usa-reise.de Forum
Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Thema gestartet von: clay am 09.11.2008, 10:42 Uhr
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Hallo, habe eine Frage.
Bin in D Wohnhaft und würde evtl gern meine Auto in USA registrieren lassen bzw. mit US Kennzeichen hier in D fahren.
Mein Dad wohnt in GA und würde es für mich machen. Nun meine Frage:
Hat jemand erfahrungen damit? Ich sehe hier öfter Autos rum fahren mit US Kennzeichen.
Wie sind die Preise von den Versicherung und Steuern?
Es handelt sich um einen SLK 230 Kompr.
lg Clay
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Hi Clay,
ich habe hier bisher nur Fahrzeuge mit US-Kennzeichen gesehen, die auf Angehörige des in Deutschland stationierten US-Militärs bzw. deren Familien zugelassen waren.
Das Problem dürfte damit zusammenhängen, daß Du ja wahrscheinlich eine Versicherung nach deutschem Recht brauchst, um permament in Deutschland fahren darfst. Ich würde mich da eher mal bei einer deutschen Versicherung erkundigen.
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Bin in D Wohnhaft und würde evtl gern meine Auto in USA registrieren lassen bzw. mit US Kennzeichen hier in D fahren.
Mein Dad wohnt in GA und würde es für mich machen. Nun meine Frage:
Hat jemand erfahrungen damit? Ich sehe hier öfter Autos rum fahren mit US Kennzeichen.
Wie sind die Preise von den Versicherung und Steuern?
Geht nicht. Die Fahrzeuge mit US-Kennzeichen, die Du hier siehst, sind ausnahmslos von Mitgliedern der US-Army oder deren Angehörigen.
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Wie schon Magnum sagte, können US-Bürger hier nur Autos anmelden, wenn diese hier stationiert sind - so wars früher zumindest. Das Ganze konnte man siehen, wie ein kleines Land im Land. Die kauften ja auch in ihren eigenen Supermärkten in den Kasernen ein und erhielten spezielle Tankgutscheine, wenn sie mal ausserhalb tanken mussten. Bei mir hier rund um Stuttgart fuhren immer viele Amis mit ihren Spezialkennzeichen rum, die es aber in dieser Form nicht mehr gibt. Die Kennzeichen sehen inzwischen genauso aus, wie die unserer und haben auch die selben Buchstaben-Zahlenkombis. Sie beginnen in der Regel mit ,,HK".
Was soll dir das denn auch bringen? Vor allem, weil die deutschen Versicherungen deutlich mehr abdecken, als die amerikanischen.
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ich habe hier bisher nur Fahrzeuge mit US-Kennzeichen gesehen, die auf Angehörige des in Deutschland stationierten US-Militärs bzw. deren Familien zugelassen waren.
Dann hat Du in der falschen Gegend geschaut :wink:
Bei uns ums Eck stand neulich ein blauer Porsche mit California-Kennzeichen, also keines der speziellen Militärkennzeichen (die übrigens hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkräfte_in_Deutschland) schön erklärt werden). Ich frage mich heute noch, ob da ein US-Urlauber seinen Wagen per Container hier rübergeschafft hat oder wie das sonst möglich ist...
Die bisher in diesem Thread gesagten Informationen sind natürlich trotz dieser Sichtung richtig, aber wie man sieht gibt es immer die berühmte Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Schöne Grüße,
Dirk
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Bei uns ums Eck stand neulich ein blauer Porsche mit California-Kennzeichen, also keines der speziellen Militärkennzeichen
Wenn der Besitzer/Halter des Autos US-Bürger ist und hier auf Urlaub/Dienstreise ist, ist dies natürlich gestattet (man kann ja auch mit dem eigenen Auto nach China fahren, wenn es einem beliebt).
Ich hatte da mal eine Sendung gesehen, da sind extra Amis mit ihren Autos nach Deutschland gekommen, um sie mal so richtig auszufahren. ;-)
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Soweit ich weiß, geht das zwar - aber nicht dauerhaft. Die Grenze liegt bei 6 Monaten oder einem Jahr. Ich hab mal einen 61er Dodge aus den USA mitgebracht und hier ein halbes Jahr mit den AZ-Plates gefahren. Dazu sind zwei Dinge notwendig: ein sog. Grenzversicherungsschein (über ADAC), sodass das Auto eine in D gültige Versicherung hat. Und zweitens muss auf dem Hauptzollamt die KFZ-Steuer entrichtet werden (monatlich). Dass darüber hinaus ein gültiger US-Title vorhanden sein muss, ist klar. Diese Regelung betrifft deutsche Staatsbürger, die ein im Ausland zugelassenes Auto fahren wollen.
