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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: Tocqueville am 25.06.2007, 20:47 Uhr

Titel: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 25.06.2007, 20:47 Uhr
Hallo,

plane gerade unseren 3-wöchigen US-Urlaub und finde einfach keine Möglichkeit, eine ausreichende KFZ-Haftpflicht für den Mietwagen abzuschließen. Vielleicht habt Ihr ja noch eine Idee??

- über Alamo (direkt) oder driveFTI (indirekt) sind max. 2 Mio. $ als Deckungssumme möglich
- bei anderen Mietwagenanbietern sieht es auch nicht anders aus
- die ADAC-Traveller Police (in Europa: Mallorca-Police) hat max. 500.000 € Deckungssumme, auch keine Lösung

Zum Vergleich, die KFZ-Haftpflicht für mein Auto hier hat 100 Mio. € Deckungssumme, Sixt gibt in Deutschland 50 Mio. €.

Die USA sind ja bekannt für Ihre hohen Schadensersatzforderungen - vor diesem Hintergrund finde ich es schon krass, dass im Prinzip jeder Tourist mit einer völlig unzureichenden KFZ-Haftpflicht herumfährt.

Also, freue mich über jeden Hinweis - z.B. auf einen konkreten Anbieter für eine non-owner liability insurance. Und bitte KFZ-Haftpflicht nicht mit dem CDW-Waiver verwechseln  :wink:
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 25.06.2007, 21:02 Uhr
Zum Vergleich, die KFZ-Haftpflicht für mein Auto hier hat 100 Mio. € Deckungssumme, Sixt gibt in Deutschland 50 Mio. €.

Die USA sind ja bekannt für Ihre hohen Schadensersatzforderungen - vor diesem Hintergrund finde ich es schon krass, dass im Prinzip jeder Tourist mit einer völlig unzureichenden KFZ-Haftpflicht herumfährt.

Also, freue mich über jeden Hinweis - z.B. auf einen konkreten Anbieter für eine non-owner liability insurance. Und bitte KFZ-Haftpflicht nicht mit dem CDW-Waiver verwechseln  :wink:
Das wirst Du nicht finden, da diese Versicherungshöhen in den USA nicht angeboten werden (zumindest nicht für diesen Zweck). Die Versicherungen laufen m.W. über Versicherungsgesellschaften in dem jeweiligen Land und von den Summen hier in Deutschland kann man dort nur träumen.
Je nach Mietwagen-Anbieter liegen diese dann zwischen 1 und 2 Mio US$.
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Smartmatze am 25.06.2007, 22:08 Uhr
Zum Vergleich, die KFZ-Haftpflicht für mein Auto hier hat 100 Mio. € Deckungssumme, Sixt gibt in Deutschland 50 Mio. €.

Was letztendlich eh nur marketingtechnisch interessant ist. Der höchste Schadensfall der Geschichte betrug 33 Millionen Euro, als ein brennender Tanklastzug eine sehr große Brücke so stark beschädigt hatte, dass sie größenteils neu gebaut werden musste. Da kamen aber schon extrem viele Zufälle zusammen.

Diese hohen Summen sind also nett anzuschauen, taugen ABER NICHT zur Einschätzung von "realistischen möglichen Schadenssummen"... denn die liegen im Prinzip IMMER unter der Haftungsgrenze.. und wie die anderen schon geschrieben haben, letztendlich sind 1-2 Mio $ im Prinzip schon das Maximum, was man bekommen kann...

Grüsse
Matze
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 25.06.2007, 22:37 Uhr
Hmm, leider liegt Ihr da falsch. Erstens sind die Deckungssummen in Deutschland nicht ohne Grund so hoch und zweitens gibt es genügend Gegenbeispiele zur These, dass die US "billiger" sind.

Z.B:

http://www.lawyerct.com/CM/Custom/Verdicts-Settlements.asp

Angenommen, Du fährst in den USA - worst case - jemanden rollstuhlreif.  In dem Fall dürfte Deine Existenz ruiniert sein, da jegliche Haftung über 1 Mio $ von Dir gezahlt werden muss. Und nicht von Angela Merkel  :wink:

Ich bleibe also dabei: Mietwagen fahren ist ein hohes Risiko in den US. Zum Glück geht es die meiste Zeit gut ...
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: rck001 am 25.06.2007, 22:42 Uhr
Die USA sind ja bekannt für Ihre hohen Schadensersatzforderungen - vor diesem Hintergrund finde ich es schon krass, dass im Prinzip jeder Tourist mit einer völlig unzureichenden KFZ-Haftpflicht herumfährt.

Ob diese hohen Schadenersatzforderungen auch bei "normalen" Verkehrsunfällen üblich sind weiß ich nicht. Allerdings denke ich, daß ein viel größeres Risiko darin besteht, daß man unverschuldet in einen Unfall gerät und der Unfallverursacher nur mit der Mindestsumme versichert ist. Die vorgeschriebene Versicherung beträgt in den USA meines Wissens 5000,- bei Sachschäden und 50000,- Euro bei Personenschäden.
Dagegen würde ich mich eher versichern, denn was nützt mir eine hohe Schadenersatzforderung, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?

Übrigens, die beste Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer noch vorsichtiges Fahren, denn nur wenn man einen Unfall verschuldet bringt eine Haftpflicht etwas.
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 25.06.2007, 22:57 Uhr
Ein anderes Beispiel: das Bein einer Frau eingeklemmt, 1,5 Mio US $

$1.475 Million awarded to woman pinned against the rear bumper of her car as she was unloading the trunk.

The case is an excellent example of the importance of having sufficient insurance. The plaintiff suffered a partial severance of her leg below the knee. Fortunately the expert medical care that she received saved her leg and she now has complete mobility, but horrific scarring. The offending car had only $100,000 in insurance which was promptly tendered. The plaintiff carried under-insurance of $1.5 Million. The under-insurance company was entitled to a set off for the first $100,000 from the offending car, and then added $1.375 million of its own. Under-Insurance is an inexpensive item on your total auto insurance bill and should be purchased for as much as you can possibly afford. Please see "Automobile Insurance"

http://www.stephanpeskin.com/CM/Custom/CasesInterest.asp



Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 25.06.2007, 23:01 Uhr
Na, dann miete ich das Fahrzeug doch lieber auf meine GmbH und mache in den USA im Fall des Falles eine Dienstreise mit beschränkter Haftung  :lol:
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Smartmatze am 26.06.2007, 02:42 Uhr
Das ist dann wohl das beste....  :bibber:
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Elvi am 26.06.2007, 06:22 Uhr
Übrigens, die beste Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer noch vorsichtiges Fahren, denn nur wenn man einen Unfall verschuldet bringt eine Haftpflicht etwas.
Das stimmt natürlich. Ich denke aber, das es eher lebensfremd ist zu glauben, daß man durch vorsichtiges Fahren selbstverschuldete Unfälle (es "reicht" ja schon eine Teilschuld) ausschließen kann...
Gruß Elvi
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 26.06.2007, 06:56 Uhr
@Tocqueville,

da das von Dir angesprochene Thema nicht so spektakulär neu ist, wie es der ursprüngliche Threadtitel vermuten läßt, habe ich diesen mal etwas angepaßt.

Zum Thema selbst gibt es über die Boardsuche einige Diskussionen zu finden, von denen sich allerdings kaum eine nur um die Haftpflicht dreht.

Der Grundtenor ist aber wohl, daß keine Versicherung bekannt ist, welche die Haftpflichtversicherung auf deutsche Deckungssummen aufstockt.


Btw, was ist ein CDW-Waiver? Ein Verzicht auf den Verzicht?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 26.06.2007, 07:20 Uhr
Da gebe ich Hank recht.
Grund ist der, daß die Versicherung für die (Mietwagen) Unternehmen und letztlich für Dich bezahlbar sein muß.
Keine dt. Versicherungsgesellschaft (außer villeicht der Allianz) ist in der Lage und damit willens, solch horrende Summen zu versichern die in den USA herauskommen können.

Nur als Beispiel: Du machst eine Vollbremsung, weil ein Vieh über die Straße läuft. Im Wagen hinter Dir verkippt die Else auf dem Beifahrersitz Ihren Morning- Coffee- to- go und zwar a la Stella Liebek. Natürlich ist das alles herzerreißend und ganz schlimm - Ergebnis: 2 Mio $ für Stella, ohne daß es zum Zusammenstoß o.ä. gekommen wäre. Solche Vorfälle kommen im Dutzend am Tag vor und ruinieren jede Versicherungsgesellschaft innerhalb einer Woche (bei der Allianz innerhalb v. 3 Wochen).
Hier gibts dafür mal (zu recht !!!) gar nichts.
Titel: Re: Achtung - unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: rck001 am 26.06.2007, 08:48 Uhr
Ich denke aber, das es eher lebensfremd ist zu glauben, daß man durch vorsichtiges Fahren selbstverschuldete Unfälle (es "reicht" ja schon eine Teilschuld) ausschließen kann...
Gruß Elvi

Ist es nicht genauso lebensfremd, sich gegen jede nur denkbare Möglichkeit zu versichern? Immerhin ist bei den meisten Autovermietern eine erhöhte Haftpflichtversicherung (1 bis 1,5 Mio Euro) eingeschlossen. Für die oben dargestellten Fälle reicht das ja meist aus. Natürlich kann es Fälle geben in denen die Summe nicht ausreicht, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: lurvig am 26.06.2007, 09:02 Uhr
das klingt ja jetzt so, als könnte man sich nicht mehr ruhigen Gewissens und ohne Angst in USA in einen Mietwagen setzen!
Natürlich besteht ein gewisses Restrisiko! Aber damit kann und muss man eben leben. Wenn man so rangeht, kann man auch gleich jedes Autofahren meiden, denn man könnte ja dabei umkommen (was gar nicht mal sooooo unwahrscheinlich ist). Es gibt leider genug Verkehrstote jedes Jahr, auch in USA. Da hilft dann auch die beste Versicherung nichts. Man wird auch von Tausend Milliarden Dollar nicht wieder lebendig. Es wird nun auch nicht jeder eine GmbH haben oder extra deswegen gründen, weil er nach USA reist und ein Auto mieten will, um dann irgendwelche Dienstreise-"Tricks" zu machen.
Egal, ich finde die "Panik" völlig überzogen! Natürlich kann man über das Thema nachdenken, aber ich denke, die allermeisten von uns fahren in den allermeisten Fällen mit den "normalen" Versicherungen sicher genug. Man kann sich halt nicht gegen alles versichern.

