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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: monika am 16.07.2007, 10:42 Uhr

Titel: Strafzettel
Beitrag von: monika am 16.07.2007, 10:42 Uhr
Hallo zusammen,
nachdem wir jetzt schon wieder einige Zeit zu Hause sind, und uns wieder aklimatisiert haben, habe ich doch noch eine kleine Frage.
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Sollen wir erst mal warten, bis wir eine "Mahnung" bekommen? (den Strafzettel könnte ja theoretisch auch jemand von unserer Windschutzscheibe weggenommen haben, so daß wir ihn nicht hätten).
Wenn wir etwas bekommen, müsste es ja von der Vermietfirma sein. Wie verhalten die sich in so einer Situation? Gehn die der Sache nach oder begleichen sie den Strafzettel oder ignorieren sie ihn völlig?
Sollen wir ihn total ignorieren und welche Konsequenzen hätten es?

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns etwas weiterhelfen.

Grüße an alle
Monika  :winke:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: BigDADDY am 16.07.2007, 10:45 Uhr
Mh,

ich sag mal so: wenn Ihr die Strafe begangen habt, dann zahlt auch.
Diese Aussage ist weniger von der Überlegung geleitet, was bei der nächsten US-Einreise geschehen könnte...
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: nypete am 16.07.2007, 10:51 Uhr
Hallo,

es gibt dazu viele Posts, z.B. hier:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=9556.15#lastPost
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: jedirritter am 16.07.2007, 11:01 Uhr
Mh,

ich sag mal so: wenn Ihr die Strafe begangen habt, dann zahlt auch.


Was ist denn das für eine Aussage :roll: :roll:??

Aber gut....

Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Übrigens, ich warte hier in D auch immer auf einen schriftlichen Bescheid bei Tickets. Da ging schon so manches verloren....

Jedi

Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: BigDADDY am 16.07.2007, 11:18 Uhr
An meiner Aussage stimmt natürlich das Wort "Strafe" nicht, sorry, bitte ersetzten durch "Falschparken", ansonsten kann ich da nix erkennen...
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: atecki am 16.07.2007, 11:51 Uhr
Wie NYPete schon schreibt, gibts dazu schon viele Threads, in denen alle Varianten und Folgen durchgespielt wurden. Wirf einfach mal die Suchmaschine an.

Ich würde Dir empfehlen, zu zahlen, dann brauchst Du Dir in Zukunft keine Gedanken bei der Einreise machen.

Grüße

Axel
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: McC am 16.07.2007, 11:51 Uhr
Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Das Gleiche... hab schon zwei oder drei Tickets bekommen... und NIE was bekommen.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Scooby Doo am 16.07.2007, 11:51 Uhr
Da bin ich BigDaddys Meinung: Wer etwas falsch gemacht hat und das kann jedem passieren, der soll auch einfach dafür gerade stehen.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Gutenberg am 16.07.2007, 12:02 Uhr
Da bin ich BigDaddys Meinung: Wer etwas falsch gemacht hat und das kann jedem passieren, der soll auch einfach dafür gerade stehen.

Wer das anders sieht sollte sich schämen!

Gruß!   Jörg
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: playmaker11 am 16.07.2007, 12:39 Uhr
Auf die anderen Threats weise ich auch mal hin.

Aber zu der leidigen Diskussion im Hinblick auf Zahlen oder Nichtzahlen, möchte ich nochmal folgendes sagen:
Es ist (und da weichen das deutsche und das amerikanische Rechtssystem nicht ab) die Pflicht der Verfolgungsbehörden einem den Gesetzesverstoß nachzuweisen. Da ist die Tatsache, diesem die Tat vorzuwerfen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen / anzudrohen ja das Mindeste was man verlangen kann, ja sogar verlangen muß.
Dann kann man immer noch dafür gerade stehen, aber wenn man nicht mal ein Ticket bekommt - deren Problem........
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Rene am 16.07.2007, 13:10 Uhr
Da bin ich BigDaddys Meinung: Wer etwas falsch gemacht hat und das kann jedem passieren, der soll auch einfach dafür gerade stehen.

Wer das anders sieht sollte sich schämen!



Dem kann ich nur zustimmen.

Falls Du nie wieder vorhast in die USA zu reisen oder einen Mietwagen bei derselben Verleihfirma zu nehmen, vergiss den Strafzettel. Ein Amthilfeersuchen der amerikanischen Behörden nach Deutschland brauchst du sicher nicht zu befürchten... :-)

Im Zweifel wird sowieso der Vermieter das Ticket bezahlen (müssen). Falls der allerdings deine Kreditkartennummer kennt, kann auch im Nachhinein noch eine Abbuchung erfolgen.

Ansonsten kann dir auch "blühen", dass dir bei der nächsten Buchung vom Verleiher der Betrag noch einbehalten wird oder du schlimmsten Falls gar kein Fahrzeug bekommst.

"Dollar Rent a Car" in Florida wusste bspw. sehr genau, wann wir welche Fahrzeuge und wo gebucht hatten und das wir das Ticket aus L.A. von vor 8 Jahren bezahlt hatten.... Soviel zum Datenschutz. :-)

cu
Rene
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Schneewie am 16.07.2007, 13:26 Uhr
Mein Gott, warum immer so aggressiv!  :roll:

Monika will sich mit Sicherheit nicht darum drücken, den Strafzettel nicht zu zahlen, auch wenn es sich so angehört hat. Es war eine einfache Frage, wie sie sich am besten verhalten soll, bzw. wie sie es nun machen soll.

Auslandsüberweisungen sind halt auch ein wenig teurer und wenn es z.B. nicht nötig wäre, nachträglich noch den Strafzettel zu bezahlen, aus welchen Gründen aus immer, kann man die Frage doch stellen?

Ihr jetzt vorzuhalten, das sie sich drücken will, finde ich schon etwas unfair.

Sorry, aber meine Meinung.  :D

Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: BigDADDY am 16.07.2007, 13:33 Uhr

Ihr jetzt vorzuhalten, das sie sich drücken will, finde ich schon etwas unfair.


Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist, war nicht meine Absicht...
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Schneewie am 16.07.2007, 13:41 Uhr

Ihr jetzt vorzuhalten, das sie sich drücken will, finde ich schon etwas unfair.


Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist, war nicht meine Absicht...

 :prost:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: jedirritter am 16.07.2007, 13:41 Uhr
Da bin ich BigDaddys Meinung: Wer etwas falsch gemacht hat und das kann jedem passieren, der soll auch einfach dafür gerade stehen.

Hier sind aber viele Moralapostel unterwegs :D :D :D :D :D :D :D

Jedi
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Andrea_K. am 16.07.2007, 13:46 Uhr
Hallo Monika,

vielleicht sollstest Du Dich mal mit der Mietwagenfirma in Verbindung setzen und den Sachverhalt berichten. Da der Verleiher die Strafe bezahlen muß, könnt ihr euch ggf. einigen, daß sie die Summe noch von Eurer KK abbuchen. Ich sehe das auch so wie die meisten anderen, wenn ihr nicht bezahlt, könnte das zu Problemen bei weiteren Anmietungen führen.

Bei unserer ersten großen Rundreise hatten wir auch ein Ticket über 10 oder 20 $ bekommen. Auf dem Umschlag stand irgendwas von bezahlen im Rathaus, es war jedoch Sonntag, alles zu und wir sind am selben Tag weitergefahren und wußten damals nicht, wie wir das handhaben sollten. Als wir den Wagen wieder beim Vermieter abgegeben haben, berichteten wir vom Strafzettel und fragten wie wir das noch begleichen könnten. Die haben dann einfach nochmal eine KK durchgezogen und das dann so für uns bezahlt.

Gruß
Andrea
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: AZcowboy am 16.07.2007, 14:08 Uhr
Ich gehe nicht davon aus, dass Monika den Strafzettel nicht zahlen will, sondern uns fragt, welche Vorgehensweise üblich ist.

Amüsiert lese ich von Postern mit einer Einstellung wie "Ich-bin-hier-auf-Urlaub-und-zahle-sowieso-keinen-Strafzettel". Autofahrern mit dieser Einstellung würde ich wünschen, dass sie denau dies einem Ordnungsorgan sagen, wenn sie erwischt werden. Kann mir vorstellen, dass dies eine interessante Amtshandlung mit sich bringen würde.  :lol:
Allerdings wird man sich dann nicht trauen.

Winke
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Schneewie am 16.07.2007, 14:10 Uhr
Ich gehe nicht davon aus, dass Monika den Strafzettel nicht zahlen will, sondern uns fragt, welche Vorgehensweise üblich ist.


Winke

Genau das meinte ich mit meinem Posting.  :D
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: mrh400 am 16.07.2007, 14:11 Uhr
Hallo,
Hier sind aber viele Moralapostel unterwegs :D :D :D :D :D :D :D
vielleicht eher Leute, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen  :wink:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 16.07.2007, 14:45 Uhr
Parking Tickets sind hier Sache des jeweiligen Ortes, es ist kein Polizeiakt!  Wenn die Behoerde es fuer richtig findet, beim jeweiligen Municipal Judge ein Strafverfahren einzuleiten, kann das in ein Warrant enden, welches dann meistens auf den Polizei Computern im ganzen Land landet.  Da hier jedes Streifenfahrzeug ein Computerterminal hat, suchen die Polizisten jesesmal bei einer Kontrolle durch diese Datenbank.  Wenn eine Eintragung vorliegt, erfolgt meistens eine sofortige Verhaftung und die Person wird auf die Dienststelle mitgenommen und die Angelegenhiet dort detailiert behandelt (wenn es am Wochenende ist, wird es leider meistens Montag, ehe etwas unternommen wird).  Das bedeutet also, wenn man nicht von einem Polizisten angehalten wird, wird nie etwas darueber rauskommen.  Polizisten duerfen hier in den meisten Staaten Fahrzuege nicht generell wegen einer Routinekontrolle anhalten, es muss ein klarer Grund dafuer vorleigen (es gibt auch meistens hier keine generellen Alkoholkontorllen, es muss dafuer schon ein abweichendes Fahrverhalten vorliegen).
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: die_franken am 16.07.2007, 20:36 Uhr
Mh,

ich sag mal so: wenn Ihr die Strafe begangen habt, dann zahlt auch.