Wenn Du die US-Staatsbürgerschaft hast, sieht das vermutlich anders aus. Aber auch dann geht es wohl nur für max. 1 Jahr.
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danke schonmal, geht ja Fix hier! :)
US Bürger bin ich übrigens
Also ich sehe hier öfter Autos mit Georgia oder Florida Kennzeichen an der Stoßstange..
Die AD oder HK Kennzeichen meinte ich nicht, hab ich wohl vergessen zu erwähnen. Die will ich nicht und bekomm ich auch nicht.
Mir gehts darum das, das Auto etwas mehr an Extras an der Karosserie hat und ich suchte eine Möglichkeit dem TÜV zu umgehen.. Sprich mein Dad wohnt in USA und würde es für mich anmelden (hoffe ich mal) und ich hätte dann ein Kennzeichen mit nem schönen Motiv drauf 8)
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Soweit ich weiß, geht das zwar - aber nicht dauerhaft. Die Grenze liegt bei 6 Monaten oder einem Jahr. Ich hab mal einen 61er Dodge aus den USA mitgebracht und hier ein halbes Jahr mit den AZ-Plates gefahren. Dazu sind zwei Dinge notwendig: ein sog. Grenzversicherungsschein (über ADAC), sodass das Auto eine in D gültige Versicherung hat. Und zweitens muss auf dem Hauptzollamt die KFZ-Steuer entrichtet werden (monatlich). Dass darüber hinaus ein gültiger US-Title vorhanden sein muss, ist klar. Diese Regelung betrifft deutsche Staatsbürger, die ein im Ausland zugelassenes Auto fahren wollen.
Wenn Du die US-Staatsbürgerschaft hast, sieht das vermutlich anders aus. Aber auch dann geht es wohl nur für max. 1 Jahr.
Hi, hast du eine Ahnung wo man sich erkundigen könnte?
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Mir gehts darum das, das Auto etwas mehr an Extras an der Karosserie
Auch wenn ein Auto im Ausland zugelassen ist, muss es der deutschen Verkehrsnorm entsprechen,
d.h. anbauten, die hier nicht erlaubt sind, dürfen dann meines Wissens auch nicht mit Auslandskennzeichen
gefahren werden. Ist z.B. mit Ö so, dass dort nur Winterreifen mit min. 4mm Profil erlaubt sind, in D sind
es halt 1,6mm. Aber auch mit D Kennzeichen darfst damit nicht in Ö fahren. Sollte es falsch sein, bitte korrigieren...
Bei LKWs werden ja oft auch Dinge beanstandet, die im Heimatland eventuell nicht beanstandet werden.
Gruß
Aaronp
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das Auto ist im moment hier zugelassen (TÜV sagt nix)
hätte aber doch gern den kleinen Nummernschild :lol:
Aber wenn es nur für eine Bestimmte Zeit ist, bringts wohl nicht viel :(
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Mir gehts darum das, das Auto etwas mehr an Extras an der Karosserie hat und ich suchte eine Möglichkeit dem TÜV zu umgehen..
Das ist dann aber nicht mehr legal.
Im Falle eines Verkehrsverstoßes oder eines Unfalls kann man Dir das Fahrzeug schnell aus dem Verkehr ziehen.
Wie AaronP schon sagt muß jedes Fahrzeug das hier permament bewegt werden soll den deutschen Vorschriften entsprechen. Nicht umsonst werden z.B. oft osteuropäische LKW und Busse von den Behörden zwangsstillgelegt, obwohl sie vielleicht mit den technischen Mängeln in ihrer Heimat noch fahren dürfen.
Gleiches könnte Dir demnach hier blühen, da reicht schon eine simple Verkehrskontrolle.
Bei den Fahrzeugen mit US-Kennzeichen könnte ich mir durchaus vorübergehend hier lebende oder Ausgewanderte vorstellen, die das Fahrzeug noch nicht umgemeldet haben.
