Was die Versicherung angeht: würde ich mal nach grober Fahrlässigkeit schauen.
Ist meist bei Gepäckversicherungen so. Da reicht es, dass Auto aus den Augen zu
lassen und der Schutz ist durch die grobe Fahrlässigkeit weg.
Außerdem: die Leute, die sich auf Diebstahl spezialisiert haben, brauchen keine fehlende
Gepäckabdeckung. Die wissen auch so, wo etwas zu holen ist.
Gruß
Aaronp
Das mit der groben Fahrlässigkeit ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt nämlich auf die Gegend an.
Es gibt genug Rspr. wonach es in D nicht grob fahrlässig ist, Gepäck im Fahrzeug zu lassen und dies - ordnungsgemäß verschlossen - abzustellen - auch über Nacht.
Anders sieht das beispielsweise in (Teilen von) Italien, Spanien, Polen, Rumänien etc. aus. Dort ist das als grob fahrlässig anzusehen.
Da würde ich mich mal genau erkundigen.
Die Frage ist auch nicht unerheblich für die entstehenden Aufbruchschäden - Gepäck ist ja nur die eine Seite.....
Allerdings muß ich mal sagen, daß sich auch Profis nicht wahllos Autos aussuchen. D.h. also auch im Zweifel eher ein Auto nehmen werden, wo man sehen, daß was zu holen ist, als eines wo man nichts sieht und die Möglichkeit eben gegeben ist, daß der Kofferraum leer ist.
Das Risiko ist unnötig, weil es eben genug SUV - Fahrer gibt bei denen man schon vorher sieht, daß man zumindest die Chance hat.....