Lurvig
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: winki am 26.06.2007, 09:24 Uhr
Na ja sind alles theoretische Annahmen, das es solche Fälle gibt wird nicht bestritten. Aber zu bedenken ist auch dass ein nicht unbedenklicher  hoher Prozentsatz amerikanischer Autofahrer mit den Mindest - Versicherungssummen z.B.

Texas state law requires minimum Bodily Injury Liability coverage of $20,000 per injured person up to a total of $40,000 per accident, and Property Damage Liability coverage with a minimum limit of $15,000. This basic coverage is often referred to as 20/40/15 coverage.

unterwegs ist. Da heißt für die Praxis ausreichend ist da sonst kein Mensch in den USA mehr Autofahren würde. Das dort betonte Defensiv-Fahren ist ein Effekt, da im Gegensatz zu Deutschland eine Mitschuld (durch Teilnahme am Straßenverkehr) im Falle eines unverschuldeten Unfalles ausgesprochen wird.
Prinzipiell würde ich aber bei Mietwagen anraten nicht an der Versicherung zu sparen, speziell Uninsured/Underinsured Motorrists und Fully Coverage da ein nicht unerheblicher Anteil Nicht/Unterversicherter Autofahrer unterwegs sind und weil sich Autovermieter bei Schäden am Fahrzeug schadlos am Mieter halten.  Besonders bei RV - Mietfahrzeugen ist der Mieter grundsätzlich bei Schäden am Unterboden oder Dach haftbar.

Ich persönlich habe bisher immer sehr gute Erfahrungen mit Versicherungskonditionen bei Anmietung eines Fahrzeuges als Mitglied von ADAC gemacht.

winki
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: mrh400 am 26.06.2007, 09:47 Uhr
Hallo,
Das dort betonte Defensiv-Fahren ist ein Effekt, da im Gegensatz zu Deutschland eine Mitschuld (durch Teilnahme am Straßenverkehr) im Falle eines unverschuldeten Unfalles ausgesprochen wird.
so ganz fremd ist das dem deutschen Recht auch nicht; aufgrund der sog. Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs bekommt man auch bei einem unverschuldeten Unfall nicht den vollen Schaden ersetzt, wenn man nicht darlegen kann, daß der Unfall absolut unvermeidbar war (ist jetzt eine verkürzte Darstellung; in den vielen Verästelungen bin ich auch nicht mehr drin; aber im Grundsatz ist das bei uns ähnlich).
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Matthias24x am 26.06.2007, 10:34 Uhr
Wenn du schon Angst hast wegen einer zu niedrigen Deckungssumme Auto zu fahren würd ich dir raten gleich zu hause zu bleiben.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 26.06.2007, 20:58 Uhr
Na ja, so wirklich hat die Diskussion nicht weitergeholfen. Denn es bleibt festzuhalten:

Im Gegensatz zur Anmietung eines Mietwagens in Deutschland besteht in den USA das zwar geringe, jedoch absolut vorhandene Risiko, auf Forderungen über 1 Mio. $ aus Schadensersatzklagen sitzen zu bleiben (siehe meine konkreten Beispiele)

Man kann dieses Problem leider nicht wegdiskutieren mit "Argumenten" wie:

"alle fahren defensiv"
"es ist übertrieben, sich gegen alles zu versichern"
"bleib doch gleich zu Hause  :roll:"

Also: wer kann eine gute non-owner liability insurance und/oder umbrella-police anbieten, die bis ca. 10 Mille hochgeht?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Aaronp am 27.06.2007, 06:40 Uhr
Da es in der USA sicherlich den ein oder anderen gibt, der sich im Jahr mal ein Auto
mietet und es auch sicherlich schon mal ein Unfall durch einen Touristen gegeben hat,
scheint kein Notwendigkeit da zu sein, eine höhere Summe abzusichern. Fakt ist, es geht
nicht, es bietet keiner an. Wenn es Notwendig wäre, würde sicherlich eine Versicherungsgesellschaft
darauf anspringen und zu hohen Summen, diese Absicherung bieten.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 27.06.2007, 07:10 Uhr
Du hast ein wichtiges Argument vergessen (ignoriert?), welches Deine Frage eigentlich auch schon beantwortet:

"Es gibt niemanden, der so etwas anbietet"

Gründe dafür wurden ja auch ausreichend genannt.


Und mit diesem -Deinem ganz persönlichen- Problem:

Im Gegensatz zur Anmietung eines Mietwagens in Deutschland besteht in den USA das zwar geringe, jedoch absolut vorhandene Risiko, auf Forderungen über 1 Mio. $ aus Schadensersatzklagen sitzen zu bleiben (siehe meine konkreten Beispiele)

... mußt Du nun mal leben oder eben doch einen der anderen Hinweise beherzigen. Deutschland ist nun mal nicht die USA, ein Vergleich der beiden Länder in puncto Mietwagen und deren Versicherungen hinkt sehr stark.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 27.06.2007, 07:17 Uhr
Ich weiß nicht, ob ich nicht deutlich genug war:
kein dt. Versicherer holt sich ein solches Risiko ins Haus !!!
Die meisten dt. Versicherer haben in allen Versicherungen Ausschlußklauseln, sobald es in irgendeiner Form mit den USA zu tun hat (gilt für die Privathaftpflicht genauso wie für die Betriebshaftpflicht usw.). Daher kann ich Dir auch nur raten schön aufzupassen wo Du hintrittst und was Du mit Deinen Finger machst. Die Vase im Hotel die Du runterschmeißt geht nämlich in aller Regel auch aus Deiner Privatschatulle.

Das Risiko von aberwitzig hohen Schadenersatzforderungen will eben niemand versichern.
Wenn Du also meinst, es reicht Dir nicht, dann kann man wirklich nur raten zu Hause zu bleiben.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: IkeaRegal am 27.06.2007, 09:35 Uhr
Ich frag mich manchmal, wie mancher hier leben kann. Selbst in unserem Land gibt es soviele Risiken (und Nebenwirkungen), dass an ein wirklich sicheres Leben nur zu denken ist, wenn man eine sechstelligen Betrag auf dem Konto hat.

Also worüber unnütz Gedanken machen? Wenn man seinen gesunden Menschenverstand auch in den USA einschaltet, dann bedeutet das umsichtig, vernünftig zu sein. Alle anderen Risiken lassen sich nunmal nicht 100% ausschließen, aber bei welchem Risiko ist das nicht so?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Tocqueville am 27.06.2007, 10:41 Uhr
Also, ich fasse das jetzt mal alles zusammen:

Es gibt zwei Perspektiven:

Nr. 1: Wenn Sie z.B. über Alamo einen Mietwagen buchen und damit einen Unfall in den USA haben sind Sie ohne weitere finanzielle Absicherung bei einer Schadensersatzklage im Millionenbereich finanziell runiniert. Dies ist ein Fakt.

Aus diesem Grund werde ich mich um eine non-owner liability bzw. umbrella police kümmern, die Sie in den USA von jeder großen Versicherungsgesellschaft bekommen können.

Nr. 2: "Unfälle passieren nicht so häufig", "vorsichtig fahren", "Versicherungen gibt es nicht", "bleib doch zu hause". Die "Argumente" meiner Gegenredner helfen Ihnen bei einem Unfall nicht wirklich weiter  :roll:

Sie sollten also bei der Gewichtung der Perspektiven auch beachten, dass die Betreiber dieses Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen haben und daher das Haftpflicht-Problem niemals eingestehen werden.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHoliday am 27.06.2007, 11:17 Uhr
@Tocqueville: Es wäre schön, wenn Du einen Link oder eine Adresse hättest, wo man die von Dir genannten Zusatzversicherungen bekommen kann. Dann hätten evtl. alle etwas davon, denen die Haftpflichtsumme zu niedrig erscheint.

Sie sollten also bei der Gewichtung der Perspektiven auch beachten, dass die Betreiber dieses Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen haben und daher das Haftpflicht-Problem niemals eingestehen werden.

Das ist schlicht eine absolute Unverschämtheit!

Wegen eines lächerlichen Banners, wirfst Du Thomas/dem Forum Zensur vor? Und das mit der geballten Erfahrung von 6 Beiträgen in diesem Forum?
Wenn das Dein Standpunkt ist, warum schreibst Du dann hier. Warum wurden Deine so "geschäftsschädigenden" Beiträge noch nicht entfernt?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: rck001 am 27.06.2007, 11:32 Uhr
Wenn Sie z.B. über Alamo einen Mietwagen buchen und damit einen Unfall in den USA haben sind Sie ohne weitere finanzielle Absicherung bei einer Schadensersatzklage im Millionenbereich finanziell runiniert. Dies ist ein Fakt.

Es gibt noch viel schlimmere Szenarien:

Ich werde in den USA unverschuldet in einen Unfall verstrickt, bei dem ich so schwer verletzt werde, daß ich den Rest meines Lebens ein Pflegefall bin und im Rollstuhl sitze. Meine Schadensersatzforderungen werden nicht erfüllt, da er schuldige Fahrer kein Geld und nur die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung hat (50000,- Dollar). Ich bin dann nicht nur körperlich geschädigt sondern auch finanziell ruiniert, da die 50000 Dollar schon sehr bald aufgebraucht sein werden.

Oder ein Mitreisender kommt dabei ums Leben,  dann bringt mir auch die beste Haftpflichtversicherung rein gar nichts.


Außerdem, wenn ich mich gegen jedes mögliche Risiko versichern will, dann wäre ich mit meinem Gehalt schon durch die Bezahlung der Raten finanziell ruiniert.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 27.06.2007, 12:49 Uhr
Nr. 1: Wenn Sie z.B. über Alamo einen Mietwagen buchen und damit einen Unfall in den USA haben sind Sie ohne weitere finanzielle Absicherung bei einer Schadensersatzklage im Millionenbereich finanziell runiniert. Dies ist ein Fakt.

Aus diesem Grund werde ich mich um eine non-owner liability bzw. umbrella police kümmern, die Sie in den USA von jeder großen Versicherungsgesellschaft bekommen können.

Da wir gerne dazulernen, postest Du uns dann bitte das Ergebnis, also Preis, Leistungsumfang und vor allem Bezugsmöglichkeit dieser Police.

Zitat
Sie sollten also bei der Gewichtung der Perspektiven auch beachten, dass die Betreiber dieses Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen haben und daher das Haftpflicht-Problem niemals eingestehen werden.

