usa-reise.de Forum

Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: thorsti am 22.07.2006, 09:17 Uhr

Titel: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist?
Beitrag von: thorsti am 22.07.2006, 09:17 Uhr
Der Titel sagt eigentlich alles. Meine Reisebegleiterin kommt erst ein paar Tage nach mir ins Land und fliegt auch drei Tage später wieder heim.

Kann ich sie bei der Mietwagenanmietung trotzdem schon als Mitfahrer eintragen lassen oder brauch ich da ihren Führerschein?

Sie wird dann auch den Mietwagen abgeben, da bin ch aber schon wieder in Deutschland. Kanns da Probleme geben?
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: freddykr am 22.07.2006, 09:44 Uhr
Hallo Thorsti,

das Thema hatten wir vor kurzem schon (bei weiteren Fragen, bitte den anderen Thread benutzen):
http://www.usa-reise.net/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=16333

Kurz gesagt: Alle Fahrer müssen auf dem Mietvertrag unterschreiben, Nachtragen ist aber möglich.
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: nypete am 22.07.2006, 09:44 Uhr
Der Führerschein muß vorgelegt werden, daher kannst Du sie nicht eintragen lassen, ggf. später irgendwo nachtragen lassen, frag bei der Übernahme.
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: Stephan am 22.07.2006, 10:23 Uhr
Direkt eintragen kannst Du sie nicht, sie aber wenn sie da ist
jederzeit an jeder Station nachtragen lassen. Was üproblematischer
ist, das sie als Zweitfahrerin den Wagen länger behält. Da würde
ich nachfragen, das das geht. Ich erinnere mich, das das bei Alamo
vor 4 Jahren nicht erlaubt war, bei Hertz hingegen schon.
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: tom22 am 22.07.2006, 10:27 Uhr
Bei  uns war es so, dass die zusätzlichen Fahrer bei der Fahrzeugübernahme ihren Führerschein vorlegen mußten. Außerdem mußten sie zusätzlich den Wohnort auf einem Zettel aufschreiben. Ich gehe davon aus, dass die Daten vom Zettel in den Computer übertragen wurden.
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: cleoxx am 22.07.2006, 14:46 Uhr
Hallo Thorsti,

ich kenne es so, dass der Zweitfahrer zur Eintragung anwesend sein muß, da er seinen Original-Führerschein vorlegen und den Zusatz zum Mietvertrag unterschreiben muß. Bei den größeren Vermietern - ich kenns z.B. von Avis - kann man das Eintragen des zweiten Fahrers jedoch an jeder beliebigen Vermietstation machen. Da die Stationen ja relativ dicht gestreut sind, ist damit zumindest kein großer Zeitaufwand verbunden.

Bezüglich abgeben: Wir haben das demletzt bei Hertz gemacht, daß ich als Zweitfahrer alleine das Fahrzeug zurückgebracht habe. War dort zumindest kein Problem.

Grüßle
cleoxx
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: pierremw am 02.08.2006, 17:04 Uhr
Hi,

die aktuelle Erfahrung bei Zusatzfahrer(in). Anmietstation Hertz, SFO, Anmietungen 14.07. und 28.07.2006: Falls Zweitfahrer(in) Ehepartner(in) ist, sind keine Formalitäten mehr nötig. (Führerscheinvorlage, Unterschrift, etc...) Zweitfahrerin hätte laut Auskunft der Dame am Schalter zu meiner Verwunderung auch nicht persönlich anwesend sein müssen!

Ob das nur bei Hertz und nur in SFO der Fall ist, kann ich natürlich jetzt nicht beurteilen.  :wink: Noch im Dezember 2005 musste auch hier der Führerschein vorgelegt werden und war die persönliche Unterschrift meiner Frau nötig.
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: djohannw am 02.08.2006, 21:18 Uhr
Zitat von: pierremw
die aktuelle Erfahrung bei Zusatzfahrer(in). Anmietstation Hertz, SFO, Anmietungen 14.07. und 28.07.2006: Falls Zweitfahrer(in) Ehepartner(in) ist, sind keine Formalitäten mehr nötig. (Führerscheinvorlage, Unterschrift, etc...) Zweitfahrerin hätte laut Auskunft der Dame am Schalter zu meiner Verwunderung auch nicht persönlich anwesend sein müssen!

Ob das nur bei Hertz und nur in SFO der Fall ist, kann ich natürlich jetzt nicht beurteilen.  :wink: Noch im Dezember 2005 musste auch hier der Führerschein vorgelegt werden und war die persönliche Unterschrift meiner Frau nötig.


Bei Avis und Hertz ist dieses Vorgehen bei Ehefrauen Standard, ebenso bei National, wenn die Anmietung über den Emerald Aisle erfolgt. Damit haben wir uns im letzten Urlaub retten können, als wir rund eine Woche lang den Führerschein meiner besseren Hälfte verlegt hatten (war unter den Autositz bei der Fahrzeugbesichtigung gefallen) und doch zwei Autos anmieten wollten/mussten.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zweitfahrerin angeben, obwohl sie noch nicht im Land ist
Beitrag von: zuehli am 03.08.2006, 08:42 Uhr
Zitat
Sie wird dann auch den Mietwagen abgeben, da bin ch aber schon wieder in Deutschland. Kanns da Probleme geben?


Kaum! Beim Zurückgeben kümmert sich der Mitarbeiter nicht darum wer der Fahrer ist. Es wird der Meilenstand abgelesen und die Quittung ausgedruckt - das wars.
Es kann auch schon mal vorkommen, daß man das Auto einfach hinstellt und kein Mensch da ist.
Also um das Zurückgeben würde ich mir keine Sorgen machen.

Gruß Harald