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Wenn dein Dad in Georgia wohnt, waere es wohl besser wenn er vor Ort einschlaegige Infos. einholt. Die koennen ihm auch sagen wie lange du das Auto im Ausland (D) fahren kannst, was die Versicherung dann kostet und deckt und wie hoch die Steuern sind. Auch muss er fragen wie oft die plates erneuert werden muessen.
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Hi, hast du eine Ahnung wo man sich erkundigen könnte?
Beim Straßenverkehrsamt deines Vertrauens.
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US Bürger bin ich übrigens
Du hast keinen festen Wohnsitz in Deutschland?
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US Bürger bin ich übrigens
Du hast keinen festen Wohnsitz in Deutschland?
klar hab ich festen Wohnsitz :)
werde mich da mal erkundigen beim StVO ;)
Danke Leute
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Clay, ruf mal bei ADAC an - die sollten Dir da konkrete Auskünfte geben können. Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.
Dass ein US-Car, mit dem ein US-Bürger z.B. während eines Ferienaufenthalts den deutschen TÜV-Normen entsprechen muss, halte ich übrigens für falsch (siehe Franzosen mit gelbem abblendlicht, das für deutsche KFZ nicht zugelassen, für in D fahrende Franzosen aber sehr wohl erlaubt ist). Sicherlich aber muss es den allgemeinen Regeln der "Verkehrssicherheit" entsprechen.
Wie gesagt: ADAC anrufen!
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TÜV-Normen muessen dem Land/Staat entsprechen wo der Wagen zugelassen ist.
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Ausländische Fz. müssen den dt. Richtlinien entsprechen!
Aber die Polizei drückt oft ein Auge zu und erteilt eine mündliche Anweisung wie in diesem mir bekannten Fall:
Wagen hat an Fahrer- und Beifahrertür sehr dunkel getönte Scheiben (ist ja in D-Land verboten). Mündliche Anweisung der Polizei: Der Wagen darf zur Weiterfahrt in D-Land nur mit geöffneten vorderen Fenstern benutzt werden.
Naja, der Fall ereignete sich im Sommer und ohne Regen ...
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Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.
Noch nicht einmal - nach 3 Monaten ist Sense:
Auszug aus Straßenverkehrszulassungsordnung §27 Absatz 2:
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen;
Dabei ist es sicherlich unerheblich, ob die "alte Zulassungsbehörde" in D oder in den USA war.
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Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.
Noch nicht einmal - nach 3 Monaten ist Sense:
Auszug aus Straßenverkehrszulassungsordnung §27 Absatz 2:
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen;
Dabei ist es sicherlich unerheblich, ob die "alte Zulassungsbehörde" in D oder in den USA war.
Ich habe zu dem Thema noch das gefunden:
Zitat:
"§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:
In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.
Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)"
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der regelmäßige Standort das Problem.
Wobei sich da dann in den letzten Jahren etwas geändert haben müsste, denn ich bin unbehelligt aber ein Dutzend Mal kontrolliert 6 oder 7 Monate mit der Arizona-Nummer an meinem Buick spazieren gefahren (mit reglemäßigem Standort). TÜV war bei den Kontrollen nie Thema, wohl aber Versicherung und KFZ-Steuer.
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Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der regelmäßige Standort das Problem.
Genau - deswegen weiter oben meine Frage nach dem festen Wohnsitz in Deutschland. Bei einem langen Urlaub mit Reise quer durch Deutschland könnte man demnach bis zu einem Jahr das Fahrzeug einfach weiterbenutzen. Aber durch den festen Wohnsitz (und dem damit verbundenen regelmäßigem Standort) ist schon nach drei Monaten Schluss.
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wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...
Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi... :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?
Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten
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Für einen Deutschen mit deutschem Wohnsitz wäre die Frage leicht zu beantworten: geht nicht, weil Steuerhinterziehung.
Da dürftest Du mit einem im Ausland zugelassenen Auto nicht mal zum brötchen holen fahren (es sei denn, der Halter des Wagens sitzt neben Dir).
Für einen Deutsch/Amerikaner mit deutschem Wohnsitz dürfte das nicht anders aussehen.
Und so oder so gilt die schon genannte Einschränkung auf wenige Monate bis max. ein Jahr.
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wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Wie das? Ich sehe genau das Gegenteil. Welche Frage ist offen?
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi... :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?
Was ist daran schwierig?
Die Nationalität des Halters ist überhaupt nicht von Belang - weder Deine noch die Deines Vaters. Der Standort des Wagens ist das Maß der Dinge.
