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Autor Thema: Strafen wg. Geschwindigkeitsüberschreitung  (Gelesen 5375 mal)

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dschlei

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Re: Strafen wg. Geschwindigkeitsüberschreitung
« Antwort #15 am: 31.08.2011, 18:33 Uhr »
Drauf schießen hilft heute nicht mehr viel, auch nicht die Dinger hinterher umhauen (vielleicht kennt Ihr die Szene aus Crash,Boom,Bang (als Markus Knüfken mit der Baseballkeule den Kastzen runterhaut), die modernen Geräte senden die Daten sofort an die zuständige OWi-Behörde.
Es hilft daher auch nicht auf die Polizei zu fluchen, denn die ist dafür nicht verantwortlich.
So jedenfalls in Deutschland.
In vielen Staaten werden die Kaesten von privaten Unternehmen betrieben, ausgewertet und dann an die Behoerden weitergegeben.  Die Unternehmen erhalten einen Prozentsatz von der Einnahme, der Rest geht in die Gemeindekasse.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

neptun1210

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Re: Strafen wg. Geschwindigkeitsüberschreitung
« Antwort #16 am: 02.09.2011, 22:18 Uhr »
Hallo Leute,
möchte kurz von meinem Strafzettel in LV berichten. Am 18.8.2011 25 mph Zone zu spät gesehen...Strafzettel, beim Cop durfte ich nicht bezahlen, geht nur über das Gericht.
Seit gestern konnte ich sehen (anhand der Citation-Nummer) wie hoch die Strafe ist (bin 39 statt 25 mph gefahren)....bitte niedersetzen:   1525 $ !!!.
Wobei sich das "schnellfahren" mit ca. 300 $ zu Buche schlägt. Es sind aber noch 2 Delikte die ich nicht ganz verstehe: 1. insurance Required,2. reg.cert. placed in vehicle.
Der Cop hat von mir nur die Driver License u. meine Wohnadresse verlangt. Weiss jemand etwas dazu?
Habe es übrigens jetzt mit der KK bezahlt, als Wohnadresse hab ich jetzt halt Kalifornien angegeben sonst wäre es nicht gegangen, hoffe dass es es auch wirlich funktioniert hat.
LG

atecki

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Re: Strafen wg. Geschwindigkeitsüberschreitung
« Antwort #17 am: 02.09.2011, 22:45 Uhr »
Hi Neptun,

Nur zum Verständnis:

Du hast 1525 $ bezahlt und weißt bis auf ca 300 $ nicht einmal wofür?? Hast Du denn nicht mal beim Gericht angerufen und nachgefragt?

Axel

neptun1210

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Re: Strafen wg. Geschwindigkeitsüberschreitung
« Antwort #18 am: 02.09.2011, 23:17 Uhr »
@Axel

Im Prinzip....JA. Denke mir es hat ha eh keinen Sinn und mein Englisch ist nicht so gut
dass ich beim County entsprechend argumentieren könnte. Würde wahrscheinlich nur
teurer werden wenn ich da mal an die Telefonkosten denke.