die für unfähig halte, ich hätte sie wohl besser anrufen sollen. Na mal sehen was FTI sagt. ich habe erstmal Details zum Gutschein angefragt. Wenn der - gegen Zuzahlung natürlich - verlängerbar und upgradebar ist, wäre das ja auch was nettes und könnte die Reifenkosten (ca. 180,-€) knapp decken.
Lurvig
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hmm... dann spricht ja einiges dafür, dass das Problem aus meinem Nicht-Anrufen (oder UnAnrufen ;) ) resultiert.
Nein, das Off-Road fahren ist schuld... :wink: (Unfug)
2010 Scheibe
2011 Reifen
2012 ist wohl das Dach oder Unterboden dran :lol:
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Nun mal langsam:
1) Reifen sind grds. nicht versichert (das ist auch hier D so, die Kasko zahlt keine kaputten Reifen). Wenn dann ist das ein gesondert abgeschlossener Vertrag - wie hier von Lurvig eingegangen.
2) Lurvig hat zwar einen Vertrag mit Alamo über die Anmietung, aber fraglich ist, wer der Versicherungsvertragspartner ist. Gibt es den in diesem Sinne überhaupt oder übernimmt Alamo die Kosten für den reifen in Eigenregie ?
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.
Soweit die Theorie hier für D.
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Nun mal langsam:
1) Reifen sind grds. nicht versichert (das ist auch hier D so, die Kasko zahlt keine kaputten Reifen). Wenn dann ist das ein gesondert abgeschlossener Vertrag - wie hier von Lurvig eingegangen.
[...]
Soweit die Theorie hier für D.
In Deutschland und für eine Versicherung, welche die CDW von Alamo aber nicht ist. CDW ist eine Haftungsbefreiung, also die Freistellung von allen Haftungsansprüchen aus Schäden am Mietfahrzeug, die vom Mieter bei vertragsgemäßer Nutzung entstanden sind:
Collision Damage Waiver (CDW)
The renter or authorized driver is responsible for any damage to or loss of the rental vehicle up to the fair market value of the vehicle, regardless of who is at fault. In addition, unless prohibited or limited by law, the renter or authorized driver (s) is responsible for loss of use, administrative fees and diminishment of value.
If Renter purchases CDW, Alamo agrees, subject to the Terms and Conditions of the rental agreement, to eliminate all or part of the renter's responsibility for damage to or loss of the rental vehicle. CDW is NOT insurance. Alamo offers two levels of CDW to meet the needs of its customers.
· Maxi Waiver Saver - Alamo waives the renter's and authorized driver(s) responsibility for loss or damage to the rental vehicle up to the fair market value of the vehicle including loss of use, administrative fee and diminishment of value.
· Waiver Saver 3000 - (unless prohibited by state law) Alamo waives up to the first $3,000 of loss or damage to the rental vehicle, the renter or authorized driver(s) pays for any loss or damage in excess of $3,000 up to the fair market value of the vehicle.
Das "all or part" bezieht sich in dem Fall auf die Varianten, eben der vollständigen CDW (so wie sie in deutschen Verträgen enthalten ist) bzw. der, welche nur die ersten 3K$ abdeckt...in sofern wäre ein Reifenschaden bei abgeschlossener CDW eine Sache, die Alamo tragen muss.
Viele Grüße - Dirk
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Hallo,
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
demgegenüber bezweifle ich nicht, daß drin steht, daß man sich im Schadensfall mit Alamo in Verbindung zu setzen hat - nicht zuletzt, damit die entscheiden können, was der Mieter tun soll.
4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.
Die Frage ist im ersten Teil imho eindeutig mit "ja" zu beantworten. Die Nichtanmeldung eines Schadens bei der dafür benannten Stelle ist zweifellos eine Obliegenheitsverletzung. Ein schönes Beispiel für potentielle Schadenserweiterung hat Kieckbusch ja genannt. Und den Streit, in welchem Umfang (Beweislast?!) die dann vielleicht doch schadenspflichtig seind, ist aufwendiger als eine rechtzeitige Schadensmeldung.
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Ich denke nur laut nach:
Man mietete einen Wagen mit vier Reifen, die so und so viele Meilen schon gelaufen sind. Für die normale Abnutzung in der Mietzeit zahlt man ja die Miete.
Nun hat man aber den Reifen getauscht und Alamo bekommt einen "besseren" zurück, als er herausgegeben hatte. Insofern ist er "bereichert" und müsste zumindest den Mehrwert herauskehren.
Ich weiß nicht, ob man die Reifen isoliert bewerten kann. Es spricht einiges dafür, da man sie auch alleine handeln kann und es sind ja Verschleißteile.
