Das sagt die AGB:
VI. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
Für mich klingt das eher danach, daß der Gerichtsstand der Anmietort wäre (für Privatperson)
Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt es fast eindeutig danach, dass bei Nichtkaufleuten der Gerichtsstand Wohnort des Mieters ist .
Nein! Nur zwischen Kaufleuten kann ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden. Entsprechend sind solche Klauseln bei normalen Verbrauchern unwirksam. (§ 38 ZPO)
Ansonsten gibt es ja mehrere Gerichtsstände, unter denen man wählen kann. Das wäre z.B. hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO). Da das der Ort in den USA wäre, wo man den Wagen übernimmt, wäre das in den meisten Fällen selten dämlich, gerade diesen zu wählen.
Insofern hält man sich an den allgemeinen Gerichtsstand des Gegners und der ist dort, wo die Firma ihren Sitz hat (§ 17 ZPO). Hat also Alamo eine eigene Firma für Deutschland, ist der allgemeine Gerichtsstand auch dort am deutschen Sitz. Bei deutschen Reiseveranstaltern ist der Firmensitz (hoffentlich) in Deutschland, man kann also hier klagen.