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Autor Thema: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)  (Gelesen 3655 mal)

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Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #15 am: 13.07.2012, 11:26 Uhr »
Kein auto darf ohne Griund angehalten werden (auch Rotlichtkameras oder Starenkaesten sind hier nicht erlaubt)

Fragt sich, was "ein Grund" ist?

Wie mrh400 ja schon schreibt, gibt es ja massenhaft Kontrollen in der Nähe der mexikanischen Grenze. Letztes Jahr im Frühjahr sind wir insgesamt acht(!) mal angehalten und kontrolliert worden - davon sieben "Bordercontrols" (wo ausnahmslos nach Pässen gefragt wurde, Mietwagenvertrag etc. wurde nicht verlangt, nicht einmal ein Führerschein) und im Canyon de Chelly gab es eine Kontrolle, ob wir angeschnallt(!) sind. Wir waren selbstverständlich angeschnallt und haben als "Belohnung" noch irgendso einen Bleistift (kein Scherz) geschenkt bekommen. Ich weiß nicht, was mit denen geschah, die nicht angeschnallt waren (das waren durchaus einige).

Bei der Anschnallkontrolle wurde sonst gar nichts erfragt, weder Pass noch Führerschein noch Mietvertrag - überhaupt, wir wurden in all unseren Urlauben zusammen noch nie angehalten und nach Mietvertrag/Führerschein/Versicherungsnachweis gefragt. Und auch diese "Bordercontrols" fallen uns erst seit 2006 auf - damals noch ein einsamer Polizeiwagen am Straßenrand, heute sind das ja eigene Stationen mit eigenen Abfahrten (ähnlich wie LKW Waagen).

Easy Going

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #16 am: 13.07.2012, 11:27 Uhr »
Kein auto darf ohne Griund angehalten werden (auch Rotlichtkameras oder Starenkaesten sind hier nicht erlaubt)
Das gilt aber nicht an der mexikanischen Grenze z.B. am Big Bend oder ?  :wink:

Ah, liegen Minnesota und Wisconsin jetzt schon an der mexikanischen Grenze...?

 :shock:
Nun ja, das wäre trotz der vielen Mexikaner die es in den südlichen USA gibt - sicherlich eine gewagte These aber wer weiß - kann ja noch kommen.  :wink:
Gruß Easy


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mrh400

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #17 am: 13.07.2012, 11:41 Uhr »
Hallo,
Und auch diese "Bordercontrols" fallen uns erst seit 2006 auf - damals noch ein einsamer Polizeiwagen am Straßenrand
hatten wir auch schon 2000 irgendwo zwischen Tucson und Alamogordo

heute sind das ja eigene Stationen mit eigenen Abfahrten (ähnlich wie LKW Waagen).
dazu hatte ich ja zwei Bilder aus StreetView verlinkt:
Da gibt es z.T. sogar feste Stationen, z.B. hier an der Abzweigung von CA 86 und CA 78 (noch etwas näher).
- die Sperre der linken Spur erstreckte sich übrigens auf fast eine Meile
Gruß
mrh400

Tinerfeño

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #18 am: 13.07.2012, 11:58 Uhr »
Ich bin schon auf der I-8 East hinter Yuma und an der AZ-86 kurz vor Tucson kontrolliert worden. Da geht es wirklich nur um den Aufenthaltsstatus, sodass ich nur den Pass vorzeigen musste.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #19 am: 13.07.2012, 14:30 Uhr »
Ich bin schon auf der I-8 East hinter Yuma und an der AZ-86 kurz vor Tucson kontrolliert worden.

Genau, wie wir auch. Und das kommt dann in unregelmäßigen Abständen (Richtung Osten). Immer wieder mal. Jeden Tag eine Kontrolle - bis inkl. Texas (Richtung Big Bend).

Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #20 am: 13.07.2012, 14:41 Uhr »
hatten wir auch schon 2000 irgendwo zwischen Tucson und Alamogordo

Wir sind ja auch 2006 erst zum ersten Mal so weit Richtung Süd-Osten gefahren (bis Carlsbad Caverns). Da sind wir allerdings in Arizona noch nicht kontrolliert worden, diese o.g. Polizeiwagen kam kurz hinter texanischen Grenze. Vorher waren wir maximal bis Utah/Colorado gekommen (da habe ich bis heute noch keine Bordercontrol erlebt) resp. sogar nur bis Las Vegas.

