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Autor Thema: SIXT Einreisebeschränkungen  (Gelesen 11799 mal)

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pepemiro

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SIXT Einreisebeschränkungen
« am: 14.03.2016, 22:09 Uhr »
Liebe fachkundige Forumianer,

immer wieder wird hier ja über die recht günstigen Preise bei Sixt geschrieben. Als größter Haken - neben dem Fehlen einer Choice line - wird hier oft genannt, dass man nur bestimmte, angrenzende Bundestaaten bereisen dürfe. Meines Erachtens sind aber die Formulierungen aus den ANMIETINFORMATIONEN von Sixt.de diesbezüglich etwas unverständlich bzw. legen dar, dass man unter Umständen doch überall innerhalb der USA hinfahren darf.

Zitat
Fahrten in angrenzende Bundesstaaten & Einreisebeschränkungen

Das Mietfahrzeug darf nur im angemieteten Bundesstaat sowie den angrenzenden Bundesstaaten (Die Region) genutzt werden:

Bundesstaat der Anmietung   Region
Arizona                           Kalifornien, Colorado, Nevada, New Mexico, Utah
Connecticut                           Rhode Island, Massachusetts, New York, New Hampshire, Vermont, Maine, New Jersey
Florida                           Alabama, Georgia
Georgia                           Alabama, Florida, North Carolina, South Carolina, Tennessee
Kalifornien                           Arizona, Oregon, Washington, Nevada, Utah
Massachusetts                   Rhode Island, New Hampshire, Vermont, Connecticut, New York, Maine, New Jersey
Minnesota                           North & South Dakota, Iowa, Wisconsin
Michigan                           Michigan, Minnesota, Wisconsin, Illinois, Indiana, Ohio, Pennsylvania, New York, Ontario (Kanada)
Nevada                           Utah, Arizona, Kalifornien, Idaho, Oregon
New Jersey                           New York, Pennsylvania, Delaware, Massachusetts, Connecticut, Maryland, Washington D.C.
North Carolina                   Georgia, South Carolina, Tennessee, Virginia
South Carolina                   Georgia, North Carolina
Washington                           British Columbia (Kanada), Kalifornien, Idaho, Nevada, Oregon
Texas                                   Louisiana,Oklahoma, Arkansas, New Mexico
Tennessee                           Arkansas, Missouri, Kentucky, Virginia, North Carolina, Georgia, Alabama, Mississippi

Für Anmietungen an Flughäfen und Häfen:

Für einheimische Mieter (Wohnort & Bundesstaat der Anmietung müssen übereinstimmen) gelten folgende Bestimmungen:
Einheimische Mieter, welche an einem Flughafen oder Hafen anmieten, dürfen das Mietfahrzeug nicht ausserhalb des angemieteten Bundesstaats fahren, wenn sie nicht im Besitz eines Rückflugtickets sind. Versicherungsnachweis kann erforderlich sein.


Für Anmietungen an allen anderen Stationen (nicht Flughafen und Hafen):

Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.
Mieter, welche mit dem Mietfahrzeug gegen die geltenden regionalen Bestimmungenverstoßen, wird eine Gebühr von USD 0,50 für jede gefahrene Meile berechnet.
Für Einwegmieten in andere Bundesstaaten (Einwegmieten werden als Mieten bezeichnet, bei denen das Fahrzeug in einem anderen Bundesstaat als angemietet zurückgegen wird) gelten folgende Bestimmungen:

Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten nicht, wenn der Mieter eine Reservierung für eine Einwegmiete in einem anderen als den angemieteten Bundesstaat hat und der Mietvertrag beinhaltet, dass das Fahrzeug in einem anderen Bundesstaat als angemietet abgegeben wird.
Das Fahrzeug darf nur in den Vereinigten Staaten sowie British Columbia (Kanada) genutzt werden.

Ich verstehe das ganze so - und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

Ich kann überall in den USA hinfahren, wenn ich...

a) den Mietwagen an einem Flughafen oder Hafen anmiete
Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.

b) den Mietwagen in Bundesstaat X anmiete und in Bundesstaat Y abgebe.

Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten nicht, wenn der Mieter eine Reservierung für eine Einwegmiete in einem anderen als den angemieteten Bundesstaat hat und der Mietvertrag beinhaltet, dass das Fahrzeug in einem anderen Bundesstaat als angemietet abgegeben wird.