Solche Unterstellungen unterläßt Du in Zukunft bitte.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 27.06.2007, 13:24 Uhr
Also, ich fasse das jetzt mal alles zusammen:

Es gibt zwei Perspektiven:

Nr. 1: Wenn Sie z.B. über Alamo einen Mietwagen buchen und damit einen Unfall in den USA haben sind Sie ohne weitere finanzielle Absicherung bei einer Schadensersatzklage im Millionenbereich finanziell runiniert. Dies ist ein Fakt.

Aus diesem Grund werde ich mich um eine non-owner liability bzw. umbrella police kümmern, die Sie in den USA von jeder großen Versicherungsgesellschaft bekommen können.

Nr. 2: "Unfälle passieren nicht so häufig", "vorsichtig fahren", "Versicherungen gibt es nicht", "bleib doch zu hause". Die "Argumente" meiner Gegenredner helfen Ihnen bei einem Unfall nicht wirklich weiter  :roll:

Sie sollten also bei der Gewichtung der Perspektiven auch beachten, dass die Betreiber dieses Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen haben und daher das Haftpflicht-Problem niemals eingestehen werden.

Als jemand der in der Kfz-Haftpflichtversicherung tätig ist, kann ich nur sagen:
Man kann sich nicht gegen jedes Risiko versichern. Auch hier gibt es Höchsthaftungssummen.
Am besten das Ganze auch noch kostenlos ??!!
Dazu fällt mir so langsam nichts mehr ein.....

Aber !! Ich lerne gern dazu und bin ja mal gespannt, welche Versicherung (inländisch oder ausländisch) diese Risiken versichert und vorallem in welcher Höhe..... (nur mal so nebenbei: eine schwere Verletzung mit Pflege etc. kostet hier D, bei unserem Gesundheits und Rechtssystem locker über 1 Mio.. Da kannst Du in den USA nochmal eine 0 dranhängen oder noch höher greifen). Und dann stell Dir gleich die Frage in welcher Höhe Du Dich versichern willst und ob das reicht oder ob es nicht noch eine Zusatzversicherung für die Zusatzversicherung sein muß.....!!!  :roll:

Ich bin sicher kein betreiber des Forum, sondern auch nur User, von daher habe ich sicherlich keinen Grund hier für die Vermieter zu reden (zumal ich mich mit denen häufig genug rumschlage), aber nur, weil Dir die Antworten nicht gefallen sind nicht gleich alle hier "gekauft".
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Daniel am 27.06.2007, 13:54 Uhr
Ein neues Mitglied, alle Beiträge in diesem Thread und dann zum Schluss solch eine unverschämte Unterstellung, da glaube ich nicht an einen Zufall....
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: salial am 27.06.2007, 21:41 Uhr
Vielleicht "waermt" er uns ja nur vor, um dann eine solche "Versicherung" aus dem Aermel zu schuetteln, die wir dann ja alle gerne von ihm (evtl. gegen Vorauskasse) kaufen? Nur so ein Gedanke!  :wink:

LG
Salial
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHolliday am 27.06.2007, 22:32 Uhr




Im Gegensatz zur Anmietung eines Mietwagens in Deutschland besteht in den USA das zwar geringe, jedoch absolut vorhandene Risiko, auf Forderungen über 1 Mio. $ aus Schadensersatzklagen sitzen zu bleiben


Das ist eindeutig richtig - vielleicht aber nicht für jeden relevant, vielleicht auch ein Problem, aber nicht für jeden änderbar.


... dass die Betreiber dieses Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen haben ...


Auch das dürfte richtig sein. Wieso sonst die Banner, die ja wohl Erträge bringen? Aber das ist ja wohl nicht der Punkt: denn jeder, der ein Unternehmen betreibt (und sei es wirtschaftlich auch noch so klein) hat natürlich das Recht auch eine Meinung zu vertreten. Nur hat der Betreiber des Forums sie nicht geäußert und anderweitige Äußerungen zensiert oder gar verboten. Insofern geht auch der hysterische Wutausbruch von



Das ist schlicht eine absolute Unverschämtheit!



an der Sache völlig vorbei. Hier ist nicht dem Forum Zensur vorgeworfen worden! Mal genau lesen, DocHoliday!

Ob der "Betreiber des Forums ein wirtschaftliches Interesse an der Vermietung von Mietwagen" hat oder nicht, ist ebenso unwichtig wie die Frage ob er "daher das Haftpflicht-Problem niemals eingestehen" werde oder nicht - jedenfalls solange er sich dazu gar nicht äußert!

Warum also diese Aufgeregtheit auch der Moderatoren? Wer hat Euch den angegriffen? Kann man nicht der an sich richtigen Behauptung einfach entgegnen, daß sich USER geäußert haben und nicht der Forumsbetreiber?

Es fehlt den Herren Moderatoren einfach mal wieder sie Souveränität in solch einer Situation: "Solche Unterstellungen unterläßt Du in Zukunft bitte" und "eine unverschämte Unterstellung" sind kein Beweis für einen unaufgeregten Stil eines Moderators!


Nach Antwort # 21 hätte man doch einfach abwarten können, ob es zu dem Problem irgendeine positive Lösungsmöglichkeit gibt.


Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Smartmatze am 27.06.2007, 22:41 Uhr
Ein neues Mitglied, alle Beiträge in diesem Thread und dann zum Schluss solch eine unverschämte Unterstellung, da glaube ich nicht an einen Zufall....
Sieht mir auch so aus.... im Prinzip deutete darauf schon fast der "reisserische" ursprüngliche Titel des Themas...
Kein normaler User würde sich SO verhalten wie der Themenersteller hier - denn WENN jemand neu ist und gleich nen Thread aufmacht, will er entweder etwas WISSEN (was hier ja net der fall war) oder hat andere Interessen (die dem Forum meistens NICHT dienlich sind).

Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHoliday am 27.06.2007, 22:59 Uhr

Insofern geht auch der hysterische Wutausbruch von



Das ist schlicht eine absolute Unverschämtheit!



an der Sache völlig vorbei. Hier ist nicht dem Forum Zensur vorgeworfen worden! Mal genau lesen, DocHoliday!

LOL, der "hysterische Wutausbruch" rettet mir echt den Abend  :D :D!

Vielleicht nicht nur genau lesen, sondern auch verstehen, was Tocqueville mit seiner Aussage wohl gemeint haben könnte, bzw, was er damit andeuten wollte. Wird aus dem Zusammenhang heraus eigentlich recht klar. Haben ja außer Dir auch alle, die daruf eingegangen sind, so verstanden.
Aber klar, alles  Hysteriker, nur Du nicht ;).
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Daniel am 27.06.2007, 23:18 Uhr

Es fehlt den Herren Moderatoren einfach mal wieder sie Souveränität in solch einer Situation: "Solche Unterstellungen unterläßt Du in Zukunft bitte" und "eine unverschämte Unterstellung" sind kein Beweis für einen unaufgeregten Stil eines Moderators!


Und wie immer muss der Herr Doc Holliday mit zwei L sich über die Moderatoren auslassen. Langsam wird es langweilig.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: The Kickin Chicken am 27.06.2007, 23:41 Uhr


Und wie immer muss der Herr Doc Holliday mit zwei L sich über die Moderatoren auslassen. Langsam wird es langweilig.

Da ahnt man schon, welchem Doc man vertrauen sollte  :? :? :?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 28.06.2007, 07:22 Uhr
Ist schon witzig (und irgenwie wie jeden Tag im Büro):
da kommt einer und stellt einer Frage. Die Antwort die er hören möchte bekommt er aber nicht, weil es so einfach nicht geht und dann sind wieder mal alle anderen Schuld, keiner versteht ihn, keiner macht das richtig, alle wollen nur sein Geld usw., jedenfalls sind alle anderen blöd.
Und dann kommt auch noch einer der hat natürlich für alles Verständnis und zieht die Kreise gleich noch ein bisschen weiter, da sind dann auch die Mods usw. schuld..... :blecken:

Mein lieber Doc Doppel-LL: die Mods machen das hier nicht Hauptberuflich und selbst wenn müssen sie sich hier nicht solchen Unterstellungen aussetzen lassen (ob dies bereits eine Beleidigung ist, lasse ich mal offen).
Du bist jedenfalls nicht der Arzt dem die Frauen vertrauen.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: djohannw am 28.06.2007, 12:53 Uhr
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Eine Möglichkeit gibt es, deutsche Mindesthaftpflichtsummen für einen Mietwagen in den USA zu erhalten:

Zitat
Mietwagenversicherung
Bezahlen Sie Ihren Mietwagen mit Ihrer NetBank MasterCard Platinum, so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert. Der Vollkaskoschutz gilt für alle berechtigten Fahrer, die im Fahrzeug-Mietvertrag eingetragen wurden. Außerdem besteht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung über die in Deutschland  orgeschriebenen gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese zusätzliche Sicherheit kommt Ihnen insbesondere bei einer Anmietung in Ländern zugute, in denen keine oder nur niedrige Haftpflichtdeckungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner auch Fahrer-Rechtsschutz versichert.

Sicher nicht die 100 Millionen oder unbegrenzte Haftpflicht, die man hier meistens abschließt, aber immerhin schonmal deutsche Mindestdeckung (Sachschäden: 500T€, Personenschäden bis 2,5 Millionen€) - gerade letzteres ist ja interessant und deutlich mehr als die Deckungssumme der Autovermieter insgesamt. Die Jahresgebühr der Karte beträgt 100€, wird aber abhängig vom Jahresumsatz wieder (anteilig) erstattet.

Einziger Haken ist die Voraussetzung für den Erhalt der Karte: ein (kostenloses) Girokonto bei der Netbank...sollte sich jemand dafür interessieren, werbe ich Euch gerne...;-)!

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2007, 13:11 Uhr
Also: wer kann eine gute non-owner liability insurance und/oder umbrella-police anbieten, die bis ca. 10 Mille hochgeht?

Welchen Nutzen sollte die für Dich speziell haben? Auch dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht Null, dass die Deckung eines Schadens nicht ausreicht und Du finanziell ruiniert bist. Also entweder konsequent nach unbegrenzter Deckung Ausschau halten, oder andererseits einsehen, dass es Risiken auf der Welt gibt, die man nicht ausschalten kann.

Wobei ich mich auch noch frage, wie ein Amerikaner seinen Schadenanspruch gegen Dich persönlich gelten machen will (wenn die 2 Million aus der Haftpflicht nicht reichen) - dazu müßtest Du vor Ort inhaftiert werden, was seinerseits eine Straftat voraussetzt. Aber das ist wieder ein anderes Problem - nur frage ich mich ernsthaft, was Dir solche Sorgen bereitet?