Damals (2006) war das auch nur ein einziger Polizist, den habe ich auch gefragt, wieso er uns dann anhalten würde, das hat er dann auch erklärt, weil die Grenze zu Mexico nicht weit weg wäre. Auf diese Idee war ich von alleine nicht gekommen. Im Jahr 2007 waren wir im Yellowstone, in 2008 in Canada, beides natürlich ohne diese Kontrollen - und 2009 dann wieder mal Arizona - und da war das dann schon deutlich mehr geworden.

salial

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #21 am: 17.07.2012, 10:26 Uhr »
Wenn ich mich nicht täusche, ist in den USA doch nicht das Fahrzeug an sich versichert (wie bei uns) sondern vielmehr der Fahrer. Und bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Fahrers für den Schaden (auch wenn es nicht sein Fahrzeug ist). Also kann ich mir durchaus vorstellen, dass man im Umkehrschluss als nicht eingetragener Fahrer bei einem Mietfahrzeug keine Versicherung hat. Da helfen irgendwelche Dokumente im Handschuhfach nicht weit wenn der Fahrer nicht im Mietvertrag steht. Ob die Polizei das so genau kontrolliert (bzw. kontrollieren kann), ist natürlich eine andere Frage.
LG
Salial

Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #22 am: 17.07.2012, 11:10 Uhr »
Wenn ich mich nicht täusche, ist in den USA doch nicht das Fahrzeug an sich versichert (wie bei uns) sondern vielmehr der Fahrer.

Du täuschst Dich. Die Versicherung heißt (wie hier) "Fahrzeugversicherung" ("Vehicle Insurance") und versichert das Fahrzeug (und nicht den Fahrer). Und der Versicherungsnehmer ist der Eigentümer (also ALAMO beispielsweise).

http://en.wikipedia.org/wiki/Vehicle_insurance_in_the_United_States

Die Haftpflichtversicherung (die allerdings wesentlich geringere Deckungshöhe hat als hier) muss jedes Auto haben, man kann als Fahrer (und das ist natürlich dann wirklich nur für den Fahrer) im Mietvertrag eine erhöhte Haftpflicht abschließen (oft sogar von Deutschland aus). Und den bekannten CDW (was in dem Sinne ja eigentlich gar keine Versicherung ist) usw. - diese Dinge sind aber für die Versicherungsfrage in Sachen "Haftpflicht" für die Polizei unerheblich.

P.S.: Der Sinn einer Haftpflichtversicherung besteht in erster Linie auch nicht darin, den Fahrer zu schützen (oder zu "versichern"), sondern das Opfer. Es soll sichergestellt sein, dass das Unfallopfer in jedem Fall eine Entschädigung erhält. Dass das bei solchen geringen Versicherungssummen natürlich sehr in Frage steht, ist nicht Gegenstand dieser Diskussion. Ein Fahrzeug ist grundsätzlich versichert und die Versicherung wird grundsätzlich (bis zur max. Deckungshöhe) einen Schaden regulieren. Wenn jetzt ein nicht-authorisierte Fahrer das Fahrzeug benutzt, wird sich mit aller Wahrscheinlichkeit die Versicherung beim "nicht-versicherten" Fahrer das Geld zurückholen. Das ist aber wiederum für die Polizei unerheblich, die kontrolliert lediglich, ob die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug überhaupt vorliegt.

Und im Falle der Unterversicherung (die diese Haftpflichtversicherung aus unserer Sicht in jedem Fall darstellt) muss der Fahrer (egal ob authorisiert oder nicht) sowieso für den Schaden haften (deswegen die erhöhte Haftpflicht auf freiwilliger Basis). Inwiefern das in der Praxis umzusetzen ist, steht auch wieder auf einem anderen Blatt.

rck001

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #23 am: 17.07.2012, 14:22 Uhr »

Angenommen mein Vater mietet einen Wagen, trägt entsprechend keinen weiteren Zusatzfahrer ein, lässt jedoch dennoch eine Person fahren (in dem Falle mich). Nun kommt es zur einer regulären Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten. Kann er ein Bußgeld verhängen, da das Fahrzeug (in dem Moment) im Grunde ohne Versicherung unterwegs ist? Wie sieht es rechtlich aus?

Was meinst Du mit "regulärer Verkehrskontrolle"? Die Polizei kann Dich hier ohne guten Grund nicht anhalten.

Floriana

Auch in Deutschland bin ich noch nie ohne guten Grund von der Polizei angehalten worden.
Gute Gründe sind z.B. Alkoholkontrollen, Verkehrssicherheitskontrollen, Fahndungen, usw.
Das gibt es in den USA genauso wie in Deutschland.

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
2010 New York 2011 Texas 2012 Kanada Ost

BeateR

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #24 am: 17.07.2012, 15:53 Uhr »
Hallo Jack-Black,

eigentlich wollte ich mich mit Dir ja nicht mehr anlegen, aber trotzdem:

Gerade in dem von Dir verlinkten Artikel lese ich:

In the United States, automotive liability insurance covers claims against the policy holder and usually any other operator of an insured vehicle; provided they do not live at the same address as the policy holder and are not specifically excluded on the policy. Drivers living at the same address must specifically be covered on the policy. Thus it is necessary, for example, when a young adult reaches driving age that they be added to the policy. Liability insurance sometimes does not protect the policy holder if they operate any vehicles other than their own. When you drive another person's car you are not necessarily covered under their policy. Non-owners policies are also available. These policies insure drivers on any vehicle they drive, even if it belongs to someone else.[citation needed] This coverage is available only to those who do not own their own vehicle and is sometimes required by the government for drivers who have previously been found at fault in an accident.[citation needed] Non-owners policies are also known as Named Operator Policies.[citation needed] The policies are useful for people whose drivers license has been suspended and they have to have insurance for their license to be reinstated.[citation needed]

So, und wen mein englich nicht ganz schlecht ist, dann lese ich daraus sehr wohl, dass der Fahrer versichert ist und nicht das Auto.