Was ist denn das für eine Aussage :roll: :roll:??


Man sollte eher Fragen was ist an Big DADDY's Aussage verkehrt??
nämlich nix!!!




Wenn ich so was lese bekomme ich das ....

Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Übrigens, ich warte hier in D auch immer auf einen schriftlichen Bescheid bei Tickets. Da ging schon so manches verloren....
so eine Vorgehensweise sollte generell mit Einreiseverbot bestraft werden oder man sollte sofort an der Immigrantion in Handschellen in den nächsten Bau wandern für ein paar Tage!!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: djohannw am 16.07.2007, 21:44 Uhr
Parking Tickets sind hier Sache des jeweiligen Ortes, es ist kein Polizeiakt!  Wenn die Behoerde es fuer richtig findet, beim jeweiligen Municipal Judge ein Strafverfahren einzuleiten, kann das in ein Warrant enden, welches dann meistens auf den Polizei Computern im ganzen Land landet. 

Nun mal halblang...in den Computern des Bundesstaats, aber nicht darüber hinaus. Das "beste", was aus einem Parkverstoß oder einer Geschwindigkeitsübertretung werden kann ist ein State-Warrant, aber nichts, was über die Staatsgrenzen hinaus kommuniziert wird. Und übrigens erst recht nicht an die INS...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: DocHoliday am 16.07.2007, 21:49 Uhr

Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Übrigens, ich warte hier in D auch immer auf einen schriftlichen Bescheid bei Tickets. Da ging schon so manches verloren....
so eine Vorgehensweise sollte generell mit Einreiseverbot bestraft werden oder man sollte sofort an der Immigrantion in Handschellen in den nächsten Bau wandern für ein paar Tage!!

Wieso in den Bau, warum nicht gleich an den nächsten Baum?? :shock:

Jetzt kommt mal wieder runter! Wir reden von einem Parking Ticket, nicht vom 11.9.
Ich find's ja auch nicht o.k., den Vermieter auf den Kosten sitzen zu lassen aber dafür kommt man weder in die Hölle, noch in den Knast ;).
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: smartgirl am 16.07.2007, 22:28 Uhr
Ich weiss ja nicht wie es bei Parking tickets ist, aber bei Speeding tickets (also Geschwindigkeitsüberschreitung) wird das ganze durchaus gespeichert und man WIRD Probleme bei der nächsten Einreise bekommen.
Wir sind 2005 auf dem Highway aus einem entgegenkommenden Streifenwagen "gemessen" worden und haben uns auch erkundigt und dann auf Anraten (da wir ja wieder in die USA einreisen wollten) die Strafe von Deutschland aus per Telefon und Viskarte an die ausstellende "Behörde" (das stand alles auf dem Ticket) bezahlt, fast 300USD.

Das gleiche ist mir dieses Jahr im Mai in New Mexico wieder "passiert", der Streifenwagen auf dem Grünstreifen vom Highway umgedreht und mit "Blaulicht" hinter uns her...
Aber entweder lag's an meiner "netten Art"  :lol: oder der Officer hatte einfach einen guten Tag, ich kam mit einer schriftlichen "Verwarnung" davon.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich würde zahlen. Es sei denn, Ihr wollt nie wieder ohne Problem in die USA einreisen.

Wie gesagt, kann natürlich bei Parking Tickets anders sein, da die da ja nicht Eure Personalien aufnehmen, sondern nur die Auto-Nummer haben.

Viele Grüße, smartgirl
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 16.07.2007, 22:31 Uhr
Parking Tickets sind hier Sache des jeweiligen Ortes, es ist kein Polizeiakt!  Wenn die Behoerde es fuer richtig findet, beim jeweiligen Municipal Judge ein Strafverfahren einzuleiten, kann das in ein Warrant enden, welches dann meistens auf den Polizei Computern im ganzen Land landet. 

Nun mal halblang...in den Computern des Bundesstaats, aber nicht darüber hinaus. Das "beste", was aus einem Parkverstoß oder einer Geschwindigkeitsübertretung werden kann ist ein State-Warrant, aber nichts, was über die Staatsgrenzen hinaus kommuniziert wird. Und übrigens erst recht nicht an die INS...

Viele Grüße - Dirk


Bist Du Dir da sicher, seit solche Sachen auch an Home Land Security gehen, wenn Auslaender daran beteiligt sind.  Einer meiner Freunde, der bei dem HLS Verein ist hat mir neahmlich gesagt, dass
Warrants fuer Auslaender generell vebreitet werden!

Allerdings muss das ja jeder selbst wissen, ob man das Risiko eingehen will.  Mich hat auf jeden Fall vor kurzem ein Ticket aus Texas erreicht, und man staune, es wurde mir von unserem County Court hier in Wisconsin zugestellt!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Fraber am 16.07.2007, 22:49 Uhr
Hallo zusammen,
nachdem wir jetzt schon wieder einige Zeit zu Hause sind, und uns wieder aklimatisiert haben, habe ich doch noch eine kleine Frage.
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Sollen wir erst mal warten, bis wir eine "Mahnung" bekommen? (den Strafzettel könnte ja theoretisch auch jemand von unserer Windschutzscheibe weggenommen haben, so daß wir ihn nicht hätten).
Wenn wir etwas bekommen, müsste es ja von der Vermietfirma sein. Wie verhalten die sich in so einer Situation? Gehn die der Sache nach oder begleichen sie den Strafzettel oder ignorieren sie ihn völlig?
Sollen wir ihn total ignorieren und welche Konsequenzen hätten es?

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns etwas weiterhelfen.

Grüße an alle
Monika  :winke:


Ich stehe auf den Standpunkt, dass man, wenn man Fehler macht (egal ob Absicht oder nicht) soll man dazu stehen. Im letzten Jahr haben wir auch am letzten Tag ein Ticket für falsch parken in NYC bekommen. Ich habe ein Schild falsch gedeutet. Ein Taxifahrer, den ich gefragt habe, erklärte mir, dass ich im Berufsverkehr (morgens) hier hätte nicht stehen dürfen.
Als ich nach Hause kam, wollte ich das Ticket mit Kreditkarte bezahlen, was nicht klappte. Eine Bekannte, die noch ein Konto in den USA besitzt, hat mir dann geholfen.

Wenn ich im Fernsehen immer von Gerichtsverhandlungen höre, wo der Angegeklagte sich angeblich an nichts mehr erinnern kann, kriege ich das Kotzen! Erst Fehler machen und dann nicht dazu stehen.
Natürlich ist der Vergleich zu Deiner "Missetat" etwas krass, doch meine ich, Du solltest dazu stehen und als "jetzt bin ich wieder etwas schlauer" abhaken.

Gruß Frank
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Edslavius am 16.07.2007, 23:06 Uhr
Hier gibts bestimmt auch Leute, die sich wenn sie mal aus Versehen falsch geparkt haben oder zu schnell gefahren sind selbst anzeigen ...  :dozent:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: playmaker11 am 17.07.2007, 06:58 Uhr
Also wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist bisher noch nicht mal jemand gekommen und hat gesagt: "....Du hast da und da falsch geparkt und mußt deshalb soundsoviel bezahlen.".
Wenn das so ist kann man sicherlich dazu stehen, aber bis dato muß hier gar nichts unternommen werden.
Wenn ich einige hier höre glaube ich, daß die sich den ganzen Tag auf einem Polizeirevier aufhalten und beständig Selbstanzeigen machen - habt Ihr schon mal überlegt, daß Ihr, wenn Ihr  mit 51 Km/h durch den Ort fahrt auch eine Ordnungswidrigkeit begeht ???
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: frank_gayer am 17.07.2007, 08:27 Uhr
Hallo,

es ist schön, dass hier alle so ehrlich sind und die Strafzettel bezahlen auch wenn keine Mahnung kommt. Ich habe gelernt, dass sogar offene Strafzettel in die USA bei der Einreise bekannt sind und deshalb die Einreise verweigert werden kann. Deshalb bezahle ich diese, aber sonst aus keinem anderen Grund.

Ich wünsche Euch allen, dass Ihr genauso ehrlich vom Staat und den Firmen behandelt werden, wie Ihr Eure Strafzettel bezahlt.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: BigDADDY am 17.07.2007, 09:03 Uhr

Ich wünsche Euch allen, dass Ihr genauso ehrlich vom Staat und den Firmen behandelt werden, wie Ihr Eure Strafzettel bezahlt.

Somebody has to start...
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Easy Going am 17.07.2007, 09:33 Uhr
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Mal eine "unmoralische" aber pragmatische Antwort.
Es geht um eine Summe von umgerechnet etwa 45 €.
Dafür riskieren bei der nächsten Einreise oder Verkehrskontrolle in den USA massive Schwierigkeiten zu bekommen?

