Habe schnell nachgeschaut,
Lt. Wikipedia:
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen für Personenschäden je 2,5 Mio. Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. Euro, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013) (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.