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Autor Thema: Strafe für nicht bezahlte Toll?  (Gelesen 1938 mal)

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LadyLuck

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Strafe für nicht bezahlte Toll?
« am: 27.01.2010, 13:46 Uhr »
Wir haben heute drei Rechnungen von Alamo über $0,44, $0,69 und $11,89 erhalten.  Diese Beträge wurden uns bereits auf der Kreidtkarte mit EUR 7,45 belastet.
Alamo selbst konnte zu den Rechnungen nicht viel sagen. Man vermutet, dass wir in unserem Urlaub (Texas im letzen Jahr) eventuelle Toll nicht bezahlt haben. Um den genauen Grund zu bekommen sollte ich eine Mail an citation@vanguardcar.com senden.
Ist euch so etwas auch schon passiert??
Ich kann mich schwach an eine Tollroad in Dallas erinnern wo wir kurz rauf und schnell wieder abgefahren sind, aber da war keine "Häuschen" wo man bezahlen konnte. Ich hatte mich zwar gewundert, aber wo nichts ist kann man nichts bezahlen.
Ich habe ein wenig Angst, nicht das jetzt aus den USA noch eine dicke Rechnung kommt.
Ich werde das ganze jetzt an mein RSB zur Klärung geben.
Nicole

BigDADDY

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #1 am: 27.01.2010, 13:49 Uhr »
Hi,

habt Ihr Euch (Airline-)Meilen für die Mitwagenbuchung gutschreiben lassen? - Das wäre zumindest eine Erklärung für die kleinen Beträge, (denn Airline-Meilen gelten in den USA als geldwerter Vorteil und müssen im Lande besteuert werden).
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Jack Black

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #2 am: 27.01.2010, 13:58 Uhr »
Alamo selbst konnte zu den Rechnungen nicht viel sagen.

Dann buche es zurück, wenn die es nicht wissen, dann brauchen sie es auch nicht. Ist ja auch nicht von Dir autorisiert worden.

Ich werde das ganze jetzt an mein RSB zur Klärung geben.

Wegen 7,45€? Und überhaupt: was kann das Reisebüro dafür? Zurückbuchen und abwarten. Das würde ich machen.

BigDADDY

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #3 am: 27.01.2010, 14:03 Uhr »
Alamo selbst konnte zu den Rechnungen nicht viel sagen.

Dann buche es zurück, wenn die es nicht wissen, dann brauchen sie es auch nicht. Ist ja auch nicht von Dir autorisiert worden.

Oh, doch: bei jeder Wagenanmietung in den USA unterschreibst Du mit den Bestimmungen auch, dass eventuelle Verkehrsstrafen der Kreditkarte nachbelastet werden können!
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DocHoliday

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #4 am: 27.01.2010, 14:13 Uhr »
Dann schreib doch einfach eine Mail dorthin und wenn keine schlüssige Begründung kommt, lässt Du den Betrag wieder zurück buchen. Hast ja 30 Tage Zeit.

Du hast keinesfalls unterschrieben, dass sie ohne eindeutige Begründung Geld abbuchen dürfen.
Gruß
Dirk

Jack Black

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #5 am: 27.01.2010, 14:18 Uhr »
Oh, doch: bei jeder Wagenanmietung in den USA unterschreibst Du mit den Bestimmungen auch, dass eventuelle Verkehrsstrafen der Kreditkarte nachbelastet werden können!

"Eventuelle Verkehrsstrafe" ist aber etwas anderes als "keine Ahnung was das ist". Letzteres ist mit Sicherheit nicht autorisiert worden.

BigDADDY

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #6 am: 27.01.2010, 14:19 Uhr »
Oh, doch: bei jeder Wagenanmietung in den USA unterschreibst Du mit den Bestimmungen auch, dass eventuelle Verkehrsstrafen der Kreditkarte nachbelastet werden können!

"Eventuelle Verkehrsstrafe" ist aber etwas anderes als "keine Ahnung was das ist". Letzteres ist mit Sicherheit nicht autorisiert worden.

