Die gleiche Diskussion hatten wir schon einmal, ich weiß nicht, warum Du immer wieder die erweiterte Haftpflicht aufzählst.
Da Du ja meinen Beitrag gelesen haben wirst, ist Dir sicherlich aufgefallen:
Weiter ist das Gleiche nochmal für die Vollkasko hinzugefügt, dort allerdings auf 100.000 beschränkt.
Hier geht es idT um Vollkasko in dem thread aber die Versicherungsbedingungen sehen ausdrücklich deutsche Erweiterungsversicherungen für beide Bereiche vor.
Du weißt doch eigentlich noch besser als ich, dass alles, was auf irgendwelchen Vermittlerseiten (und selbst alamo.de ist in dem Sinne nur Vermittler) im Internet steht, Schall und Rauch ist. Jeder bekommt erst am Schalter von ALAMO den gültigen MIetvertrag, jeder unterschreibt erst dort und es gilt das, was Du unterschreibst. Deswegen habe ich ja explizit einen Scan verlangt -
Hier liegst Du falsch. Ich habe nicht ohne Grund Alamo ausgewählt. Schonmal bei Alamo in die Verträge geschaut, die man ab Deutschland bekommt. Und ins Impressum? Betreiber der Alamo.de Seite ist die deutsche Muttergesellschaft. Die Bedingungen auf Alamo.de sind 1:1 die Bedingungen, die Du in den USA vorgelegt bekommst, wenn Du ein deutschsprachiges Exemplar verlangst. Und ja, das habe ich schonmal getestet.
Der Vertrag kommt bereits mit Buchung über die Homepage zu Stande und wird dann vor Ort nur noch einmal schriftlich fixiert. Rechtlich notwendig wäre das in diesem Fall aber nicht. Bei anderen Vermietern kann das aber natürlich ggf. anders sein.
Du wirst nicht ernsthaft annehmen, als Kunde von Holiday Auto würde man einen anders gestalteten Mietvertrag bekommen als als Kunde von TUI, alamo.de oder sonst wem?! Das sind Standarformulare, da werden nur Kreuzchen und Häkchen gesetzt und die entscheidenden Stellen musst Du nochmal explizit mit Monogramm bestätigen.
Nö, nehme ich nicht an, wie kommst Du da drauf? Ich bekomme seitens Alamo immer den selben Vertrag und in eben jenem ist grobe Fahrlässigkeit für CDW ausgeschlossen. Bei alamo übrigens afaik weltweit.
Diverse Vermittler (u.a. wohl holidayautos) bieten lediglich in ihrem Vertrag eine ZUSATZversicherung an, bei der eben diese grobe Fahrlässigkeit NICHT ausgeschlossen ist.
Und schon schließt sich der Kreis: da eben genau jeder Kunde von Alamo den gleichen Vertrag bekommt und in diesem CDW eingeschränkt ist, kann eine Zusatzversicherung Sinn machen, weswegen man die Bedingungen der Vermittler, die eben diese enthalten können, lesen sollte.
Was ich besonders eigenartig finde: was soll denn diese extra Vollkasko bringen? Wenn Du in New York einen Wagen mietest, dann hast Du in jedem Fall CDW inklusive, denn das ist Gesetz in New York.
http://www.caranddriver.com/reviews/do-i-need-insurance-to-rent-a-car-info
Note: In New York, collision damage is already included in the rental price and rental car companies are not permitted by law to charge extra for the CDW. New York also restricts the liability of drivers to $100
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Wie schon geschrieben: die Alamo CDW ist beschränkt bei grober Fahrlässigkeit. Ich kenne die amerikanische Rechtsprechung nicht aber in Deutschland liegt grobe Fahrlässikeit z.B. schon vor, wenn Du eine rote Ampel überfährtst. Das wird insbesondere dem USA-unerfahrenen sicherlich mal schnell passieren. Damit würde die Vollkasko von Alamo dann nicht zahlen, die Zusatzvollkasko der Allianz, die dabei ist aber schon.