Daraus folgt: Selbst wenn man dem Veranstalter gegenüber nicht den Anspruch auf Ersatz haben sollte, weil man sich nicht an die Bedingungen gehalten hat, müsste man die Differenz zwischen tatsächlichen Wert des Reifens und Wert des Neureifens ersetzt bekommen. Denn umgekehrt hätte Alamo nur einen Anspruch so gestellt zu werden, wie es im Augenblick der Rückgabe - inkl. gew. Abnutzung - gewesen wäre.
Ein Abzug "neu für alt" findet gerade bei KFZ-Schäden nur beschränkt, so eben bei Verschleißteilen, statt. Eine Anwenung bei Reifen scheint daher statthaft.
Dass der Veranstallter sich auf das Fehlen der sofortigen Meldung berufen hat, kommt mir nur teilweise seltsam vor. Solche Klauseln sind nicht selten.
Die sofortige Meldung soll die glaubhafte Schadensprotokollierung sichern - wenn nun Alamo zumindest bei der Rückgabe den Schaden festgehalten hat, so ist der deutsche Veranstallter nicht schlechter gestellt, denn er hätte eh erst nach Rückkehr vom Schaden erfahren. Die Berufung auf die sofortige Meldung schien mir eher eine Förmelei zu sein.
D.h. ein Gericht würde durchaus prüfen, ob diese Regelung die berechtigten Interessen des Versicherers schützt und ob sie durch die Abweichung verletzt worden sind.
Aber da niemand was verschenkt, deutet das Gutscheinangebot darauf hin, dass man weiß, dass die Sache nicht "optimal" gelaufen ist.
Wie gesagt, ich denke nur laut nach...
Mic
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@ djohannw:
Das ist schon klar, daß es eine Haftungsfreistellung ist - ob da eine Kasko im Hintergrund steht (die hat ja ohnehin nur das Mietwagenunternehmen als Halter) ist insoweit für Lurvig als Mieter nicht interessant. Auch in D gibt es nur eine Haftungsfreistellung bei Mietfahrzeugen. Ich hab nur in die Richtung derjenigen "gedacht" die hier über die Frage spekulierten, daß der Reifen ja bei der Kasko versichert sei.
3) Dann muß man den Vertragsinhalt kennen. Ich bezweifele mal, daß irgendwo da drin steht, daß es eine Vertragswerkstatt gibt in die man sich zu begeben hat (wie es einige von uns hier D mit dem "Werkstattbindungstarif" kennen).
demgegenüber bezweifle ich nicht, daß drin steht, daß man sich im Schadensfall mit Alamo in Verbindung zu setzen hat - nicht zuletzt, damit die entscheiden können, was der Mieter tun soll.
Wissen wir aber nicht.
4) Und letztlich muß man sich fragen, ob wirklich eine Vertrags(Obliegenheits-)verletzung vorliegt, wenn man nicht gleich bei Alamo anruft und wo da ggf. die Schadenerweiterung liegt und ob Alamo dann überhaupt die Übernahme der Kosten komplett ablehnen kann.
Die Frage ist im ersten Teil imho eindeutig mit "ja" zu beantworten. Die Nichtanmeldung eines Schadens bei der dafür benannten Stelle ist zweifellos eine Obliegenheitsverletzung. Ein schönes Beispiel für potentielle Schadenserweiterung hat Kieckbusch ja genannt. Und den Streit, in welchem Umfang (Beweislast?!) die dann vielleicht doch schadenspflichtig seind, ist aufwendiger als eine rechtzeitige Schadensmeldung.
O.k. sei es eine Obliegenheitsverletzung, fraglich ist, ob eben dadurch kausal ein Schaden und in welcher Höhe entstanden ist.
In dem Beispiel von kiekebusch beläuft sich der Schaden auf 80$. Und nur diese 80$ könnte Alamo von Lurvig verlangen (bzw. würden eben nur 100$ an ihn ersetzen).
So jedenfalls in D.
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Hallo,
Ich denke nur laut nach:
ich spinne den Gedanken mal weiter:
es mag zwar sein, daß man die Reifen auch einzeln betrachten könnte. Aus der Sicht eines Autohalters (die hier unter dem Blickwinkel der "Bereicherung" wohl maßgebend ist) kommt es aber wohl eher darauf an, ob das Auto insgesamt einen Mehrwert erfahren hat. Wie hoch ist der Wertunterschied zwischen einem Auto mit vier mehr oder weniger gleichmäßig und sagen wir mal unterstellt zu 30% abgenutzten (das Fahrzeug (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=13260.msg684768#msg684768) war wohl relativ neu) Reifen gegenüber einem Auto mit drei gleichmäßig abgenutzten und einem neuen Reifen? - ich weiß nicht, ob das den Marktwert wirklich beeinflußt (vielleicht sogar negativ, wenn es sich um unterschiedliche Reifenmodelle handeln sollte und die Beseitigung der Mischbereifung zusätzlich Geld kostet - aber jetzt geht mir die Phantasie durch :lol:).
