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Autor Thema: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?  (Gelesen 3234 mal)

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IkeaRegal

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Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« am: 23.08.2010, 12:19 Uhr »
Ist oben genannte Konstellation möglich?

Der Wagen wird von einer Person über 25 angemietet, aber mit der Kreditkarte der Person unter 25 (die natürlich anwesend ist) beglichen. Ist das möglich?

AndyMania

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #1 am: 23.08.2010, 16:09 Uhr »
Nein. Mieter muss Kreditkartenbesitzer sein.
Bei uns ging einmal eine Kreditkarte nicht, darum konnte dieser Teilnehmer den Wagen nicht mieten.

Fraylman

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #2 am: 23.08.2010, 16:43 Uhr »
Nein. Mieter muss Kreditkartenbesitzer sein.

Das stimmt so nicht! Ein MUSS gibt es nicht aber die wollen das so und drängen so lange bis man es möglich macht! Außer man bleibt hartnäckig  8)

Manwi72

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #3 am: 23.08.2010, 16:50 Uhr »
Dann wird eben einfach die 2. Person als Fahrer eingetragen ;-)
Also ich zahle unseren Mietwagen immer mit meiner KK und mein Freund ist dann eben als 2. Fahrer eingetragen und schon ist das Problem gelöst, wenn der KK-Inhaber anwesend ist und für die Kaution seine Unterschrift hinterlegen kann erst recht, sehe da kein Problem.

andi7435

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #4 am: 23.08.2010, 17:16 Uhr »
Dann wird eben einfach die 2. Person als Fahrer eingetragen ;-)

Dann muss IkeaRegal aber den Zuschlag für U25 zahlen und das wollte er - meine Interpretation - umgehen.

@AndyMania

Zumindest bei der Buchung über deutsche Vermietler ist zwingend vorgegeben 1.  Mieter = KK-Besitzer .

Andreas

playmaker11

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #5 am: 23.08.2010, 19:12 Uhr »
Ich habe damit noch ein Problem gehabt, denn nicht jeder hat eine KK und das wissen auch die MW- Unternehmen. Allerdings ahben sie es immer gern, wenn der Mieter auch die KK hingibt.
Es kann natürlich sein, daß es ausdrücklich so drin steht (z.B. in den AGB) dann muß man es auch so machen, ansonsten können sie einem dem Wagen verweigern.
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mannimanta

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #6 am: 23.08.2010, 19:27 Uhr »
Hi,
aktuell vor kurzem bei Alamo Las Vegas ging das definitiv nicht.
Bekannte von uns hätten kein Auto bekommen!
KK Inhaber und 1.Fahrer müssen identisch sein.

Auch mit "Gut zureden" war da nichts zu machen)

Gruss,
Manni


playmaker11

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #7 am: 24.08.2010, 07:05 Uhr »
Also hier in D bei Avis ging es in diesem Jahr ganz definitiv. In den USA weiß ich, daß es den Passus gab, daß der Hauptmieter auch die KK hergeben mußte und 1. Fahrer war.
No retreat, no surrender !

search_182

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #8 am: 24.08.2010, 13:51 Uhr »
Kann man das in den USA evtl. splitten? Zweite Person bezahlt, Hauptmieter hinterlegt die Kaution? Letztere dürfte ja ausschlaggebend für die Bedingung Hauptfahrer = KK-Besitzer sein.

@ IkeaRegal: Soll die zweite Person nur bezahlen oder auch die Kaution für den Mietwagen mittels KK hinterlegen?

mrh400

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #9 am: 24.08.2010, 14:18 Uhr »
Hallo,
Kann man das in den USA evtl. splitten? Zweite Person bezahlt, Hauptmieter hinterlegt die Kaution? Letztere dürfte ja ausschlaggebend für die Bedingung Hauptfahrer = KK-Besitzer sein.
ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß die für einen Mietvorgang zwei KKs einpflegen wollen (möglicherweise nicht einmal können, weil keine entsprechenden Felderim System vorhanden sind).
Gruß
mrh400

IkeaRegal

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Re: Anmietung Person X, Bezahlung Person Y - möglich?
« Antwort #10 am: 24.08.2010, 14:34 Uhr »
Zitat
@ IkeaRegal: Soll die zweite Person nur bezahlen oder auch die Kaution für den Mietwagen mittels KK hinterlegen?
Die eine Person zahlt mit KK die Kaution und die (bereits vorab an den Vermittler gezahlte) Leihgebühr.