Beate


Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #25 am: 17.07.2012, 16:51 Uhr »
"In the United States, automotive liability insurance covers claims against the policy holder and usually any other operator of an insured vehicle"

In den Vereinigten Staaten deckt die Haftpflichtversicherung Ansprüche gegen den Versicherten und normalerweise jeden anderen Fahrer eines versicherten Fahrzeugs.


"provided they do not live at the same address as the policy holder and are not specifically excluded on the policy."


... vorausgesetzt, sie leben nicht in derselben Adresse und sind nicht explizit in der Versicherungspolice ausgeschlossen.


Der Normalfall bei einer Fahrzeugmiete.


Danach kommt eine Abhandlung über Personen im eigenen Haushalt (die müssen teilweise auch explizit in die Police aufgenommen werden), sowie eine Bemerkung, dass die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer NICHT immer in anderen Wagen versichert ("iability insurance sometimes does not protect the policy holder if they operate any vehicles other than their own."). Das ist ja klar, eine Haftpflichtversicherung versichert eben NICHT grundsätzlich den Fahrer, egal welches (fremde) Fahrzeug er fährt.

Also genau was ich sage - nicht der Versicherungsnehmer ist versichert, sondern das Auto des Versicherungsnehmers und jeder, der dieses Auto fährt (s.o., mit Ausnahmen, aber die stehen hier nicht zur Diskussion). Es gibt aber auch spezielle Versicherungen für Leute, die quasi nur fremde Autos fahren, das sind die "Non-Owners" policies. Dann ist man auch als Fahrer versichert, auch wenn das Fahrzeug nicht versichert ist.

Da ja (im Gegensatz zu D) nicht zwingend gewährleistet ist, dass ein Fahrzeug wirklich versichert ist, können solche Non-Owner-Versicherungen sinnvoll sein. Aber auch das steht hier nicht zur Diskussion. Eigentlich sagt ja der erste Satz schon alles wichtige, die Versicherungspolice des Halters deckt "usually any other operator of an insured vehicle".

dschlei

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #26 am: 17.07.2012, 19:13 Uhr »
Kein auto darf ohne Griund angehalten werden (auch Rotlichtkameras oder Starenkaesten sind hier nicht erlaubt)
Das gilt aber nicht an der mexikanischen Grenze z.B. am Big Bend oder ?  :wink:
Weiss ich nicht, mit hier meine ich meine Ecke, Iowa, Minnesota und Wisconsin
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BeateR

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #27 am: 17.07.2012, 19:18 Uhr »
Hallo Jack-Black,

und was ist dann das hier:

When you drive another person's car you are not necessarily covered under their policy. Non-owners policies are also available

Beate

dschlei

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #28 am: 17.07.2012, 19:23 Uhr »
Polizei angehalten worden.
Gute Gründe sind z.B. Alkoholkontrollen, Verkehrssicherheitskontrollen, Fahndungen, usw.
Das gibt es in den USA genauso wie in Deutschland.

Nur in einigen Staaten.  Generelle Alkoholkontrollen koennen in den von mir erwaehnten Staaten nicht gemacht werden (also einfach m,al jeden Fahrer auf Verdacht kontrollieren),  Auch die anderen Kontrollen sind hier nicht legal.  Hier duerfen nur individuell Fahrzeuge angehalten werden, wenn ein Verstoss gegen die Gesetze angenommen werden kann (also Schlanfgenlinien Fahren, keine Gurte anhaben, Scheinwerfer ausgebrannt, usw.), und Fahndungen geht schon mal gar nicht.

In den von mir erwaehnten Staaten (und vielen anderen) gilt das "Castle Doctrine", und ein Auto muss wie ein Haus behandelt werden.
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Jack Black

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Re: Verstoß gegen die Mietbedingungen (Zusatzfahrer)
« Antwort #29 am: 17.07.2012, 19:43 Uhr »
When you drive another person's car you are not necessarily covered under their policy.

Beispielsweise, wenn Du explizit ausgeschlossen bist. Steht ja schon ganz oben, dass so etwas möglich ist. Wieso und warum jemand so etwas macht - das steht auch nicht hier zur Frage. Es mag auch andere Konstrukte geben - aber der Normalfall (= "usually") ist der, dass auch andere Fahrzeugführer versichert sind. Das steht doch direkt am Anfang und vollkommen unmißverständlich:

In the United States, automotive liability insurance covers claims against the policy holder and usually any other operator of an insured vehicle

"Usually" heißt "normalerweise". Und wenn man (wie im konkreten Fall gefragt) einen versicherten Mietwagen anmietet, dann ist man einer der "any other operators".