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Theoretisch beeinfluß der Reifen schon den Marktwert.
Wenn Restwerte (bei Schrottautos) geboten werden, da wird z.T. auch geboten, weil die Reifen/ Felgen noch heile sind.
Halte ich hier aber für vernachlässigenswert.
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Hallo,
Theoretisch beeinfluß der Reifen schon den Marktwert.
...
Halte ich hier aber für vernachlässigenswert.
eben
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Nun... wenn ich meine Reifen, Felgen beispielsweise in einer Waschstraße kaputtfahre, weil da etwas lag, was nicht da hingehört, so bekomme ich den Schaden ersetzt. Jedoch nur nach dem Abzug "neu für alt".
Fällt aber etwas aufs Autodach in der Waschstarße, so wird die Reparatur vollständig zzgl. Wertmindrung bezahlt! Das Dach teilt nml. das Schicksal des Fahrzeuges und ist nicht von diesem Trennbar. Ich kann das Dach nicht getrennt verkaufen, es ist auch kein Verschleißteil. Reifen schon.
Und wie im Umkehrschluss: Worauf hätte denn Alamo Anspruch? Nicht auf einen neuen Reifen, sondern nur auf einen, der in Qualität und Abnutzung des vermieteten entsprach.
Hat er mehr bekommen, so muss er den Mehrwert herausgeben.
Ist aber müßig - wer klagt schon deswegen?
Mic
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Also bei meinen letzten paar Alamo-Anmietung in Miami direkt vor Ort waren Reifen-Glas-und Unterbodenschäden immer haftungsbefreit. Das stand auch direkt im Vertrag btw. in den Broschüren.
Wir hatten auch prompt einen Nagel im Reifen. Reifenflickspray im Walmart gelauft (5,95 Dollar) Alamo angerufen, Spray reingesprüht und zu Alamo gefahren.
5,95 auf der KK erstattet und neues Auto bekommen.
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@lurvig: Hab die dir wegen des Gutscheins geantwortet? Eigentlich finde ich es recht kulant, dass sie dir das anbieten, aber mich würd's echt interessieren welche Bedingungen da dran hängen.
Wegen der neuen "besseren" Reifen: Vielleicht haben die da einfach auch eigene Regeln, an die sie sich halten müssen: welche Reifen von welcher Firma von welchen Werkstätten montiert, die Autos haben dürfen (möglicherweise versicherungstechnische Gründe). Hätte man wahrscheinlich echt kurz telefonische absprechen müssen, aber das hast du ja selbst schon geschrieben. Obwohl ich es echt verstehe, dass man keine Lust hat 298mal die gleichen Fragen am Telefon zu beantworten. Sowas hatte ich im Urlaub auch schon mal, da vergehts einem echt...
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es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Nachdem ich mich vor vielen Wochen ein wenig mit FTI wegen der "Versicherungsbedingungen" herumgestritten haben und nicht mehr wirklich mit irgend einer Reaktion seitens FTI gerechnet habe, fand ich gestern ein FTI-Schreiben im Briefkasten! Kurze, knappe Erklärung, dass man nach nochmaliger Prüfung des Vorfalls zu dem Schluss gekommen sei, mir die Kosten für den Reifen in Höhe von IrgendwievielEuroEinundfünfzigCent doch zu erstatten. Beiligend ein Verrechnungsscheck. Na also, geht doch!
Nach der ersten Ablehnung seitens FTI und dem Angebot eines irgendwie sinnfreien Alamo-Gutscheins habe ich ja nochmal den Fall genau geschildert und seit dem wochenlang nichts von FTI gehört. Die Erklärung der Lage - es gibt kaum Reifenwechsler-Alternativen in Page, ein Anruf hätte den Reifen auch nicht wieder ganz gemacht und es wäre mir ein Vergnügen, in "einschlägigen Reiseforen" vor FTI zu warnen - hat vielleicht (?) doch etwas bewirkt. Wie auch immer: happy end nach 6 Monaten. FTI kommt für den tatsächlich entstandenen Schaden auf. So wie sie es in Hochglanzprospekten auch versprechen. Schade nur, dass man dafür recht hartnäckig kämpfen muss. Wie auch immer, es lohnt sich also, im Zweifelsfall nicht klein beizugeben und Geduld zu haben.
Akte geschlossen :-)
Lurvig