Wenn Du auf Nervenkitzel stehst mach es - wenn nicht dann zahl einfach die paar Euro.

Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Willi am 17.07.2007, 09:41 Uhr
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Mal eine "unmoralische" aber pragmatische Antwort.
Es geht um eine Summe von umgerechnet etwa 45 €.
Dafür riskieren bei der nächsten Einreise oder Verkehrskontrolle in den USA massive Schwierigkeiten zu bekommen?

Wenn Du auf Nervenkitzel stehst mach es - wenn nicht dann zahl einfach die paar Euro.



Das seh ich ganz genauso wie Easy. Wäre mir das Risiko, Schwierigkeiten zu bekommen, auch nicht wert.

@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Schneewie am 17.07.2007, 09:43 Uhr
Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Easy Going am 17.07.2007, 09:50 Uhr
@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?
Das ich es nicht (nur    8) ) zahlen würde weil ich moralische Bedenken hätte.


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten.
Mit Geld ?  :lol: :wink:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: NickMUC am 17.07.2007, 09:52 Uhr

Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Übrigens, ich warte hier in D auch immer auf einen schriftlichen Bescheid bei Tickets. Da ging schon so manches verloren....
so eine Vorgehensweise sollte generell mit Einreiseverbot bestraft werden oder man sollte sofort an der Immigrantion in Handschellen in den nächsten Bau wandern für ein paar Tage!!

Wieso in den Bau, warum nicht gleich an den nächsten Baum?? :shock:

Jetzt kommt mal wieder runter! Wir reden von einem Parking Ticket, nicht vom 11.9.
Ich find's ja auch nicht o.k., den Vermieter auf den Kosten sitzen zu lassen aber dafür kommt man weder in die Hölle, noch in den Knast ;).

Jau... das sehe ich aber auch so.

Und ich habe auch mehr als einmal Tickets kassiert, bei denen ich schon aus lauter Zorn über die Sturheit irgendwelcher unterbezahlter und übermotivierter Hilfssheriffs nicht den geringsten Drang verspürt habe, die Strafe zu zahlen – z.B. für das Ticket, das ich an einer Parkuhr während der 120 Sekunden kassiert habe, die ich brauchte, um mir im nächstgelegenen Drugstore 'ne Flasche Wasser zukaufen, damit ich ein paar Quarter für die Parkuhr gewechselt bekam.

Aber mal abgesehen von der Frage der moralischen Verwerflichkeit des Parkuhr-Überziehens und dem dafür geforderten Einreiseverbot/Knast: gehen denn eigentlich Tickets an den Fahrzeughalter (wie bei uns) oder an den Fahrzeugführer?
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: EasyAmerica am 17.07.2007, 10:22 Uhr
Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Hallo Schneewie,
reg' dich doch nicht auf.  :kuss: Es geht doch längst nicht mehr um Monika, sondern um Drängler, Raser und Parksäue, die meinen, ihnen gehört die Welt und die, wenn sie erwischt werden, noch ne Schüppe Unverschämtheit drauflegen.   :liar:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Schneewie am 17.07.2007, 11:13 Uhr
@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?
Das ich es nicht (nur    8) ) zahlen würde weil ich moralische Bedenken hätte.


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten.
Mit Geld ?  :lol: :wink:


Gute Idee  :wink:


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Hallo Schneewie,
reg' dich doch nicht auf.  :kuss: Es geht doch längst nicht mehr um Monika, sondern um Drängler, Raser und Parksäue, die meinen, ihnen gehört die Welt und die, wenn sie erwischt werden, noch ne Schüppe Unverschämtheit drauflegen.   :liar:


Ok, überredet.  :wink:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: atecki am 17.07.2007, 12:06 Uhr
@Edslavius, Playmaker und die, die in das gleiche Horn blasen:

Es geht hier nicht darum, daß hier alles Gutmenschen sind und keiner jemals irgendeinen Strafzettel bekommt oder jemand Selbstanzeigen macht (wie kommt Ihr eigentlich auf diesen Schwachsinn???).

Es geht hier lediglich darum, daß die meisen User der Meinung sind, daß man eine Strafe zahlt, die man erhalten hat, weil man einen Fehler begangen hat und sich nicht davor drückt. Ende. Um mehr geht es nicht. Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Natürlich mag man sich darüber ärgern, daß man etwas zahlen muß, aber da ist man ja selber schuld - man hat halt entweder nicht aufgepaßt und Schilder übersehen/falsch gedeutet oder schlichtweg das Risiko eingegangen, daß man erwischt wird...

Just my 2 cent

Axel

PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: thorsti am 17.07.2007, 12:20 Uhr
Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Stimmt, es wurde schon mehrfach hier geschrieben. Aber ist es deshalb auch wahr?
Besteht tatsächlich eine Gefahr, dass man bei der Einriese Probleme kriegt, wenn man einen unbezahlten Strafzettel hat? Wenn ja, was sind die Folgen?
Hat jemand wegen so einer Sache schon mal Schwierigkeiten bekommen, wenn ja, welche?

Zu diesem Thema gibt es im internet zwar viele Infos, aber wenig konkretes!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: monika am 17.07.2007, 12:30 Uhr
Hallo zusammen, hier meldet sich endlich die "Betroffene".

Sorry, daß es erst jetzt passiert, ich hatte vorher leider keine Zeit und Gelegenheit an den PC zu gehen.

Oh Gott, da hab ich ja eine Welle ins Rollen gebracht...  :(

Aber ich will mal eines ein bißchen klarstellen. Wenn ich die ganze Sache nicht bezahlen wollte, hätte ich mit Sicherheit nicht nach eurem Rat gefragt, sondern hätte es einfach stillschweigend nicht bezahlt.
Wenn ich nur auf Richtig und Moralisch machen würde, hätten wir mit Sicherheit nicht auf einem Busparkplatz geparkt. Denn in dem Moment weißt du ja schon, daß du etwas falsch machst..... :wink: und die 100 %-tigen parken ja eh nicht da. Also, so ganz 100%-tig bin ich ja dann doch nicht. Da steh ich jetzt einfach mal dazu.  :roll:
 
Ich steh also eigentlich  zwischendrin.
Wenn es nicht unbedingt sein muss, und wenn man keine Konsequenzen zu erwarten hat, und wenn es nicht weiter verfolgt wird, gerät man eher auf die Schiene, nicht zu bezahlen. .......  :?
Wenn es irgendwelche Konsequenzen mit sich zieht, will ich natürlich bezahlen, denn ich möchte ja wieder in das Land einreisen. Obwohl.... der Mietvertrag lautete ja auf meinen Mann, also dürfte der nicht mehr einreisen. Ich hätte ja nichts zu befürchten... :lol: :lol:  - das war jetzt als Scherz gemeint!!!

Und genau um das rauszufinden, was ich machen soll, habe ich diese Frage hier im Forum gestellt - wo mir übrigens schon öfter geholfen wurde. DANKE!
Ich will jetzt auch nicht pokern und sagen, ich legs mal drauf an, ob wir an der nächsten Einreise was befürchten müssen. Das wäre mir schon ein zu großes Risiko und die ganze Sache nicht wert.

Wenn ich eure Meinungen dazu lesen, gehe ich eher in die Richtung zu bezahlen. Ich will doch noch öfter in diese schöne Land reisen  :D

Es grüßt euch
Monika  :winke:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: djohannw am 17.07.2007, 13:02 Uhr
PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

Das gleiche wie mit deutschen Strafzetteln...sie in die Verjährung laufen lassen.

Viele Grüße - Dirk [und jetzt in Deckung...;-))]
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Strafzettelsünder am 17.07.2007, 13:05 Uhr
Was für eine Panikmache von einigen hier. :lachroll:
Ich hab noch nie einen Strafzettel bezahlt in USA und hab auch noch nie deshalb Probleme bei der Einreise gehabt. :never:
Hier schreiben soviele Ahnungslose die sich immer als Besserwisser outen.  :engel2:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Stefan M. am 17.07.2007, 13:11 Uhr
Was für eine Panikmache von einigen hier. :lachroll:
Ich hab noch nie einen Strafzettel bezahlt in USA und hab auch noch nie deshalb Probleme bei der Einreise gehabt. :never:
Hier schreiben soviele Ahnungslose die sich immer als Besserwisser outen.  :engel2:

Genau...  :roll:

Und auch einen Haufen Feiglinge, die extra wegen solcher Troll-Posts einen neuen "Phantom-Account" eröffnen...
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 17.07.2007, 16:24 Uhr
PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

Das gleiche wie mit deutschen Strafzetteln...sie in die Verjährung laufen lassen.

Viele Grüße - Dirk [und jetzt in Deckung...;-))]
Sobald ein "Warrant" (man nennt das in Deutschlandr Steckbrief) ausgestellt ist, verjaehrt nichts mehr!  Wenn es ein relativ schweres Vergehen ist (wie eine "Moving Violation - Nichbeachten eines Stop Schildes oder rote Ampel, erhebliche Geschwindigkeitsueberschreitung, usw.), kann auch ein Bounty ausgeschrieben werden, und da kommen dann die offiziellen Bounty Hunters ins Spiel, die dann versuchen sich das Bounty zu verdienen (die machen dann einen "Citzens Arrest", und das koennen sie mit vorgehaltener Pistole!).  Man muss immer bedenken, das amerikanische Rechtsystem ist anders als das Deutsche.  Hier gibt es kein Strafgesetzbuch, sondern es gilt "Case Law" und jeder richter, selbst der kleinste Dorfjudge hat bei der Strafverfolgung und der Strafgebung einen relativ grossen Spielraum!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: djohannw am 17.07.2007, 18:03 Uhr
Sobald ein "Warrant" (man nennt das in Deutschlandr Steckbrief) ausgestellt ist, verjaehrt nichts mehr!

