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Autor Thema: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?  (Gelesen 18470 mal)

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TGW712

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #30 am: 31.12.2012, 21:25 Uhr »
Unterboden ist bei meinen Privatwagen immer das erste, was ne Delle bekommt. Unsere Garageneinfahrt ist so steil, dass ich entweder mit Vollgas rausspringen könnte oder aber leicht drüber schramme. Wenn der Wagen dann mal voll beladen ist, gibts auch mal ne kleine Beule am Unterbodenschutz :)

Jack Black

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #31 am: 31.12.2012, 22:15 Uhr »
Um für andere Haftungsbereiche (z.B. grobe Fahrlässigkeit) eine nach deutschem Maßstab übliche Deckung zu bieten, gibt es zudem oft noch eine deutsche Zusatzversicherung.

Es würde dem Forum sicherlich sehr hilfreich sein, wenn Du mal die entsprechende Passage aus dem ALAMO Mietvertrag einscannst und hier erläuterst, aus der Du entnimmst, dass Du bei grober Fahrlässigkeit nicht versichert bist.

Ich habe so eine Passage noch nie gefunden (und im Voucher auch nirgends eine entsprechende "Zusatzversicherung"), das würde mir die Suche sehr erleichtern. Die einzigen Klauseln, die ich kenne, beziehen sich auf Fahrten nach Mexico und auf nicht-offiziellen Straßen, dass dort der Versicherungsschutz erlischt. Andere Einschränkungen habe ich noch nie gelesen.

Ich habe auch noch nie eine "Zusatzversicherung" gehabt, die mich gegen diese vermeintlich nicht versicherten Fälle absichert. Sowieso nicht, wenn ich (wie in ca. 50% aller Fälle) direkt beim Vermieter buche. Aber auch TUI bietet keine "Übervollkasko" o,ä. an und in meinem aktuellen Voucher steht ganz explizit folgendes drin:

Zitat
Auto Europe stellt keine Versicherung. Die Versicherungsdeckung stellt der Autovermieter wie im Mietvertrag angegeben.
Zusätzliche Versicherungen können vor Ort gegen eine zusätzliche Gebühr beim Vermieter abgeschlossen werden.

Eine vergleichbare Klausel stand auch bei TUI drin, habe ich aber aktuell nicht mehr vorliegen. Anders kenne ich es auch nicht und das seit einigen Jahren. Woher kommen jetzt diese eigenartigen Erkenntnisse über Zusatzversicherungen usw. etc. pp.?

TGW712

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #32 am: 01.01.2013, 00:20 Uhr »
In meinem Holiday Autos Voucher steht:
Zitat
National Incl.: theft protection, collission damage waiver/loss damage waiver, liability cov. insurance 2 Mio. min., all add. driver, unlimited mileage, airport Fee, local tax, first full tank except Manhattan, GPS

Weiter steht dann:
Zitat
holiday autos own extended liability insurance

Für Letztgenannte ist eine extra Police der Allianz Global dabei:
Zitat
...gilt nur subsidiär, d.h. nach Vorleistung und Ausschöpfung der auf das Mietfahrzeug vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen.

Das sind die Bedingungen für eine Miete bei National am JFK über Holidayautos. Weiter ist das Gleiche nochmal für die Vollkasko hinzugefügt, dort allerdings auf 100.000 beschränkt. Eine Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit gibt es in diesen deutschen Zusatzbedingungen ausdrücklich nicht.

Sie gibt es aber z.B. bei Alamo in den Anmietbedingungen:


Zitat
...CDW wird hinfällig, wenn Sie oder ein befugter Fahrer 1. den Schaden absichtlich verursacht bzw. bewusst oder grob fahrlässig gehandelt hat;  ...

Zu finden in den offiziellen Alamo Bedingungen hier:
http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US

Ergo: in den von Alamo selbst inkludierten Versicherungen ist die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei den Bedingungen, die mir meine Argentur zusätzlich bei holiday autos vermittelt hat nicht...

