Das scheint nur die erweiterte Haftplfichvers. zu sein... die CDW ist da nicht mit
drin. Und auch Ansprüche der Mitreisenden sind bei einem Unfall ausgeschlossen.
Im Schadensfall kann dann eventuell die deutsche Krankenvers. bei dir als Fahrer
Ansprüche geltend machen, wenn ein Mitreisender verletzt wird. Das wird sonst
über die Haftpflicht abgewickelt. Da wird es besser sein, ein Komplettangebot ab D
zu buchen.
Gruß
Aaronp
P.S. in den AGB´s findet sich folgendes:
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz in Europa und in der EU A1.4.1Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ver- sicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehö- ren. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versiche- rungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
Ihres Versicherungsvertrags.
Danach gilt es nicht außerhalb der EU...