Ich denke, wir meinen das selbe: Den Haftbefehl. Das ist ändert aber nichts an der Verjährungsfrist, die sich nach dem eigentlichen Vergehen bemisst, in USA genauso wie in Deutschland. Und HIER verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr schnell, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen wird, nämlich nach nur drei Monaten. Daher ist es immer sehr hilfreich, wenn z.B. der Halter und der Fahrer abweichend sind, dann kann man nämlich als Halter das ganze soweit herauszögern, dass der eigentliche Fahrer nicht mehr belangt werden kann, weil eben die Verjährung eingetreten ist. Wie das in den USA ist (also welche Fristen da gelten) weiß ich nicht, aber ich denke, dass da auch nach spätestens ein paar Jahren soweit ist.

Zitat
Man muss immer bedenken, das amerikanische Rechtsystem ist anders als das Deutsche.  Hier gibt es kein Strafgesetzbuch, sondern es gilt "Case Law" und jeder richter, selbst der kleinste Dorfjudge hat bei der Strafverfolgung und der Strafgebung einen relativ grossen Spielraum!

Naja, auch wenn man es manchmal denkt, aber Anarchie gibt es auch in den USA nicht...;-)! Natürlich gibt es sowas wie das Strafgesetzbuch, nachdem sich die Verjährungsfrist bemisst, z.B. in Florida:

Zitat
Florida Statutes, Section 775.15 Time limitations; general time limitations; exceptions.
--------------------------------------------------------------------------------
 
(1) A prosecution for a capital felony, a life felony, or a felony that resulted in a death may be commenced at any time. If the death penalty is held to be unconstitutional by the Florida Supreme Court or the United States Supreme Court, all crimes designated as capital felonies shall be considered life felonies for the purposes of this section, and prosecution for such crimes may be commenced at any time.

(2) Except as otherwise provided in this section, prosecutions for other offenses are subject to the following periods of limitation:

(a) A prosecution for a felony of the first degree must be commenced within 4 years after it is committed.
(b) A prosecution for any other felony must be commenced within 3 years after it is committed.
(c) A prosecution for a misdemeanor of the first degree must be commenced within 2 years after it is committed.
(d) A prosecution for a misdemeanor of the second degree or a noncriminal violation must be commenced within 1 year after it is committed.


(3) An offense is committed either when every element has occurred or, if a legislative purpose to prohibit a continuing course of conduct plainly appears, at the time when the course of conduct or the defendant's complicity therein is terminated. Time starts to run on the day after the offense is committed.

(4)
(a) Prosecution on a charge on which the defendant has previously been arrested or served with a summons is commenced by the filing of an indictment, information, or other charging document.

(b) A prosecution on a charge on which the defendant has not previously been arrested or served with a summons is commenced when either an indictment or information is filed, provided the capias, summons, or other process issued on such indictment or information is executed without unreasonable delay. In determining what is reasonable, inability to locate the defendant after diligent search or the defendant's absence from the state shall be considered. The failure to execute process on or extradite a defendant in another state who has been charged by information or indictment with a crime in this state shall not constitute an unreasonable delay.

(c) If, however, an indictment or information has been filed within the time period prescribed in this section and the indictment or information is dismissed or set aside because of a defect in its content or form after the time period has elapsed, the period for commencing prosecution shall be extended 3 months from the time the indictment or information is dismissed or set aside.

(5) The period of limitation does not run during any time when the defendant is continuously absent from the state or has no reasonably ascertainable place of abode or work within the state. This provision shall not extend the period of limitation otherwise applicable by more than 3 years, but shall not be construed to limit the prosecution of a defendant who has been timely charged by indictment or information or other charging document and who has not been arrested due to his or her absence from this state or has not been extradited for prosecution from another state.

(6) A prosecution for perjury in an official proceeding that relates to the prosecution of a capital felony may be commenced at any time.

(7) A prosecution for a felony that resulted in injury to any person, when such felony arises from the use of a "destructive device," as defined in s. 790.001, may be commenced within 10 years.

(8) A prosecution for a felony violation of chapter 517 or s. 409.920 must be commenced within 5 years after the violation is committed.

(9) A prosecution for a felony violation of chapter 403 must be commenced within 5 years after the date of discovery of the violation.

(10) A prosecution for a felony violation of s. 825.102 or s. 825.103 must be commenced within 5 years after it is committed.

(11) A prosecution for a felony violation of ss. 440.105 and 817.234 must be commenced within 5 years after the violation is committed.

(12) If the period prescribed in subsection (2), subsection (8), subsection (9), subsection (10), or subsection (11) has expired, a prosecution may nevertheless be commenced for:
(a) Any offense, a material element of which is either fraud or a breach of fiduciary obligation, within 1 year after discovery of the offense by an aggrieved party or by a person who has a legal duty to represent an aggrieved party and who is himself or herself not a party to the offense, but in no case shall this provision extend the period of limitation otherwise applicable by more than 3 years.

(b) Any offense based upon misconduct in office by a public officer or employee at any time when the defendant is in public office or employment, within 2 years from the time he or she leaves public office or employment, or during any time permitted by any other part of this section, whichever time is greater.

(13)
(a) If the victim of a violation of s. 794.011, former s. 794.05, Florida Statutes 1995, s. 800.04, or s. 826.04 is under the age of 18, the applicable period of limitation, if any, does not begin to run until the victim has reached the age of 18 or the violation is reported to a law enforcement agency or other governmental agency, whichever occurs earlier. Such law enforcement agency or other governmental agency shall promptly report such allegation to the state attorney for the judicial circuit in which the alleged violation occurred. If the offense is a first or second degree felony violation of s. 794.011, and the offense is reported within 72 hours after its commission, the prosecution for such offense may be commenced at any time. This paragraph applies to any such offense except an offense the prosecution of which would have been barred by subsection (2) on or before December 31, 1984.

(b) If the offense is a first degree felony violation of s. 794.011 and the victim was under 18 years of age at the time the offense was committed, a prosecution of the offense may be commenced at any time. This paragraph applies to any such offense except an offense the prosecution of which would have been barred by subsection (2) on or before October 1, 2003.

(14) A prosecution for a first or second degree felony violation of s. 794.011, if the victim is 18 years of age or older at the time of the offense and the offense is reported to a law enforcement agency within 72 hours after commission of the offense, may be commenced at any time. If the offense is not reported within 72 hours after the commission of the offense, the prosecution must be commenced within the time periods prescribed in subsection (2).

(15)
(a) In addition to the time periods prescribed in this section, a prosecution for any of the following offenses may be commenced within 1 year after the date on which the identity of the accused is established, or should have been established by the exercise of due diligence, through the analysis of deoxyribonucleic acid (DNA) evidence, if a sufficient portion of the evidence collected at the time of the original investigation and tested for DNA is preserved and available for testing by the accused:
1. An offense of sexual battery under chapter 794.

2. A lewd or lascivious offense under s. 800.04 or s. 825.1025.

(b) This subsection applies to any offense that is not otherwise barred from prosecution on or after July 1, 2004.

Somit wäre, wenn mein Verständnis nicht täuscht, nach spätestens vier Jahren ein Haftbefehl, der wegen eines Verkehrsverstoß in Florida ergangen ist, aufzuheben. Dagegen kann dann auch ein noch so geltungsbedürftiger Richter nichts machen...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 17.07.2007, 18:09 Uhr
Da sagt es aber deutlich "A prosecution for a felony " kann nicht spaeter als 4 Jahre..
Sobals ein Warrant ausgestellt ist, ist das ja schon Prosecution, da ein Richter den Fall ja uebenommen hat und aktiv darin geworden ist, also das Strafverfahren eingeleitet hat, und auch ein Urteil gefaellt hat, welches zuer Ausschreibung des Warrant gefuehrt hat!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: ratlady am 17.07.2007, 18:30 Uhr
Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Stimmt, es wurde schon mehrfach hier geschrieben. Aber ist es deshalb auch wahr?

Pauschal laesst sich das wohl nur schwer beantworten - zunaechst mal muss man unterscheiden zwischen moving und non-moving violations (siehe Vorpost von dschlei); dann kommt es evtl. auch nochmal drauf an, wo (Staat/county/Stadt) das ganze stattgefunden hat... M.W. gibt es nur dann tatsaechlich Einreiseprobleme, wenn ein Haftbefehl vorliegt; dass es bei einer non-moving violation (wie z.B. parking ticket) tatsaechlich dazu kommen sollte, kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen...

Zitat
Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.

Nunja, dass war dann wohl zweimal etwas SEHR "ungluecklich" formuliert...  8) Immerhin wurde das Risiko ja anscheinend bewusst eingegangen... und nun scheint die groesste Sorge zu sein, dass man dadurch evtl. Einreiseprobleme bekommt?  :? Was mich dabei auch etwas wundert, warum das nicht gleich vor Ort "erledigt", sprich zumindest bei Abgabe des Mietwagens erwaehnt wurde... Muesste da nicht eigentlich auch was dazu im Mietvertrag stehen?  :?:

Ich persoenlich wuerde mich wohl auch - wie schon mal vorgeschlagen - an die Mietwagenfirma wenden, falls sich das ticket (von D aus) nicht "direkt" bezahlen laesst... Ansonsten denke ich mal, werdet Ihr vermutlich irgendwann in der naeheren oder ferneren Zukunft vom Vermieter hoeren; normalerweise wird dann die eigentliche Strafe plus Verwaltungsgebuehren eingefordert (bzw. falls moeglich, evtl. auch gleich der Kreditkarte belastet).