MfG
Rainer
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2007, 13:57 Uhr
Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Eine Möglichkeit gibt es, deutsche Mindesthaftpflichtsummen für einen Mietwagen in den USA zu erhalten:

Zitat
Mietwagenversicherung
Bezahlen Sie Ihren Mietwagen mit Ihrer NetBank MasterCard Platinum, so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert. Der Vollkaskoschutz gilt für alle berechtigten Fahrer, die im Fahrzeug-Mietvertrag eingetragen wurden. Außerdem besteht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung über die in Deutschland  orgeschriebenen gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Diese zusätzliche Sicherheit kommt Ihnen insbesondere bei einer Anmietung in Ländern zugute, in denen keine oder nur niedrige Haftpflichtdeckungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner auch Fahrer-Rechtsschutz versichert.

Einziger Haken ist die Voraussetzung für den Erhalt der Karte: ein (kostenloses) Girokonto bei der Netbank...sollte sich jemand dafür interessieren, werbe ich Euch gerne...;-)!

Viele Grüße - Dirk

Ja wie geil ist das denn? Nicht nur wegen der Haftpflicht - auch (und gerade) die Vollkasko. Da kann man auf CDW usw. verzichten, wer sich mal die Mühe macht, bei Alamo beispielsweise die Tarife für die Autos ohne CDW usw. anzuschauen (Tipp: einfach USA als "where do you live" angeben - ist übrigens auch nicht verboten, die Vorauswahl des Landes hat nur den Sinn, fertige Pakete anzubieten; habe ich mal via Email bei Alamo erfragt), der wird feststellen, dass die Versicherungen ca. die Hälfte (manchmal sogar mehr) des Mietpreises ausmachen. Da sind 100,- Euro Jahresgebühr ganz schnell wieder reingeholt, außerdem kann ich dann die andere Mastercard (Gebühr 20,- Euro) wieder einstampfen. Macht also nur 80,- Euro mehr.

Ich habe sogar ein Konto bei der Netbank - aber das habe ich nicht gewusst. SUPERINFO!! Vielen Dank.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHoliday am 28.06.2007, 14:16 Uhr
Klingt nicht schlecht. Aber Vorsicht, die Versicherungsbedigungen sollte man genauestens studieren. Ich hab' mich auch mal für eine KK mit solchen Zusatzleistungen interessiert aber dann stellte sich heraus, dass z.B. die Kaskoversicherung nur dann gilt, wenn man bereits den Maximalschutz, den der Vermieter anbietet gewählt wurde. Also in den USA, wo full CDW möglich ist, nie.

Außerdem gab es noch diverse andere Einschränkungen.

In den hier zitierten Bedingungen: "so sind Sie für die Dauer des Mietvertrages weltweit gegen Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich bis zur Höhe von 50.000 Euro vollkaskoversichert" stört mich z.B. das Wörtchen "zusätzlich". Zusätzlich zu was? Zu einer Versicherung beim Mietwagen-Anbieter, die abgeschlossen werden muss?

Rainer, wenn Du die Versicherungsbedingungen genau durchgeschaut hast, ohne einen Haken zu finden, lass es mich wissen. Dann wäre dieses Angebot wirklich Gold wert!
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: mrh400 am 28.06.2007, 14:37 Uhr
Hallo,
...Versicherungsbedingungen genau durchgeschaut hast, ohne einen Haken zu finden...
:arrow: hier (http://www.netbank.de/NB/pdf/leistungsumfang.pdf) zum Selbsstudium; Störend ist wohl allenfalls (abgesehen, daß Ferraris o.ä ausgeschlossen sind  :D) :
g) Schäden, die von dem Karteninhaber mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar waren.
da kann man trefflich streiten
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: djohannw am 28.06.2007, 16:55 Uhr
Interessant ist m.M.n. auch, dass diese Haftpflicht (im Gegensatz zur ADAC Traveler-Police) keine Basisdeckung des Vermieters nach den staatlichen Mindestbedingungen voraussetzt, damit also auch in Kalifornien greift, wo der FAHRER eine Mindestversicherung haben muss, nicht aber das zu mietende Auto (alle anderen US-Bundesstaaten haben eine Mindestdeckung pro Auto gesetzlich vorgeschrieben)...

Ansonsten habe ich auch keine essentiellen Haken gefunden und werde im Zuge der Umstrukturierung meines Kartenportfolios wohl demnächst auch auf diese Karte wechseln. Dazu dann eine Kaufhof Payback Visa (kostenlose Geldabhebung am Automaten), und ich bin für alle Reisen perfekt ausgestattet.

btw: Die Netbank Mastercard hat wie nur noch wenige Karten nur eine 1%ige Auslandseinsatzgebühr, fast alle anderen sind da teurer (und ja, ich weiß, dass es auch welche ohne Gebühr gibt).

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Aaronp am 28.06.2007, 17:44 Uhr
Je nach Auto könnten die 50000 Eur knapp werden, falls der Vermieter Mietausfall,
Ersatzbeschaffungskosten etc. geltend machen will oder eventuell auch kann. Dazu müsste
man das amerikanische Recht genaustens kennen. Auch muss man sich dann selbst um die Abwicklung kümmern.
Wie hoch ist da die wirkliche Ersparnis (den Ärger und die Zeit mal vom Geldfaktor abgezogen?)

Zitat
Wobei ich mich auch noch frage, wie ein Amerikaner seinen Schadenanspruch gegen Dich persönlich gelten machen will (wenn die 2 Million aus der Haftpflicht nicht reichen) - dazu müßtest Du vor Ort inhaftiert werden, was seinerseits eine Straftat voraussetzt. Aber das ist wieder ein anderes Problem - nur frage ich mich ernsthaft, was Dir solche Sorgen bereitet?

Wenn du einen Unfall mit Personenschaden verursachst, hast du eine Straftat begangen und wirst so schnell nicht
aus der USA ausreisen können  :(

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: The Kickin Chicken am 28.06.2007, 17:51 Uhr
@djohannw:
Danke, das ist wirklich ein super Tipp!
Wenn man sich die kompletten Bedingungen durchliest, sieht man auch all die weiteren Vorteile (Reiserücktritt, Auslandskrankenschutz...) die die meisten Gold-Masterkarten haben.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2007, 20:51 Uhr
Wenn du einen Unfall mit Personenschaden verursachst, hast du eine Straftat begangen und wirst so schnell nicht
aus der USA ausreisen können  :(

Da das ein Querstand zum deutschen Recht wäre, würde mich die Quelle interessieren? Wieso ist den Staaten grundsätzlich ein Unfall mit Personenschaden (ein relativ häufiger Vorgang) eine Straftat? Worauf basiert das?

MfG
Rainer
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Aaronp am 28.06.2007, 22:08 Uhr
Wenn ich jemanden verletze, begehe ich meines Wissens nach eine Straftat. Der Geschädigte hat Anspruch
auf ein Schmerzensgeld. Es erfolgt eine Anzeige z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wenn es nicht so sein sollte, ok, dann haben sich vielleicht auch in D Gesetze geändert. Das wird
wohl auch in den Staaten so sein (wo ein Unfall mit Todesfolge auch je nach Art und Weise einem Mord
gleichgesetzt wird).

Bei einem Blechschaden ist das was anderes.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: OWL am 28.06.2007, 22:16 Uhr
Zitat
(wo ein Unfall mit Todesfolge auch je nach Art und Weise einem Mord
gleichgesetzt wird).

Wirklich? Ist das nicht eher fahrlässige Tötung? Ein Unfall nach sehr aggresiver Revanche-Fahrweise könnte ich mir evtl. noch als Totschlag vorstellen.

Aber Mord liegt doch auch in den USA nur bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt vor, oder?
:zuck:
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: UlrichW am 28.06.2007, 22:24 Uhr
Wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird, bedeutet das auf keinen Fall dass automatisch eine Strafttat vorliegt. Nur ein praktisches Beispiel: Hier laufen alle paar Naechte volltrunkene Idioten ueber den achtspurigen Highway um sich den Weg abzukuerzen. Regelmaessig wird einer davon angefahren. Regelmaessig wird dem armen Fahrer dann noch nicht einmal ein Ticket ausgestellt. Logisch, oder nicht?
Mord und Totschlag sind was voellig anderes, aber das hat mit Thema hier (~Paranoider Tourist moechte absolute Sicherheit) nichts zu tun.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Flicka am 28.06.2007, 22:44 Uhr
Also, das amerikanische Rechtssystem kenne ich zwar nicht. Aber in Deutschland gibt es zum Thema Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr eigentlich vier Abstufungen:

- man tut es vorsätzlich (also absichtlich oder man tut es zumindest sozusagen sehenden Auges): Das ist natürlich eine Straftat, nämlich vorsätzliche Körperverletzung oder Mord / Totschlag. Wobei ein "Angriff" mit einem Auto auf jeden Fall eine gefährliche Körperverletzung wäre und mit Freiheitsstrafe bestraft wird

- man tut es fahrlässig. Fahrlässigkeit liegt grob gesagt aber nur dann vor, wenn man einen Fehler macht und die Verletzung auf diesem Fehler beruht, z.B. zu schnelles Fahren, deshalb Bremsweg zu lang, deshalb Kollision und Verletzung bzw. Tötung. Bei schwerem Verschulden (Alkohol) spricht man meistens von grober Fahrlässigkeit. Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung sind strafbar, die Strafen sind allerdings geringer, bei fahrlässiger Tötung kommt bei geringem Verschulden auch eine Geldstrafe in Betracht.

- man verursacht eine Verletzung / Tötung, aber nicht fahrlässig. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn man zwar zu schnell fährt, die Kollision aber auch nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn man angepasst gefahren wäre, weil der Bremsweg auch dann nicht ausgereicht hätte. Hier liegt keine Straftat vor. Man selbst haftet auch nicht persönlich für den Schaden. Es liegt aber ein Fall für die Haftpflichtversicherung vor. Über die Kfz-Haftpflicht ist nämlich schon die "Betriebsgefahr" eines Autos abgedeckt.

- man verursacht zwar eine Verletzung / Tötung, aber der Vorfall war absolut unvermeidbar. Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn man sich brav an alle Verkehrsregelungen hält, sondern nur dann, wenn man so fährt wie ein (imaginärer) Idealfahrer. In diesem Fall zahlt nicht mal die Haftpflicht den Schaden des Gegners.

Prinzipiell kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA über die ersten beiden Fälle hinaus eine Strafbarkeit in Betracht kommt, weil kein persönliches Verschulden vorliegt.