Selbstverständlich. Hilft nur die klärende E-Mail...
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LadyLuck Nicole

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #7 am: 27.01.2010, 14:40 Uhr »
Sorry, das einloggen funktioniert bei mir nie richtig.
Also, ich habe den Wagen über FTI drive (in meinem RSB) gebucht und das RSB gibt diese Rechnungen zu Klärung weiter.
lt. Vertragsbedingungen können Strafen und so von meiner Kreditkarte abgebucht werden. Mir geht es auch nícht um die 7,50 Euro sondern ich habe Muffe das da noch mehr kommt. Ich habe bzgl. Citation@vanguardcars. com gegoogelt. Habe nur gefunden, dass man nie eine Antwort bekommt. Auch hier im Forum hat das mal jemand geschrieben und mein Englisch reicht für solche Reklamierungszwecke nicht aus.
Nicole

LadyLuck

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #8 am: 27.01.2010, 14:51 Uhr »
Dann schreib doch einfach eine Mail dorthin und wenn keine schlüssige Begründung kommt, lässt Du den Betrag wieder zurück buchen. Hast ja 30 Tage Zeit.

Du hast keinesfalls unterschrieben, dass sie ohne eindeutige Begründung Geld abbuchen dürfen.

Die Begründung ist ja in der Rechnung. Ich habe auf jeder Rechnung eine Citation No. (z.B.T21817002) und ein Violation Code (Vialator). Sprich; ich habe mich irgendwo im Urlaub strafbar gemacht. Wenn ich wissen will was hinter der citation-no ist, dann muß ich mich schriftl. an diese vanguardcars wenden. Zu jeder Citation no gibt es eine Location of offense. Auch hier sind nur Abkürzungen die ich nicht kenne (z.B. NTTA-PGBT-MP10). Ich versuch es mal per Mail.
Habt ihr so etwas noch nie bekommen?

playmaker11

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #9 am: 28.01.2010, 07:47 Uhr »
Das ist ja keine rechtsverfängliche Begründung. Irgendwelche Codes ausdenken und jemandem zusenden kann jeder.
Wenn die was von Deiner KK abbuchen wollen, dann sollen sie doch einfach sagen, daß Du da und da, dies und jenes gemacht (haben sollst) hast.
Dann kann man das Ganze ja nochmals neu bewerten....

Daß Du für Deine "Sünden" gerade stehen sollst steht ja außer Frage.
No retreat, no surrender !

salial

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #10 am: 28.01.2010, 11:09 Uhr »
Kann man das an Hand der violation codes nicht eventuell im Internet abfragen? Vorausgesetzt man weiß, wer und wo die "Strafzettel" ausgestellt hat bzw. wurden. Geht das nicht aus der Rechnung hervor?

LG
Salial

stephan65

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #11 am: 28.01.2010, 12:01 Uhr »
Wäre mir neu, dass ich bei einer Kreditkarte einfach so zurückbuchen lassen kann.

Ich hatte das auch mal bei einer gebührenpflichtigen Autobahn in Israel, das geht ganz modern über diese Brücken/Kameras wie hier in Deutschland und übers Auto-Kennzeichen. Da gibts keine Häuschen mehr.

LadyLuck

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #12 am: 28.01.2010, 13:17 Uhr »
Auf den Rechnungen stehen nur Abkürzungen und ein Datum mit Uhrzeit. Zu dieser Zeit waren wir in Dallas. Es gab da auch eine gebührepflichtige Straße und ich hatte schon mein Kleingeld rausgeholt, nur mussten wir abfahren und es kam einfach keine Toll-Station. Und das ganze ist uns dann in Dallas 3x passiert. Ich glaube es war bei der Gallaria, da unser Hotel dort war und es passt mit den Uhrzeiten. Wir haben uns nichts dabei gedacht. Wir sind auch nicht durch so ein Art Schranke gefahren (kenne ich aus Florida mit dem SUNPASS).
Nicole

dr_med

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Re: Strafe für nicht bezahlte Toll?
« Antwort #13 am: 28.01.2010, 15:06 Uhr »
Auf den Rechnungen stehen nur Abkürzungen und ein Datum mit Uhrzeit. Zu dieser Zeit waren wir in Dallas. Es gab da auch eine gebührepflichtige Straße und ich hatte schon mein Kleingeld rausgeholt, nur mussten wir abfahren und es kam einfach keine Toll-Station. Und das ganze ist uns dann in Dallas 3x passiert. Ich glaube es war bei der Gallaria, da unser Hotel dort war und es passt mit den Uhrzeiten. Wir haben uns nichts dabei gedacht. Wir sind auch nicht durch so ein Art Schranke gefahren (kenne ich aus Florida mit dem SUNPASS).
Nicole
na wenn's eh passt, dann ist ja auch in ordnung, dass von der KK abgebucht wurde... bei uns würdest noch zig bearbeitungsgebühren zusätzlich verrechnet bekommen. also sei froh, dass es nur € 7,50 sind