Ich find's ja auch nicht o.k., den Vermieter auf den Kosten sitzen zu lassen aber dafür kommt man weder in die Hölle, noch in den Knast

Letzteres ist natuerlich richtig; allerdings sollte man annehmen, dass der Vermieter diese Kosten, wenn sie sich anhaeufen, irgendwann halt auf die Mietpreise "umlegt"... sprich Du (und alle anderen) die "Drueckeberger" entsprechend mitfinanzierst... denke ich zumindest  8)

Hier uebrigens mal ein ziemlich aktueller Artikel (http://www.fleet-central.com/arn/t_inside.cfm?action=article_pick&storyid=1099&pgNum=1) zur allgemeinen Problematik... (sorry - Englisch) - beantwortet wohl auch diese Frage:

Zitat
Aber mal abgesehen von der Frage der moralischen Verwerflichkeit des Parkuhr-Überziehens und dem dafür geforderten Einreiseverbot/Knast: gehen denn eigentlich Tickets an den Fahrzeughalter (wie bei uns) oder an den Fahrzeugführer?

Zitat
"Over the past several years, issuing authorities have become much more aggressive in the collection of old violations, all of which they have moved to owner responsibility," he explains.

This has been the case in Houston, where an ordinance was passed requiring auto rental companies to pay for parking tickets that drivers have ignored.

"Now the owner of the vehicle is responsible for the parking ticket," says Christine Conrad, a spokesperson for Enterprise. This puts rental companies in the position of having to collect from customers, which is not a great solution, she says.


Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Fistball am 17.07.2007, 20:54 Uhr
Sehr interessant was auf so ein Thema doch für Kommentare kommen.

Für mich ist klar, mein Strafzettel wird bezahlt egal ob in Deutschland, USA oder sonstwo.
Meinetwegen bin ich dann eben ein Moralapostel.
Das bedeutet aber nicht, dass ich nicht falsch parke oder auch mal zu schnell fahre.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Floriana am 17.07.2007, 21:25 Uhr
Hallo,

Sobald ein "Warrant" (man nennt das in Deutschlandr Steckbrief) ausgestellt ist, verjaehrt nichts mehr!  Wenn es ein relativ schweres Vergehen ist (wie eine "Moving Violation - Nichbeachten eines Stop Schildes oder rote Ampel, erhebliche Geschwindigkeitsueberschreitung, usw.), kann auch ein Bounty ausgeschrieben werden, und da kommen dann die offiziellen Bounty Hunters ins Spiel, die dann versuchen sich das Bounty zu verdienen (die machen dann einen "Citzens Arrest", und das koennen sie mit vorgehaltener Pistole!). 

irgendwie kann ich nicht nachvollziehen, wie man von "Strafzettel wegen Falschparken" zu "Steckbrief" (??) und "Bounty Hunter" kommt. Setzt das Gericht bei Euch in Wisconsin ein Kopfgeld aus, wenn jemand einen Strafzettel nicht bezahlt?
Hier in Florida geht das ein bisschen anders zu. Wenn man einen Strafzettel wegen einer "moving violation" nicht bezahlt, kann das Gericht den Führerschein suspendieren und/oder einen Vorführbefehl ("bench warrant") erlassen. Deswegen wird man aber nicht steckbrieflich gesucht. Sollte man erneut von der Polizei angehalten werden, die im Computer anhand der Personalien natürlich sieht, dass man einen unbezahlten Strafzettel und Vorführbefehl hat, wird man einkassiert und einem Richter vorgeführt, dem man dann "erklären darf", warum man den Strafzettel nicht bezahlt hat.

Floriana
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Dude am 17.07.2007, 21:59 Uhr
Ich habe mal meinen Cousin in Manhatten besucht und war ganz stolz, dass ich unmittelbar vor seinem Haus ein Parkplatz bekommen habe. Leider war es vor einem Feuerhydranten :doh: und ich hatte  innerhalb der nächsten Stunde ein Knöllchen über stolze 60 Bucks  :ohjeee:.
Mein Cousin, welcher mittlerweile 17 Jahren da drüben lebt, sah das Ticket und hat es einfach weggeschmissen.  :whistle:
Er hat gemeint, das sei nicht weiter schlimm, da wir einen Mietwagen hätten, und diese generell nicht weiter verfolgt werden, weil der Verwaltungsaufwand zu groß wäre.
Hab auch nie etwas bekommen, obwohl ich danach noch fast 4 Monate in den USA war und nicht gleich ins Ausland geflüchtet bin.  :usa:

Dass man für einen weggewehten Strafzettel  :wink: Einreiseverbot bekommen soll, halte ich doch für sehr weit hergeholt.  :roll:

Aber wer deswegen nachts nicht schlafen kann, sollte vielleicht doch besser mal bei der Vermietstation nachfragen.  :engel1:

Gruß,
Dude
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: cleoxx am 17.07.2007, 22:50 Uhr
Hallo,

wir hatten auch schon einen Strafzettel wg. Falschparken (35 USD war das glaub) in Baltimore und haben den nicht gleich bezahlt, da es 2 Stunden vor Mietwagenrückgabe und am Rückflugtag war. Da hat einfach die Zeit gefehlt ... :roll:
Allerdings wurde der Betrag vom Mietwagenvermieter dann mit der nächsten oder übernächsten Kreditkartenabrechnung automatisch eingezogen - und zusätzlich noch etwa 40 USD für Fahrerermittlung und Verwaltungsgebühr.
Daher mein Tip: Lieber gleich bezahlen, wenn es irgendwie möglich ist - es wird sonst doch gleich teurer.
Dass es allerdings deswegen gleich Einreiseprobleme geben soll, kann ich mir auch eher weniger vorstellen.

Grüßle
Elke
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Fraber am 17.07.2007, 23:10 Uhr
Was für eine Panikmache von einigen hier. :lachroll:
Ich hab noch nie einen Strafzettel bezahlt in USA und hab auch noch nie deshalb Probleme bei der Einreise gehabt. :never:
Hier schreiben soviele Ahnungslose die sich immer als Besserwisser outen.  :engel2:


Und manche haben soviel schiss, dass sie noch nicht mal einen Nick benutzen.

Gruß Frank
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Floriana am 19.07.2007, 05:35 Uhr
Hallo,

Ich habe mal meinen Cousin in Manhatten besucht und war ganz stolz, dass ich unmittelbar vor seinem Haus ein Parkplatz bekommen habe. Leider war es vor einem Feuerhydranten :doh: und ich hatte  innerhalb der nächsten Stunde ein Knöllchen über stolze 60 Bucks :ohjeee:.

das kann auch anders ausgehen - und ist dann wohl auch etwas teurer (Kosten fuer Strafzettel plus zwei neue Fensterscheiben):

(http://commuter.utoledo.edu/images/no_parking_barry1.jpg)

Floriana
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: playmaker11 am 19.07.2007, 07:02 Uhr
@Edslavius, Playmaker und die, die in das gleiche Horn blasen:

Es geht hier nicht darum, daß hier alles Gutmenschen sind und keiner jemals irgendeinen Strafzettel bekommt oder jemand Selbstanzeigen macht (wie kommt Ihr eigentlich auf diesen Schwachsinn???).

Es geht hier lediglich darum, daß die meisen User der Meinung sind, daß man eine Strafe zahlt, die man erhalten hat, weil man einen Fehler begangen hat und sich nicht davor drückt. Ende. Um mehr geht es nicht. Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Natürlich mag man sich darüber ärgern, daß man etwas zahlen muß, aber da ist man ja selber schuld - man hat halt entweder nicht aufgepaßt und Schilder übersehen/falsch gedeutet oder schlichtweg das Risiko eingegangen, daß man erwischt wird...

Just my 2 cent

Axel

PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

Das (alle nur Gutmenschen sind) habe ich nicht behauptet, aber wie immer gibts hier ja nur gut = Zahler oder böse = Nichtzahler.
Ich stehe lediglich auf dem Standpunkt, daß das Recht und das gilt für genauso wie für den Staat es vorschreibt, daß er mir den Verstoß vorzuhalten und nachzuweisen hat. Solange er das nicht tut oder nicht kann, habe ich im strafrechtlichen Sinn nicht gegen das Gesetz verstoßen und muß (und werde) daher nicht zahlen.
Und jetzt komm´ hier nicht damit an, daß Du nachmittags auf die Poilzei (bei Euch heißt es ja Gendarmerie)- Station rennst und den Leute da erzählst wie oft Du am Tag die Geschwindigkeit überschritten hast oder falsch geparkt hast........ (und nur darum ging mir).
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: V.WillseeInUSA am 30.07.2008, 06:00 Uhr
hallo,

ich hab gestern in LA eine ticket fuers falschparken bekommen (mit einem leihwagen). dafuer soll ich jetzt 145 $ (!) zahlen.
es war so, dass ich gerade zum auto zurueck gehen will, da sehe ich den officier mit einer clipboard in der hand. ich schreie und winke, dann sieht er mich und knuellt den zettel auf dem clipboard zusammen. er geht zu seinem auto und ist weg, bevor ich mit ihm reden kann. zuerst habe ich mich gefreut, aber dann sehe ich den strafzettel an der windschutzscheibe. im internet habe ich auf der "pay-by-web-seite" ueberprueft, ob er noch gueltig ist und er ist es.
auf dem zettel steht als begruendung noch, dass ich in der "tow away zone" stand. vielleicht wollte er micht gerade noch abschleppen.
was soll ich jetzt bitte machen?