Noch ein kleiner Nachtrag: Seit ein paar Jahren gilt die Regelung, dass die Haftpflicht immer zahlen muss, wenn ein Fußgänger geschädigt wurde. Selbst wenn es für den Autofahrer absolut unvermeidbar war.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Jack Black am 28.06.2007, 23:43 Uhr
Wenn ich jemanden verletze, begehe ich meines Wissens nach eine Straftat.

Nein, das ist falsch. Du begehst eine Körperverletzung - aber ob da eine Straftat vorliegt, entscheiden andere Faktoren als nur die Verletzung an sich.

Glaubst Du das "wirklich wirklich"? Eigentlich unfassbar - denn Verletzungen im Straßenverkehr sind an der Tagesordnung und Verhaftungen eher die Seltenheit.

MfG
Rainer
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 29.06.2007, 07:37 Uhr
Eure Rechtsausführungen sind wirklich interessant.
Daß wir alle im US- Recht wohl im Nebel rumstochern ist schon logisch, aber die Ausführungen zum dt. Recht sind aber auch sehr laienhaft (@ Flicka).
Ich kann nur jedem raten, das nicht so richtig ernst zu nehmen, allein der letzte Absatz ist dermaßen falsch und auch schon wie hier die (zivilrechtliche) Unabwendbarkeit mit strafrechtlichen Fragen gemischt wird  :? :? :? :? :? :? :?
Nur mal so am Rande: wenn Du hier jmd. vorsätzlich schädigst, zahlt dafür auch keine Versicherung.


Aber um nochmals auf das Thema zurückzukommen:
Mal zum Vergleich die Mindestdeckungssummen in der dt. Kfz- Haftpflicht (geregelt im Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG):
für Personenschäden: 2,5 Mio€ (wenn mehr als 3 Personen betroffen sind 7,5 Mio)
für Sachschäden: 500.000,- €
für andere Schäden (Vermögensschäden) 50.000,-€.
Es gibt dann noch ein paar Sonderregeln für Busse etc.. Wenn man die mal vergleicht, dann merkt man, daß die Amis gar nicht so unterversichert sind und vorallem die Tarife der Vermieter noch weniger unter dem dt. Recht liegen.
Die Frage, ob hier in D nicht die meisten eine höhere Deckungssumme habe (bei uns sind die meisten Verträge mit rd. 25 Mio€ policiert) ist ja eine Frage der Freiwilligkeit.
Von daher verstehe ich die Aufregung hier nicht wirklich.
Achtung: bitte die Deckungssumme nicht mit der Höchsthaftungssumme nach § 12 StVG verwechseln

Die entscheidende Frage ist vielmehr:
was passiert, wenn die Versicherung (soweit überhaupt möglich) sich auf die Erschöpfung der Deckungs-/ Haftungssumme beruft ?????
Wer hier die entsprechende Regelung im US-Recht kennt (soweit es nicht nur Rspr. ist), der soll sich melden und die Frage ist geklärt.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: djohannw am 29.06.2007, 08:05 Uhr
Aber um nochmals auf das Thema zurückzukommen:
Mal zum Vergleich die Mindestdeckungssummen in der dt. Kfz- Haftpflicht (geregelt im Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG):
für Personenschäden: 2,5 Mio€ (wenn mehr als 3 Personen betroffen sind 7,5 Mio)
für Sachschäden: 500.000,- €
für andere Schäden (Vermögensschäden) 50.000,-€.
Es gibt dann noch ein paar Sonderregeln für Busse etc.. Wenn man die mal vergleicht, dann merkt man, daß die Amis gar nicht so unterversichert sind und vorallem die Tarife der Vermieter noch weniger unter dem dt. Recht liegen.

Naja, das hat was von Äpfeln und Birnen, wenn Du die Angebote der Autovermieter mit den deutschen Mindestdeckungssummen vergleichst...;-)!

Die Mindestdeckungssummern nach Bundesstaaten sortiert gibts hier (http://info.insure.com/auto/minimum.html)...da ist nichts, was den deutschen Mindestdeckungssummen auch nur ansatzweise nahe kommt. Üblich sind 25K$ für einen Verletzten, maximal 50K$ für alle und 10-15K$ für Sachschäden. Über den Daumen also ist die deutsche Mindest-Deckungssume für Körperverletzungen 100x höher als in den USA und 50x höher für Sachschäden - das halte ich schon für einen deutlichen Unterschied...

Daher denke ich, dass man mit den deutschen Summen - auch in den USA - schon brauchbar abgesichert ist. Gerade die Höhe der Summe für Personenschäden (das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt) ist m.M.n. sicher ausreichend.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Anoka am 29.06.2007, 10:56 Uhr
Zitat von: Playmaker11
Die entscheidende Frage ist vielmehr:
was passiert, wenn die Versicherung (soweit überhaupt möglich) sich auf die Erschöpfung der Deckungs-/ Haftungssumme beruft ?????
Wer hier die entsprechende Regelung im US-Recht kennt (soweit es nicht nur Rspr. ist), der soll sich melden und die Frage ist geklärt.


Ich bin nicht ganz sicher, wie die Frage zu verstehen ist.

Aber ich erkläre mal, wie es in den USA läuft. Ich bin aber kein Jurist, also bitte auch keine Rechtsberatung daraus lesen.  :wink:  :)

Die meisten Unfallhaftpflichtfälle werden in den USA aussergerichtlich geregelt. Es wird die Schadenssumme ausgerechnet und eine entsprechende Summe für die Gegenpartei ausgehandelt. Hier kann es natürlich passieren, dass die zur Verfügung stehende versicherte Höchstsumme überhaupt nicht ausreicht. Oder aber der versicherte Betrag wäre zwar da, aber die Versicherung zeigt sich knausrig. In diesen Fällen haben die Geschädigten die Möglichkeit eine Zivilklage gegen den Unfallverursacher einzuleiten. Aber das muss sehr gut überlegt sein und lohnt sich nur bei jemandem, wo man weiss, dass Geld da ist. Es bringt nicht sehr viel den Normalbürger einzuklagen, der vielleicht ein Haus besitzt, dass zu 2/3 der Bank gehört und ein paar Aktien und ein kleines Sparkonto sein eigen nennt.

Wenn aber bei der Versicherung mehr zu holen wäre, läuft das ebenfalls mit einer Zivilklage gegen den Unfallverursacher. Es muss aber der Tatbestand der Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Beweislast liegt beim Kläger. Wenn jemand wirklich sehr fahrlässig gehandelt hat, dann kommt es schon vor, dass dem Kläger mehr als die versicherte Summe zugesprochen wird. Das Gericht darf auch nicht wissen, wie hoch die Versicherungssumme ist, um frei entscheiden zu können. Alles was die Versicherungssumme übersteigt, ist dann Sache des Unfallverursachers. Das kann schon den finanziellen Ruin bedeuten. 

Weil aber in den meisten Fällen eine Zivilklage langwierig und der Erfolg auch nicht garantiert ist oder aber nicht viel zu holen ist, ist es für Amerikaner besser vorzusorgen und sich eine Versicherung gegen nicht-/unterversicherte Autofahrer zuzulegen. Diese Versicherung zahlt die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem wirklichen Schaden.

In meinen Augen sind die Versicherungssummen der Mietwagen in den allermeisten Fällen ausreichend. Auch hat man es selber in der Hand verantwortungsbewusst Auto zu fahren, so dass man eine krasse Fahrlässigkeit ausschliessen kann.   
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHoliday am 29.06.2007, 12:04 Uhr
Weil aber in den meisten Fällen eine Zivilklage langwierig und der Erfolg auch nicht garantiert ist oder aber nicht viel zu holen ist, ist es für Amerikaner besser vorzusorgen und sich eine Versicherung gegen nicht-/unterversicherte Autofahrer zuzulegen. Diese Versicherung zahlt die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem wirklichen Schaden.

Gibt es so eine Versicherung eigentlich auch für Mietwagen? Die Sachschäden sind ja dank full CDW Problem des Vermieters aber für evtl. Personenschäden wäre eine solche Versicherung ja evtl. für den einen oder anderen eine Überlegung wert.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 29.06.2007, 12:23 Uhr
Das ist die sog. "UMP" (Uninsured Motorist Protection"), welche bei (fast?) jeder Mietwagenfirma optional mit abgeschlossen werden kann.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Aaronp am 29.06.2007, 12:26 Uhr
Oder aber eine gute Unfallversicherung in D abschließen, die bei Invalidität
eine Rente und/oder Kapital auszahlt.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: DocHoliday am 29.06.2007, 12:32 Uhr
Das ist die sog. "UMP" (Uninsured Motorist Protection"), welche bei (fast?) jeder Mietwagenfirma optional mit abgeschlossen werden kann.

Hm, ich sollte mir die Mietwagen angebote incl. Versicherungen wohl doch mal genauer durchlesen  :oops:. War mir bisher entgangen.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 29.06.2007, 12:50 Uhr
UMP s.u.a. hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=1756.0) und hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=1558.0).

- ich bin allerdings auch der Meinung, daß eine deutsche Unfallversicherung (mit entsprechender Deckung) mehr bringt als die UMP.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 29.06.2007, 13:20 Uhr
@ Anoka:
das was Du schilderst ist der Weg eines Regulierungsverfahren (erst verhandelt man außergerichtlich, wenn man sich nicht eining muß eben ein (Zivil)Gericht entscheiden). Das läuft hier ganu so ab.

Die Frage zielt auf die Situation (gibt es hier auch) was passiert, wenn die Deckungsumme überschritten wird:
z.B.: Deckungssumme 2 Mio. Das Gericht urteilt nun aber 3 Mio. aus. Die Versicherung ist aber nur verpflichtet 2 Mio zu zahlen (die Ausnahmen im dt. Recht ladsse ich einfach mal weg). Wer zahlt dann die restliche 1 Mio. !!
das und nur das ist die entscheidende Ausgangsfrage......

@ Doc und Hank
Man muß darauf achten, ob die Unfallversicherung auch im Ausland gilt !! Wenn das der Fall ist, muß man noch bedenken, daß auch dort Deckungslücken bestehen können, weil gewisse Sachen (Verletzungen und Tatbestände) ausgenommen sind.
Die UMP steht alternativ neben der dt. Unfallversicherung, ob man sie wirklich braucht ist immer eine Sache des Einzelfalls, aber ich sagte ja, daß man sich eigentlich nie 100% absichern kann.