"Der regelmäßige Standort" des Wagens ist doch geklärt - das hat mit dem Eigentümer nichts zu tun. Und die einzige Ausnahme (in einem Drittland zugelassen und kein regelmäßiger Standort) ist nicht erfüllt.
P.S.: Den ADAC würde ich nicht fragen (oder nicht nur) - das ist keine Exekutive, sondern nur ein Klub. Frage die, die es auch beurteilen müssen, nämlich das Straßenverkehrsamt oder die Polizei. Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung ist kein Bagatelldelikt.
P.P.S.: Zusätzlich frage ich mich, wie Dein Vater einen Wagen in den USA zulassen will, ohne ihn vorzuführen. Bei der Erstzulassung ist in D die TÜV-Abnahme erforderlich - gibt es so etwas in den USA nicht? Kann man einfach ein "virtuelles" Auto zulassen? Kann ich mir kaum vorstellen.
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wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...
Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi... :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?
Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten
Was sollte Dir der ADAC denn sagen?
Das ist nur ein Automobil-Club und keine staatliche Instanz. Daher kann man Dir hier allenfalls eine Empfehlung oder einen Rat aussprechen. Für fundierte und gesetzlich richtige Aussagen kann Dir der ADAC nicht weiterhelfen
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Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship
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wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...
Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi... :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?
Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten
Hallo,
istes nicht so, dass in den USA nicht das Fahrzeug an sich versichert wird, sondern der jeweilige Fahrer die Versicherung personenbezogen auf sich abschließt?
Falls dem so wäre würdest du hier ohne Versicherungsschutz herumfahren, oder sehe ich da etwas falsch?
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Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship
Ich rate mal: weil es sein erstes Auto ist (oder er schon viele Crashs gebaut hat) und die Versicherungsprämie ungefähr 260% beträgt - bzw. die Jahresprämie allein für die Haftpflicht bei ca. 1.000,- Euro liegt.
Ist nur geraten, aber ein anderer Grund als Geld fällt mir nicht ein...
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Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship
Ich rate mal: weil es sein erstes Auto ist (oder er schon viele Crashs gebaut hat) und die Versicherungsprämie ungefähr 260% beträgt - bzw. die Jahresprämie allein für die Haftpflicht bei ca. 1.000,- Euro liegt.
Ist nur geraten, aber ein anderer Grund als Geld fällt mir nicht ein...
Hi,
du unterschätzt den "Coolnessfaktor" des Kennzeichens ..... :roll:
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Hallo,
P.P.S.: Zusätzlich frage ich mich, wie Dein Vater einen Wagen in den USA zulassen will, ohne ihn vorzuführen. Bei der Erstzulassung ist in D die TÜV-Abnahme erforderlich - gibt es so etwas in den USA nicht?
nein (zumindest in Florida nicht). Ich muss meine Autos niemandem "vorführen", um sie zuzulassen.
Floriana
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Hallo,
P.P.S.: Zusätzlich frage ich mich, wie Dein Vater einen Wagen in den USA zulassen will, ohne ihn vorzuführen. Bei der Erstzulassung ist in D die TÜV-Abnahme erforderlich - gibt es so etwas in den USA nicht?
nein (zumindest in Florida nicht). Ich muss meine Autos niemandem "vorführen", um sie zuzulassen.
Floriana
Hallo,
seit wann ist in D bei der Erstzulassung die TÜV-Abnahme erforderlich? Jedenfalls sicherlich nicht bei Serienfahrzeugen.
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Bei Fahrzeugen, die keine deutschen Papiere haben, mußt Du vor der Zulassung damit zum TÜV. Sonst gibts keine Zulassung.
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seit wann ist in D bei der Erstzulassung die TÜV-Abnahme erforderlich?
Keine Ahnung seit wann - vielleicht seit dem 2. Weltkrieg? Ohne TÜV keine Zulassung. Die Plakette und ein Eintrag im KFZ-Schein sind notwendig für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Bei inländischen Fahrzeugen reicht für die Anmeldung der Fahrzeugbrief, weil die Fahrzeuge dem TÜV bekannt sind. Bei ausländischen Fahrzeugen (ohne sog. "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung") muss ein Gutachten des TÜVs vorliegen.
Dass man in den USA offensichtlich auch deutsche Panzer und Schrotthaufen zulassen kann, ohne jeglichen technischen Sicherheitsnachweis, finde ich ziemlich cool.
