Hallo zusammen,
ich würde die Thematik nicht auf den aktuellen Fall "zu schnell gefahren" begrenzt sehen, sondern unter dem generellen Aspekt, ob und inwieweit Strafen bei Vertragsverletzungen auch ohne dass Schaden für den Vermieter entsteht, verhängt werden können.
Was ist bspw. wenn über diese Überwachung das Befahren einer Schotterstraße (und sei es nur die halbe Meile gute Straße zum Picknickplatz) "raus kommt" - etwas das wohl nahezu jeder mal macht, und sei es notgedrungen?
Ob eine solche Überwachung fair und / oder rechtens ist steht auf einem anderen Blatt; fakt ist, dass wir alle beim Anmieten eines Autos im Vertrag auf eventuelle derartige Vertragsstrafen schauen sollten ... auch wenn ich persönlich denke, dass derart abschreckende Vertragsstrafen die Ausnahme bleiben werden bei den renommierten Vermietern - nicht aber der Check bspw. nach einem Karroserieschaden, ob nicht etwa gravel roads gefahren wurden.
Bis dann Jürgen