So long
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Anoka am 29.06.2007, 13:41 Uhr
Zitat von: Playmaker
Die Frage zielt auf die Situation (gibt es hier auch) was passiert, wenn die Deckungsumme überschritten wird:
z.B.: Deckungssumme 2 Mio. Das Gericht urteilt nun aber 3 Mio. aus. Die Versicherung ist aber nur verpflichtet 2 Mio zu zahlen (die Ausnahmen im dt. Recht ladsse ich einfach mal weg). Wer zahlt dann die restliche 1 Mio. !!
das und nur das ist die entscheidende Ausgangsfrage....

Um an zusätzliches Geld zu kommen, braucht es immer eine Zivilklage. Geklagt wird aber nicht gegen die Versicherung, sondern gegen den Unfallverursacher. Wird die Versicherungssumme überschritten, muss der Rest der Unfallverursacher erbringen. Ausnahmen wird es auch geben, aber so in etwa würde es ablaufen.

Darum ist man eigentlich bemüht alles aussergerichtlich zu regeln. 
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: leia am 29.06.2007, 14:15 Uhr
Was ist denn mit der erweiterten Haftpflichtversicherung, die viele Vermieter bzw. Vermittler über eine deutsche Versicherung anbieten? Ist das nicht die Versicherung die die niedrigen amerikanischen Deckungssummen aufstockt? Bei Holidayautos z.B. über Elvia. Die Deckungssumme beträgt dort max 1.500.000 €, das ist zwar noch lange nicht mit deutschen Deckungssummen zu vergleichen, aber doch deutlich mehr als die US-Deckungssummen. Oder ist das nochmal was ganz anderes?

Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Hank am 29.06.2007, 14:20 Uhr
@leia,

worauf bezieht sich Deine Frage? auf die Ausgangsfrage in diesem Thread? Wenn ja - diese erhöhte Haftpflicht hat ja dem Threadstarter nicht genügt. Einfach nochmal von Anfang an lesen, dann siehst Du's.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: leia am 29.06.2007, 14:25 Uhr
qleia,

worauf bezieht sich Deine Frage? auf die Ausgangsfrage in diesem Thread? Wenn ja - diese erhöhte Haftpflicht hat ja dem Threadstarter nicht genügt. Einfach nochmal von Anfang an lesen, dann siehst Du's.

Okay, nach dem hin und her hier, hatte ich das so verstanden, dass die "normale" Haftpflicht gemeint war, die Ausgangsfrage war da im Geiste nicht mehr sooooo präsent :oops:
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: yellowstone-wolf am 29.06.2007, 15:00 Uhr
Dies ist ganz ehrlich echt nicht persönlich gemeint.
Nur - ich bin der Meinung, man kann es mit dem "sich-Sorgen-machen-und-alles-absichern-wollen" auch übertreiben. Ich fahre seit 30 Jahren kreuz und quer durch die USA, teilw. mit eigenem Auto, meist mit Mietwagen und habe mir noch niiiiiiiiiiiie einen Kopf um derartige Fragen gemacht.
Aber ich geh ja auch im Bärengebiet wandern und hab "nur" mein Pfefferspray dabei und nicht die Kavallerie... Vielleicht schützt mich meine Naivität ... Ich denke, man sollte so weit wie möglich vorsorgen und die normale volle Absicherung beim Mietwagen nehmen, aber dann einfach los fahren und genießen.

--- no offense --- :zuck:

Liebe Grüße und viel Spaß in Amiland
Elli
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Aaronp am 29.06.2007, 16:40 Uhr
Eine normale Unfallversicherung gilt immer 24h weltweit (sind allgemeine Versicherungsbedingungen,
die für alle Gesellschaften in D gelten). Geleistet wird bei Unfällen immer, es sei denn, das diese
gewollt herbeigeführt werden. Da es bei der Frage darum ging, wenn die gegnerische Haftpflicht nicht
ausreicht, stellt sich die Frage hier nicht. Es liegt Fremdverschulden vor.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: dschlei am 29.06.2007, 16:45 Uhr
Dies ist ganz ehrlich echt nicht persönlich gemeint.
Nur - ich bin der Meinung, man kann es mit dem "sich-Sorgen-machen-und-alles-absichern-wollen" auch übertreiben. Ich fahre seit 30 Jahren kreuz und quer durch die USA, teilw. mit eigenem Auto, meist mit Mietwagen und habe mir noch niiiiiiiiiiiie einen Kopf um derartige Fragen gemacht.
Aber ich geh ja auch im Bärengebiet wandern und hab "nur" mein Pfefferspray dabei und nicht die Kavallerie... Vielleicht schützt mich meine Naivität ... Ich denke, man sollte so weit wie möglich vorsorgen und die normale volle Absicherung beim Mietwagen nehmen, aber dann einfach los fahren und genießen.

--- no offense --- :zuck:

Liebe Grüße und viel Spaß in Amiland
Elli

Richtig

Ich fahre schon seit etwa 40 Jahren, davon 30 Jahre taeglich, in den USA herum, und habe halt nur die normale Hoechstversicherung, die hier angeboten wird.  Und ich bin immer noch nicht im Gefaengnis oder Bankrott!  Meine Frau und mein sohn machen das alles schon seit ihrem 16 Lebensjahr und erfreuen sich auch noch bester finazieller Verhaeltnisse (stimmt bei meinem Sohn eigentlich nicht so richtig, da er mir immer den Sprit fuer den Rasenmaher klaut!  Aber da hat nichts mit der Versicherung zu tun, eher mit seiner Art Geld auszugeben)
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Flicka am 29.06.2007, 17:07 Uhr
@ Playmaker:

Tut mir wirklich leid, dass die unzureichende Qualität meines Beitrags dein Unbehagen geweckt hat. Ich dachte doch wirklich, wenn ich in einem Forum schreibe, in dem vor allem juristische Laien unterwegs sind, sollte ich mich bemühen, das ganze möglichst ohne juristische Fachausdrücke darzustellen.

Böser Fehler!

Hätte ich doch bloß gewusst, dass hier vor allem auf die juristische Diktion Wert gelegt wird! Dann hätte ich mich selbstverständlich bemüht, meinen Vortrag in einen strafrechtlichen und einen zivilrechtlichen Teil zu untergliedern, hätte auf die entsprechenden Juris-Fundstellen der in Frage kommenden Straftatbestände und zivilrechtlichen Haftungsnormen verlinkt und ein paar BGH-Fundstellen eingestreut. Wie gesagt, böser Fehler.

Was den Inhalt meines Beitrags angeht: Ich bin ja immer bemüht, dazu zu lernen, und nachdem verkehrsrechtliche Fragen nur am Rande zu meinem Fachgebiet gehören, habe ich den Inhalt dieses Threads an einen meiner Freunde (der ganz zufällig derzeit Richter mit Spezialzuständigkeit für Versicherungsrecht ist, zuvor in einer Kammer mit Spezialzuständigkeit für Verkehrsrecht und zuvor Staatsanwalt war) weitergemailt. Mein Freund wäre auch sehr interessiert daran, welche Fehler du genau in meinem Vortrag gefunden hast, damit er künftig sein Urteilsfindung daran ausrichten kann.

So, Ironie aus.

Mir ging es darum, kurz darzustellen, welche Folgen strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Art bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden entstehen können, damit vor einer weiteren aufgeregten Diskussion zumindest mal die Voraussetzungen für eine strafrechtliche und finanzielle Haftung klar sind. Dass man mit vier Beispielen kein Handbuch zum Verkehrsrecht ersetzen kann, dürfte jedem klar sein.

Wenn mein Beitrag nicht hilfreich war, dann tut es mir (wirklich!) leid. Wenn sich der eine oder andere jetzt denkt: "Ach, so ist das also!", habe ich ja mein Ziel erreicht, und damit soll es gut sein.

Anmerkung: Ich habe gerade noch einen Teil meiner obigen Ausführungen entfernt, nachdem ich gerade festgestellt habe, dass ich selbst in meinen Beispielen den Einsatz eines Autos als "Waffe" aufgeführt habe und es insoweit tatsächlich Fälle gibt, in denen ein Auto so zweckentfremdet wird, dass auch eine Haftpflichtversicherung nicht einspringen könnte. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich zahlen muss, wenn ein Fußgänger geschädigt wird, auch wenn es für den Autofahrer unvermeidbar ist.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: yellowstone-wolf am 29.06.2007, 18:02 Uhr
Alles klar, Kollege Flicka.

Ich darf "Kollege" sagen, weil ich vor vielen Jahren einmal Rechtsanwältin war und dann den Beruf (sehr gefrustet) zugunsten von mehr Freiheit aufgegeben habe. Jetzt weiß ich auch wieder, warum. :D :D :D

Ist schon okay, wenn Du versuchst, die Gefahren darzustellen. Ich schätze Deine Bemühungen, aber ich glaube wirklich, viele von uns wollen einfach nur den Urlaub und das Autofahren in den USA genießen. Es gibt tatsächlich noch sorglose, naive, unbedarfte und happy-go-lucky Automieter ... vielleicht fahren wir grad deshalb so gerne in die USA  :wink:

Elli
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: dschlei am 29.06.2007, 19:36 Uhr
Es sollte vieleicht noch erwaehnt werden, dass die meisten US Staaten ein sogenanntes "no vault" system fuer Autounfaelle, etc. haben.  Das bedeuted, es gibt gesetzlich keine Unfallschuldigen!  Meine Versicherung bezahlt meinen eigenen Schaden, und die Versicherung des anderen Beteiligten bezahlt seinen Schaden.  Etwaige Schadenersatzansprueche, die man gegen den anderen glaubt zu haben, muessen in einem gesonderten Zivielprozess festgestellt werden.  die Kosten fuer einen solchen Prozess zahlen normalerweise der Klaeger.  Ein Magistratsrichter entscheidet, ob eine Klage zulaessig ist oder nicht.  Falls dieser Richter findet, das es "ein frivolous law suit" war, koennen gegen den Klaeger relative hohe Strafen gegeben werden (wie es gerade bei dem richter in Saettle war, der wegen seiner verlorenen Hosen geklagt hat.  Hoechstwahrscheinlich wird dieser Mensch seine Stellung und seine Pensionsansprueche verlieren).