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Ich rate mal: weil es sein erstes Auto ist (oder er schon viele Crashs gebaut hat) und die Versicherungsprämie ungefähr 260% beträgt - bzw. die Jahresprämie allein für die Haftpflicht bei ca. 1.000,- Euro liegt.
Ist nur geraten, aber ein anderer Grund als Geld fällt mir nicht ein...
ich wette, ich hatte selbst mit 18 eine niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen als du heute ;)
Unfälle = 0 (toi, toi, toi)
Anzahl der Autos = 4
...Leute es war nur eine Frage. Was ich wie mache bleibt am ende mir selbst überlassen.
Trotzdem vielen, vielen dank 8)
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Hallo,
P.P.S.: Zusätzlich frage ich mich, wie Dein Vater einen Wagen in den USA zulassen will, ohne ihn vorzuführen. Bei der Erstzulassung ist in D die TÜV-Abnahme erforderlich - gibt es so etwas in den USA nicht?
nein (zumindest in Florida nicht). Ich muss meine Autos niemandem "vorführen", um sie zuzulassen.
Floriana
jep da hat jemand recht!
Papiere vorhanden = Auto also auch vorhanden
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Kein Fahrzeug, ohne amerikanischen Titel (entspricht altem deutschen Kfz-Brief, oder neueren Zulassungspapiere II, oder EG-Typenzulassungsbescheinigung des Herstellers), kann in den meisten US Bundesstaten registriert (zugelassen) werden, d.h. kein ausländisches Fahrzeug das nicht den amerikanischen Vorschriften entspricht. Florida mag dabei eine Ausnahme sein, nicht jedoch Texas. Sogar Fahrzeuge aus Kanada die weitgehend den amerikanischen Vorschriften entsprechen bekommen in der Regel keine Zulassung. Mit einem europäischen Fahrzeug fast unmöglich die nicht den amerikanischen Vorschriften entsprechen, da damit weitgehend die US-Autoproduktion geschützt werden soll.
In Texas wird bei der Zulassung, auch bei privaten gebrauchten Fahrzeugen ein Umsatzsteuer fällig, möglicherweise auch in Florida...
Das Fahrzeug muss bei der Registrierung nicht vorgeführt werden.
Für die Zulassung in Deutschland benötigt jedes Fahrzeug einen Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem § 21 StVZO, Datenblatt des Herstellers. Liegen keine EG-Typenzulassungsbescheinigung vor, muss beim TÜV ein Einzelgutachten gem § 21 StVZO ausgestellt werden.
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seit wann ist in D bei der Erstzulassung die TÜV-Abnahme erforderlich?
Keine Ahnung seit wann - vielleicht seit dem 2. Weltkrieg? Ohne TÜV keine Zulassung. Die Plakette und ein Eintrag im KFZ-Schein sind notwendig für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Bei inländischen Fahrzeugen reicht für die Anmeldung der Fahrzeugbrief, weil die Fahrzeuge dem TÜV bekannt sind. Bei ausländischen Fahrzeugen (ohne sog. "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung") muss ein Gutachten des TÜVs vorliegen.
Dass man in den USA offensichtlich auch deutsche Panzer und Schrotthaufen zulassen kann, ohne jeglichen technischen Sicherheitsnachweis, finde ich ziemlich cool.
Gernau das habe ich gemeint. Ein deutsches Auto mit einer Serienzulassung braucht bei 1. Zulassung ja keinen TÜV / keine Hu mehr. Sondern erstmals nach drei Jahren.
Das mit dem "coolen" Schrott in den USA kann ja nur ironisch gemeint sein ...?
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ich wette, ich hatte selbst mit 18 eine niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen als du heute ;)
Wette angenommen!
Bitte lege den Versicherungsnachweis von vor 12 Jahren vor inkl. Quittung. Ich habe meinen aktuellen auch hier.
Das mit dem "coolen" Schrott in den USA kann ja nur ironisch gemeint sein ...?
Nö. Wieso ironisch? Nennen wir es "amüsiert". Wenn man ein Fahrzeug zulassen kann ohne es vorzuführen (und es ist kein inländisches Fahrzeug und auch Veränderung können nicht überprüft werden), dann kann man doch offensichtlich alles und jedes Dings zulassen - egal ob Panzer, Schrotthaufen oder sonstwas.