Habe ich da was übersehen? Oder falsch verstanden?

Vielleicht hilft meine Überlegung ja auch dem einen oder anderen, der selbst vor einem langen Road trip steht und mit Sixt einige Hundert Euro sparen kann.

semihollow

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Re: SIXT Einreisebeschränkungen
« Antwort #1 am: 14.03.2016, 22:23 Uhr »
Kaum. Der vermutlich maschinell, in jedem Fall aber schlecht übersetzte Text ("angemietete(r) Bundesstaat"? "Einwegmieten werden als Mieten bezeichnet, bei denen ..."?) ist so unpräzise formuliert, und die Qualität der Übersetzung lässt so viel Raum für mögliche Übersetzungsfehler, dass man im Prinzip alles rauslesen kann. Im Falle eine Falles hätte ich keine Lust, mir die Lesart der Gegenseite vortragen zu lassen.
Gruß
semihollow
--

Volare

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Re: SIXT Einreisebeschränkungen
« Antwort #2 am: 14.03.2016, 23:05 Uhr »
Darüber wurde schon spekuliert. Einige haben sich die Mühe gemacht Sixt direkt anzuschreiben. Blöderweise hat jeder dazu eine andere Antwort bekommen. Bevor Sixt nicht genau erklärt, wie das nun gemeint ist, gehen die potenziellen Kunden von einer Beschränkung aus.

pepemiro

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Re: SIXT Einreisebeschränkungen
« Antwort #3 am: 15.03.2016, 14:37 Uhr »
Hier die Antwort von Sixt auf meine Anfrage.

Frage:
Zitat
ich fasse zusammen: Ich miete einen Wagen in San Francisco (Fisherman Wharf), Kalifornien an und gebe diesen in Phoenix, Arizona zurück und darf mit dem Mietwagen innerhalb der Vereinigten Staaten fahren, wohin ich mag, z.B. nach Texas, Florida oder Tennessee ohne dass eine Zusatzgebühr anfällt.

Habe ich das richtig verstanden?

Antwort:
Zitat
richtig, außer der Einweggebühr i.H.v. 327 USD zzgl. lokaler Steuern wird keine weitere Gebühr für das Durchqueren anderer Staaten durch Sixt erhoben.

Diese Antwort ist doch schon relativ eindeutig und aussagekräftig. Zwar auf deutsch, d.h. vor Ort bringt sie einem im Gespräch mit einem diskussionswütigen Sixt-Agenten nichts, aber man kann dieselbe Antwort ja noch einmal in englischer Sprache verlangen.
Obwohl andere Vermietungen zwischen CA und AZ keine Einweggebühr verlangen, liegt der Preis deutlich unter dem was man sonst zahlt.

Camillo

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Re: SIXT Einreisebeschränkungen
« Antwort #4 am: 19.05.2016, 14:52 Uhr »
Ich kann überall in den USA hinfahren, wenn ich...

a) den Mietwagen an einem Flughafen oder Hafen anmiete
Zitat
Die Einreisebeschränkungen aus der Tabelle gelten für alle Mieter, die nicht an einem Flughafen oder Hafen anmieten.


Deswegen haben wir im März ausnahmsweise mal bei Sixt gebucht - Sehr günstiges Angebot und unsere Fahrt zum Yellowstone NP sollte kein Problem sein, da wir ja den Wagen am Flughafen in LA anmieten.

Habe dann gestern mal vorsichtshalber die aktuellen Bedingungen bei Sixt durchgelesen und siehe da, der Flughafen-Passus fehlt plötzlich komplett, somit scheinen wirklich nur noch Fahrten in die benachbarten Bundesstaaten möglich zu sein - Sehr ärgerlich, da wir in diesem Fall unsere Prepaid Buchung stornieren müssen.

Ich habe dazu gestern eine mail an den Sixt-Support geschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Werde hier posten, sobald eine Antwort vorliegt.



Camillo

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Re: SIXT Einreisebeschränkungen
« Antwort #5 am: 25.05.2016, 10:29 Uhr »
Nach über einer Woche leider immer noch keine Antwort von Sixt - Haben jetzt gecancelt und wieder bei Hertz gebucht.