Jack Black

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #33 am: 01.01.2013, 11:45 Uhr »
In meinem Holiday Autos Voucher steht:
Zitat
National Incl.: theft protection, collission damage waiver/loss damage waiver, liability cov. insurance 2 Mio. min., all add. driver, unlimited mileage, airport Fee, local tax, first full tank except Manhattan, GPS

Weiter steht dann:
Zitat
holiday autos own extended liability insurance

Das ist ja auch die Haftpflichtversicherung (im Sinne der US Gesetze eine erweiterte), die bietet natürlich nicht ALAMO als Verzicht oder so etwas an. Da steckt natürlich immer irgendeine Versicherung hinter, aber darum geht es auch gar nicht, denn der Unterbodenschutz ist nicht Bestandteil einer Haftpflicht. Die gleiche Diskussion hatten wir schon einmal, ich weiß nicht, warum Du immer wieder die erweiterte Haftpflicht aufzählst.

Sie gibt es aber z.B. bei Alamo in den Anmietbedingungen:

Du weißt doch eigentlich noch besser als ich, dass alles, was auf irgendwelchen Vermittlerseiten (und selbst alamo.de ist in dem Sinne nur Vermittler) im Internet steht, Schall und Rauch ist. Jeder bekommt erst am Schalter von ALAMO den gültigen MIetvertrag, jeder unterschreibt erst dort und es gilt das, was Du unterschreibst. Deswegen habe ich ja explizit einen Scan verlangt - Du wirst nicht ernsthaft annehmen, als Kunde von Holiday Auto würde man einen anders gestalteten Mietvertrag bekommen als als Kunde von TUI, alamo.de oder sonst wem?! Das sind Standarformulare, da werden nur Kreuzchen und Häkchen gesetzt und die entscheidenden Stellen musst Du nochmal explizit mit Monogramm bestätigen.

Wenn Du vom Hof fährst, hast Du immer den gleichen Vertrag dabei. Wobei dort selbstverständlich auch die "erlaubten" Fahrer eingetragen sind, dass Du dann nicht jemanden anderen fahren lassen darfst, bedarf sicher auch keiner extra Erwägung. Das ist selbstverständlich Voraussetzung für die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags. Aber dann zahlt auch keine irgendwie geartete Zusatzversicherung (auch Holiday Auto resp. Allianz wird ganz sicher nicht zahlen).

Anders herum bekommst Du von TUI, Holiday Auto usw. auch immer den gleichen Vermittlervertrag, egal welcher Vermieter nachher für Dich zuständig ist.

Was ich besonders eigenartig finde: was soll denn diese extra Vollkasko bringen? Wenn Du in New York einen Wagen mietest, dann hast Du in jedem Fall CDW inklusive, denn das ist Gesetz in New York.

http://www.caranddriver.com/reviews/do-i-need-insurance-to-rent-a-car-info

Zitat
Note: In New York, collision damage is already included in the rental price and rental car companies are not permitted by law to charge extra for the CDW. New York also restricts the liability of drivers to $100

TGW712

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #34 am: 02.01.2013, 11:03 Uhr »
Die gleiche Diskussion hatten wir schon einmal, ich weiß nicht, warum Du immer wieder die erweiterte Haftpflicht aufzählst.

Da Du ja meinen Beitrag gelesen haben wirst, ist Dir sicherlich aufgefallen:

Zitat
Weiter ist das Gleiche nochmal für die Vollkasko hinzugefügt, dort allerdings auf 100.000 beschränkt.
Hier geht es idT um Vollkasko in dem thread aber die Versicherungsbedingungen sehen ausdrücklich deutsche Erweiterungsversicherungen für beide Bereiche vor.