Wenn hier ein Fussgaenger eindeutig durch seine eigene Schuld von einem Auto verlezt wird (etwa betrunken auf der Fahrbahn geschlafen), bekommt er von der Versicherung des Autofahrers keinen Cent, und es ist sogar fraglich, ob seine Krankenversicherung die Kosten uebernimmt.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Lor20 am 29.06.2007, 19:56 Uhr
richtig hieße es allerdings "no fault insurance" - aber grundsätzlich richtig bei Blechschäden. Ist auch der Hauptgrund weshalb so viele amerikaner mit so niedrigen Deckungssummen versichert sind - die müssen normalerweise gerade den wert des eigenen autos abdecken. Ist im endeffekt was bei den vermietern als cdw dargestellt wird.
Interessant (und wohl auch der sin des threads) ist aber die "liability Insurance" - also die haftpflicht.
Wie auch immer - wenn man nicht gerade vorhat mit 100 sachen durch die innenstädte zu fahren und auch nicht beim Fahren einschläft weil er 30 stunden am stück fährt (will heißen groß fahrlässig handelt) sollte mit den deckungssummen die bei 1 mio anfangen eigentlich auskommen. Natürlich gibt es mal Fälle wo der "Schaden" höher ist - aber da kann man genausogut von Blitz getroffen werden. DAgegen bin ich persönlich zum Beispiel nicht versichert... Bei den ganzen Gewittern in letzter Zeit sollte ich das vielleicht mal ändern :-P
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Flicka am 29.06.2007, 20:00 Uhr
@yellowstone-wolf:

Ja, eine frustrierende Woche war es wirklich. Insoweit danke für das aus deinen Zeilen durchklingende Mitgefühl. Eine (Ex-) Kollegin bin ich zwar nicht, aber auch andere juristische Berufe können durchaus schlauchen.


Daran anschließend @ playmaker11:

Auf eine persönliche Kritik mit einem Gegenangriff zu reagieren, ist zugebenermaßen immer eine schlechte Option. Deshalb möchte ich einfach darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich an meinem obigen Beitrag festhalte, mich für die gewählte Form aber entschuldigen möchte.


Flicka
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 30.06.2007, 11:41 Uhr
Moin, moin Frau Kollegin Flicka (ich denke mal Du bist Juristin):

Mit dem Beruf halte ich es wie Yellowstone-Wolf, nur daß ich nunmehr täglich Verkehrs und Versicherungsrecht mache.

Jetzt aber in dem Threat zu schreiben welche Fehler mir im einzelnen aufgefallen sind, ist nicht Sinn dieses Threats. Die m.E. gröbsten habe ich Dir ja auch schon geschrieben. Es geht auch nicht um juristische Diktion, sondern einfach um die Richtigkeit Deiner Aussagen. Hier im Forum sind viele Laien (für eine solche hatte ich Dich zunächst auch gehalten) unterwegs und die gehen einfach mit solchen Aussagen ab. Wir hatten neulich mal einen Threat über Probleme auf einem Flug. Da haben hier auch einige unsaubere Ausführungen gemacht, was dazu führte, daß der Threat-Eröffner damit zur Airline gegangen ist und damit alles eigentlich nur schlimmer gemacht hat.....



Also lieber kurz und knapp, oder wenn das nicht geht lieber darauf verzichten.

Wenn Du Interesse haben solltest die Sache im Einzelnen nochmals durchzugehen - bitte per PN.


*Ironie*
Und was Deinen Freund den Richter betrifft: da fragt man sich sowieso manchmal wie die dort hinkommen (quer durch alle Instanzen).

*Ironie*
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: dschlei am 30.06.2007, 16:45 Uhr

*Ironie*
Und was Deinen Freund den Richter betrifft: da fragt man sich sowieso manchmal wie die dort hinkommen (quer durch alle Instanzen).

*Ironie*

Falls du mich damit meinst, gibt es dafuer eine einfache Erklaerung.  Niedrige Richter (also bis zum Amtsgericht) werden in den USA generell gewaehlt.  Das heisst, Rechsanwaelte, die richter werden wollen, stellen sich der Bevoelkerung zur Wahl, und wenn sie dioe entsprechende Propaganda haben, die der bevoelkerung zusagt, werden sie halt gewaehlt und sind damit fuer 3 Jahre Richter.  Landes und Bundesrichter werden entweder vom Governeuer und Secretary of State, oder vom Attorney General und dem Praesidenten eingestzt oder abgesetzt.  Supreme Court Richter werden vom Praesideten vorgeschlagen und vom Senat bestaetigt und halten diese Position Lebenalang, sie koennen nicht abgesetzt werden sondern nur durch einen Impeachment Prozess entfernt werden.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: playmaker11 am 02.07.2007, 07:06 Uhr
@dschlei:
weiß ich nicht auf wen Flicka sich da bezogen hat......
Aber es hörte sich eher nach einem dt. Richter an.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Scooby Doo am 30.01.2008, 12:00 Uhr
Ich habe gerade ein schönes Angebot bei driveFTI entdeckt, nur finde nirgendwo einen Hinweis darauf, welche Versicherungen überhaupt inklusive sind.

Link (http://www.drivefti.de/Dispatcher;jsessionid=683C8A2C749A7DFE6F17EB0EC8C28426?command=SelectPickup&lastPage=/Offers.jsp&_row=28)

National
Anmietung: 5.10.2008 in Chicago
Abgabe: 18.10.2008 in Los Angeles
Kategorie: Jeep/4WD
Preis: 338.20

National sollte es schon sein wegen der sonst zu hohen Einweggebühr.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 30.01.2008, 14:07 Uhr
Dein Link geht nicht mehr. ;-)
Wenn ich aber bei DriveFTI nach Deinen Daten suche habe ich bei den Ergebnissen ein "i" neben dem Preis. Da steht eigentlich alles drin, u.a. auch die erweiterte Haftpflichtversicherung.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Scooby Doo am 30.01.2008, 14:35 Uhr
Hatte ich mir schon fast gedacht, dass der Link nicht mehr geht, daher hatte ich die Daten ja auch nochmal angegeben.

Dieses 'I' habe ich echt total übersehen. Da finde ich jetzt aber folgendes:

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
inklusive, gesetzliche Mindestdeckungssummen EXTRAS VOR ORT 
ZUSATZHAFTPFLICHTVERS.:
Deckungssumme USD 1 Mio., vor Ort USD 13,-/Tag oder über unsere LIS/EP-Pakete USA77,78 inkl. 

Das heißt doch jetzt, die Deckungssumme von 1mio kostet extra, oder?
Ich hatte in einem anderen Thread gelesen, dass die gesetztliche Mindestdecksumme wohl grob fahrlässig ist, wenn man nur die hat, oder?
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 30.01.2008, 14:36 Uhr
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
inklusive, gesetzliche Mindestdeckungssummen EXTRAS VOR ORT 
ZUSATZHAFTPFLICHTVERS.:
Deckungssumme USD 1 Mio., vor Ort USD 13,-/Tag oder über unsere LIS/EP-Pakete USA77,78 inkl. 

Das heißt doch jetzt, die Deckungssumme von 1mio kostet extra, oder?
Ich hatte in einem anderen Thread gelesen, dass die gesetztliche Mindestdecksumme wohl grob fahrlässig ist, wenn man nur die hat, oder?
Dann ist das wohl in Deinem Paket nicht drin und ich würde ein teureres wählen, wo alles dabei ist.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Daniel am 30.01.2008, 18:33 Uhr
Es ist eine grobe Unsitte von driveFTI, diese Pakete nur mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung anzubieten. Sie sind nur wenige Euro billiger als die Pakete mit der erweiterten Haftpflicht von 1 Mio, aber dadurch erscheinen sie bei Mietwagenportalen wie billiger-mietwagen.de weiter oben bei den Suchergebnissen und ich will nicht wissen, wieviele Leute dadurch schon unbewusst unterversichert durch die Lande gefahren sind.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Scooby Doo am 30.01.2008, 19:10 Uhr
ich will nicht wissen, wieviele Leute dadurch schon unbewusst unterversichert durch die Lande gefahren sind.

Wäre ich beinahe auch, wenn ich nicht diesen Thread im Forum entdeckt hätte:
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=18132.msg387896#msg387896

Von Versicherungen habe ich nämlich keine Ahnung und hätte darauf vertraut, dass Anbieter wie FTI schon ordentliche Pakete bereit stellen.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Davidc am 30.01.2008, 19:34 Uhr
Es ist eine grobe Unsitte von driveFTI, diese Packete nur mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung anzubieten. Sie sind nur wenge Euro billiger als die Pakete mit der erweiterten Haftpflicht von 1 Mio, aber dadurch erscheinen sie bei Mietwagenportalen wie billiger-mietwagen.de weiter oben bei den Suchergebnissen und ich will nicht wissen, wieviele Leute dadurch schon unbewusst unterversichert durch die Lande gefahren sind.

Da kann ich Daniel nur voll zustimmen. Das ist unlauter, gerade weil auch die Vollkasko suggeriert, dass die einfachere Haftpflicht auch vollumfänglich ist. Dass die Mindesthaftpflicht in vielen US-Staat unzureichend ist kann hier nicht rlevant sein. Die angesprochenen Verkehrskreise dieses Angebots sind nämlich deutsche Nutzer des Mietwagens.

Im übrigen kann ich Einstellungen der der Art "Ich fahre schon immer in den USA nur mit der Mindestdeckungssumme und lebe immer noch und habe auch finanziell noch keine Probleme gehabt" nur als naiv betrachten. Es hat seine Gründe, warum der deutsche Gesetzgeber hier eine Gefährdungshaftung sieht und eine deutlich höhere Haftpflichtdeckungssumme vorschreibt. Und wer jetzt wieder meint die Deutschen sind ja so furchtbar spiessig und bürokratisch: Die Schweizer schreiben das sogar für Velos vor und da haben sie Recht damit.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: PK am 30.01.2008, 23:40 Uhr
Es ist eine grobe Unsitte von driveFTI, diese Packete nur mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung anzubieten.
Na ja, da es ja Kreditkarten gibt welche die Zusatzhaftpflicht bis 1 Mio. EUR beinhalten (z.B. die ADAC mobi Karten Gold) hat dieses Angebot ohne die Zusatzhaftpflicht durchaus seine Berechtigung, hat man eine dieser Karten so reicht das günstigste DriveFTI Angebot ohne Zusatzhaftpflicht.
Auch gibt es private Mietwagenversicherungen für Vielmieter über welche man die Zusatzhaftpflicht bis 1 Mio. USD (und auch die CDW) für eine Jahrespauschale abdecken kann, wer so eine hat braucht auch keine Zusatzhaftpflicht über den Veranstalter zu buchen...

Für solche Anmieter ist das driveFTI angebot durchaus sinnvoll.