V.Willsee (member hier, aber ich weiss mein passwort grad nich)
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Tubapower am 30.07.2008, 08:52 Uhr
Du kannst entweder direkt zahlen über die Webseite, oder die Mietwagenfirma zahlt es und holt sich dann ihr Geld (ggf. mit Zuschlag) über deine KK wieder... so oder so: die Moneten bist du los :-(.

--Tubapower
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Aaronp am 30.07.2008, 09:05 Uhr
Ich versteht deine Frage nicht... du fragst dwas du machen sollst?  :x
Zahlen, was denn sonst.   :roll: Du hast einen Verkehrsverstoß begangen.
Sei froh, dass der Wagen nicht abgeschleppt wurde. Alamo wird sich
das Geld spätestens von deiner KK plus Zuschläge zurückholen.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Stefan M. am 30.07.2008, 09:06 Uhr
hallo,

ich hab gestern in LA eine ticket fuers falschparken bekommen (mit einem leihwagen). dafuer soll ich jetzt 145 $ (!) zahlen.

Und da beschweren sich die Leute in Deutschland immer über die Bußgelder hier...  :lol: :lol: :lol:

Zitat
was soll ich jetzt bitte machen?

Hier gilt wohl der alte Leitspruch: Zahlen macht Frieden.  :wink:
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: atecki am 30.07.2008, 12:29 Uhr
Ich stehe lediglich auf dem Standpunkt, daß das Recht und das gilt für genauso wie für den Staat es vorschreibt, daß er mir den Verstoß vorzuhalten und nachzuweisen hat. Solange er das nicht tut oder nicht kann, habe ich im strafrechtlichen Sinn nicht gegen das Gesetz verstoßen und muß (und werde) daher nicht zahlen.

Tja, ob das Recht da immer der gleichen Meinung ist, vor allem im Ausland? Wenn Du ein Knöllchen am Wagen hast, ist das m.W. der Nachweis. Aber egal...

Ach ja, übrigens gibts in Ö seit ein paar Jahren keine Gendarmerie mehr  :wink:

Grüße

Axel
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: McC am 30.07.2008, 13:12 Uhr
oder die Mietwagenfirma zahlt es und holt sich dann ihr Geld (ggf. mit Zuschlag) über deine KK wieder... so oder so: die Moneten bist du los :-(.

Das glaube ich nicht... ich habe auch schon mal 2 Tickets ($ 30) kassiert, aber das ist nie was gekommen. Geschweige denn über die Kreditkarte entsprechender Betrag eingezogen worden.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: DocHoliday am 30.07.2008, 13:33 Uhr
Wenn Du ein Knöllchen am Wagen hast, ist das m.W. der Nachweis. Aber egal...

Die "Anklage" (das ist das Knöllchen ja wohl) ist gleichzeitig der Beweis? Interessante Theorie!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: mrh400 am 30.07.2008, 14:21 Uhr
Hallo,
Wenn Du ein Knöllchen am Wagen hast, ist das m.W. der Nachweis. Aber egal...

Die "Anklage" (das ist das Knöllchen ja wohl) ist gleichzeitig der Beweis? Interessante Theorie!
in Österreich gibt es meines Wissens bei Verkehrsverstößen eine Art "Halterhaftung" => wenn sich der Fahrer nicht outet bzw. nicht vom Halter benannt wird, muß halt der Halter zahlen, egal ob er es war oder nicht. Bei uns bekommt er evtl. nur eine Fahrtenbuchauflage.

(Die Frage, daß in der tow-away-Zone geparkt wurde, scheint mir ja nicht im Streit zu sein.)
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: atecki am 30.07.2008, 14:59 Uhr
@mr400: hast Recht, hier gilt im Allgemeinen die Halterhaftung - scheint in D anders zu sein.

@DocHoliday: hast Du mal versucht gegen ein Knöllchen vorzugehen, welches die Polizei ausgestellt hat? M.W. hat man da eher schlechte Karten (ein Polizist ist im Zweifelsfall glaubwürdiger als ein Bürger) oder muß auf Goodwill der Polizei hoffen. Was aber nicht heißen soll, das man mit einem Einspruch nicht auf Erfolg haben kann (Verfahrensfehler, Formfehler, tatsächlicher Fehler der Polizei...)! Und soweit ich weiß, gilt der erste und zweite Satz in den USA erst recht...

Viele Grüße

Axel
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: DocHoliday am 30.07.2008, 15:02 Uhr
@mr400:
Mir ging es um diese Diskussion und die Tatsache das mit einem Knöllchen nun mal gar nichts bewiesen ist (wozu gäbe es sonst die Möglichkeit Widerspruch einzulegen?):

Ich stehe lediglich auf dem Standpunkt, daß das Recht und das gilt für genauso wie für den Staat es vorschreibt, daß er mir den Verstoß vorzuhalten und nachzuweisen hat. Solange er das nicht tut oder nicht kann, habe ich im strafrechtlichen Sinn nicht gegen das Gesetz verstoßen und muß (und werde) daher nicht zahlen.

Tja, ob das Recht da immer der gleichen Meinung ist, vor allem im Ausland? Wenn Du ein Knöllchen am Wagen hast, ist das m.W. der Nachweis. Aber egal...

@atecki: Ja, ich habe schon mal ein Knöllchen erfolgreich angefochten. Angeblich hatte ich in Köln falsch geparkt in einer Ecke von Köln, in der ich noch nie war. Glücklicherweise stand mein Auto am fraglichen Tag in der Werkstatt, so dass der Nachweis leicht zu führen war.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Jack Black am 30.07.2008, 15:15 Uhr
Mir ging es um diese Diskussion und die Tatsache das mit einem Knöllchen nun mal gar nichts bewiesen ist (wozu gäbe es sonst die Möglichkeit Widerspruch einzulegen?):

Ganz so einfach ist es aber konkret in Deutschland dennoch nicht, denn speziell für Parkdelikte gilt auch in Deutschland bereits seit Mitte der 80er Jahre die sog. Halterhaftung.

Das hat selbstverständlich keinen Einfluss darauf, dass man natürlich Einspruch einlegen kann, aber wenn der Nachweis nicht gelingt, dass man nicht selbst gefahren ist, muss man die Verwarnung selbst bezahlen. Mehr noch: sollte es auf Grund des Einspruchs zu einem Gerichtsverfahren kommen, so ist der Halter sogar für die Gerichtskosten zuständig (genau darum ging und geht es dem Gesetzgeber), wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann - es können dann zwar die Verwarnungskosten abgewendet werden (mangels Beweise), aber die Verfahrenskosten übersteigen letztere meist um ein Mehrfaches. Der Gesetzgeber hat damit bewußt und gezielt das Prozessrisiko dem Halter auferlegt, um nicht in einem Wust von Peanut-Verfahren (mit entsprechenden Verwaltungskosten) zu ersaufen.

Die Halterhaftung für Parkdelikte ist juristisch nicht unumstritten, aber nichts destotrotz gibt es sie in Deutschland.

Bei anderen Delikten (wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit) gilt die Halterhaftung nicht.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: DocHoliday am 30.07.2008, 15:28 Uhr
Halterhaftung oder nicht ändert nichts daran, dass ein Knöllchen kein Beweis ist, wie von atecki behauptet. Nur darum ging es mir.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: mrh400 am 30.07.2008, 15:42 Uhr
Hallo,
Die Halterhaftung für Parkdelikte ist juristisch nicht unumstritten, aber nichts destotrotz gibt es sie in Deutschland.

Bei anderen Delikten (wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit) gilt die Halterhaftung nicht.
etwas kor.. :oops:..isch genauer: in D zahlt man bei Parkverstößen als Halter "im Ernstfall" nicht die Geldbuße, sondern die Kosten für vergebliche Ermittlungsversuche (wer der Fahrer war). In A (und wohl auch noch in ein paar anderen Ländern) zahlt der Halter "iim Ernstfall" eine Geldbuße (oder sogar Strafe, ich bin mir in der exakten Qualifizierung nicht sicher, aber jedenfalls hat das eine andere Qualität als eine Kostentragung) dafür, daß er den Fahrer nicht nennt.

Hilft uns zum Topic insofern nicht weiter, als ich die rechtliche Situation in den USA nicht kenne (außer daß gemäß Mietvertrag vom Vermieter alles zuzüglich heftiger Bearbeitungsgebühr dem Mieter angelastet werden kann); hier ging es knapp ot darum, aufzuzeigen, daß es nicht immer und überall ganz einfach ist, einer Zahlungspflicht zu entkommen.

@Doc
Der Zettel beweist immerhin, daß der "Ordnungshüter" (bei uns ist das ja z.T. kommunal und nicht Polizei) einen Verstoß festgestellt hat (und wenn auch nur aus seiner Sicht). Daran kann man nur vorbei, wenn man den Gegenbeweis antreten kann, daß (überhaupt) kein Verstoß vorlag - ist nicht immer ganz einfach (außerdem wurde hier die Tatsache des Falschpakens ja offensichtlich nicht bestritten). Daran kann man - soweit Halterhaftung greift - nicht vorbei, indem man erklärt, es sei ein anderer gewesen.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Jack Black am 30.07.2008, 16:02 Uhr
Hilft uns zum Topic insofern nicht weiter, als ich die rechtliche Situation in den USA nicht kenne (außer daß gemäß Mietvertrag vom Vermieter alles zuzüglich heftiger Bearbeitungsgebühr dem Mieter angelastet werden kann); hier ging es knapp ot darum, aufzuzeigen, daß es nicht immer und überall ganz einfach ist, einer Zahlungspflicht zu entkommen.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass in den USA (oder angeblich auch in A) die Halterhaftung (so es eine gibt) meint, man müsse einfach jedes Vergehen bezahlen, selbst wenn man beweisen kann (und das ist nämlich speziell für eine Leihwagenfirma sehr einfach), dass man nicht selbst gefahren ist (bzw. beweisen kann, wer gefahren ist). Die Halterhaftung kann ja nur den Sinn haben, bei nicht ermittelbarem Fahrer die Kosten (egal welche) auf den Halter zu übertragen.