Du weißt doch eigentlich noch besser als ich, dass alles, was auf irgendwelchen Vermittlerseiten (und selbst alamo.de ist in dem Sinne nur Vermittler) im Internet steht, Schall und Rauch ist. Jeder bekommt erst am Schalter von ALAMO den gültigen MIetvertrag, jeder unterschreibt erst dort und es gilt das, was Du unterschreibst. Deswegen habe ich ja explizit einen Scan verlangt -

Hier liegst Du falsch. Ich habe nicht ohne Grund Alamo ausgewählt. Schonmal bei Alamo in die Verträge geschaut, die man ab Deutschland bekommt. Und ins Impressum? Betreiber der Alamo.de Seite ist die deutsche Muttergesellschaft. Die Bedingungen auf Alamo.de sind 1:1 die Bedingungen, die Du in den USA vorgelegt bekommst, wenn Du ein deutschsprachiges Exemplar verlangst. Und ja, das habe ich schonmal getestet.
Der Vertrag kommt bereits mit Buchung über die Homepage zu Stande und wird dann vor Ort nur noch einmal schriftlich fixiert. Rechtlich notwendig wäre das in diesem Fall aber nicht. Bei anderen Vermietern kann das aber natürlich ggf. anders sein.


Du wirst nicht ernsthaft annehmen, als Kunde von Holiday Auto würde man einen anders gestalteten Mietvertrag bekommen als als Kunde von TUI, alamo.de oder sonst wem?! Das sind Standarformulare, da werden nur Kreuzchen und Häkchen gesetzt und die entscheidenden Stellen musst Du nochmal explizit mit Monogramm bestätigen.
Nö, nehme ich nicht an, wie kommst Du da drauf? Ich bekomme seitens Alamo immer den selben Vertrag und in eben jenem ist grobe Fahrlässigkeit für CDW ausgeschlossen. Bei alamo übrigens afaik weltweit.
Diverse Vermittler (u.a. wohl holidayautos) bieten lediglich in ihrem Vertrag eine ZUSATZversicherung an, bei der eben diese grobe Fahrlässigkeit NICHT ausgeschlossen ist.
Und schon schließt sich der Kreis: da eben genau jeder Kunde von Alamo den gleichen Vertrag bekommt und in diesem CDW eingeschränkt ist, kann eine Zusatzversicherung Sinn machen, weswegen man die Bedingungen der Vermittler, die eben diese enthalten können, lesen sollte.



Was ich besonders eigenartig finde: was soll denn diese extra Vollkasko bringen? Wenn Du in New York einen Wagen mietest, dann hast Du in jedem Fall CDW inklusive, denn das ist Gesetz in New York.

http://www.caranddriver.com/reviews/do-i-need-insurance-to-rent-a-car-info

Zitat
Note: In New York, collision damage is already included in the rental price and rental car companies are not permitted by law to charge extra for the CDW. New York also restricts the liability of drivers to $100
[/quote]

Wie schon geschrieben: die Alamo CDW ist beschränkt bei grober Fahrlässigkeit. Ich kenne die amerikanische Rechtsprechung nicht aber in Deutschland liegt grobe Fahrlässikeit z.B. schon vor, wenn Du eine rote Ampel überfährtst. Das wird insbesondere dem USA-unerfahrenen sicherlich mal schnell passieren. Damit würde die Vollkasko von Alamo dann nicht zahlen, die Zusatzvollkasko der Allianz, die dabei ist aber schon.

revac1

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Re: Unterboden + Glasschutz? Unbedingt notwendig? trotz Vollkasko?
« Antwort #35 am: 03.01.2013, 13:19 Uhr »
Weiß hier vielleicht doch jemand, was in USA als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird?
Vor allem bezüglich der wahrscheinlichsten Fälle, z.B.

1.  Ausweichmanöver auf der Landstraße bei einem Hasen (BGH IV ZR 321/95)
2.  Das Kümmern um ein schreiendes Kind auf der Rückbank im Auto (OLG Frankfurt 23 U 38/93)
3.  Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopschildes gelten schon automatisch als grob fahrlässig

die alle in Deutschland als grobe Fahrlässigkeit gelten.

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/r1803.htm