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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: Anonymous am 07.02.2005, 12:14 Uhr
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Hi, wir überlegen ein Hotel zu buchen, in dem es nur Valet Parking gibt. Dürfen wir einen Mietwagen, den man ja eigentlich nicht aus der Hand geben darf, einem Hotelangestellten zum Abparken geben? Ist das versicherungstechnisch abgedeckt und entsprechend Mietvertrag erlaubt?
Gruß
T.
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Anschlußfrage: Wie hoch sollte ungefähr das Trinkgeld sein? Bin da doch ein wenig unsicher.
Danke. :D
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Interessante Frage. Darüber habe ich mir vorher noch nie Gedanken gemacht. IMHO müsste das Hotel versichert sein, und für einen Schaden aufkommen. Wenn es das eigene Auto wäre, würde man ja auch das Hotel haftbar machen.
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Anschlußfrage: Wie hoch sollte ungefähr das Trinkgeld sein?
Min. $ 1,-
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Es kommt immer auf die Verleihfirma und den Mietvertrag an, bei Hertz heißt es z.B.:
Except to the extent necessary for valet parking or in an emergency as permitted by law, no other persons are permitted to operate the Car.
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Für mich ist der Kern der Frage: Im Mietvertrag stehen meine Frau und ich als Fahrer. Darf ich also den Wagen überhaupt aus der Hand geben, selbst wenn derjenige, der ihn dann fährt versichert ist? Oder wäre das fahrlässig?
Trinkgeld werde ich noch mal nachlesen, aber ich denke auch min $1. Der Gepäckträger kriegt das pro Stück...
Gruß
T
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Gib 5 Dollar Trinkgeld und er putzt dir noch die Scheiben!
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Danke Hank, das hilft. Ich denke, es steht dann bei anderen auch so oder ähnlich im Vertrag. Valet Parking ist ja schon sehr verbreitet.
Gruß
T
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Anschlußfrage: Wie hoch sollte ungefähr das Trinkgeld sein? Bin da doch ein wenig unsicher.
Danke. :D
Hi Schneewie
Fuer das Valet gibt man ueblicherweise 1 - 2 $ bei Ruecknahme des Wagens. Hier scheiden sich aber die Geister, denn einige geben auch bei Abgabe bereits ein Trinkgeld. Das mache ich (und wohl die meisten) aber nicht oder nur, wenn mir geholfen wird das Gepaeck auszuladen. Mit Trinkgeld bei Abgabe sicherst Du Dir aber auch, dass Dein Wagen eher in der Naehe geparkt wird und Du bei Ruecknahme schneller bedient wirst.
Aber eines gilt, je teurer die Umgebung und die Veranstaltung, desto mehr Trinkgeld ist angebracht. Bei Valet des teuersten Restaurant der Stadt darf es ruhig auch mehr als 1 - 2 $ sein.
Es kann aber auch vorkommen, dass bei Veranstaltungen wo man eingeladen ist, die Valet Leute kein Trinkgeld annehmen wollen. In diesem Falle hat der Gastgeber das bereits uebernommen.
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@All,
danke für die Trinkgeld-Infos. :D
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Inzwischen habe ich diese Antwort von National/Alamo erhalten. Ist das eigentlich 1 Unternehmen?
"Thank you for your email.
You raised a very interesting question." Ha ha ha - das sag ich auch immer, wenn ich keine Antwort weiß.
"If I understand correctly, the answer is yes. You may valet park a rental car however, If anything happens to the vehicle it still falls back to the renter for liability. " Mit anderen Worten: mach doch was Du willst, Du bist sowieso verantwortlich ....
I hope this answers your questions. if you need further assistance let us
know." Nein, das hilft mir nicht wirklich. Falls also nicht wie bei Hertz wirklich was im Mietvertrag zu dem Thema steht, werde ich es mal schön sein lassen, den Wagen aus der Hand zu geben...
Gruß
T
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Also ich weiß nicht, was Du hast. Wenn Du die Antwort nicht (richtig) verstehst, dann heißt es doch nicht automatisch, daß sie nichts taugt.
Natürlich ist Deine Versicherung zuständig, wenn etwas mit dem Wagen beim valet parking passiert. Wenn du keine hast, dann bezahlst Du den Schaden selbst. Genauso als wenn Du den Wagen selbst ansetzt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, daß nicht nur Hertz etwas dazu in den Mietverträgen schreibt. Nur muß man sich diesen dann halt auch durchlesen.
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Wenn Du die Antwort nicht (richtig) verstehst, dann heißt es doch nicht automatisch, daß sie nichts taugt.
Luckily we got you who understands everything extremely well...
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Hallo,
@Hank
Also ich weiß nicht...., ob Deine Interpretation der Antwort wirklich zutrifft.
Es steht eben gerade nicht drin, ob die Kaskoversicherung, die von Alamo für den Mietvertrag angeboten wird, das Valet Parking mit abdeckt. Wenn dem so wäre, hätte ich eine entsprechende Aussage in der Antwort erwartet. Nachdem das so nicht drin steht (und auch keine Aussage etwa in dem Sinne: "...wir freuen uns, daß Sie bei uns ein Auto buchen wollen. Für nur 123 $ bieten wir Ihnen eine CDW an, die auch Valet Parking mit umfaßt..."), wäre ich als Jurist außerordentlich vorsichtig
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Das ist für mich damit abgedeckt:
If I understand correctly, the answer is yes. You may valet park a rental car however
Wenn ich es nämlich nicht dürfte, dann würde das auch so da stehen: "You may not valet park a rental car ..."
Und wem das nicht klar genug ist, der muß halt nochmal explizit nachfragen.
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Für mich halt nicht; nicht alles, was man darf, ist zwangsläufig auch in jeder Richtung versichert. Die Aussage kann auch dahingehend interpretiert werden, daß der Mieter für Schäden am Fahrzeug haftbar ist, nicht aber für Schäden Dritter (mag albern klingen, aber vieles, was in AGBs steht, ist eigenartig - es wird nämlich ausdrücklich nur dazu Stellung genommen, daß für Schäden am Fahrzeug der Mieter haftbar ist).
Deshalb halte ich Deinen Rat zu einer nochmaligen Anfrage für die richtige Lösung.
(mir hast Du schon ausreichend Auskunft gegeben :wink: - mein nächstes Fahrzeug ist von Hertz)
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Das kann man halten wie man will, aber letztendlich ist der Vertragstext entscheidend, den man unterschreibt.
Denn wenn man -so wie Du- sehr vorsichtig ist (was durchaus nicht von Nachteil sein muß), dann nützt einem im Zweifelsfall eine e-mail-Auskunft auch nicht viel, falls der Vertragstext dann doch etwas anderes sagt (und man das nicht liest, weil man sich auf die e-mail verläßt).