Da aber der Fahrer inkl. Anschrift der Leihwagenfirma bekannt ist, wird sie das sicherlich auch angeben. Und dann greift ganz klar playmaker11s Argumentation, dass selbstverständlich die Justiz den Fahrer (der ja einfach ermittelbar ist) anzuschreiben hat.

"Einfach so" würde ich im übrigen auch überhaupt nicht bezahlen, es ist ja nicht einmal nachweisbar, dass der Fahrer das Knöllchen überhaupt je gesehen hat, die können nämlich auch von Passanten oder Wind entfernt worden sein. Insofern "beweist" das Knöllchen gar nichts, weil es keinen Empfangsschein o.ä. gibt.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Aaronp am 30.07.2008, 16:28 Uhr
Zitat
es ist ja nicht einmal nachweisbar, dass der Fahrer das Knöllchen überhaupt je gesehen hat

Das hilft zumindest in D überhaupt nicht. Vor ein paar Tagen gab es dazu ein Urteil:
Ein Autofahrer hat ein Knöllchen bezahlt. So weit so gut. Aber ein anderer Autofahrer
hat das Knöllchen wohl einschließlich der Zahlkarte gegen sein eigenes ausgetauscht.
Der Bezahler durfte doppelt bezahlen, obwohl sein eigenes Knöllchen sich nicht am
Wagen befunden hat. Er hat also, so wie du es geschrieben hast, sein eigenes
nie zu Gesicht bekommen. Die Einspruchsfrist war abgelaufen... daher also: zahlen...

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/kurzmeldungen/Autofahrer_ueberweist_fremde_Knoellchen_Gebuehr.html

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 30.07.2008, 17:48 Uhr


 Und dann greift ganz klar playmaker11s Argumentation, dass selbstverständlich die Justiz den Fahrer (der ja einfach ermittelbar ist) anzuschreiben hat.
Ich glaube, dass du den Fehler machst, deutsches Rechtsverstaendnis auf die USA zu uebertragen.  In den Staaten, die mir bekannt sind, gilt es als zustellung, wenn der Strafzettel am Fahrzeug befestigt ist.  Da ist nichts mit anschreiben, hab ich noch nie gehoert, dass das je gemacht wurde!

Zitat
"Einfach so" würde ich im übrigen auch überhaupt nicht bezahlen, es ist ja nicht einmal nachweisbar, dass der Fahrer das Knöllchen überhaupt je gesehen hat, die können nämlich auch von Passanten oder Wind entfernt worden sein. Insofern "beweist" das Knöllchen gar nichts, weil es keinen Empfangsschein o.ä. gibt.

Grüße
Rainer
Dafuer braucht es auch keinen Empfnnagsschein!  Der/Die Metermaid haben die Kopie des Knoellchens , und sind "known to the court as reliable and trustworthy persons, and their testimony outweighs that of ordinary citizens, because they are sworn in"!

Da gibt es kein wenn und aber, und selbst ein oder zwei Zeugen koennen scheinbar die Aussage eines Ordnungshueters nicht abwehren!

Daher ist halt Bezahlen am Besten, sonst wird in Abwesenheit ein Gerichtsurteil gefaellt, welches die Strafe nur hoeher Macht, und auch zusaetzliche Kosten nach sich zieht.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: mrh400 am 30.07.2008, 20:11 Uhr
Hallo,
Da aber der Fahrer inkl. Anschrift der Leihwagenfirma bekannt ist, wird sie das sicherlich auch angeben. Und dann greift ganz klar playmaker11s Argumentation, dass selbstverständlich die Justiz den Fahrer (der ja einfach ermittelbar ist) anzuschreiben hat.

Zitat:
" You will be responsible for and pay all parking or traffic violation fines and penalties, all towing, storage and impoundment fees, and all toll charged to the Car, arising out of use, possession or operation of the Car by You or with Your permission. You agree to pay same and idemnify and hold Hertz harmless if Hertz pays  or is required to pay same. You also agree to reimburse Hertz for all its related collection or other expenses, including an administrative fee related to the cost of collection or to the cost of collection or to the cost of providing information about You  to a court or governmental agency in connection with any parking or trffic violations"

steht im Mietvertrag von Hertz => möglichst schnell selber zahlen, sonst kommt noch eine massive Kostenerstattung dazu, egal ob Hertz einfach zahlt - was der Vertrag ja implizit ermöglicht - oder ob Hertz lediglich den court informiert (selbst wenn der court dann aufgrund einer Verhandlung - zu der man dann wohl anwesend sein müßte - zu dem Ergebnis kommen sollte, es liege kein Delikt vor).
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Steinchen am 30.07.2008, 20:33 Uhr
Uns ginges vor zwei Monaten in Santa Monica ähnlich, wir hatten auch nen Strafzettel am Auto kleben...allerdings war bei uns der Parkautomat defekt, wie auch die ziemlich ratlos davorstehenden Amerikaner festgestellt hatten...na ja denoch klebte drei Stunden später ein schönes kleines Ticket der Gemeinde Santa Monica an unserem Mietwagen.

Wir haben noch kurz überlegt ob es sich lohnen würde auf die Wache zu gehen und irgendwie zu sagen, das ja doch der Automat kaputt war....  :|   und wir eben nicht zahlen konnten!  Hätte das Sinn gemacht, wahrscheinlich nicht, da wir auch kein Foto des defekten Automaten gemacht hatten.


Aber letztendlich habe ich das 42 Dollar Ticket dann von zu Hause aus per Kreditkarte beglichen, hat mich zwar geärgert aber ich bin ja ein braver Bürger  :roll:

Gruß
Steinchen
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Jack Black am 30.07.2008, 23:32 Uhr
steht im Mietvertrag von Hertz => möglichst schnell selber zahlen, sonst kommt noch eine massive Kostenerstattung dazu, egal ob Hertz einfach zahlt - was der Vertrag ja implizit ermöglicht - oder ob Hertz lediglich den court informiert (selbst wenn der court dann aufgrund einer Verhandlung - zu der man dann wohl anwesend sein müßte - zu dem Ergebnis kommen sollte, es liege kein Delikt vor).

Und? Was hat das mit der Beweislast/Beweiskraft eines "Knöllchens" zu tun?

Wer klagt denn im vorliegenden Fall konkret? Hat "Hertz" bezahlt? Wieviel? Wann? Wer hat vor den "court" geladen? Wen?
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 31.07.2008, 01:16 Uhr
steht im Mietvertrag von Hertz => möglichst schnell selber zahlen, sonst kommt noch eine massive Kostenerstattung dazu, egal ob Hertz einfach zahlt - was der Vertrag ja implizit ermöglicht - oder ob Hertz lediglich den court informiert (selbst wenn der court dann aufgrund einer Verhandlung - zu der man dann wohl anwesend sein müßte - zu dem Ergebnis kommen sollte, es liege kein Delikt vor).

Und? Was hat das mit der Beweislast/Beweiskraft eines "Knöllchens" zu tun?

Wer klagt denn im vorliegenden Fall konkret? Hat "Hertz" bezahlt? Wieviel? Wann? Wer hat vor den "court" geladen? Wen?

Wenn Du mal auf die normalen Ami Knoellchen siehst, steht da schon der Gerichtsstand (normalerweise Municipal Court des Ortes) und das Gerichtsdatum drauf, falls Du nicht bezahlen willst, kannst du an dem angekreuzten Datum vor den Magistrat treten, und die Verhandlung wird mit dem Knoellchen-Aussteller als Zeugen gefuehrt.  Da dieser, wie oben schon beschrieben, dem Gericht als zuverlaessig bekannt ist (bedingt durch die Vereidigung), kannst du dir schon vorstellen, wie die Verhandlung ausgeht.  Du musst das Knoellchen bezahlen, zuzueglich der Gerichtskosten und der extra Strafe die der Magistrat noch obendrauf (punitiv) legt, weil du das Gericht mirt einer frivolitaet belastet hast!

Das ist so im anglikanischen Rechtswesen, das hier ausschlaggebend ist, und welches keine Gesetzbuecher kennt;  alles geht hier nach Case Law und dem Ermessen des Richters der von der Buergerschaft gewaehlt wurde, deutsches Rechtswesen mit den diversen Gesetzbuechern gilt hier nicht!
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: mrh400 am 31.07.2008, 11:32 Uhr
Hallo,
steht im Mietvertrag von Hertz => möglichst schnell selber zahlen, sonst kommt noch eine massive Kostenerstattung dazu, egal ob Hertz einfach zahlt - was der Vertrag ja implizit ermöglicht - oder ob Hertz lediglich den court informiert (selbst wenn der court dann aufgrund einer Verhandlung - zu der man dann wohl anwesend sein müßte - zu dem Ergebnis kommen sollte, es liege kein Delikt vor).

