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Autor Thema: Farben an Bordsteinkanten  (Gelesen 1305 mal)

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Inge

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Farben an Bordsteinkanten
« am: 07.03.2010, 09:17 Uhr »
Hallo,

bei google.maps/street view gibt es tolle Bilder von San Diego und dabei ist mir aufgefallen,
das es an den Boardsteinkanten unterschiedliche Farbmarkierungen gibt.
Ich denken, nachdem dort niemand parkt bedeutet

Rot = Parkverbot

aber was bedeuten z.B. noch blau und grau ? Kennt sich jemand mit den amerikanischen
Vorschriften zum Parken am Straßenrand aus ? Danke.

TheWurst

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playmaker11

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OstseeKelm

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Re: Farben an Bordsteinkanten
« Antwort #3 am: 08.03.2010, 14:44 Uhr »
Rote Ampeln

In den meisten Bundesstaaten ist es erlaubt, an einer roten Ampel vollständig anzuhalten, und dann - sofern der Verkehr es erlaubt - über Rot weiterzufahren. Achten Sie dabei unbedingt auf Fußgänger und den Verkehr - Sie haben keine Vorfahrt!


Das stimmt doch nicht wirklich oder? Wäre mir aber neu!
Meinen die vielleicht nur das rechts Abbiegen?
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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winki

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Re: Farben an Bordsteinkanten
« Antwort #4 am: 08.03.2010, 16:43 Uhr »
Bei normalen Ampeln habe ich das noch nie gesehen. Aber bei einigen Ampeln blinkte das Rotlicht, das bedeutet, das gleiche wie ein 4 Wege Stoppschild. 

Harhir

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Re: Farben an Bordsteinkanten
« Antwort #5 am: 08.03.2010, 21:01 Uhr »
Rote Ampeln

In den meisten Bundesstaaten ist es erlaubt, an einer roten Ampel vollständig anzuhalten, und dann - sofern der Verkehr es erlaubt - über Rot weiterzufahren. Achten Sie dabei unbedingt auf Fußgänger und den Verkehr - Sie haben keine Vorfahrt!


Das stimmt doch nicht wirklich oder? Wäre mir aber neu!
Meinen die vielleicht nur das rechts Abbiegen?

Definitiv FALSCH. Weiterfahren nur:
1. Wenn man rechts abbiegen will und dies nicht ausdruecklich verboten ist (No turn on red)
2. Wenn die Ampel rot blinkt. Dies entspricht einem Stoppschild. Der Querverkehr hat dann entweder eine Ampel, die orange blinkt und damit Vorfahrt oder die Ampel blinkt in alle Richtungen rot (4 way stop).


OstseeKelm

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Re: Farben an Bordsteinkanten
« Antwort #6 am: 09.03.2010, 08:28 Uhr »
Hab ich mir schon gedacht. Vielleicht sollte der Betreiber das mal berichtigen ... nachher wird er in den USA noch auf Schadensersatz verklagt  :wink:
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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