Übrigens, bei Abfragen direkt über driveFTI.de werden automatisch die Preise inkl. LIS/EP (die Zusatzhaftpflicht) angezeigt, für die Preise ohne Zusatzhaftpflicht muss man im Pull Down Menue separat anwählen.

Das es bei billiger-mietwagen.de ohne Zusatzhaftpflicht angezeigt wird ist nicht das Problem von DriveFTI sondern der Programmierung der Suchmaschine von billiger-mietwagen.de.
Mein Kollege welcher bei einem grossen Touroperator (Veranstalter) als Schnittstellenprogrammierer arbeitet hat das auch so erklärt.
Denn sein Job ist genau das einbinden diverser Portale und Autovermieter / Vermittler in ihr Suchprogramm auf der Veranstalterseite und der Benutzersoftware im Reisebüro.

Gruss Patric
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 31.01.2008, 08:01 Uhr
Übrigens, bei Abfragen direkt über driveFTI.de werden automatisch die Preise inkl. LIS/EP (die Zusatzhaftpflicht) angezeigt, für die Preise ohne Zusatzhaftpflicht muss man im Pull Down Menue separat anwählen.
Wenn ich direkt bei DriveFTI suche, bekomme ich auch Preise ohne LIS/EP, ohne irgendwas separat auswählen zu müssen. :kratz:

Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: Daniel am 31.01.2008, 11:45 Uhr
Es mag ja für einen recht kleinen Personenkreis sinnvoll sein, ein Paket ohne die erweiterte Haftpflichtversicherung zu buchen, aber dann sollte dieses Paket ganz klar als solches gekennzeichnet werden, damit nicht jemand, der eigentlich die erweiterte Haftpflichtversicherung braucht, dieses versehentlich bucht, und das ist leider nicht der Fall. Gerade weil sonst bei allen anderen deutschen Reiseveranstaltern die erweiterte Haftpflicht in den Paketen mit drin ist, rechnen selbst erfahrene Bucher meist nicht damit, dass da plötzlich bei einem der größten Reiseveranstalter in Deutschland das nicht mehr automatisch mit dabei ist.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: PK am 31.01.2008, 12:03 Uhr
Übrigens, bei Abfragen direkt über driveFTI.de werden automatisch die Preise inkl. LIS/EP (die Zusatzhaftpflicht) angezeigt, für die Preise ohne Zusatzhaftpflicht muss man im Pull Down Menue separat anwählen.
Wenn ich direkt bei DriveFTI suche, bekomme ich auch Preise ohne LIS/EP, ohne irgendwas separat auswählen zu müssen. :kratz:
Bei mir zeigt es am anfang direkt die Preise inkl. LIS/EP an, erst nach durchblättern von ca. 10 Seiten Angebote (von 20 Seiten) erscheinen bei mir dann die günstigeren Angebote ohne LIS/EP.
Egal ob ich es mit dem IE7 oder Firefox abfrage oder bei der Suchmaske auf der Startseite auf "Suche" oder "Detailsuche" klicke erscheinen bei mir immer zuerst die Pakete welche die wichtige LIS/EP drin haben.
Keine Ahnung warum das so ist... :think:

Gruss Patric
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: PK am 31.01.2008, 12:50 Uhr
...dass da plötzlich bei einem der größten Reiseveranstalter in Deutschland das nicht mehr automatisch mit dabei ist.
Das ist bei FTI schon seit ca. 5 Jahren so im Katalog und online drin, ist also nicht so plötzlich... :wink:

Auch beim Link zu Alamo hier im Forum ist bei der ersten Anzeige die EP ja auch nicht mit drin und muss durch das Masterpaket dazugebucht werden im Buchungschritt 3 (sofern es geht, bei diversen Stationen in FL lässt es sich ja nicht anwählen und im moment geht es auch bei diversen Stationen im Westen nicht...) und ich möchte nicht wissen wieviele bei dem Link gebucht haben ohne den Upgrade auf das Masterpaket anzuwählen und so ohne EP herumgekurft sind.

So steht also FTI nicht alleine da mit Mietwagen ohne EP anbieten auf Deutschen Internetseiten.


Ihr seid da in D halt etwas anderes gewohnt in Sachen Versicherungsschutz bei Mietwagen über Veranstalter gebucht, hier in CH bietet der grösste Reiseveranstalter der Schweiz seine Preise immernoch ohne die LIS/EP an und erst bei Spezifischer Suche wird die als Inkl. angezeigt.
Bis vor wenigen Jahren fehlte bei fast allen Angeboten von Veranstaltern hier in CH die LIS/EP aber mittlerweile haben der eine oder andere Anbieter die jetzt Automatisch mit drin.
Dies ist einer der Gründe (+ der tiefere Preis :lol:) warum ich eigentlich als in CH Lebender seit eh und je mein Mietwagen über Deutsche Veranstalter gebucht habe und auch weiter Buchen werde :wink:

Gruss Patric
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 31.01.2008, 12:58 Uhr
Übrigens, bei Abfragen direkt über driveFTI.de werden automatisch die Preise inkl. LIS/EP (die Zusatzhaftpflicht) angezeigt, für die Preise ohne Zusatzhaftpflicht muss man im Pull Down Menue separat anwählen.
Wenn ich direkt bei DriveFTI suche, bekomme ich auch Preise ohne LIS/EP, ohne irgendwas separat auswählen zu müssen. :kratz:
Bei mir zeigt es am anfang direkt die Preise inkl. LIS/EP an, erst nach durchblättern von ca. 10 Seiten Angebote (von 20 Seiten) erscheinen bei mir dann die günstigeren Angebote ohne LIS/EP.
Egal ob ich es mit dem IE7 oder Firefox abfrage oder bei der Suchmaske auf der Startseite auf "Suche" oder "Detailsuche" klicke erscheinen bei mir immer zuerst die Pakete welche die wichtige LIS/EP drin haben.
Keine Ahnung warum das so ist... :think:
Bei mir nicht. Hab grad nochmal probiert:
Übernahme: Las Vegas
03.02.08 - 10.02.08

Schon das erste Angebot von Dollar "Compact 2-4T Aut AC" für 156€ enthält nur die gesetzliche Haftpflicht.

Die Pulldown-Menus stehen bei mir alle auf "alle" (Standard)
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: PK am 31.01.2008, 13:20 Uhr
Bei mir nicht. Hab grad nochmal probiert:
Übernahme: Las Vegas
03.02.08 - 10.02.08

Schon das erste Angebot von Dollar "Compact 2-4T Aut AC" für 156€ enthält nur die gesetzliche Haftpflicht.

Die Pulldown-Menus stehen bei mir alle auf "alle" (Standard)

Habe die gleiche Einstellung (auf "alle") und es kommt das Dollar Angebot für EUR 166.-- inkl. LIS/EP

Eventuell wurde mal in den Cookies die Grundeinstellung gespeichert oder was auch immer.

Habe im Anhang ein Printscreen gemacht wie es bei mir als erstes erscheint.

Gruss Patric
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: freddykr am 31.01.2008, 14:11 Uhr
Hab mir mal nen Server bei uns geschnappt und da mal probiert (da wurde drivefti noch nie aufgerufen)

Anbei mein Screenshot. ;-)

Irgendwie schon witzig (oder auch nicht), daß man so unterschiedliche Ergebnisse bekommt.
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: lurvig am 29.07.2009, 11:10 Uhr
ich häng meine Frage mal hier an, möchte keinen neuen Thread eröffnen:

Kennt sich jemand im Dschungel der Drive FTI Versicherungspakete aus?
Es gibt ja:
- Super Spar
- Super Inklusive
- Super Spar Plus LIS/EP
- Super Inklusive Plus LIS/EP

Die "Plus" Tarife scheinen also immer die LIS/EP zu enthalten, die - soweit ich weiss - die Deckungssumme der Haftpflicht auf 1 Mio $ erhöht.
Genau darum gehts mir auch. ich suche den günstigsten Tarif mit dieser erhöhten Deckungssumme. Zusatzfahrer und Tankfüllung brauche ich nicht. Also müsste die "Super Spar Plus" genau die gesuchte sein, oder?

Lurvig


Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: usa2008 am 29.07.2009, 15:41 Uhr
Genau.
Wir haben voriges Jahr allerdings auch
Super Inklusiv plus genommen, weil dabei dann noch die
Insassen- und Gepäckversicherung incl. war und der
Unterschied zu Spar plus durch die Tankfüllung ausgeglichen
wurde.

Gaby
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: lurvig am 29.07.2009, 15:54 Uhr
danke für die Info.
Wertvolles Gepäck (Fotokram) ist eh versichert, ich selber habe eh eine Unfallversicherung und weitere Insassen gibts diesmal nicht. Wird also das "kleine" Paket incl. erweiterter Haftpflicht reichen.

Lurvig
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: andi7435 am 29.07.2009, 17:28 Uhr
Hallo Daniel,

mein Tip, nimm die Super-Plus. Du hast die erste Tankfüllung dabei und man weiss ja nie, wie die Spritpreise kurzfristig explodieren können oder einfach gerechnet 18 Gallonen * 2,50 / 1,4 = 32 € . Desweiteren sind zumindest die aktuellen Preise für meinen Termin im November nach Florida um 1€ günstiger für Super Plus (414€) als für Super (415€) bei National. Und bei ticketfox.de gibt es nach der Reise nochmals Geld zurück.

Andreas
Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: BerndBerlin am 13.08.2009, 02:29 Uhr
Kurze Frage in den Raum:

Wir brauchen einen Mietwagen in der Zeit vom 16.09-01.10.09 für Florida.

Nun ist es leider so, das der Extratag über den 14 Tagen hinaus 45 Euro kosten würde.

14 Tage EQ-Klasse: 335 Euro bei usa-reisen.de
15 Tage EQ-Klasse: 375 Euro bei usa-reisen.de
beide Super-Inclusiv-Preis

Wir haben noch ein 40 Pfund Expedia.co.uk Gutschein. Frage jetzt:

Sinnvollerweise den ersten (Ankunfts-/und Schlaftag, denn wir sowieso im Mia bleiben) bei Expedia.co.uk buchen und dann am zweiten Tag das Auto gegen ein (besseres) tauschen, welches bei FTI (EQ) gebucht wurde...?

Sind die Versicherungen (Vollkasko/Haftpflivht) bei Expedia.co.uk gleich/besser?

Ist meine Idee sinnvoll?

Titel: Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
Beitrag von: seb am 13.08.2009, 04:40 Uhr
Der 40 Pfund-Gutschein gilt nur für Hotels, nicht für Mietwagen.