Und? Was hat das mit der Beweislast/Beweiskraft eines "Knöllchens" zu tun?

Wer klagt denn im vorliegenden Fall konkret? Hat "Hertz" bezahlt? Wieviel? Wann? Wer hat vor den "court" geladen? Wen?

mit Beweislast gar nichts und niemand klagt konkret, aber unter Bezugnahme auf diese zwei Stellen:
oder die Mietwagenfirma zahlt es und holt sich dann ihr Geld (ggf. mit Zuschlag) über deine KK wieder... so oder so: die Moneten bist du los :-(.

Das glaube ich nicht... ich habe auch schon mal 2 Tickets ($ 30) kassiert, aber das ist nie was gekommen. Geschweige denn über die Kreditkarte entsprechender Betrag eingezogen worden.
und
Da aber der Fahrer inkl. Anschrift der Leihwagenfirma bekannt ist, wird sie das sicherlich auch angeben. Und dann greift ganz klar playmaker11s Argumentation, dass selbstverständlich die Justiz den Fahrer (der ja einfach ermittelbar ist) anzuschreiben hat.

wollte ich darauf hinweisen, daß die Mietwagenfirma zum einen nach diesen Bestimmungen sehr wohl entweder die Geldbuße bezahlen und sich mit entsprechenden Kostenverrechnungen wieder holen kann oder den Fahrer bennenen kann und auch dafür Gebühren einfordern darf. Das Fazit habe ich allerdings nicht dazu geschrieben: es dürfte in den meisten Fällen nicht billiger kommen als wenn man gleich selbst bezahlt (weil man im Fall 1 gar nicht mehr vor Gericht ziehen kann und im Fall 2 zwar vielleicht könnte aber dennoch deftige Gebühren zahlen muß)
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Jack Black am 31.07.2008, 14:30 Uhr
Wenn Du mal auf die normalen Ami Knoellchen siehst, steht da schon der Gerichtsstand (normalerweise Municipal Court des Ortes) und das Gerichtsdatum drauf, falls Du nicht bezahlen willst, kannst du an dem angekreuzten Datum vor den Magistrat treten, und die Verhandlung wird mit dem Knoellchen-Aussteller als Zeugen gefuehrt

Und wie behandelt die amerikanische Rechtssprechung den (häufigen) Fall, dass das Knöllchen den Adressaten nicht erreicht, weil (beispielsweise) ein witziger Passant es an einen anderen Wagen gehängt hat?

Wie "erfährt" der Beklagte von seinem Glück, wenn er nicht einmal mehr angeschrieben wird?
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Jack Black am 31.07.2008, 14:36 Uhr
wollte ich darauf hinweisen, daß die Mietwagenfirma zum einen nach diesen Bestimmungen sehr wohl entweder die Geldbuße bezahlen und sich mit entsprechenden Kostenverrechnungen wieder holen kann oder den Fahrer bennenen kann und auch dafür Gebühren einfordern darf.

Beides bedeutet doch aber im Klartext, dass der Fahrer noch einmal Post bekommt (bekommen MUSS) - und dann kann er immer noch zahlen. Es ist unerheblich, ob es dann ggf. teurer wird. Wichtig ist: keine Post = keine Zahlung.

Weil nämlich im Kontext einfach die Wahrscheinlichkeit zu hoch ist, dass die betroffene Partei (egal ob Justiz oder Leihwagenfirma) den Aufwand scheut, sich von einem deutschen Kunden (ohne Rechtsbeistand) das Geld zu holen. Und das ist das allerwahrscheinlichste Szenario (wie offensichtlich im Forum schon einige erfahren haben).

"Wiederholen" mit "einfach von KK abbuchen" wird nicht funktionieren (ich würde einer solchen Abbuchung widersprechen und zurückholen).
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 31.07.2008, 18:54 Uhr
Wenn Du mal auf die normalen Ami Knoellchen siehst, steht da schon der Gerichtsstand (normalerweise Municipal Court des Ortes) und das Gerichtsdatum drauf, falls Du nicht bezahlen willst, kannst du an dem angekreuzten Datum vor den Magistrat treten, und die Verhandlung wird mit dem Knoellchen-Aussteller als Zeugen gefuehrt

Und wie behandelt die amerikanische Rechtssprechung den (häufigen) Fall, dass das Knöllchen den Adressaten nicht erreicht, weil (beispielsweise) ein witziger Passant es an einen anderen Wagen gehängt hat?

dWie "erfährt" der Beklagte von seinem Glück, wenn er nicht einmal mehr angeschrieben wird?
Der Bekalgte erfaehrt von seinem Glueck durch den Gerichtsbeschluss, der ihm dann mal ins Haus flattert, gegen den er dann allerdings Einspruch erheben kann, und am Gerichtsort versuchen kann, diesen Einspruch zu begruenden.  Es gibt allerdings auch Richter, die ein Einsehen haben, und sich auf eine telefonische Verhandlung einlassen.  Das ist halt alles Ermessenssache des Richters.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Tenere am 08.10.2008, 07:22 Uhr
also soll ich jetzt alle 8 Seiten hier durchlesen?

Was ist die Empfehlung:

- $50 Strafzettel wegen Parkens am 1ten Montag des Monats in Frisco "War vorboten wegen Strassenreinung" aber das Schild war von Sprayer unkenntlich gemacht (Beweis als Photo vorhanden)
- Mietwagen von Hertz, ich bin PresidentCircle (über 30 Anmietungen im Jahr) - also alle Kreditkartendaten in Hertz' Hand

Soll man reagieren (online Beschwerde einlegen, weil ja offensichtlich nicht mein Fehler) oder nix machen und warten ggf. bucht Hertz mit die $50 (ohne Aufpreis?) von der Kreditkarte?

Danke
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: frank_gayer am 08.10.2008, 08:33 Uhr
Hallo,

ich würde mich schon versuchen mit dem Bild "raus zu reden". Ich denke nicht, dass dies unüblich ist.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Aaronp am 08.10.2008, 10:29 Uhr
EDIT
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 08.10.2008, 14:03 Uhr
Hallo,

ich würde mich schon versuchen mit dem Bild "raus zu reden". Ich denke nicht, dass dies unüblich ist.
Auch hier in den USA gilt meistens der Satz: Unwissenheit schuezt vor Strafe nicht!

Ich wuerde es einfach bezahlen und dann ist es gut.  Hertz koennte eventuell noch eine Bearbeitungsgebuehr draufschlagen
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Tenere am 08.10.2008, 18:54 Uhr
Unwissenheit schützt nicht aber

1. das Parkverbot gilt nur an 1 Tag für 2h!
2. das Schild war nicht lesbar

Natürlich könnte man sagen, warum ich nicht 10m weiter gelaufen bin umd dort das Schild zu lesen?

Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Es fragt sich eben nurl, ob es sinnvoll ist, meine Identität den Behörden zu erkennen zu geben (damit wäre Hertz aus der Sache raus??) aber bei der nächsten Einreise könnte es mit meinem Namen Probleme geben...?
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Tubapower am 09.10.2008, 10:37 Uhr
Es fragt sich eben nurl, ob es sinnvoll ist, meine Identität den Behörden zu erkennen zu geben (damit wäre Hertz aus der Sache raus??) aber bei der nächsten Einreise könnte es mit meinem Namen Probleme geben...?

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Ich schätze, wenn Immigration meckern würde, weil man mal ein Knöllchen bekommen hat, würde gar niemand mehr einreisen dürfen... nee mal im Ernst: So ein Käse interessiert die Einreisebehörde überhaupt nicht!

--Tubapower
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Aaronp am 09.10.2008, 11:09 Uhr
Zitat
Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Das stimmt für D nicht ganz... solange ein Schild auch durch die Form zu erkennen
ist (z.B. Stoppschild, Vorfahrt achten etc.) haben diese Schilder auch bei Schnee
oder Graffitischmiereien Gültigkeit.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: dschlei am 09.10.2008, 15:08 Uhr
Unwissenheit schützt nicht aber

1. das Parkverbot gilt nur an 1 Tag für 2h!
2. das Schild war nicht lesbar

Natürlich könnte man sagen, warum ich nicht 10m weiter gelaufen bin umd dort das Schild zu lesen?
Genau, und das koennte man Dir wirklich vorhalten

Zitat

Also in Deutschland gilt: wenn kein Schild, keine Strafe.

Und da Du das Knoellchen nicht in Deutschland, sondern in den USA bekommen hast, ist es auch ganz egal, was rechtens in Deutschland ist.

Hier herrscht ein ganz anders Recht, z. B. darf hier auch ein Polizist Deine Fahrgeschwindigkeit schaetzen, und dann auf Grund seiner Schaetzung Dir ein Ticket geben, was auch vor Gericht bestaetigt wird (ist meiner Nichte voriges Jahr so gegangen, und sie lebt in Kalifornien).  Der Richter erkannte den Polizisten als Fachmann an, der Geschwindigkeiten recht genau schaetzen kann!

Wenn Die ganze Sache vor Gericht geht, und Du nicht da bist, wird eine Fahndung ausgeschrieben, und eventuell kann man Dich dann bei Deiner naechsten Einreise schnappen (wurde hier schon mal diskutiert).

Ich weiss allerdings nicht genau, was Kalifornien macht, da hier Vekehrsangelegenheiten Sache des jeweiligen Staates sind.
Titel: Re: Strafzettel
Beitrag von: Tenere am 09.10.2008, 21:46 Uhr
also zahlen:

http://services.sfgov.org/dptpark/

 :(